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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Zitat:
Und in dieser Konstellation ist seine Befähigung nicht ausreichend, da es mit geringem Aufwand als DSC Gerät betriebsbereit gemacht werden kann. Jörg Gesendet von meinem Redmi Note 8 mit Tapatalk
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord.
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#52
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Es wird aber zumindest toleriert, auf See das Funkgerät im Binnenmodus (Atis) zu betreiben, sofern nur ein UBI vorhanden ist.
Im Notfall ist das eh egal. Not kennt kein Gebot.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
#53
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Zitat:
Ich habe genau wie der TO nur eine ATIS Nummer von der Behörde. Ich habe nie eine MMSI beantragt und somit auch keine erhalten. Mein Simrad RS 90 ist auch DSC-fähig. Dadurch, dass keine MMSI einprogrammiert ist funktioniert das Funkgerät wie ein reines UBI Funkgerät. Aufgrund der Bestandsregelung darf der TO , genau wie ich, auch uneingeschränkt am Sprechfunkverkehr auf See teilnehmen. Siehe angefügtes WSV Merkblatt. Die praktische Prüfung behandelte damals auch nur den Seeverkehr.
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Gruß Kalle |
#54
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Zitat:
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#55
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Zitat:
GMDSS ist digitaler Funk. Textnachrichten zum Beispiel. Das wiederum geht nur mit einem DSC Gerät und aktivierter MMSI.
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Gruß Kalle |
#56
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Moin moin,
Zitat:
Streng genommen darfst Du mit Deinem vorhandenen Funkzeugnis und der verbauten Funkanlage Dein Boot nicht mehr als Schiffsführer führen - entweder Du machst ein SRC nach oder Du baust eine Funkanlage, die nur See-Sprechfunk kann ein (Dein Funkgerät benimmt sich auf See hoffentlich auch nicht wie ein 'reines UBI-Funkgerät', sondern wie ein See-Sprechfunkgerät - ATIS und automatische Leistungsreduktion haben auf See nichts zu suchen). lg, justme
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#57
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme
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#58
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Zitat:
Letztendlich ist es genau geregelt, wo man mit dem UBI im ATIS-Modus legal funken darf: Auf allen Bundeswasserstraßen der Zonen 1-4 nach der Binnenschifffahrtsuntersuchungsordnung. Teilweise ist das halt See, aber meines Wissens wird außerhalb dieser Zonen dann nur reines Hören toleriert, senden hingegen nicht. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
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