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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 19.12.2023, 14:41
ChrH ChrH ist offline
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Standard Österreich: Neue streckenabhängige Maut für abgelastete Wohnmobile

Und wieder eine neue Abzocke in unserem beliebten Nachbar- und Transitland:

Wohnmobile, die technisch über 3.5 t liegen würden, aber abgelastet wurden, damit man sie bspw. mit dem Führerschein B fahren darf, sind nicht mehr vignettenpflichtig, müssen stattdessen per GoBox bezahlen:

https://www.oeamtc.at/presse/oeamtc-...obile-60668285
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  #2  
Alt 19.12.2023, 15:04
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Für neu gebaute Womos könnte der Hersteller dann einfach eine niedrigere "technisch höchstzulässige Gesamtmasse" angeben. Beim Gebrauchtfahrzeug ginge das auch, z.B. mit Reifen mit weniger Tragfähigkeit oder weicheren Federn.

Gleiches Schema wie bei Standgeräuschangabe fürs Motorrad.


PS: Im Juni 2023 war das noch in Planung. Ist es jetzt amtlich?
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Gruß Richard

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  #3  
Alt 19.12.2023, 15:12
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Zitat:
Zitat von coffeemuc Beitrag anzeigen
PS: Im Juni 2023 war das noch in Planung. Ist es jetzt amtlich?
Laut ADAC ab 1. Dez. 2023, dort ist es auch besser erklärt. Aber m. W. darf man ADAC-Seiten nicht verlinken, also einfach mal danach googeln.

Ich glaube nicht, dass einfach schlechtere Reifen die technisch zulässige Gesamtmasse verringern. Da gehen die Behörden doch sicher von den in den Papieren eingetragenen Werten aus.
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  #4  
Alt 19.12.2023, 17:29
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrH Beitrag anzeigen
Ich glaube nicht, dass einfach schlechtere Reifen die technisch zulässige Gesamtmasse verringern. Da gehen die Behörden doch sicher von den in den Papieren eingetragenen Werten aus.
Natürlich muss man das beim Gebrauchtfahrzeug entsprechend eintragen lassen. Beim Neufahrzeug kann es der Hersteller gleich machen.
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  #5  
Alt 19.12.2023, 17:42
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Zitat:
Zitat von ChrH Beitrag anzeigen
Laut ADAC ab 1. Dez. 2023, dort ist es auch besser erklärt.
Dort steht, dass für Fahrzeuge die vor dem 1. Dez. 2023 zugelassen wurden, eine Übergangsfrist bis 31. Januar 2029 gilt.
Das sind wahrscheinlich die meisten. Und die demnächst zugelassenen kann der Hersteller ja von vorn herein so eintragen.
Es betrifft also vor allem die Womos, die in diesem Monat neu zugelassen wurden.
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  #6  
Alt 19.12.2023, 18:29
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Zitat:
Zitat von ChrH Beitrag anzeigen
Und wieder eine neue Abzocke in unserem beliebten Nachbar- und Transitland:

Wohnmobile, die technisch über 3.5 t liegen würden, aber abgelastet wurden, damit man sie bspw. mit dem Führerschein B fahren darf, sind nicht mehr vignettenpflichtig, müssen stattdessen per GoBox bezahlen:

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Ja, wir sind halt jung und brauchen das Geld


Hab es mir abgewöhnt mich über die Abkassiererei meines Landes zu wundern, das müssen ja Inländer genauso berappen…
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  #7  
Alt 19.12.2023, 20:49
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
Hab es mir abgewöhnt mich über die Abkassiererei meines Landes zu wundern, das müssen ja Inländer genauso berappen…
Es gibt ja den schönen Spruch: Die Schleusen der Donau sind das einzige, was in Österreich kostenlos ist
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  #8  
Alt 19.12.2023, 22:04
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Sag das nicht zu laut, wehe wenn das in die falschen, Einnahmen optimierende, Ohren kommt!
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  #9  
Alt 20.12.2023, 09:56
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Zitat:
Zitat von Desertbyte Beitrag anzeigen
Sag das nicht zu laut, wehe wenn das in die falschen, Einnahmen optimierende, Ohren kommt!
Das wird bei der Donau ähnlich sein wie beim Rhein. Dort wurden mit internationalen Verträgen (Mainzer Akte, Mannheimer Akte) die Mautgebühren abgeschafft, eben weil man damit schlechte Erfahrungen gemacht hat. Im Zollmuseum Hamburg sieht man, wie viele Mautstationen das früher einmal waren.

Es gab in dem Zusammenhang noch mehr Unsinn wie z.B. das Stapelrecht in Köln oder die Kranpflicht in [hab ich vergessen, irgendwo bei Koblenz]
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  #10  
Alt 20.12.2023, 15:57
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Jetzt werden also schon fiktive Gewichte dafür herangezogen.
Unglaublich.
Ducato Maxi Kastenwagen kann bis 4,5t tragen.
Als 3,5t zugelassen wäre der Boxpflichtig????

Wo ist die EU wenn man sie mal braucht?
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Gruss
Robert
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  #11  
Alt 20.12.2023, 16:45
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Eigentlich müsste das dann umgekehrt genauso gelten: Ich laste ihn auf 3.5to ab, damit ich ihn mit dem B-Schein fahren darf. Jetzt lade ich ihn aber auf 4.5to. Fiktiv, nach dem technischen Gesamtgewicht kann das Fahrzeug das Gewicht ab, die Maut zahle ich für 4.5to. Führerscheinrechtlich, nach den Papieren mit 3.5towäre ich auch sauber. Also sollte der Polizist hier auch sagen, "alles okay, gute Weiterfahrt".
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  #12  
Alt 20.12.2023, 19:25
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Zitat:
Zitat von Robert67 Beitrag anzeigen
Jetzt werden also schon fiktive Gewichte dafür herangezogen.
Unglaublich.
Ducato Maxi Kastenwagen kann bis 4,5t tragen.
Als 3,5t zugelassen wäre der Boxpflichtig????
Im Prinzip ja. Aber wie du hier im Thread nachlesen kannst, betrifft es effektiv kaum jemand auf Dauer. Papiere bereinigen und gut ist es.
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  #13  
Alt 21.12.2023, 15:38
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von ChrH Beitrag anzeigen
Eigentlich müsste das dann umgekehrt genauso gelten: Ich laste ihn auf 3.5to ab, damit ich ihn mit dem B-Schein fahren darf. Jetzt lade ich ihn aber auf 4.5to. Fiktiv, nach dem technischen Gesamtgewicht kann das Fahrzeug das Gewicht ab, die Maut zahle ich für 4.5to. Führerscheinrechtlich, nach den Papieren mit 3.5towäre ich auch sauber. Also sollte der Polizist hier auch sagen, "alles okay, gute Weiterfahrt".
wie kommst Du darauf? Selbstverständlich ist das ein bußgeldbewehrter Verstoß - wenn Dein Fahrzeug ein geringeres zGG als die technisch zulässige Gesamtmasse eingetragen hast (um z.B. das Führen des Fahrzeugs mit FS-Klasse B zu ermöglichen) ist dieses die höchstzulässige Gesamtmasse, mit der das Fahrzeug noch gefahren werden darf, in dem Moment wo Du sie überschreitest begehst Du eine Ordnungswidrigkeit (selbst wenn Du den notwendigen Führerschein C1 besitzen solltest).

Das Thema ist im Übrigen nicht nur für Österreich relevant - auch in Deutschland zählt seit dem 1.12. 2023 nur noch die technisch zulässige Gesamtmasse für die Berechnung der LKW-Maut, nicht mehr das eingetragene zugelassene Gesamtgewicht. Wer mit einem abgelasteten 20-Tonner unterwegs ist zahlt jetzt auch, völlig unabhängig davon wie schwer der LKW noch sein darf in jedem Fall die Maut für 20t (dürfte aber im Privatbereich nur eine verschwindend kleine Minderheit betreffen).

lg, justme
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  #14  
Alt 22.12.2023, 17:23
ChrH ChrH ist offline
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Zitat von justme Beitrag anzeigen

lg, justme
[ ] Du hast Ironie verstanden.
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