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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Moin zusammen,
vielleicht kennt sich jemand im Forum dazu aus: Wenn der Wohnsitz in die Schweiz verlegt wird, das Boot aber in D registriert ist und auch in der EU verbleibt (in meinem Fall Südfrankreich). Was ist denn da zu tun? Also Zollanmeldung fällt ja weg, weil wird ja nicht in die CH eingeführt. Aber sonst? Irgendwas umzumelden? Könnte es unter deutscher Flagge bleiben? Ich hab ja einen Deutschen Pass. Wäre auch wichtig für die Versicherung, die gilt nämlich nur unter D-Flagge/Registrierung. Kennt sich da jemand aus? Hier ist doch bestimmt schon mal jemand in die Schweiz umgesiedelt. Besten Dank und Grüsse. Und schon mal schöne Feiertage.
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Freundliche Grüße, Sebastian Mittelmeer, Südfrankreich ![]() https://ontheboatagain.wordpress.com |
#2
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Du mußt deiner Versicherung die neue Postanschrift mitteilen. Sonst nichts.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#3
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Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen
(Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch) § 9 Änderungen (1) Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich 1.sein Name oder seine Anschrift, 2.die im Antrag zu § 7 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe c, e und g gemachten Angaben oder 3.die Eigentumsverhältnisse geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen. Satz 2 gilt auch, wenn das Kleinfahrzeug zerstört wird, für den Verkehr auf Binnenschiffahrtsstraßen nicht mehr geeignet ist oder abgemeldet werden soll. (2) Im Falle einer Wohnsitz- oder Eigentumsänderung kann das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt die Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens zulassen. (3) Der Eigentümer hat ein ungültiges oder ungültig gewordenes Kennzeichen unverzüglich zu entfernen oder unkenntlich zu machen. Dies gilt auch, wenn er das Kleinfahrzeug abgemeldet hat. Klaus, der den offiziellen Weg empfehlen kann
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#4
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Das ist falsch.
Klaus, der Klaus korrigieren muss
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#5
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In dem Fall brauchst Du eine "beauftragte Person" mit Wohnsitz in D. Wenn Du in Frankreich allerdings mit deutschem Binnenkennzeichen fährst? ![]()
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#6
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![]() Zitat:
a) liegt das Boot nach wie vor im Mittelmeer. b) ist es weiterhin in seinem Besitz. c) es bleibt unter deutscher Flagge. Wo es angemeldet ist, könnte man die neue Postanschrift noch mitteilen. Bringt aber eigentlich nichts....
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August
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#7
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Jup ist im Register eingetragen. Das mit der beauftragten Person kenne ich jetzt nicht. Wie läuft das?
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Freundliche Grüße, Sebastian Mittelmeer, Südfrankreich ![]() https://ontheboatagain.wordpress.com |
#8
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![]() Wäre ja schön, wenn das reicht nur der Versicherung zu melden. Hast du eventuell eine Quelle für deine Aussage?
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Freundliche Grüße, Sebastian Mittelmeer, Südfrankreich ![]() https://ontheboatagain.wordpress.com |
#9
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![]() Zitat:
M.w. ist keine Vertagsform vorgeschrieben, ein Anruf beim Registergericht schafft Klarheit. Die beauftragte Person ist wohl vorzugsweise ein Elternteil oder guter Freund. Die Wahrscheinlichkeit eines Kontakts des Registergerichts geht gegen Null, dennoch ist ein gewisses Vertrauensverhältnis hilfreich
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#10
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![]() Zitat:
![]() Zumal du ins Nicht-EU-Ausland verzogen bist. Zitat BSH: "Alle Änderungen in Bezug auf die Antragsangaben müssen Sie unverzüglich an das BSH melden und einen Änderungsantrag mit entsprechenden Nachweisen stellen." Wenn du also kein Kleinfahrzeugausweis besitzt, wäre es jetzt noch interessant, ob es ein Flaggenzertifikat oder eine Eintragung ins Seeschiffsregister ist ... ![]() Auf jeden Fall bedarf es - wie oben geschrieben - einer "beauftragten Person", wenn du als Deutscher im Ausland wohnst: "Beauftragte Personen nach § 2 Abs. 1 des Flaggenrechtsgesetzes § 5a In den Fällen des § 2 Absatz 1 Nummer 3 des Flaggenrechtsgesetzes hat der Eigentümer des Seeschiffs gegenüber der Flaggenbehörde 1.eine schriftliche Erklärung jeder beauftragten Person vorzulegen, in der sich diese zweifelsfrei verpflichtet, für die in dieser Bestimmung genannten Angelegenheiten nach Maßgabe der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechtsvorschriften in vollem Umfang einzustehen, 2.glaubhaft darzulegen, daß die beauftragte Person persönlich zuverlässig und finanziell leistungsfähig ist, 3.(weggefallen)" Das ist demnach nicht nur die Angabe eines "guten Freundes mit deutscher Anschrift", sondern die Angabe einer Person die im Fall der Fälle für das Schiff haftet, genau wie der Eigner selbst. Das sollte sich die Person zweimal überlegen ... Klaus, der im Zweifel das BSH anrufen würde
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. Geändert von Fronmobil (25.12.2023 um 13:15 Uhr)
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#11
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![]() Zitat:
Man könnte nicht, sondern man ist dazu verpflichtet (siehe Flaggengesetz und Flaggendurchführungsverordnung). Wie sonst soll die Behörde (BSH) den Eigner kontaktieren (z.B. bei einer Haverie), wenn sie nicht die aktuelle Anschrift hat? Im übrigen gilt das wohl auch für die Versicherung. ![]() Klaus, der leider wieder korrigieren muss ![]()
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#12
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#13
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Solange das nicht der Fall ist, muss keine Adressaenderung mitgeteilt werden. Wenn er seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt, muss er die beauftragte Person benennen. Seine Auslandsadresse interessiert das Registergericht nicht wirklich. Das wendet sich im Fall der Fälle an die benannte Person. |
#14
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Als ich im Ausland lebend mein Boot ins Schiffsregister eingetragen habe, habe ich die Detailfragen mit dem Registergericht in Hamburg besprochen; sehr freundlich, kompetent und hilfsbereit. Bei Fragen zur Registrierung sicher dem BSH vorzuziehen.
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#15
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![]() Zitat:
entschuldige, dann hab ich mich unklar ausgedrückt. Ich wohne dann in der Schweiz, bin in Deutschland dann als "kein Wohnsitz in D" gemeldet und habe aber weiterhin meinen deutschen Pass, bzw deutsche Staatsbürgerschaft.
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Freundliche Grüße, Sebastian Mittelmeer, Südfrankreich ![]() https://ontheboatagain.wordpress.com |
#16
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Danke an alle hier für die Hilfe.
![]() Ich werde das weitere mit den Behörden und der Versicherung angehen. Wollte vorab einfach erstmal die Schwarmintelligenz unseres Forums nutzen um eine Orientierung zu bekommen wo ich ansetzen muss. Das ist gelungen ![]()
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#17
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Ich habe das schon richtig verstanden Sebastian. Darum schrieb ich ja, wenn Du noch in D. lebst/bist, kannst Du doch selbst Deine neue Schweizer Anschrift mitteilen und brauchst keinen Mittelsmann.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#18
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![]() ![]() Es geht nicht darum wer die Adressänderung mitteilt. ![]() Es geht darum, daß der TO, wenn er in der Schweiz (= Ausland) wohnt, keine für deutsche Behörden zustellbare Adresse hat. Deshalb fordert das Gesetz eine Adresse (= beauftragte Person) im Inland (= Deutschland), die auf Dauer, solange der Eigner im Ausland wohnt, haftbarer Ansprechpartner für das Boot ist. Klaus, der findet der Gesetzestext ist garnicht so schwer zu lesen ![]()
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.
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#19
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Dann halten wir nochmal fest
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Ja kann es, unabhängig vom Liegeplatz. Der Versicherung ist trotzdem der neue Wohnort des Eigners/Versicherungsnehmers mitzuteilen. Klaus, der gut verstehen kann, warum das so geregelt wurde
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. Geändert von Fronmobil (26.12.2023 um 11:53 Uhr) |
#20
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In welchem Jahrhundert lebt D.?
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#21
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![]() Klaus, ![]()
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#22
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Moin moin,
Zitat:
Daher die Forderung in §5a Absatz 2 FlRV, "glaubhaft darzulegen, daß die beauftragte Person persönlich zuverlässig und finanziell leistungsfähig ist" - die beauftragte Person haftet an Stelle des Eigners den Behörden gegenüber. lg, justme
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#23
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