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  #26  
Alt 14.04.2024, 22:48
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Auch in den Niederlanden gibt es für Boote, mit einer maximalen Geschwindigkeit von weniger als 20 km/h, keine zwingend vorgeschriebene Lizenz für den Betreiber. Freizeitkapitäne mit Wohnsitz in den Niederlanden dürfen also auch in Deutschland ohne Führerschein mit Booten fahren, die diese Bedingungen erfüllen.
Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Welche Aussage von Oldskipper ist nicht korrekt?
Oldskipper irrt deutlich in der Annahme, dass alle nichtberuflich betriebenen Boote mit einer Geschwindigkeit von <20km/h in den Niederlanden ohne Vaarbewijs betrieben werden dürfen.
Neben der 20km/h Regel gilt ebenfalls die 15m Grenze.
Hier werden Halbwahrheiten verbreitet.
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Gruss, Dirk


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  #27  
Alt 14.04.2024, 23:39
Oldskipper Oldskipper ist offline
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Für alle extremen Genauigkeitsfanatiker:
Niederländer dürfen mit ihren Booten, so sie denn kürzer als 15m und nicht schneller als 20km/h sind, in Deutschland ohne Führerschein fahren.
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Gorch Fock
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  #28  
Alt 14.04.2024, 23:51
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
Für alle extremen Genauigkeitsfanatiker:
Niederländer dürfen mit ihren Booten, so sie denn kürzer als 15m und nicht schneller als 20km/h sind, in Deutschland ohne Führerschein fahren.
Schon wieder ungenau.

Das hängt nicht von der Nationalität ab, für den Niederländer mit Wohnsitz in Deutschland gilt der Satz so nicht. (Ich weiss, dass Du das weisst, denn Du hast es auch schon einmal erwähnt.)

Wir sind ja sonst auch so genau und kleinlich hier ...
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  #29  
Alt 15.04.2024, 00:22
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Schon wieder ungenau.

Das hängt nicht von der Nationalität ab, für den Niederländer mit Wohnsitz in Deutschland gilt der Satz so nicht. (Ich weiss, dass Du das weisst, denn Du hast es auch schon einmal erwähnt.)

Wir sind ja sonst auch so genau und kleinlich hier ...
Wie recht du hast. Danke für die Präzisierung. In Russland würde ich, im Sinne der Eingangsfrage bzgl der Anerkennung des SBF See, mal meine Bedenken anmelden. In Griechenland braucht man zuätzlich eine Übersetzung und eine amtliche Bestätigung, dass der Wisch auch echt ist. Ob das auch für die Plastikkarte gilt habe ich nicht erforscht.
In der Türkei gibt es keine Probleme, wie ich aus eigener Erfahrung weis. Nordkorea ist auch nicht einfach.

In Takatuka Land muss man ein Empfehlungsschreiben von PiPi vorlegen.

Gibt es eigentlich Länder, die einen internationalen Führerschein für Auto nicht anerkennen?

Und was machen Deutsche, die Ihren Erstwohnsitz in NL haben und mit ihrer Yacht ohne Lappen nach DE fahren wollen? Müssen sie die niederländische Staatsbürgerschaft annehmen? Meine Uroma kam aus den Niederlanden. Eigentlich könnte ich mir dann das Passende aussuchen.
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  #30  
Alt 15.04.2024, 03:58
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Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
So kann man irren. Die Niederländer schippern hier ganz ohne Führerschein.....
In Kroatien brauchen sie einen sobald ein Motor vorhanden ist ......

Es gibt einfach keine Allgemeingültigkeit bei dem Thema.
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  #31  
Alt 15.04.2024, 08:15
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  #32  
Alt 15.04.2024, 09:52
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Oldskipper Beitrag anzeigen
So kann man irren. Die Niederländer schippern hier ganz ohne Führerschein.
Auch in den Niederlanden gibt es für Boote, mit einer maximalen Geschwindigkeit von weniger als 20 km/h, keine zwingend vorgeschriebene Lizenz für den Betreiber. Freizeitkapitäne mit Wohnsitz in den Niederlanden dürfen also auch in Deutschland ohne Führerschein mit Booten fahren, die diese Bedingungen erfüllen.
Müsste auch für Svhweden gelten. Da gibt es überhaupt keine Pflicht für Führerscheine.
nein, da irrt man nicht: da hat die deutsche SpFV tatsächlich den entsprechenden Passus explizit enthalten, der sagt daß als Besucher man keine Fahrerlaubnis benötigt, wenn im Heimatland keine solche vorgeschrieben ist.
Wobei das durchaus nicht ganz unstrittig ist im Falle der Niederlande, weil der entsprechende Punkt vollständig lautet:

Zitat:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
[...]
3. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,
[...]
Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 S. 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.
Mal abgesehen davon, daß da bei der letzten Neugestaltung ganz offensichtlich eine falsche Referenz angeführt wurde (Nr. 4 bezieht sich auf Dienstfahrerlaubnisse) kann man diesen Passus auch so interpretieren, daß auch Einwohner der Niederlande in Deutschland ein ICC benötigen (wäre dann wohl der Klein Vaarbewijs).

lg, justme
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