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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #26  
Alt 12.07.2024, 13:26
Benutzerbild von RobG_NL
RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Sobald eine MMSI programmiert ist bin ich als Schiffsführer/Bediener der Funkstelle (die Diskussion über den Unterschied binnen/buten möchte ich jetzt nicht wieder hochholen) verpflichtet, einen SRC Schein vorlegen zu können.
Wenn das Gerät ein DSC Gerät ist, haben sie recht.

Aber es gibt mehr und mehr Funkgeräte mit AIS und sind die alle DSC?
Kann mich vorstellen, das es auch 'Binnen' Geräte (Also kein DSC) gibt mit AIS.
In den fall braucht mann ein MMSI (weil AIS) aber weil es kein DSC gerät ist, sollte UBI reichen.
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf dem Rhein zur Berg
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  #27  
Alt 12.07.2024, 15:24
peitzis peitzis ist offline
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Hallo
Erstmal Danke für den regen Austausch.
Zur Erklärung .
Mein Fahrgebiet ist ausschließlich Kroatien .
Das Boot hat noch ein altes Funkgerät wo sogar eine Nummer vom Voreigner eingetragen ist. Und das Boot kommt aus Italien sprich Genua.
Das Gerät ist aber nicht in der Lage diese zu löschen.
Zumindest habe ich es nicht hinbekommen.
Asche auf meinen Haupt deshalb Fahre ich schon 5 Jahre mit der alten Quetsche rum.
Die hat übrigens DSC.
Bei der ersten Anmeldung in HR habe ich das beschränkt gültige Funkzeugnis vorgelegt WEIL DAS GERÄT EINGEBAUT WAR..
Intersierte aber keinen war ehr wichtiger ob wir an Bord schlafen oder nicht.
Wegen der Kurtaxe.
Nur in HR interessiert sich kein Mensch für solche Dinge.

Jetzt habe ich einen neuen Plotter und den möchte ich mit einem neuen AIS Gerät koppeln.
Dafür möchte ich das Boot anmelden.
Und nächstes Jahr den Schein aufstocken bzw. neu machen.
Bernd
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  #28  
Alt 12.07.2024, 15:40
Benutzerbild von billi
billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von peitzis Beitrag anzeigen
Hallo
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Das Boot hat noch ein altes Funkgerät wo sogar eine Nummer vom Voreigner eingetragen ist. Und das Boot kommt aus Italien sprich Genua.
Das Gerät ist aber nicht in der Lage diese zu löschen.
Zumindest habe ich es nicht hinbekommen.
Asche auf meinen Haupt deshalb Fahre ich schon 5 Jahre mit der alten Quetsche rum.
Die hat übrigens DSC.
Bei der ersten Anmeldung in HR habe ich das beschränkt gültige Funkzeugnis vorgelegt WEIL DAS GERÄT EINGEBAUT WAR..
Intersierte aber keinen war ehr wichtiger ob wir an Bord schlafen oder nicht.
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Jetzt habe ich einen neuen Plotter und den möchte ich mit einem neuen AIS Gerät koppeln.
Dafür möchte ich das Boot anmelden.
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Bernd
Es. Macht schon Sinn warum in der Regel nur der Hersteller oder din autorisierter Händler die Nummern ändern kann ..

Bei einer Kontrolle wird es richtig teuer daher richtig anmelden und die richtige Nummer eintragen lassen
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #29  
Alt 12.07.2024, 15:43
peitzis peitzis ist offline
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Fliegt eh raus
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  #30  
Alt 12.07.2024, 16:27
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
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Bernd
Für HR kannst du auch den Funkschein in HR machen kostet 80€ und 2 Din A4 Blätter zu lernen….
Wenn vom Vorbesitzer eine MMSi eingegeben wurde kann diese bei vielen Funkgeräten nur im Werk gelöscht werden, also Funkgerät einschicken oder einfach die alte MMSI drinlassen, da fragt in HR keiner danach , den Begriff MMSI oder DSC lernt man nicht mal im kroatischen Funkschein
__________________
Gruß Jörg
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  #31  
Alt 12.07.2024, 18:51
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apiroma apiroma ist offline
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Zitat:
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Bernd
Beantrage Beides, also MMSI und ATIS.

Btw.
Hast Du eine EPIRB, dann beantrage die Kennung ggf. mit bzw. registriere die auch gleich.

Im Funkgerät "neu" programmierst Du nur die ATIS.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
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  #32  
Alt 13.07.2024, 07:40
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justme justme ist offline
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
SportSeeSchV ist eine Verordnung für Traditionsschifffe... nicht für Sportboote relaevant...
das ist vollkommen falsch - die SportSeeSchV gilt für für jegliche Benutzung von Sportfahrzeugen auf See und Seeschiffahrtsstraßen. Und ja, das ist evtl. nicht die ganz offensichtliche Art und Weise wie man eine alle Schiffsführer treffende Pflicht in eine Verordnung packt, nichtsdestoweniger ist es nunmal so und gilt.

lg, justme
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  #33  
Alt 13.07.2024, 07:43
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
und so lange ich am Rhein und Neckar unterwegs bin ist die MMSI nicht relevant.. erst wenn man eine Seeschiffahrtsstrasse befährt (oder ein Mischgebiet) wir interessant was eingegeben ist und in welchem Modus man unterwegs ist..

wer sich also auf Binnenwasserstraßen bewegt und das Funkgerät im ATIS Modus hat kann auch eine MMSI programmiert haben...

erst wenn er am Seefunk teilnimmt (zwingend wenn er ein angemeldetes Funkgerät im Seefunkbereich betriebt) braucht er auch das entsprechende Zeigniss...
das stimmt in Bezug auf das Fahrtgebiet (weil auf Binnenwasserstraßen die SportSeeSchV nicht gilt), allerdings auf See oder auf Seeschiffahrtsstraßen ist nicht interessant was eingegeben ist, sondern was das Funkgerät kann: sobald das fähig ist, im Seefunk- oder GMDSS-Betrieb zu arbeiten benötigt der Schiffsführer(!) zwingend das entsprechende Funkzeugnis, also entweder ein See-Sprechfunkzeugnis oder ein GMDSS befähigendes ebensolches. Ob eine MMSI eingegeben ist ist vollkommen irrelevant, solange der Benutzer in der Lage ist den entsprechenden Betrieb einer Funkanlage selbst möglich zu machen.

lg, justme
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  #34  
Alt 13.07.2024, 08:01
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Moin moin,

Zitat:
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Bernd
ein Betrieb eines DSC-Funkgerätes mit einer falschen (=nicht dem Schiff zugeteilten) MMSI ist überall auf der Welt (na gut, Nordkorea hab ich jetzt nicht geprüft) nicht gestattet, weil das zugrundeliegende Abkommen tatsächlich von so ziemlich allen Staaten der Welt ratifiziert worden ist. Die Frage ist tatsächlich eher, wie groß der entsprechende Kontrolldruck in den jeweiligen Staaten ist...aber wenn Dein Schiff unter deutscher Flagge und Registrierung fährt gilt, völlig unabhängig vom Liegeplatz, auch (neben dem Landesrecht) deutsches Recht dafür.

Und bezüglich einer Änderung der im Funkgerät eingegeben Daten: das darf (lt. Vorschrift) bei keinem Gerät vom Benutzer einfach machbar sein (Ausnahmen, wie z.B. der für alle Geräte gültige Händlercode bei Navico-Geräten entsprechen eigentlich nicht der entsprechenden Vorschrift). Hier in Europa haben wir die komfortable Situation, daß immerhin die Erstprogrammierung einer MMSI vom Benutzer selbst gemacht werden darf (anderswo auf der Welt darf sowas generell nur durch zugelassene Händler gemacht werden, um falsche Daten zu verhindern). Du wirst also vermutlich nicht umhin kommen, Dein Funkgerät durch einen Händler zurücksetzen zu lassen (zwei Ausnahmen: entweder Du hast ein Navico-Gerät, dann geht das selbst oder aber Dein Gerät ist so alt, daß es dabei noch um ein DSC Class C/F/G-Gerät handelt - diese sind generell nicht mehr zulassungsfähig).

Das war der technische Teil - mit dem administrativen hat der erstmal nichts zu tun.
Dieser sieht wie folgt aus: Du kannst für ein in Deinem Eigentum befindliches Schiff beliebig umfangreiche Nummernzuteilungen für See- und Schiffahrtsfunk beantragen (also sowohl eine MMSI für Teilnahme am GMDSS, ein Rufzeichen für Teilnahme an See- und Schiffahrtsfunk und eine ATIS-Nummer für die Teilnahme am Schiffahrtsfunk), völlig egal welche Befähigungen Du oder jemand anders besitzt - die einzige Frage ist, welche Funkausrüstung auf dem Boot verbaut ist. Die Frage nach den Befähigungsnachweisen stellt sich erst hinterher, nämlich dergestalt ob Du das Boot noch als Schiffsführer fahren darfst (binnen ja, da muß nur jemand mit den passenden Sprechfunkzeugnissen an Bord sein. Buten nein, da muß der Schiffsführer das passende Sprechfunkzeugnis zur Ausrüstung gemäß Ship Station License besitzen).

Wenn Du sagst, Du willst Dein Boot wegen AIS anmelden klingt das für mich nach aktivem AIS (weil reine Empfänger für die BNetzA gar nicht existieren), dann solltest Du auf jeden Fall auch das entsprechende Kreuz auf dem Antrag auf Nummernzuteilung setzen.

Und nochmal zurück zum technischen: AIS mit einemn Plotter per NMEA0183 koppeln kann man machen, ist aber nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluß: die Datenmenge von AIS ist so groß, daß das nur mit einem auf 38.8 kBd laufenden NMEA0183-Anschluß funktioniert. Ein üblicher mit 9.6kBd laufender NMEA0183 kann die Datenmenge nicht bewältigen - d.h. man braucht einen dedizierten 0183-Highspeed-Anschluß am Plotter. Wesentlich sinnvoller ist normalerweise die Verwendung von NMEA2000 für die Vernetzung von AIS, Plotter und ggf Funkgerät, das ist ein CAN-Bus mit ausreichend Datenübertragungskapazität daß man sich um solche Sache wie AIS-Daten keine Gedanken machen muß.

lg, justme
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