boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 46
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 17.10.2024, 11:34
Traibholz Traibholz ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 26.02.2023
Beiträge: 127
283 Danke in 105 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hygge Beitrag anzeigen
Wenn man sich mal so durchliest wie die Haftung aussieht.
Im Strassenverkehr ist deine Haftpflichtversicherung gefragt, wenn du jemand einen Schaden zufügst, egal wie. Unfall halt
Bei Booten zahlt die Haftpflicht nur, wenn du durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit den Schaden verursachst.
Heisst Maschienenausfall, für den du nichts kannst und du semmelst in einen Luxusliner...darf er das seiner, hoffentlich vorhandenen, Kaskoversicherung mitteilen.
Gab einen Artikel im Boote Magazin Februar 2024
Korrigiert mich, wenn das falsch ist.
Das ist richtig.
Grundsätzliche Basis ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), das zwar zum einen Schadenersatz zuspricht, diesen aber nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt wurde.

Da man vor langer Zeit aber zum einen erkannt hat, dass von Kraftfahrzeugen eine grundsätzliche Betriebsgefahr ausgeht, welche im Schadensfall ausserhalb von Vorsatz oder Fahrlässigkeit schwierig "zu entschuldigen" ist, und zum anderen sehr hohe Schadenssummen anfallen könenn, hat man die KFZ-Haftpflicht als Pflichtversicherung eingeführt, welche innerhalb und ausserhalb von Vorsatz oder Fahrlässigkeit erstmal haften. Das es bei Vorsatz dann wieder zu Regress kommen kann etc.pp., sei mal aussen vorgelassen.

Im normalen Leben, wo auch das Bootshobby zu zählt, gelten insofern weiter die allgemeinen Schadenersatzregelungen des BGB.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 17.10.2024, 11:42
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.287
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.239 Danke in 20.754 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Eben. Und leider nicht seine Haftpflicht.
Das sind eben die Unterschiede zwischen Verschuldenshaftung und Gefährdungshaftung (und vermutetes Verschulden).

Grüße

Totti
daher kann der Brandschaden an deinem Boot das mit 30 000 € Versichert ist auch nicht 7 Stellig werden...

es kann max. der Bootswert erstattet werden... der Umweltschaden ist ja Haftpflicht...

Schäden an anderen Booten gehen dich ja nichts an...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 17.10.2024, 12:24
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.649
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
10.108 Danke in 3.489 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
daher kann der Brandschaden an deinem Boot das mit 30 000 € Versichert ist auch nicht 7 Stellig werden...

es kann max. der Bootswert erstattet werden... der Umweltschaden ist ja Haftpflicht...

Schäden an anderen Booten gehen dich ja nichts an...
So deine Theorie.
Lies mal das Kleingedruckte der Vermieter in den Häfen, also die Mietverträge Liegeplatz im Wasser oder der Halle.

§ 9 Haftung des Mieters
(1)Der Mieter haftet für alle Schäden, die er innerhalb der Hafenanlage verursacht sowie für alle
Schäden, die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die
anderen Mietern entstehen. Der Mieter ist insoweit den anderen Mietern zum Schadensersatz
verpflichtet.
(2)Der Mieter haftet auch für die Personen, die er bei der Bedienung des Bootes eingesetzt hat.
Diese Personen sind als seine Erfüllungsgehilfen zu behandeln.

§ 10 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses eine Haftpflichtversicherung
mit ausreichender Deckungssumme zu unterhalten und deren Bestehen und die letzte Prämienzah-
lung auf jederzeitige Anforderung des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter haftet für alle Schä-
den, die er dem Vermieter oder anderen Mietern an deren eingebrachten Sachen zufügt.

Grüße

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 17.10.2024, 12:29
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.287
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.239 Danke in 20.754 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
So deine Theorie.
Lies mal das Kleingedruckte der Vermieter in den Häfen, also die Mietverträge Liegeplatz im Wasser oder der Halle.

§ 9 Haftung des Mieters
(1)Der Mieter haftet für alle Schäden, die er innerhalb der Hafenanlage verursacht sowie für alle
Schäden, die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen. Dies gilt auch für Schäden, die
anderen Mietern entstehen. Der Mieter ist insoweit den anderen Mietern zum Schadensersatz
verpflichtet.
(2)Der Mieter haftet auch für die Personen, die er bei der Bedienung des Bootes eingesetzt hat.
Diese Personen sind als seine Erfüllungsgehilfen zu behandeln.

§ 10 Versicherungen
Der Mieter ist verpflichtet, während der Dauer des Mietverhältnisses eine Haftpflichtversicherung
mit ausreichender Deckungssumme zu unterhalten und deren Bestehen und die letzte Prämienzah-
lung auf jederzeitige Anforderung des Vermieters nachzuweisen. Der Mieter haftet für alle Schä-
den, die er dem Vermieter oder anderen Mietern an deren eingebrachten Sachen zufügt.

Grüße

Totti
ich kann nur schadenersatzpflichtig sein wenn ich haftbar bin...
wenn ich nicht haftbar bin zahlt auch meine Haftpflicht nicht..

das eine Haftpflicht sinn macht wird ja nicht betritten..

wenn das boot in der Halle steht.. und die Halle brennt ab bekomme ich vom Vermieter auch nichts ersetzt.. und auch der Vermiter nichts von meiner Haftpflicht wenn ich für den Brand nicht haftbar bin... da kann er viel schreiben...

schau grad mal in die vielen Botsbrände der letzten Jahre die wir hier jeden Winter berichten..

da wird es jedes mal klar...

ich hab nochmal was dick markiert.... wenn ich nicht haftbar bin hab ich nicht gegen den Vertrag verstoßen so einfach ist es meist..

wenn z.B: Schweißarbeiten verboten sind und ich schweiße am Boot und es entsteht dadurch ein schaden am Nachbarboot. Dann ist klar eine Haftung... und meine Haftpflicht muss zahlen... (Fahrlässiges verhalten)
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 17.10.2024, 12:30
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.057
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.500 Danke in 8.983 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

und selbst Umweltschäden mit 50 Mio sind schon ne Hausnummer
Na ja, die Exxon Valdez lag drüber...
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 17.10.2024, 12:31
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.649
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
10.108 Danke in 3.489 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

wenn das boot in der Halle steht.. und die Halle brennt ab bekomme ich vom Vermieter auch nichts ersetzt.. und auch der Vermiter nichts von meiner Haftpflicht wenn ich für den Brand nicht haftbar bin... da kann er viel schreiben...

schau grad mal in die vielen Botsbrände der letzten Jahre die wir hier jeden Winter berichten..

da wird es jedes mal klar...

Die Bedingungen sind zu unterscheiben, sonst kommt das Boot nicht in die Halle.
Wenn also dann dein Boot dafür sorgt, dass die Halle abbrennt mit 50 weiteren Booten, bist du anhand der AGBs schadensersatzpflichtig.

Grüße

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 17.10.2024, 12:33
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.287
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.239 Danke in 20.754 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Na ja, die Exxon Valdez lag drüber...
die ist ja auch höher versichert... wir sind im Sportbootbereich...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 17.10.2024, 12:34
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.287
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.239 Danke in 20.754 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Die Bedingungen sind zu unterscheiben, sonst kommt das Boot nicht in die Halle.
Wenn also dann dein Boot dafür sorgt, dass die Halle abbrennt mit 50 weiteren Booten, bist du anhand der AGBs schadensersatzpflichtig.

Grüße

Totti
falsch... nur wenn ich haftbar für den Schaden bin...
Zitat: die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen.
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 17.10.2024, 12:42
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.649
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
10.108 Danke in 3.489 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
falsch... nur wenn ich haftbar für den Schaden bin...
Zitat: die aus einer Verletzung dieses Vertrages entstehen.
Du hast wohl recht (ausnahmsweise ) und ich brauche eine stärkere Lesebrille.

Grüße

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #35  
Alt 17.10.2024, 14:07
Benutzerbild von Kladower
Kladower Kladower ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 22.11.2011
Ort: Berlin-Kladow a.d. Havel
Beiträge: 4.739
Boot: Nidelv 26
Rufzeichen oder MMSI: DB8017
10.657 Danke in 3.950 Beiträgen
Standard

Haftpflicht wird bei uns im Verein verlangt, wenn man einen Liegeplatz haben will. Hatte ich aber auch vorher, Versicherungssumme 7,5 Mio. Dazu eine Kasko über den Zeitwert des Bootes. Abgeschlossen natürlich bei unserem guten Norman (Blaue Elise).
Eine Rechtsschutzversicherung hatte ich mal und wollte sie sogar bei Ärger mit einem Liegeplatz in Anspruch nehmen. Da hieß es dann aber: Sorry, dieser Fall ist leider nicht abgedeckt. Seitdem komme ich gut ohne aus.
__________________
Viele Grüße
Gerhard

Revierinformationen Berlin-Brandenburg

Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 17.10.2024, 16:01
UnsinkbarII UnsinkbarII ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 16.10.2024
Beiträge: 3
2 Danke in 1 Beitrag
Standard

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten, hatte ja Sorge, dass das Thema schon tausendmal diskutiert wurde und ich für die Frage aus dem Forum gejagt werde

Dass eine Haftpflicht ein "muss" ist war mir klar, mich hat hier die Höhe interessiert. Da wir primär trailern werden gehe ich davon aus, dass 5 mio erstmal ausreichend sind. Das Italien höhere Beträge fordert habe ich gelesen, gehe aber aktuell nicht davon aus, dass wir das Boot mal dahin mitnehmen.

Spannend bleibt aber die Frage nach dem Thema "Öl im Wasser". Da haben hier einige geschrieben, das würde die Haftpflicht abdecken. Der Blick ins Kleingedruckte bei den Versicherungsbedingungen lässt mich leider etwas anderes vermuten. Ich zitiere mal ein Beispiel, bei dem die Versicherungsbedingungen für jeden im Internet unabhängig von einem Angebot frei zugänglich sind:
„3. Versichert ist im Umfang des Vertrages, wobei Vermögensschäden wie Sachschäden behandelt werden, die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers, einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden), mit Ausnahme von Gewässerschäden […]

3.1.1 durch Einleiten oder Einwirken von gewässerschädlichen Stoffen in Gewässer oder durch sonstiges bewusstes Einwirken auf Gewässer. Dies gilt auch, wenn die Einleitung oder Einwirkung zur Rettung anderer Rechtsgüter geboten ist.

3.1.2 durch betriebsbedingtes Abtropfen oder Ablaufen von Öl oder anderen Flüssigkeiten aus Tankverschlüssen, Betankungsanlagen oder aus maschinellen Einrichtungen des Schiffes.“
Zwei weitere Anbieter formulieren ganz ähnliche Bedingungen. Ich habe drei Anbieter mal mit konkreten Fallbeispielen angeschrieben und gefragt ob Versicherungsschutz besteht oder nicht:

1) Beim Betanken wird aus Versehen Kraftstoff ins Wasser gelassen.
2) Durch technischen Defekt treten Betriebsstoffe (Benzin oder Öl) aus dem Boot ins Gewässer aus.

Mal sehen was als Antwort rauskommt...

Zur Verkehrsrechtsschutz auch hier aufs Kleingedruckte schauen. Meine Versicherung spricht immer von "Kraftfahrzeugen zu Land".... Wasser wird weiter hinten explizit ausgeschlossen. Meine Tendenz geht aktuell dahin lediglich Haftpflicht und Kasko zu machen und Rechtsschutz nicht zu nutzen... den Sinn der Insassenversicherung habe ich immer noch nicht verstanden...

Ich wollte doch nur Boot fahren und nicht zum Versicherungsfachmann werden
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 17.10.2024, 16:19
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 3.455
Boot: Makros SF21/Picton 21 Family
2.539 Danke in 1.674 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von UnsinkbarII Beitrag anzeigen
den Sinn der Insassenversicherung habe ich immer noch nicht verstanden...

Ich wollte doch nur Boot fahren und nicht zum Versicherungsfachmann werden
Das gleiche wie beim Auto.

Du baust nen Unfall > dein Mitfahrer wird verkrüppelt > Versicherung zahlt.


zu dem Öl. Ist doch mitversichert laut deinem Zitat? Also alles fein?
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 17.10.2024, 16:29
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: St.Leon-Rot
Beiträge: 39.287
Boot: Bayliner 2855 Bj. 1996
34.239 Danke in 20.754 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
Das gleiche wie beim Auto.

Du baust nen Unfall > dein Mitfahrer wird verkrüppelt > Versicherung zahlt.


zu dem Öl. Ist doch mitversichert laut deinem Zitat? Also alles fein?
Da zahlt schon die Haftpflicht... Insassen Versicherung ist nicht nötig
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #39  
Alt 17.10.2024, 17:12
Traibholz Traibholz ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 26.02.2023
Beiträge: 127
283 Danke in 105 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Føx Beitrag anzeigen
...zu dem Öl. Ist doch mitversichert laut deinem Zitat? Also alles fein?
Ne, ist mal wieder typischer "Sprech" in Versicherungsbedingungen.

In seinem Zitat, die Nummer 3, am Ende steht: " ... mit Ausnahme von Gewässerschäden ..." und dann geht es im entsprechendem Text, den auch meine alte Versicherung verwendetete, weiter mit den entsprechenden Handlungen und/oder Geschehnissen, die eine Übernahme der Haftpflicht ausschließen. Und ärgerlicherweise sind in diesem Vertrag nicht nur vorsätzliche Handlungen aufgeführt, sondern z.B. auch das "betriebsbedingte Abtropfen ...".

Der Wortlaut der Vertragsbedingungen bei einer anderen Versicherung (von mir in #6 genannt) ist deutlich kundenfreundlicher, dort sind nur bewusste, also in diesem Sinne absichtliche Handlungen von der Haftpflicht ausgeschlossen.

Letztendlich immer wieder der gleiche Tipp: Vertragsbedingungen lesen und/oder Zusagen schriftlich geben lassen.

Ein sehr vorbildlicher TO!

Geändert von Traibholz (17.10.2024 um 17:23 Uhr)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 17.10.2024, 17:20
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 4.533
5.582 Danke in 2.438 Beiträgen
Standard

@ Unsinkbar II

Gerade weil das Thema nicht grundsätzlich mit den Regeln der Haftung im Straßenverkehr übereinstimmt, empfehle ich die Inanspruchnahme eines VersicherungsMAKLERS. Dieser haftet für seine (Fehl-)Beratung, welche in einem Beratungsprotokoll dokumentiert sein muss!

Und mit 5 Mio. kämst Du schon nicht hin, wenn Du mit deiner Glastron Torpedo spielen und mich versenken würdest ...

Spare nicht am falschen Ende, deine Existenz ist es wert!
__________________
Alex
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #41  
Alt 17.10.2024, 17:24
Benutzerbild von Startpilot
Startpilot Startpilot ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Roermond km80 LO
Beiträge: 3.921
Boot: MAB 12
8.908 Danke in 3.159 Beiträgen
Standard

Guter Punkt.
Woran erkennt man denn einen für seine Beratung haftenden Versicherungsmakler?
Ist der Beruf geschützt?
Gibt es legitimierende Verbandszertifikate?...
__________________
Gruss, Dirk


Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 17.10.2024, 17:28
Benutzerbild von Føx
Føx Føx ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2014
Ort: Potsdam
Beiträge: 3.455
Boot: Makros SF21/Picton 21 Family
2.539 Danke in 1.674 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Startpilot Beitrag anzeigen
Guter Punkt.
Woran erkennt man denn einen für seine Beratung haftenden Versicherungsmakler?
Ist der Beruf geschützt?
Gibt es legitimierende Verbandszertifikate?...
Is nen Ausbildungsberuf(seit paar jahren).

edit: habs mal rausgesucht.
Zitat:
Deutschland
Den Ausbildungsberuf Versicherungskaufmann gab es auch in Deutschland, er wurde mit der Neuordnung zum 1. August 2006 durch den Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ersetzt.[2] Die Duale Ausbildung ist nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt und dauert drei Jahre. Sie erfolgt im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule, im dritten Ausbildungsjahr muss man sich in einem der beiden Fachbereiche spezialisieren. Innerhalb der Fachrichtung Versicherung gibt es eine flexible Ausbildungsstruktur, in Wahlqualifikationseinheiten können individuelle Schwerpunkte gesetzt werden.

Aufbauend auf diese Ausbildung bieten die Versicherungsakademie sowie die IHK berufsbegleitende Weiterbildungen zum Versicherungsfachwirt bzw. Fachwirt für Finanzberatung oder Versicherungsbetriebswirt bzw. Betriebswirt für Finanzen und Investment.
__________________
Grüße

Gordon

Nüffe? Welfe Nüffe?
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #43  
Alt 17.10.2024, 17:38
Benutzerbild von Startpilot
Startpilot Startpilot ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Roermond km80 LO
Beiträge: 3.921
Boot: MAB 12
8.908 Danke in 3.159 Beiträgen
Standard

Da drängt sich mir jetzt schon die Frage auf, ob die Beratung beim hiesigen Forums-Platzhirschen auch haftend gedeckt ist??
(Ich weiß, ich kann böse sein)
__________________
Gruss, Dirk


Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 17.10.2024, 17:43
Benutzerbild von Ostfriesen
Ostfriesen Ostfriesen ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 18.07.2009
Beiträge: 4.533
5.582 Danke in 2.438 Beiträgen
Standard

Es gilt, zwischen dem vertragsgebundenen Vertriebler (einer oder zweier Assekuranzen) und dem freien selbsthaftenden Makler zu unterscheiden.

Ein Makler bewertet das Risiko jährlich neu und dokumentiert diese Bewertung.
Ggf. erfolgen Versicherungswechsel zu anderen Anbietern.

Ein Vertriebler hingegen, tja ...
__________________
Alex
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #45  
Alt 17.10.2024, 17:46
Benutzerbild von Startpilot
Startpilot Startpilot ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2006
Ort: Roermond km80 LO
Beiträge: 3.921
Boot: MAB 12
8.908 Danke in 3.159 Beiträgen
Standard

Danke, sehr aufschlussreich!
Edit:
Jetzt ist mir klar, warum meine laufende -über einen anscheinend haftenden Makler abgeschlossene- Versicherung vor ca. drei Jahren von einer anderen Gesellschaft gedeckt wurde.
__________________
Gruss, Dirk


Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 03.11.2024, 06:36
UnsinkbarII UnsinkbarII ist offline
Deckschrubber
 
Registriert seit: 16.10.2024
Beiträge: 3
2 Danke in 1 Beitrag
Standard

Um das Thema abzuschließen und vllt. dem ein oder anderen einen entscheidenden Hinweis zu geben:

Ich habe die Rückmeldung der drei angeschriebenen Versicherungen bekommen. Der oben zitierte Anbieter behauptet steif und fest er würde versichern. Die Äußerungen der Mitarbeiter stehen aber in klarem Widerspruch zu den Versicherungsbedingungen.

Ein zweiter Anbieter, der denselben Wortlaut wie Anbieter 1 verwendet, bestätigt, dass er aus dem Boot ausgetretene Betriebsstoffe im Wasser nicht versichert.

Lediglich Anbieter Nummer 3 antwortet fachlich: Bei versehentlicher Verschmutzung, z.B. beim Tanken ist fahrlässiges Handeln im Sinne der HPV gegeben.

Zum zweiten Szenario, dem technischen Defekt, wird erklärt, dass eine Verursachung per se noch keine Haftung begründet. Die Haftung der HPV ist abhängig von einem Sorgfaltsverstoß in Form fahrlässigen Verhaltens (vgl. § 276 BGB). Dieses fahrlässige Verhalten müsste durch einen Anspruchsteller begründet werden.

Letztendlich sind wir jetzt bei Anbieter 3 versichert. In wie weit nachher tatsächlich eine Haftung erfolgt kann nur der Schadenfall zeigen... Vor Gericht, auf hoher See und bei Versicherungen...
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 46



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Viel zu viel Spiel in der Lenkung - was tun? Obi72 Technik-Talk 4 29.07.2020 09:31
Batteriefrage: möglichst viel AH, wenig Kg Humbug Technik-Talk 23 04.03.2014 21:24
Fairline wenig ps viel geschwindigkeit Linus1234 Motoren und Antriebstechnik 5 07.06.2011 09:13
Wenig Geld, Viel Spass. Edelstahlprop an 30ps ? Frunk Technik-Talk 0 23.08.2006 14:00
Betriebsstunden was ist da viel oder wenig? Audiot_8p Allgemeines zum Boot 1 28.07.2006 08:13


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 00:41 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.