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  #76  
Alt 14.02.2025, 13:28
NAJ NAJ ist offline
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Ich persönlich finde ich es ja wirklich spannend, dass wir alle wissen, wie der Importeur im Fall der Fälle reagieren wird

Suzuki ist keine Hinterhofbude und Kundenzufriedenheit ist wichtig.
Deswegen schrub ich Kulanz, die kann man gewähren, auch wenn nicht alle Garantiebedingungen erfüllt sind.

Gut, dass wir uns wenigstens einig darüber sind, dass das Verhalten von Kaasboll eine Sauerei und inakzeptabel ist.

Grüße
Thomas
Das ist richtig, Suzuki ist keine Hinterhofbude.

Ein Freund hatte seinen DF30 zur Wartung. Dabei stellte sich heraus das ein Wellendichtring undicht war.
Der Händler hat dann mit Suzuki kontakt aufgenommen um die Reparatur auf Garantie bestätigt zu bekommen.
Abgelehnt mit der Begründung das die zweite Jahreswartung um 1,5 Monate überzogen war.
Nach langem hin und her hat Suzuki dann den Wellendichtring+ein paar zusätzliche nötige Dichtungen auf Kulanz übernommen. Materialwert irgendwas mit 30€

Die Arbeitskosten in höhe von über 800€ hat mein Freund selbst gezahlt.
__________________
Gruß Jan
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  #77  
Alt 14.02.2025, 14:17
RING18 RING18 ist offline
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Zitat:
Zitat von NAJ Beitrag anzeigen
Das ist richtig, Suzuki ist keine Hinterhofbude.

Ein Freund hatte seinen DF30 zur Wartung. Dabei stellte sich heraus das ein Wellendichtring undicht war.
Der Händler hat dann mit Suzuki kontakt aufgenommen um die Reparatur auf Garantie bestätigt zu bekommen.
Abgelehnt mit der Begründung das die zweite Jahreswartung um 1,5 Monate überzogen war.
Nach langem hin und her hat Suzuki dann den Wellendichtring+ein paar zusätzliche nötige Dichtungen auf Kulanz übernommen. Materialwert irgendwas mit 30€

Die Arbeitskosten in höhe von über 800€ hat mein Freund selbst gezahlt.
Schick mir doch mal bitte die Motornummer per PN, dieses Vorgehen würde mich sehr wundern.
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  #78  
Alt 14.02.2025, 15:39
Sportboot24 Sportboot24 ist offline
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Ich persönlich finde ich es ja wirklich spannend, dass wir alle wissen, wie der Importeur im Fall der Fälle reagieren wird

Suzuki ist keine Hinterhofbude und Kundenzufriedenheit ist wichtig.
Deswegen schrub ich Kulanz, die kann man gewähren, auch wenn nicht alle Garantiebedingungen erfüllt sind.

Gut, dass wir uns wenigstens einig darüber sind, dass das Verhalten von Kaasboll eine Sauerei und inakzeptabel ist.

Grüße
Thomas
So war auch mein Gedanke, aber selbst die Kulanz ist hier umstritten.
Naja, kann jeder seine Meinung haben.
__________________
Viele Grüße

Sven

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  #79  
Alt 14.02.2025, 16:04
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Die Importeure wollen in erster Linie den eigenen Markt sauber halten.
Darum ist es auch gar nicht gerne gesehen, wenn ein ausländischer Importeur den hiesigen Markt bedient.
Und dann soll der hiesige Importeur noch Garantien abwickeln?
Nee, das passiert nicht.

Gruß

Totti
Hi Totti
Doch, das passiert genau so.
Nennt sich Umsetzung europäischen Rechts.
Persönlich habe ich schon mehrere Neu-Fahrzeuge im europäischen Ausland gekauft.
Bisher war es nie ein Problem Garatieansprüche in "D" geltend zu machen. Die Arbeiten wurden immer für mich kostenfrei ausgeführt. Als Bsp. mußte das Differential unseres in Belgien gekauften Terracan, im Wert von damals € 3500,-getauscht werden.
Keine Diskussion .
Bei unserem jetzigen, aus Dänemark importierten PKW hat der dänische Händler eine Garantieverlängerung auf 5 J. abgeschlossen.
Wurde vom deutschen Importeur anstandslos übernommen.
Das macht er vlt. nicht. gerne
Aber so ist nun mal die Rechtslage.
Und dabei ist es völlig egal, ob es sich um einen PKW, ein Ab-Motor oder eine Brotschneidemaschine handelt.
Grüße aus OWL
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  #80  
Alt 14.02.2025, 16:07
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Totti
Doch, das passiert genau so.
Nennt sich Umsetzung europäischen Rechts.
Persönlich habe ich schon mehrere Neu-Fahrzeuge im europäischen Ausland gekauft.
Bisher war es nie ein Problem Garatieansprüche in "D" geltend zu machen. Die Arbeiten wurden immer für mich kostenfrei ausgeführt. Als Bsp. mußte das Differential unseres in Belgien gekauften Terracan, im Wert von damals € 3500,-getauscht werden.
Keine Diskussion .
Bei unserem jetzigen, aus Dänemark importierten PKW hat der dänische Händler eine Garantieverlängerung auf 5 J. abgeschlossen.
Wurde vom deutschen Importeur anstandslos übernommen.
Das macht er vlt. nicht. gerne
Aber so ist nun mal die Rechtslage.
Grüße aus OWL
Nein, denn es gibt einen Importeur im Ausland, hier eben in Holland.
Der wird vom deutschen Importeur als zuständig erklärt, denn der hat den Artikel verkauft.
Genau so wird auch in meiner Wassersport-Branche verfahren.

PKWs sind eine völlig andere Kiste. Ich arbeite zwar lange nicht mehr in der PKW-Branche, aber seit Seat Spanien wird das da wohl so gehandhabt und hier hat der VW Konzern krachend Prozesse verloren.
Suzuki ist aber keine deutsche Firma.

Grüße

Totti
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  #81  
Alt 14.02.2025, 16:11
kurz kurz ist offline
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und wie ist es denn mit einem "regulär" in D gekauften Susi AB, dann gehst du Frankreich auf Bootsurlaub. Hast mit dem AB Panne während Garantie. Susi Frankreich sagt dann, geh nach Hause nach D (gut ist etwas anderer Fall wie ursprünglich hier...)?
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  #82  
Alt 14.02.2025, 16:12
Benutzerbild von sporty
sporty sporty ist offline
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Hi Totti
Das ist Unsinn.
Du hast eine Meinung auf der Du bestehst.
Alles gut.
Grüße aus OWL

bez. des Differential:
Hyundai ist keine deutsche Firma.
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  #83  
Alt 14.02.2025, 16:15
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi Totti
Das ist Unsinn.
Du hast eine Meinung auf der Du bestehst.
Alles gut.
Grüße aus OWL

bez. des Differential:
Hyundai ist keine deutsche Firma.
Ich sehe einen Unterschied zwischen Erfahrung und Meinung.
Aber danke für deine Einschätzung.
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  #84  
Alt 14.02.2025, 16:18
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Totti-Amun Totti-Amun ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
und wie ist es denn mit einem "regulär" in D gekauften Susi AB, dann gehst du Frankreich auf Bootsurlaub. Hast mit dem AB Panne während Garantie. Susi Frankreich sagt dann, geh nach Hause nach D (gut ist etwas anderer Fall wie ursprünglich hier...)?
Den reklamierst du bei deinem deutschen Händler, nur das ist der richtige und einzige Weg.
Bis das alles eingereicht ist und entschieden, ist dein Urlaub eh um.
Zumal der Händler, bzw. deutsche Importeur ggf. auch ein Recht auf Nachbesserung hat.
Es ist ja auch so, dass bei einem Garantiefall (oder auch Gewährleistung) der Importeur nur einen kleinen Pauschalbetrag vom Hersteller bekommt und den Rest selbst regeln muss. So haben die Importeure meist auch "hauseigene" Partner für gewisse Reparaturen. Etwa bei undichten Schläuchen usw., was ein normaler Wald- und Wiesenhändler gar nicht selbst reparieren könnte.

Gruß

Totti
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  #85  
Alt 14.02.2025, 16:29
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Moin,

habt ihr überhaupt die von Heisenberg verlinkten Garantiebedingungen gelesen? Dort steht doch haarklein erklärt wie es sich bei Garantiefällen im Ausland und von im Ausland gekauften Motoren verhält.

Tl;DR: in einem Garantiefall (alle Bedingungen sind erfüllt) gehst Du im Urlaub mit deinem Motor zum Suzuki-Händler vor Ort und lässt die Arbeiten dort kostenlos durchführen. Selbstverständlich erfüllt Suzuki auch hier geltendes EU-Recht.

-the mechanic-
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  #86  
Alt 14.02.2025, 17:38
Fraenkie Fraenkie ist offline
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Es ist schon ein bisschen diffiziler, meiner Meinung nach.

Angenommen ich sei ein Ruckizucki-Händler in Südfrankreich.

Würde ich einen Motor reparieren ohne zu wissen wer das zu welchen Bedingungen zahlt

Wenn ich den Motor verkauft habe gibt´s nen klaren Vertrag. Und trotzdem muss ich sehr wahrscheinlich um "Freigabe" bitten. Kleiner Dienstweg mit dem Ansprechpartner, und auf einem Teil der Scheisse bleib ich ggf. selber sitzen (so ist halt der Vertrag).

Kommt jetzt einer mit dem Motor aus Hollande zu mir.........ja gut, muss ich eben trotzdem meinen Ruckizucki Ansprechpartner um Freigabe bitten ("soll / muss ich helfen").

Wenn die "Papierlage" im IT-System unklar ist (kein Inbetriebnahme / Übergabeprotokoll, keine Wartungsnachweise) wird´s halt erstmal saublöd.

Selbst für meinen Volvo Diesel im Segler Bj. 1982 gab es dieses "Dokument", mit dem glasklaren Hinweis was ab wann wie gilt und welcher Stempel erforderlich ist und wie das einzureichen ist.

Das ist ja kein böser Wille dahinter. An meinem Boot sind manche Teile ein Jahr älter wie das Erstwasserungdatum. Solange haben die eben gebraucht. Und die Garantie startet (gut für mich und die Weft, sonst wär die ja schon abgelaufen bevor ich zum ersten Mal die Möhre starte) eben ab "Übergabeprotokoll.

In diesen Zeiten ist ohne diese Formalitäten der Motor für Ruckizucki noch gar nicht im Feld.............so wie ich das verstehe.
Nicht übergeben, nicht registriert, es gibt ihn aber keiner weiss wo er ist (bei Suzuki) und seit wann er in Betrieb ist. Das Serviceheft ist doch nur Problem B.

Geändert von Fraenkie (14.02.2025 um 17:43 Uhr)
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  #87  
Alt 14.02.2025, 18:53
NAJ NAJ ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
und wie ist es denn mit einem "regulär" in D gekauften Susi AB, dann gehst du Frankreich auf Bootsurlaub. Hast mit dem AB Panne während Garantie. Susi Frankreich sagt dann, geh nach Hause nach D (gut ist etwas anderer Fall wie ursprünglich hier...)?
Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Den reklamierst du bei deinem deutschen Händler, nur das ist der richtige und einzige Weg.
Bis das alles eingereicht ist und entschieden, ist dein Urlaub eh um.
Zumal der Händler, bzw. deutsche Importeur ggf. auch ein Recht auf Nachbesserung hat.
Es ist ja auch so, dass bei einem Garantiefall (oder auch Gewährleistung) der Importeur nur einen kleinen Pauschalbetrag vom Hersteller bekommt und den Rest selbst regeln muss. So haben die Importeure meist auch "hauseigene" Partner für gewisse Reparaturen. Etwa bei undichten Schläuchen usw., was ein normaler Wald- und Wiesenhändler gar nicht selbst reparieren könnte.

Gruß

Totti

Zitat aus den Suzuki Garantiebestimmungen:
"5. Garantiefälle im Ausland
5.1 Bei außerhalb von Deutschland bzw. dem jeweiligen EWR-Mitgliedstaat gemäß vorstehender Ziff. 4.4 Satz 1 auftretenden Garantiefällen kann sich der Käufer, sofern der Garantiefall in einem EWR-Mitgliedstaat auftritt, unter Vorlage des Garantie- und Service-Scheckheftes auch an einen autorisierten SUZUKIHändler in dem jeweiligen Land wenden. In diesem Fall kann auch die Anzeige gemäß Ziff. 4.4 bei einem autorisierten SUZUKI-Händler in dem jeweiligen Land erfolgen"
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Gruß Jan
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  #88  
Alt 14.02.2025, 20:46
rsman1 rsman1 ist offline
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Der Motor ist doch in Holland von einem offizielen Suzuki Händler verkauft worden.

Ergo gilt das Europäische Gewährleistungs Gesetz.
Und auch die Europaweite Garantie.

So sehe ich das.

Schönes We
Bald ist frühling.

Lasst uns nicht streiten.

Gruss Roland
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  #89  
Alt 14.02.2025, 21:04
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Schick mir doch mal bitte die Motornummer per PN, dieses Vorgehen würde mich sehr wundern.
Das wird nichts mehr, der Freund fährt mittlerweile seit 3 Jahre DF60A.

Zitat:
Zitat von rsman1 Beitrag anzeigen
Der Motor ist doch in Holland von einem offizielen Suzuki Händler verkauft worden.

Ergo gilt das Europäische Gewährleistungs Gesetz.
Und auch die Europaweite Garantie.

So sehe ich das.

Schönes We
Bald ist frühling.

Lasst uns nicht streiten.

Gruss Roland
Es streitet ja niemand. Aber hast Du das ganze hier mal ordentlich durchgelesen?
Der Motor ist inkl. Gewährleistung/Garantie auf jemanden registriert der nicht der aktuelle Besitzer ist.
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Gruß Jan
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  #90  
Alt 14.02.2025, 22:09
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Ohne das jetzt alles im Detail gelesen zu haben:
Wenn der Motor jetzt doch zweifelsfrei registriert ist, dann ist doch alles gut. Natürlich geht doch die Garantie auf den neuen, rechtmäßigen Eigentümer über. Die endet doch nach Fristablauf ,nicht nach Eigentümerwechsel, Stichwort Jahreswagen?!
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  #91  
Alt 14.02.2025, 22:17
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Ohne das jetzt alles im Detail gelesen zu haben:
Wenn der Motor jetzt doch zweifelsfrei registriert ist, dann ist doch alles gut. Natürlich geht doch die Garantie auf den neuen, rechtmäßigen Eigentümer über. Die endet doch nach Fristablauf ,nicht nach Eigentümerwechsel, Stichwort Jahreswagen?!
Nääää, so lese er #70 & #73
__________________
Gruß Jan
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  #92  
Alt 14.02.2025, 22:44
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Ja, das schreibt Suzuki. Aber wenn der eigene Händler dieses nicht ermöglicht...
Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass Suzuki - notfalls mit etwas Nachdruck- entsprechend handelt. Hatten wir schon zig mal (bei Moppeds aus Insolvenzen, bei fast allen Herstellern) . Ich wäre da sehr zuversichtlich.
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  #93  
Alt 14.02.2025, 22:57
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Ja, das schreibt Suzuki. Aber wenn der eigene Händler dieses nicht ermöglicht...
Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass Suzuki - notfalls mit etwas Nachdruck- entsprechend handelt. Hatten wir schon zig mal (bei Moppeds aus Insolvenzen, bei fast allen Herstellern) . Ich wäre da sehr zuversichtlich.
Es geht nicht um den eigenen Händler. Wenn er es hätte ermöglichen können, hätte er es ja getan.
Und ein Mopped aus Insolvenznachlass ist doch wohl etwas komplett anderes als ein lange vorab verkauftes Produkt unter Vortäuschung falscher Tatsachen.
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Gruß Jan
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  #94  
Alt 15.02.2025, 06:20
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Lieber Jan
Suzuki kann schreiben was Sie wollen.
Sie haben sich an geltendes Eu Recht zu halten.
Bzw. der Händler.
Fertig aus

Gruss Roland
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  #95  
Alt 15.02.2025, 08:20
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Moin,

Suzuki hält sich an geltendes EU-Recht. Der Händler ist Insolvent.

Noch einmal: die Ausgestaltung von Garantiebedingungen sind dem Hersteller frei überlassen und können nach belieben ausgestaltet werden. Die müssen auch nicht zwingend europaweit/weltweit gelten.

Wichtig: die gesetzliche Gewährleistung ist davon unbeberührt. Aber wie oft muss das jetzt noch wiederholt werden?!

In diesem Fall: es gibt keine ausgefüllte Garantikarte (eine der Bedingungen die Suzuki stellt...), daher kann sich der Besitzer des Motors nicht auf das Garantieversorechen des Herstellers berufen.

Der Händler ist insolvent, im schlimmsten Fall endet das in einer Pleite/Auflösung des Geschäftsbetriebes. Der einzige Weg ist der Rechtsweg über den Händler.

-the mechanic-
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  #96  
Alt 15.02.2025, 09:40
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Steht nicht in #1, dass beim Zeitpunkt des Kaufes der Händler ein offizieller Suzuki-Händler war und eine Rechnung existiert, auf der eindeutig hervorgeht, dass der Motor neu ist? Wenn das der Fall war, wird Suzuki keine Probleme machen, ganz unabhängig der rechtlichen Situation. Auch, wenn der Motor neu von der niederländischen Niederlassung geliefert wurde. Ausnahme: der nun pleitegegangene Händler hat nachweislich kriminell agiert (also z.B. einen ollen Motor, oder einen geklauten eingebaut). Oder der Motor wurde von Suzuki NL an einen Privatmann verkauft mit Auslieferung aller Papiere und der Motor wurde zwar neu aber "zugelassen" an den insolventen Händler verkauft. Dann besteht immer zwar immer noch Anspruch der Garantie, aber dann muss der jetzige Eigentümer nachweisen, dass er alle Service ordnungsgemäß erledigt hat. Am besten mit dem Serviceheft. Wenn das weg ist, nimmt man andere Nachweise (z.B. belastbare Rechnungen). So sperrig sind die Importeure nicht. Habe sowas mit einem etwas über einem Jahr alten RX8 aus den NL gemacht. Ich bekam ein neues Serviceheft nach Vorlage der Inspektionsrechnungen des Vorbesitzers.
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  #97  
Alt 15.02.2025, 10:30
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Zitat:
Zitat von fignon83 Beitrag anzeigen
Oder der Motor wurde von Suzuki NL an einen Privatmann verkauft mit Auslieferung aller Papiere und der Motor wurde zwar neu aber "zugelassen" an den insolventen Händler verkauft. Dann besteht immer zwar immer noch Anspruch der Garantie, aber dann muss der jetzige Eigentümer nachweisen, dass er alle Service ordnungsgemäß erledigt hat. Am besten mit dem Serviceheft.
Das schreibe ich doch seit gefühlt 100 Seiten.
Und das wichtigste ist- Der Erstbesitzer muss die Garantie auf den jetzigen Besitzer überschreiben. Das kann Suzuki NL/DE nicht alleine.
So wie sie dies ja auch mitgeteilt haben
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Gruß Jan
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  #98  
Alt 15.02.2025, 10:35
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Doch, können Sie. Müssen Sie aber nicht (immer). Sie können auch ein neues Serviceheft ausstellen (s.o.). Sie können auch Rechnungen als Nachweise akzeptieren. Müssen Sie aber nicht. Also erst mal vernünftig mit dem oder den Importeuren reden.
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  #99  
Alt 15.02.2025, 11:41
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Zitat:
Zitat von Succes_Falcon Beitrag anzeigen

Rechnungen für den Motor sowie für die Wartung wurden korrekt ausgestellt.
Sag mal, steht die passende Motornummer auf den Rechnungen?
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  #100  
Alt 15.02.2025, 13:23
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...und dann noch mit aufgeführten Betriebsstunden..
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