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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Ein Freund hatte seinen DF30 zur Wartung. Dabei stellte sich heraus das ein Wellendichtring undicht war. Der Händler hat dann mit Suzuki kontakt aufgenommen um die Reparatur auf Garantie bestätigt zu bekommen. Abgelehnt mit der Begründung das die zweite Jahreswartung um 1,5 Monate überzogen war. Nach langem hin und her hat Suzuki dann den Wellendichtring+ein paar zusätzliche nötige Dichtungen auf Kulanz übernommen. Materialwert irgendwas mit 30€ Die Arbeitskosten in höhe von über 800€ hat mein Freund selbst gezahlt.
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Gruß Jan
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#77
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#78
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Naja, kann jeder seine Meinung haben.
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Viele Grüße Sven ![]()
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#79
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Doch, das passiert genau so. Nennt sich Umsetzung europäischen Rechts. Persönlich habe ich schon mehrere Neu-Fahrzeuge im europäischen Ausland gekauft. Bisher war es nie ein Problem Garatieansprüche in "D" geltend zu machen. Die Arbeiten wurden immer für mich kostenfrei ausgeführt. Als Bsp. mußte das Differential unseres in Belgien gekauften Terracan, im Wert von damals € 3500,-getauscht werden. Keine Diskussion . ![]() Bei unserem jetzigen, aus Dänemark importierten PKW hat der dänische Händler eine Garantieverlängerung auf 5 J. abgeschlossen. Wurde vom deutschen Importeur anstandslos übernommen. Das macht er vlt. nicht. gerne Aber so ist nun mal die Rechtslage. Und dabei ist es völlig egal, ob es sich um einen PKW, ein Ab-Motor oder eine Brotschneidemaschine handelt. ![]() Grüße aus OWL
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#80
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Der wird vom deutschen Importeur als zuständig erklärt, denn der hat den Artikel verkauft. Genau so wird auch in meiner Wassersport-Branche verfahren. PKWs sind eine völlig andere Kiste. Ich arbeite zwar lange nicht mehr in der PKW-Branche, aber seit Seat Spanien wird das da wohl so gehandhabt und hier hat der VW Konzern krachend Prozesse verloren. Suzuki ist aber keine deutsche Firma. ![]() Grüße Totti
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#81
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und wie ist es denn mit einem "regulär" in D gekauften Susi AB, dann gehst du Frankreich auf Bootsurlaub. Hast mit dem AB Panne während Garantie. Susi Frankreich sagt dann, geh nach Hause nach D (gut ist etwas anderer Fall wie ursprünglich hier...)?
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#82
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Hi Totti
Das ist Unsinn. Du hast eine Meinung auf der Du bestehst. Alles gut. Grüße aus OWL bez. des Differential: Hyundai ist keine deutsche Firma. ![]()
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#83
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Aber danke für deine Einschätzung.
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#84
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![]() Zitat:
Bis das alles eingereicht ist und entschieden, ist dein Urlaub eh um. Zumal der Händler, bzw. deutsche Importeur ggf. auch ein Recht auf Nachbesserung hat. Es ist ja auch so, dass bei einem Garantiefall (oder auch Gewährleistung) der Importeur nur einen kleinen Pauschalbetrag vom Hersteller bekommt und den Rest selbst regeln muss. So haben die Importeure meist auch "hauseigene" Partner für gewisse Reparaturen. Etwa bei undichten Schläuchen usw., was ein normaler Wald- und Wiesenhändler gar nicht selbst reparieren könnte. Gruß Totti
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#85
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Moin,
habt ihr überhaupt die von Heisenberg verlinkten Garantiebedingungen gelesen? Dort steht doch haarklein erklärt wie es sich bei Garantiefällen im Ausland und von im Ausland gekauften Motoren verhält. Tl;DR: in einem Garantiefall (alle Bedingungen sind erfüllt) gehst Du im Urlaub mit deinem Motor zum Suzuki-Händler vor Ort und lässt die Arbeiten dort kostenlos durchführen. Selbstverständlich erfüllt Suzuki auch hier geltendes EU-Recht. -the mechanic-
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#86
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Es ist schon ein bisschen diffiziler, meiner Meinung nach.
Angenommen ich sei ein Ruckizucki-Händler in Südfrankreich. Würde ich einen Motor reparieren ohne zu wissen wer das zu welchen Bedingungen zahlt ![]() Wenn ich den Motor verkauft habe gibt´s nen klaren Vertrag. Und trotzdem muss ich sehr wahrscheinlich um "Freigabe" bitten. Kleiner Dienstweg mit dem Ansprechpartner, und auf einem Teil der Scheisse bleib ich ggf. selber sitzen (so ist halt der Vertrag). Kommt jetzt einer mit dem Motor aus Hollande zu mir.........ja gut, muss ich eben trotzdem meinen Ruckizucki Ansprechpartner um Freigabe bitten ("soll / muss ich helfen"). Wenn die "Papierlage" im IT-System unklar ist (kein Inbetriebnahme / Übergabeprotokoll, keine Wartungsnachweise) wird´s halt erstmal saublöd. Selbst für meinen Volvo Diesel im Segler Bj. 1982 gab es dieses "Dokument", mit dem glasklaren Hinweis was ab wann wie gilt und welcher Stempel erforderlich ist und wie das einzureichen ist. Das ist ja kein böser Wille dahinter. An meinem Boot sind manche Teile ein Jahr älter wie das Erstwasserungdatum. Solange haben die eben gebraucht. Und die Garantie startet (gut für mich und die Weft, sonst wär die ja schon abgelaufen bevor ich zum ersten Mal die Möhre starte) eben ab "Übergabeprotokoll. In diesen Zeiten ist ohne diese Formalitäten der Motor für Ruckizucki noch gar nicht im Feld.............so wie ich das verstehe. Nicht übergeben, nicht registriert, es gibt ihn aber keiner weiss wo er ist (bei Suzuki) und seit wann er in Betrieb ist. Das Serviceheft ist doch nur Problem B. Geändert von Fraenkie (14.02.2025 um 17:43 Uhr) |
#87
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Zitat aus den Suzuki Garantiebestimmungen: "5. Garantiefälle im Ausland 5.1 Bei außerhalb von Deutschland bzw. dem jeweiligen EWR-Mitgliedstaat gemäß vorstehender Ziff. 4.4 Satz 1 auftretenden Garantiefällen kann sich der Käufer, sofern der Garantiefall in einem EWR-Mitgliedstaat auftritt, unter Vorlage des Garantie- und Service-Scheckheftes auch an einen autorisierten SUZUKIHändler in dem jeweiligen Land wenden. In diesem Fall kann auch die Anzeige gemäß Ziff. 4.4 bei einem autorisierten SUZUKI-Händler in dem jeweiligen Land erfolgen"
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Gruß Jan
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#88
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Der Motor ist doch in Holland von einem offizielen Suzuki Händler verkauft worden.
Ergo gilt das Europäische Gewährleistungs Gesetz. Und auch die Europaweite Garantie. So sehe ich das. Schönes We Bald ist frühling. Lasst uns nicht streiten. Gruss Roland
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#89
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Der Motor ist inkl. Gewährleistung/Garantie auf jemanden registriert der nicht der aktuelle Besitzer ist.
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Gruß Jan
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#90
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Ohne das jetzt alles im Detail gelesen zu haben:
Wenn der Motor jetzt doch zweifelsfrei registriert ist, dann ist doch alles gut. Natürlich geht doch die Garantie auf den neuen, rechtmäßigen Eigentümer über. Die endet doch nach Fristablauf ,nicht nach Eigentümerwechsel, Stichwort Jahreswagen?!
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#91
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Gruß Jan
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#92
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Ja, das schreibt Suzuki. Aber wenn der eigene Händler dieses nicht ermöglicht...
Ich bin ziemlich zuversichtlich, dass Suzuki - notfalls mit etwas Nachdruck- entsprechend handelt. Hatten wir schon zig mal (bei Moppeds aus Insolvenzen, bei fast allen Herstellern) . Ich wäre da sehr zuversichtlich. |
#93
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Und ein Mopped aus Insolvenznachlass ist doch wohl etwas komplett anderes als ein lange vorab verkauftes Produkt unter Vortäuschung falscher Tatsachen.
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Gruß Jan
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#94
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Lieber Jan
Suzuki kann schreiben was Sie wollen. Sie haben sich an geltendes Eu Recht zu halten. Bzw. der Händler. Fertig aus Gruss Roland
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#95
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Moin,
Suzuki hält sich an geltendes EU-Recht. Der Händler ist Insolvent. Noch einmal: die Ausgestaltung von Garantiebedingungen sind dem Hersteller frei überlassen und können nach belieben ausgestaltet werden. Die müssen auch nicht zwingend europaweit/weltweit gelten. Wichtig: die gesetzliche Gewährleistung ist davon unbeberührt. Aber wie oft muss das jetzt noch wiederholt werden?! In diesem Fall: es gibt keine ausgefüllte Garantikarte (eine der Bedingungen die Suzuki stellt...), daher kann sich der Besitzer des Motors nicht auf das Garantieversorechen des Herstellers berufen. Der Händler ist insolvent, im schlimmsten Fall endet das in einer Pleite/Auflösung des Geschäftsbetriebes. Der einzige Weg ist der Rechtsweg über den Händler. -the mechanic-
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#96
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Steht nicht in #1, dass beim Zeitpunkt des Kaufes der Händler ein offizieller Suzuki-Händler war und eine Rechnung existiert, auf der eindeutig hervorgeht, dass der Motor neu ist? Wenn das der Fall war, wird Suzuki keine Probleme machen, ganz unabhängig der rechtlichen Situation. Auch, wenn der Motor neu von der niederländischen Niederlassung geliefert wurde. Ausnahme: der nun pleitegegangene Händler hat nachweislich kriminell agiert (also z.B. einen ollen Motor, oder einen geklauten eingebaut). Oder der Motor wurde von Suzuki NL an einen Privatmann verkauft mit Auslieferung aller Papiere und der Motor wurde zwar neu aber "zugelassen" an den insolventen Händler verkauft. Dann besteht immer zwar immer noch Anspruch der Garantie, aber dann muss der jetzige Eigentümer nachweisen, dass er alle Service ordnungsgemäß erledigt hat. Am besten mit dem Serviceheft. Wenn das weg ist, nimmt man andere Nachweise (z.B. belastbare Rechnungen). So sperrig sind die Importeure nicht. Habe sowas mit einem etwas über einem Jahr alten RX8 aus den NL gemacht. Ich bekam ein neues Serviceheft nach Vorlage der Inspektionsrechnungen des Vorbesitzers.
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#97
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Und das wichtigste ist- Der Erstbesitzer muss die Garantie auf den jetzigen Besitzer überschreiben. Das kann Suzuki NL/DE nicht alleine. So wie sie dies ja auch mitgeteilt haben
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Gruß Jan
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#98
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Doch, können Sie. Müssen Sie aber nicht (immer). Sie können auch ein neues Serviceheft ausstellen (s.o.). Sie können auch Rechnungen als Nachweise akzeptieren. Müssen Sie aber nicht. Also erst mal vernünftig mit dem oder den Importeuren reden.
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#99
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Sag mal, steht die passende Motornummer auf den Rechnungen?
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Gruß Jan
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#100
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...und dann noch mit aufgeführten Betriebsstunden..
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