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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#26
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Mensch Marko.. so ein Mist aber auch.....
Schade das es so aus gegangen ist.
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By Karsten
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#27
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Hallo Marko
Das glaube ich noch nicht. Der Verkäufer hat eindeutig gegen den §9.3 der eBay-AGB (PaidLink) verstoßen. Diese AGB hat er mit seiner Mitgliedschaft akzeptiert und hat diese einzuhalten. Zitat:
Zitat:
Zitat:
Gruß Frank
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Ogen op, hool rechten Kurs, sunst suppst du af un büst in Mors!
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#28
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moin,
ich denke mal es ist an der zeit zu sagen, wer den artikeltext "richtig" verfasst hatte bei iiiiiih-bääääh. bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#29
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Zitat:
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#30
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Der Beitrag von Frank zu den ebay Bedingungen ist ja interessant. Werd das an meinen Anwalt gleich mal weiter geben. Vor Gericht hatte mein Anwalt so argumentiert, dass es sich um einen verschwiegenen Mangel handelt, der von dem Gewährleistungsausschluss nicht umfasst ist. Den Richter hat das aber nicht interessiert. Auf jeden Fall werden wir in Berufung gehen. Und dann werden wir nochmal von vorn argumentieren. Vielleicht hat das Landgericht da mehr Ahnung von der Sache und versteht, um was es geht.
Mein Anwalt hat gegen den Verkäufer schon eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Verdacht auf Betrug gestellt. Leider hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, da kein öffentliches Interesse besteht und gegen den Verkäufer noch nix vorliegt bis jetzt. Ich bleib auf jeden Fall an der Sache dran. |
#31
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vielleicht solltest du das boot von nightstar
in nightmare umbenennen
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#32
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Hallo,
also ich kann diese Entscheidung des Gerichtes auch nicht nachvollziehen. In meinen Augen handelt es sich hier um arglistige Täuschung. Darauf deutet ja speziell der nachträgliche Ölwechsel hin, der offensichtlich Spuren des Defekts verschleiern sollte. Wenn ich das weiterhin so richtig verstanden habe, war der Ventildeckel blitzeblank, was dann wohl auch auf den Deckel zutreffen dürfte, wo das Öl eingefüllt wird. Wer einen Ventildeckel demontieren und putzen kann, dem unterstelle ich auch mal entsprechende Fachkenntniss einen Motorschaden zu erkennen. Ich drücke dir jedenfalls die Daumen, dass du doch noch zu deinem Recht kommst. Ansonsten zitiere ich mal meinen Anwalt nach einem verlorenem Prozess: "Recht haben und Recht bekommen...."
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Matze Früher fuhren Matrosen aus Stahl auf Schiffen aus Holz und heute.... |
#33
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Moin,
ich bin kein Jurist, aber auch der Meinung, daß das vorsätzliche Verschweigen eines erheblichen Mangels (und das ist ein Motorboot mit Motortotalschaden nunmal) nichts mit Gewährleistung zu tun hat und derKaufvertrag gewandelt werden kann. Also ich würde auf Vorsatz gehen! Gruß Schuko |
#34
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Stell doch mal das original Ebay-Angebot hier rein. Dann kann man sich mehr vorstellen. Keine Gewährleistung oder Garantie (*) ist ja eine Sache, aber arglistig zu täuschen ist eine andere. Was hast Du denn bezahlt? Wenn's 1000 Euro waren, na ja, dann schmeiss' es weg. Wenn es viel mehr war, dann wird es immer mehr zum reinen Betrug.
Der Ölwechsel soll doch dem Käufer suggerieren "jetzt tue ich vor dem schweren Abschied von dem schönen Boot dem Motor noch mal was Gutes, aber Funktion für irgendeine Laufzeit oder Lebensdauer garantieren kann ich natürlich nicht". (*) wer von uns würde denn schon auf eigenes Risiko, also als Privatperson und nicht Händler, eine Garantie z.B. für einen Gebrauchtwagen übernehmen? Es kann immer etwas kaputtgehen. Aber wenn's schon beim Verkauf total kaputt ist, dann ist das doch Betrug, und der sollte auch trotz ebay-Klauseln als solcher weiter behandelt werden können. Die lange Zeit zwischen Ankauf und Schadensmeldung macht die Sache nicht einfacher. Du hast auch eine Portion Naivität ins Spiel gebracht (nimm's nicht übel, aber das ist so).
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Gruss, Peter |
#35
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Also, hier ist das ebay-Angebot. Wir werden auf jeden Fall in Berufung gehen. So einfach wird das für die Gegenseite nicht werden.
Zum Verkauf steht ein gebrauchtes Sportboot der Firma Selco Rauhwasserboot aus Norwegen , Das Boot eignet sich ideal zum Wasserski und Wakeboard fahren (beides gemacht) absolut durchzugsstark. Mit großer Liegefläche hinten. Länge des bootes: 5,50 Meter. Breite: 2,10 Meter. Tiefgang ca 0,45m, Baujahr ca. 1983, Gewicht ca. 900 Kg. Motor: Volvo B 18 ca. 110-120 PS. Antrieb: Z-Antr. Volvo Penta 200 . Das Boot ist in einem dem Alter entsprechendem gutem Zustand. Der Trailer: MTG Stadthagen zul.Gesamtgewicht 1500 kg Tag der ersten Zulassung 12.04.1996. Die Sitzbezüge des Bootes sind nicht eingerissen oder ähnliches, Zusätzlich mitverkauft wird: Badeleiter,Radio-cd und 4Lautsprecher,Persenning,Wakeboard-Tower,Elektrische Bilgenpumpe, Halterung für einen Aussenborder als Hilfsmotor, sehr viel Stauraum Im vergangenen Jahr erneuert . Zündkerzen, Kontakte, Verteilerfinger, Impeller,Öl, Sind jetzt drei Jahre hintereinander mit dem Boot in Kroatien gewesen , und das Boot fuhr einwandfrei. Möchte es jetzt verkaufen,da wir uns ein Kajütboot kaufen möchten.DER Tank fasst 60 l und wurde komplett gereinigt. Die Fotos sind von diesem Jahr Kroatienurlaub.Mit dabei ist ein Ersatzvergaser,eine Ersatzschraube,.Der Benzinverbrauch liegt bei ca. 11-15l. pro. Stunde(sehr sparsam)bei Wasserski betrieb,Ca. 7-8 Liter bei normaler fahrt.Das Motorboot ist kein Wasserlieger Verkauf von privat, keine Garantie und Gewährleistung. Keine Nachverhandlung. : Besichtigung jederzeit möglich. Viel Spaß beim bieten für dieses tolle Boot Das Boot ist innerhalb von 7 Tagen nach Auktionsende abzuholen und zu bezahlen oder muss vorab per Überweisung bezahlt werden. . Bei Fragen ,bitte telefonisch melden. 01713548285 Eine Besichtigung in Ratingen, ist ausdrücklich erwünscht, da Nachverhandlungen ("das habe ich mir aber anders vorgestellt", o.ä.) nicht stattfinden werden. Jedes Gebot auch ohne vorheriger Besichtigung ist bindend, bei Nichtabholung werde ich 25% der Ersteigerungssumme als Schadendsersatz geltend machen. |
#36
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Zitat:
Das paßt nicht! Der Motor ist mind 10 Jahre älter als das Boot! MFG René
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MFG René |
#37
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Bist du sicher, dass du bei deinem Anwalt in guten Händen bist?
Ich fürchte, dass wenn dein Anwalt nix Besseres zu bieten hat, die Berufung auch in die Hose geht. Sorry....
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#38
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Die Entscheidung des Gerichtes hat sicher damit zu tun, daß der Voreigner angegeben hat, selbst nix von der Materie zu verstehen, somit gibt es auch keine versteckte, verschwiegene Mängel, bei nem Bootshändler wär es anders.
Somit kann ihm auch nicht zur Last gelegt werden, einen evtl auftretenden Fehler erkennen zu können. Wenn bei Privatverkauf auchnoch angegeben ist, "Gekauft wie gesehen" dann gibt es kein Gericht, was anders urteilen könnte. Auch ne Berufung wird da leider nicht viel daran ändern. Sorry, so hart wie es klingt, du hast nun den Dampfer, gönn ihm nen neuen Motor, statt weiter vor Gericht den Kürzeren ziehen zu müssen. Einen Vergleich hätte ich als dein RA bevorzugt, da hättest wenigstens etwas abschlagen können.
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Gruß Frank Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#39
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Zitat:
Also ich seh das anders. Die beschreibung: Sind jetzt drei Jahre hintereinander mit dem Boot in Kroatien gewesen , und das Boot fuhr einwandfrei. Passt nicht zu der Tatsache das der Motor über längere Zeit festgesessen hat. Die Tatsache , dass auch noch der Probelauf verweigert wurde zeig doch das er davon wusste und mit vorsatz gehandelt hat. Ich würd noch micht aufgeben! Bernd |
#40
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Zitat:
Was ist hiermit? http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...&pos=15&anz=23
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MFG René |
#41
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Zitat:
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#42
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Ich werd das ganze unter den von euch genannten Gesichtspunkten nochmal mit meinem Anwalt durchgehen und überlegen, was wir jetzt am besten machen.
Ein Vergleich war von vorneherein vom Gericht gar nicht in Erwägung gezogen worden. Der Richter hat den Gütetermin ausgelassen, da seiner Meinung nach hier keine Einigung erzielt werden kann. Ich danke euch einstweilen... |
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