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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 03.12.2006, 01:00
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ralfschmidt ralfschmidt ist offline
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Hallo checki,
das ist sicher alles gut und schön,
nur wenn der Trailer wie bei havanna 650 Km weit weg steht und der Besitzer die BE erst bei Bezahlung Vor Ort, und dann noch am Wochenende raus tut, nützt ihm das leider nichts
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #27  
Alt 03.12.2006, 01:06
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt
Hallo checki,
das ist sicher alles gut und schön,
nur wenn der Trailer wie bei havanna 650 Km weit weg steht und der Besitzer die BE erst bei Bezahlung Vor Ort, und dann noch am Wochenende raus tut, nützt ihm das leider nichts
Er hat Unterlagen über den Kauf. Die Daten des Trailers(Papiere) kann er per Fax bekommen. Ausweis wird ausgefüllt und gut.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #28  
Alt 03.12.2006, 08:00
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Zitat:
Zitat von wolf b.
Hallo Tom,

ich bekomme immer ein rotes Nummernschild von meiner Stammwerkstatt für umsonst. Das wäre der einfachste und billigste Weg.
Ansonsten, wenn der Trailer TÜV-Fahig ist, kannst du ihn auch vorfahren. Das wäre auch eine gute Lösung.
Hallo,

ganz genau so ist es bei mir auch gelaufen!
Man darf halt den Trailer nur nicht" beladen"

Gruß
Peter.
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  #29  
Alt 03.12.2006, 08:58
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Zitat:
Zitat von checki
@Ralf
Der springende Punkt ist die Eintragung der Trailerdaten in den Ausweis für das Kennzeichen vorort beim KVA. Damit kann man eben nicht jedes Fahrzeug bewegen, sondern nur DIESEN Sportgeräte-Anhänger. Dafür fällt dann eben kein Versicherungsbeitrag an, was ja Sinn und Zweck der Verordnung für Sportgeräteanhänger ist.

@Dirk
Die rote Nummer hat die Werkstatt sicher für Probefahrten oder Überführungen. Boot auf Trailer gilt in diesem Fall als gewerblicher Transport und es kann, wenn das nicht absolut in die Rahmenbedingungen des Unternehmens passt, großen Ärger und sehr empfindliche Strafe für die Werkstatt bedeuten.
auch das stimmt so nicht ganz, wenn Boot und Trailer als Einheit gekauft werden, also im Kaufvertrag das Boot mit dem zugehörigen Trailer aufgeführt ist, darf dieses Paket auch so mit einer roten Nmmer (für Anhänger) abgeholt werden, anders sieht es allerdings aus, wenn man an Ort A den Trailer abholt damit nach B fährt und das Boot auflädt um es dann nach C zu bringen, dann ist es en gewerblicher Transport (ergo keine rote Nummer ) Ist halt deutsches Recht!
__________________
mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #30  
Alt 03.12.2006, 09:07
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Zitat:
Zitat von Emotion
Zitat:
Zitat von checki
@Ralf
Der springende Punkt ist die Eintragung der Trailerdaten in den Ausweis für das Kennzeichen vorort beim KVA. Damit kann man eben nicht jedes Fahrzeug bewegen, sondern nur DIESEN Sportgeräte-Anhänger. Dafür fällt dann eben kein Versicherungsbeitrag an, was ja Sinn und Zweck der Verordnung für Sportgeräteanhänger ist.

@Dirk
Die rote Nummer hat die Werkstatt sicher für Probefahrten oder Überführungen. Boot auf Trailer gilt in diesem Fall als gewerblicher Transport und es kann, wenn das nicht absolut in die Rahmenbedingungen des Unternehmens passt, großen Ärger und sehr empfindliche Strafe für die Werkstatt bedeuten.
auch das stimmt so nicht ganz, wenn Boot und Trailer als Einheit gekauft werden, also im Kaufvertrag das Boot mit dem zugehörigen Trailer aufgeführt ist, darf dieses Paket auch so mit einer roten Nmmer (für Anhänger) abgeholt werden, anders sieht es allerdings aus, wenn man an Ort A den Trailer abholt damit nach B fährt und das Boot auflädt um es dann nach C zu bringen, dann ist es en gewerblicher Transport (ergo keine rote Nummer ) Ist halt deutsches Recht!
Das meinte ich mit Rahmenbedingungen des Unternehmens. Das ist letzlich ja auch eine versicherungstechn. Sache.
Dazu kann Norman evtl. noch etwas sagen.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #31  
Alt 03.12.2006, 18:09
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Hallo ,

oder sich einen PKW-Trailer anmieten (ca. 80 Euro übers Wochenende) hinfahren, Boots-Trailer verladen (Achtung Spurbreite vorher in Erfahung bringen), ab nach Hause bringen und den Rest mit Tüv und Anmelung in Ruhe angehen lassen. Das hat dann auch den Vorteil das es keine bösen Überaschungen Unterwegs gibt,
feste Bremsen, Lichtdefekte etc.

Gruß Andy
__________________
Grüße Andy

Lieber mit drei kleinen Schritten ans Ziel kommen, als mit einem großen Schritt auf die Nase fallen.
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  #32  
Alt 03.12.2006, 18:57
Fomi Fomi ist offline
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Zitat:
Zitat von Trave-Andy
Hallo ,

oder sich einen PKW-Trailer anmieten (ca. 80 Euro übers Wochenende) hinfahren, Boots-Trailer verladen (Achtung Spurbreite vorher in Erfahung bringen), ab nach Hause bringen und den Rest mit Tüv und Anmelung in Ruhe angehen lassen. Das hat dann auch den Vorteil das es keine bösen Überaschungen Unterwegs gibt,
feste Bremsen, Lichtdefekte etc.

Gruß Andy
Hallo Andy,

da bin ich ja nicht der einzig verrückte

Hab mein letztes Boot genau wie von Dir beschrieben geholt...

Ging super, sah nur ein wenig verboten aus!

Gruß Thomas

PS: bei solchen Aktionen an genügen und ausreichend große Spanngurte zum verzurren denken!!!
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  #33  
Alt 22.06.2007, 18:59
monzinger monzinger ist offline
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Zitat:
Zitat von havanna Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
ich habe über 3-2-1 einen Trailer ersteigert. Da ich bisher keinen Trailer hatte meine (Anfänger-) Fragen:
Der Trailer steht 650 km entfernt Nähe Hannover - ich stehe am Bodensee. Der Trailer ist derzeit nicht zugelassen und hat keinen aktuellen TÜV. Da ich selten etwas mit Fahrzeugen zu tun habe: Gibt es noch die "rote Nummer"? Wenn ja, woher bekommt man die?
Papiere sind beim Trailer dabei. Wenn ich das so recht mitbekommen habe, sind die Trailer steuer- und versicherungsfrei. Was muss ich in welcher Reihenfolge zur Anmeldung wo tun?

Vielen Dank für Tipps.
Ciao Thomas
Einiges was hier steht ist fast richtig. Deutschlandgenau gilt aber: Für Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichen zur Überführung eines Sportgeräte-Anhänger wird keine Deckungskarte und auch keine Anhängerpapiere benötigt. Lediglich muss dem Sachbearbeiter mitgeteilt werden, dass es sich um ein Anhänger für ein Sportgerät handelt. Kosten in Hamburg 10,5 € plus 5 € für ein Kennzeichen. Wehrmutstropfen beim Fahren mit Kurzzeitkennzeichen: Du bist für dass was du tust ganz alleine Verantwortlich. Mit einem Anhänger (oder Auto) der eklatante Sicherheitsmängel aufweist darf man nicht auf die Straße. Wenn man sein Autokennzeichen kopiert und an den Hänger anbringt, kostet es 35€ (vor 3Jahren). Nur wenn was passiert ist es blöd!

Monzinger on the darksite of life
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  #34  
Alt 22.06.2007, 20:08
Benutzerbild von aquacan
aquacan aquacan ist offline
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Hi,

ich habe für mein Boot mit Trailer 2 mal 1 Kurzkennzeichen benötigt, einmal zum abholen übers Wochenende und ein weiteres Mal für die Fahrt zur Werkstatt , weil der Tüv bereits abgelaufen und für die neue Abnahme noch eine Reparatur fällig war und alles in der Woche nicht erledigt werden konnte.

Das erste Mal musste ich beim Strassenverkehrsamt eine Doppelkarte vorlegen, weil ich die Betriebserlaubnis noch nicht vorlegen konnte (War noch beim Verkäufer). Nachdem ich sie hatte, erhielt ich das Kurzkennzeichen problemlos ohne Karte.
Kurzkenzeichen 10,50 € + 6,- € für das Schild-
Die Versicherung stellte mir im Nachhinein 50,- € in Rechnung, was sie nicht getan hätte, wenn ich den Trailer dort anschließend dann regulär versichert hätte. Werde dort jetzt vorsprechen, ob ich den Trailer nicht für weniger Geld für das ganze Jahr rückwirkend versichert bekomme.
Ist keine Pflicht und deckt die Risiken im abgekoppelten Zustand ab.

Gruß
Justin
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  #35  
Alt 22.06.2007, 22:47
zz69 zz69 ist offline
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also ich brauchte eine dopelkarte trotz grüner nummer, ist zwar steuerfrei aber trotzdem versicherungspflichtig bin im Kreis RW, vielleicht ist das auch von landratsamt zu landratsamt unterschiedlich...
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