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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 29.06.2007, 17:51
Benutzerbild von aquacan
aquacan aquacan ist offline
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Hi,

fünfstellige Summen können sich nur die wenigsten kurzfristig aus dem Ärmel schneiden, dh. das Risiko, vom Verkäufer nach längerer Zeit nichts zu bekommen ist grösser, als die Wahrscheinlichkeit, daß man sich schadlos halten kann.
Hat man grössere notwendige Investitionen in das Boot getätigt, kann man mit Gegenansprüchen taktieren und mit Vergleichslösungen seinen 'Schaden mildern, höchst unerfreulich - gelinde gesagt - ist so eine Situation für einen gutgläubigen Besitzer allemal.
So oft scheinen solche Fälle aber nicht auftreten, sonst würde häufiger darüber berichtet werden
Bei teureren Booten sollte man vor einem Kauf , wenn man deren Vorgeschichte nicht genau kennt oder nachgewiesen bekommt, nachforschen, ob womöglich das Kaufobjekt nicht mal als gestohlen gemeldet wurde.
Kauft man das Boot im Ausland und gibt es dort den gutgläubigen Erwerb von gestohlenen Sachen, dann kann man vertraglich auch das jeweilige ausländische Recht vereinbaren soweit es nicht ohnehin gilt, um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen.

Gruß
Justin
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  #27  
Alt 29.06.2007, 19:01
Benutzerbild von Giligan
Giligan Giligan ist offline
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Zitat:
Zitat von aquacan Beitrag anzeigen
Hi,

Kauft man das Boot im Ausland und gibt es dort den gutgläubigen Erwerb von gestohlenen Sachen, dann kann man vertraglich auch das jeweilige ausländische Recht vereinbaren soweit es nicht ohnehin gilt, um diesem Risiko aus dem Weg zu gehen.

Gruß
Justin
Hi,

es kann mir aber in NL nicht passieren, das ich vom Landgang wieder komme und mein Boot ist verkauft?

Gruß
Willy
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  #28  
Alt 29.06.2007, 23:16
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Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Hi,

es kann mir aber in NL nicht passieren, das ich vom Landgang wieder komme und mein Boot ist verkauft?

Gruß
Willy

doch, Willy,
das kann Dir überall auf der Welt passieren.

Beispiel:

Du kannst mir den Eiffelturm verkaufen, Du kannst nur den Vertrag nicht erfüllen, da der Turm nicht in Deinem Eigentum stehen dürfte.

Genauso kann jedermann ein Boot verkaufen - ob er aber tatsächlich und rechtlich in der Lage ist, Dir das Eigentum daran zu verschaffen, ist dann die zweite - entscheidende - Frage.

gruss
lars
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  #29  
Alt 29.06.2007, 23:56
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Das ist völlig richtig. Ich hab mal gelernt, dass ein Kaufvertrag regelmäßig aus zwei Teilen besteht, nämlich der Verpflichtungsteil und der Erfüllungsteil. Im ersteren verpflichtet sich der Verkäufer dem Erwerber das Eigentum zu verschaffen, der Käufer dagegen den Kaufpreis zu zahlen. Der Erfüllungsteil wird also bem gestohlenen Gegenstand, nämlich der Eigentumsverschaffung nicht vollzogen, daher kommt ein Eigentumsübergang nicht zustande. Der Käufer wird also trotz Kaufpresizahlung nie Eigentümer, er ist jedoch Besitzer der Sache, da er ja die Verfügungsgewalt über die Sache (hier ein Boot) hat. Der Kaufvertrag ist somit nichtig, weil unvollständig.

Da hilft auch kein guter Glauben beim Erwerb.

Bernd.
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  #30  
Alt 30.06.2007, 01:55
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In jedem besseren Kaufvertrag steht doch drin:

"Der Verkäufer sichert zu, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs zu seinem frei verfügbaren Eigentum gehört und keine Ansprüche Dritter darauf lasten"

Ist das dann alles nur blabla?? Kann ich mich selbst dann nicht drauf verlassen, das Eigentum zu erwerben? Wo leben wir??
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #31  
Alt 30.06.2007, 06:19
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Moin,

meine Frage galt nur für die Niederlande, in denen man ja, so steht es weiter oben, auch "gutgläubig" Eigentum an gestohlenen Dingen erwerben kann.
Das es hier bei uns in diesem Falle schwerlich möglich ist, weiß ich wohl.

Gruß
Willy
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  #32  
Alt 30.06.2007, 08:15
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Ich habe den Boote-Artikel auch gelesen.
Der Schwindel flog nach 9,5 Jahren auf, Verjährung erst nach 10 Jahren.

Die Tochter erbte das Boot von Ihrem Vater, ging also vom rechtmässigen
Besitz aus. Den Kaufpreis von 10 000 Euro hatte sie nicht mehr, da sie mit ihren 2 od. 3 Kindern von staatlicher Unterstützung lebt.

Der getäuschte Käufer hat 23 000 in das Boot investiert und musste dann die 16500 an den bestohlenen Händler bezahlen, der ursprünglich 26500
forderte.


Warum der Käufer das Boot nicht vor dem Kauf auf die fehlende Rumpfnummer untersucht hat versteh ich allerdings nicht.
...angeblich war es sein erster Bootskauf.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #33  
Alt 30.06.2007, 08:20
Ostseefan Ostseefan ist offline
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Moin, moin!
Mal ne Frage dazu. Bin ich der einzige Übervorsichtige, der sich beim Bootskauf ein Boot anschaut, die Rumpfnummer aufschreibt und mal bei der Waschpo nachfragt, ob das Boot eventuell mal geklaut wurde. Arbeitsaufwand war minimal und ruhiger schlafen konnte ich danach auch.

Gruß

Denis
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  #34  
Alt 30.06.2007, 08:23
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Zitat:
Zitat von Ostseefan Beitrag anzeigen
Moin, moin!
Mal ne Frage dazu. Bin ich der einzige Übervorsichtige, ....

Gruß

Denis
Hi,

viele Boote haben keine Rumpfnummer....Neptun, alte Waterland....die liegen preislich mit dem "Klauboot" in einer Klasse.

Willy
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  #35  
Alt 30.06.2007, 09:35
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Ich glaube, dass man beim Kauf von gebrauchten Booten - wie bei allen beweglichen Sachen, mit Ausnahme von Automobilen (KFZ-Brief) - relativ leicht beschissen werden kann.
Ich habe bisher an die 10 gebrauchte Boote gekauft und immer Glück gehabt. Es waren zwar immer irgendwelche Papier mit dabei, die aber vor Gericht nie und nimmer als eindeutiger Eigentumsnachweis ausgereicht hätten. Ich habe übrigens eines an einen Rechtsanwalt verkauft, der sich ähnlich naiv angestellt hat, wie jeder normale Käufer auch.

Selbst beim BSH reichen ein (fingierter?) Kaufvertrag, zwei Fotos (von welchem Boot?) und die Bezahlung einer geringen Gebühr aus, um in den Besitz eines durchaus amtlich aussehenden Papiers zu gelangen.

Wenn man es genau nimmt, ist nur der Kauf eines im Schiffsregister eingetragenen Bootes weitestgehend sicher.

Wer das Gegenteil behauptet, macht sich die Sache zu einfach. Die Rumpfnummer ist für mich eine Lachnummer. Mit Epoxy drüber und weg ist sie. Wer weiß schon bei jedem Schiff, wo sie überhaupt zu finden ist?
Mit der Motornummer ist es etwas schwieriger, aber auch das ist "zu lösen".

Ob unter dem Aspekt die Registrierung von Seeschiffen nicht doch gewisse Vorteile haben könnte?

Servus

Paul
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  #36  
Alt 30.06.2007, 09:52
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Bei Trailerbooten hat wenigstens der Trailer eine, wenn auch geringe Aussagekraft....denn der hat eine amtliche Zulassung und amtliche Papiere.
Ansonsten habe ich auch nie etwas wirklich "Offizielles" zu den Booten dazu bekommen....Kaufvertrag und das wars.
(Daher lasse ich mir IMMER den Personalausweis zeigen)

Gruß
Willy
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  #37  
Alt 30.06.2007, 13:58
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Wie konnte der ehemals Beklaute überhaupt nachweisen, dass es sich um "sein" Boot handelt? Das Boot hatte doch keine Nummer mehr und sah nach 9,5 Jahren sicherlich auch ein bischen anders aus. Der Motor oder das Teil mit der Motornummer hätte doch locker irgendwo gebraucht gekauft in dieses Boot nachgerüstet sein können...
__________________
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #38  
Alt 30.06.2007, 19:28
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Hi,

es ist in dem beschriebenen Beispiel wirklich dumm gelaufen, da die Anfrage mittels Motornummer gerade an den Bestohlenen gerichtet wurde, wenn ich den Eingangsbeitrag richtig verstehe.
Dann als Besitzer zu behaupten, der Motor sei nachträglich eingebaut worden, ohne entsprechende Belege vorlegen zu können und dann auch noch das gleiche Bootsmodell zu besitzen, das mit dem Motor geklaut wurde, wäre dem Besitzer kaum abgenommen worden.

In der Regel ist natürlich nach so langer Zeit Gras über den Diebstahl gewachsen und weder die Versicherung noch der bestohlene Eigentümer forschen noch aktiv nach dem verschollenen Boot, wenn es sich nicht um ein Millionen -Teil handelt. So ein "verschollenes" Boot taucht dann nur durch einen saublöden Zufall als gestohlen wieder auf.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass ein gutgläubiger Käufer viel früher z.B. nach 1 Jahr mit dem bestohlenen Eigentümer konfrontiert werden kann und dann ist die Katastrophe gleichermaßen präsent.

Mich würde in diesem Zusammenhang interessieren, wie lange gestohlene Boote in der zentralen Datenbank erfaßt sind, so daß eine vorsorgliche Nachfrage vor Kauf einen Käufer einigermaßen vor bösen Überraschungen bewahrt. Kennt jemand die Dauer der Datenspeicherung ?

Gruß
Justin
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