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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen
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#26
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Meine Quelle sind unzählige Telefonate mit der zuständigen Landesregierung und ein 6 monatige Kampf um die Zulassung.
edit: Eine genaue schriftliche Definition was "in verkehr bringen" wirklich ist hab ich nirgends gefunden |
#27
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Google wird Dir (und anderen) sicherlich weiterhelfen.
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#28
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Dir übrigens auch.
![]() http://ec.europa.eu/enterprise/marit...2_94_25_de.pdf Interessant sind die Seiten 15 bis 17
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Gruß Wolfgang
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#29
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DANKE !!!
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Wir leben und erleben: MADE IN GERMANY |
#30
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Hallo,
ja, da haben wir ja wirklich mal wieder ne heftige Diskussion vom Zaun gebrochen! Leider, leider ist im Grunde immer noch alles unklar, da zwar reichlich Argumente und Quellennachweise ausgetauscht wurden, aber die gesamte Bootsgemeinde sich irgendwie nicht einigen konnte. Ich habe mein Boot im April diesen Jahres beim zuständigen WSA zugelassen und ich habe kein CE-Kennzeichen. Der zuständige Herr hat zwar kurz nach der CE gefragt, aber dann habe erst ich mit den Schultern gezuckt, dann hat er gezuckt und dann war mein Boot zugelasssen. Wenn ich den Pott, bzw. das "Pöttchen" den Rest meines Lebens fahren wollte, würde ich mich mit dem CE-Gesummsel überhaupt nicht weiter auseinander setzen. Da ich aber ja quasi Blut geleckt habe, möchte ich mich irgendwann ja mal verändern, sprich verbessern und da könnte die CE-Nummer beim Verkauf des aktuellen Boots weh tun. Eines ist aus meiner Sicht jedoch sicher: Die Nachzertifizierung ist bei uns reine Abzocke! Wenn ich höre, das so allgemein ca. 1500 Euro min. dafür verlangt werden ( die, die drunter liegen, sind lt. den Erkenntnissen ja wohl illegal) und wenn ich das mit dem Aufwand in der amerkanischen Werft vergleiche, dann fällt mir nichts mehr ein. Wie gesagt, wir reden jetzt mal hier von meinem Boot ( wegen der Grösse ). Nachdem ich reichlich geschrieben und gefragt habe, sieht es wohl so aus: bei Bayliner wird für die CE, die man direkt ab Werk bestellen kann, die Batterie in einem Batteriekasten untergebracht, das Batteriekabel(+) nicht an der Batterie, sondern an einem zusätzlichen Hauptschalter angeschraubt und dann mit einem weiteren Kabel die Verbindung zwischen dem Schalter und dem ursprünglichem Kontakt hergestellt. Es wird ein Button im Boot angebracht und das "Owner Manual" in deutsch mit der Rumpfnummer gedruckt. FERTIG. Der Rest vom Boot ist wohl gleich, egal ob es nach Florida, Rio oder Buxtehude geliefert wird. Wenn nicht, wäre die Familie Brunswick recht blö.... Leider entzieht es sich meiner Kenntnis, was ein Bayliner 180 mit und ohne CE ab Werk kostet. Ich fahre im Moment halt mit einem zugelassenen, CE-konformen( denn die Batt.-Geschichte ist bei mir umgerüstet), aber nicht CE-zertifizierten Boot durch die Gegend und muss halt damit leben. Und bei einer Kontrolle, würde ich, wenn überhaupt danach gefragt würde, spitzfindig werden: ich habe das Boot weder importiert noch in der EU in Umlauf gebracht. Da war es vorher schon. Ich habe es nur angemeldet und benutze es. Sollen sich die Herrschaften mit dem Vorbesitzer auseinander setzen! Grüsse ITK ![]() ![]() |
#31
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Hallo,
nochmal ich. Leider hatte ich den Beitrag gerade abgeschickt, als ich eine Mail zum Thema bekommen habe. Ich hatte unter Erwähnung der Fakten bei der Fa. Marine Care Service Ltd. über die Mailadresse info@marine-care.de eine Nachzertifizierung angefragt. Lt. Aussage und Homepage arbeitet diese Fa. mit dem Germanischen Loyd zusammen. Hier der Link zur Homepage der Firma: http://www.marine-care.de/ Wie schon gesagt, hatte ich um einen Preis und Info's gebeten. Die Antwort kam komischer Weise von einer anderen Mailadresse ( Wassersport@ktboot.de), was bis dahin noch nicht schlimm sein muss. Nur der Preis hat mich umgehauen. Der lag nämlich bei 1550 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Was am Ende 1844,50 Euro macht!! Dafür war man bereit, die Abnahme so zu planen, das sie mit einer Reise Richtung Norden verbunden und bei mir vor Ort durchgeführt werden kann und keine zusätzlichen Reisekosten anfallen würden. Damit wir uns richtig verstehen, ich möchte diese Fa. nicht in Misskredit bringen, denn ich kenne sie nicht und kann über Legal- und Illegalität der Firma überhaupt nichts sagen. Hier geht es nur um den Preis, der mal eben grob geschätzt zwischen 15 und 20 % vom Wert meines Boots ausmacht mfg ITK ![]() ![]()
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#32
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Moin,
Hab ich mir doch gedacht, daß da eine gewisse Erkenntnisresistenz zu finden ist ![]() Zitat:
Was Du hier treibst ist lediglich Wortklauberei. Wenn Du in den USA eine Packung Zäpfchen kaufst und in Frankfurt am Zoll kontrolliert wirst, kannst Du mit rechtlicher Sicherheit sagen, daß Du sie nicht eingeführt hast (zumindest, solange sie noch in der Schachtel sind, wird da niemand widersprechen), bei allen anderen mitgebrachten Gegenständen dürfte das eine recht fruchtlose Diskussion werden. Zitat:
Aufgrund meines jetzigen (Er)Kenntnis-standes würde ich jedenfalls nicht mehr ernsthaft mit einem WSA-Beamten darüber debattieren wollen, ob ich mein gebrauchtes Boot nun eingeführt, importiert, oder einfach nur mitgebracht habe und deswegen die GPSGV für mich nicht gilt. Klar, Versuch macht kluch, und probieren würde ich es sicher auch erstmal, (hat ja beim letzten Mal auch so geklappt), aber auf einen Rechtsstreit würde ich es sicher nicht mehr ankommen lassen. Zitat:
mfg Martin
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#33
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So so,
und dann mailt der gute Kaceka einen vorzuglichen Link, in dem das alles noch einmal haarklein bis in's Detail erklärt wird, sogar mit Angabe der relevanten Seitenzahl - und Du willst dennoch bei Deiner Meinung bleiben? ![]() Das sei dir unbenommen, aber das alle anderen Gebrauchtboote, ob von BF-Experten oder nicht, ohne Probleme zugelassen werden, liegt sicherlich nicht daran, daß die WSA's die Gesetzeslage ignorieren. Grüße Matthias. P.S. wo Du schon von "Beratungsresistenz" sprichst... |
#34
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Moin,
Zitat:
mfg Martin |
#35
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![]() Zitat:
Ein Eigner, der ein (neues oder gebrauchtes) Boot in einem Drittland erwirbt und mit dem Boot in das Gebiet des EWR fährt oder ein vorhandenes Boot in das EWR-Gebiet zurückbringt, gilt als Einführer, außer, wenn das Boot vor dem 16. Juni 1998 in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde. oder eher diesen hier auf Seite 16: Wird ein Erzeugnis für den Eigengebrauch des Herstellers gefertigt oder für den Eigengebrauch des Einführers aus einem Drittland eingeführt, ist die Abgrenzung zwischen Inverkehrbringen und Inbetriebnahme nicht ganz eindeutig. Die Verpflichtung, die Bestimmungen der Richtlinie einzuhalten, entsteht zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung. Ich weiß nicht genau, wo Du die Grundlage für Deine Argumentation hernimmst, aus der SpRL aber offensichtlich nicht, denn da steht so ziemlich das Gegenteil von dem drin, was Du hier verbreitest... mfg Martin |
#36
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Ach,
so ein italienisches Mittagsmahl ist schon 'was feines - Antipasti, Vino, Pasta, Dolci, Espresso - wer will da noch über EU-Richtlinien nachdenken... Aber zurück zum Thema. Also das mit dem Zitieren ist natürlich immer so eine Sache. Man sollte das schon vollständig machen und die Dinge nicht aus dem Zusammenhang reissen, und schon gar nicht einzelne Bestimmungen isolieren. Chronologisch siehts's doch so aus:
Allerdings hast Du in deiner Replik auf ITK vollkommen richtig geschrieben, daß allenfalls ein Händler das Boot "in Verkehr bringen würde", und daß es beim Verkauf "an privat" keine Probleme geben würde. Ich bin jetzt etwas verunsichert, welcher Standpunkt ist den jetzt der deinige? ![]() Grüße Matthias. |
#37
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Hi,
da habe ich doch das Ganze gerade mal aus einer etwas anderen Perspektive, bzw. mit einem anderen Hintergrund betrachtet, Dank entsprechender Anregung natürlich. Es ging um den Aufwand!?!?! Wir haben ja festgestellt, das das Thema ab 1500 Euro aufwärts kostet, alles dafür, das ein Boot, das ausserhalb der EU Menschen trägt und den wahrscheinlich Freude bereitet, dies ab dem Zeitpunkt X auch in der EU tun darf. Wie fürsorglich vom Gesetzgeber! Weichen wir ein wenig ab zum Thema Trailer! Ich selbst habe mit meinem ersten Boot( 2005 ) einen österreichischen Trailer erworben. Uralt das Ding. Da war kaum was mit Hersteller und Unterlagen. Ich habe die Bremse auf Vordermann gebracht, bin damit zum TÜV. Der hat geprüft, gemssen und getestet und das Dinge war abgenommen und anschließend zugelassen. Kostenpunkt: ca. 110 Euro Ähnlich sieht es beim kompletten Eigenbau aus. Du nimmst ne Achse, ne Deichsel, bisschen 4-Kantrohr, zwei Räder und ne Lichtleiste. Du fährst zum TÜV und wenn Du einigermassen vernünftig geschweisst hast, dann bekommst Du deinen Trailer abgenommen. Kostenfaktor: auch da so ca. 100 Euro. Oder nehmen wir einen US-Trailer. Wenn die Beleuchtung stimmt, kriegt man das Teil ohne jedes Problem als 750Kg-Trailer abgenommen und zugelassen. Kostenfaktor: auch da so ca. 100 Euro. Was aber unterscheidet einen US-Trailer von einem US-Boot? ( dem ersten, der antwortet: DIE RÄDER sprühe ich mit grüner Farbe ein 2m grosses "CE" an die Wand) mfg ITK ![]() ![]() |
#38
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In Zukunft werden garantiert alle neuen US Boote mit dieser CE-Sch... ausgeliefert darauf würde ich wetten, die wollen doch nicht Ihren eigenen Landsleuten den Wiederverkauf vermiesen.
Was mich absolut stört: Deutsche Händler hier im Forum versuchen mit aller Macht und Gewalt potentiellen Käufern zu vermiesen sich einen US-Import zuzlegen, würde es um Sicherheit gehen, könnte ich es nachvollziehen, aber es geht hier nur um Geschäftemacherei und darum finde ich das keine souveräne Einstellung. Ich persönlich habe mich aus anderen Gründen gegen einen US-IMport entschieden, hätte es diese Gründe nicht gegeben, CE wäre in meinem Fall kein Problem gewesen, in meiner Preisklasse ca. 55T€ hätten die 1500€ für ein offiezielles CE keine Rolle gespielt. Also lasst den mutigen unter uns doch die Möglichkeit ein paar Euro zu sparen...... und nicht immer alles sofort schlecht reden..... Stefan
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#39
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Das ist ganz logo, es gibt keine EU-Richtlinie für Trailer. Kraftfahrzeuge (und in diesem Zusammenhang eben auch Trailer) unterliegen nationalen Bestimmungen, die sich der EU-Regelung entziehen.
Schon 'mal ein Auto mit CE-Kennzeichnung gesehen? Oder ein Arzneimittel? Wo Mitgliedsstaaten ausreichende Regelungen haben (und wir sind uns ja wohl alle einig, daß wir die im Falle von z. B. KFZ und Arzneimitteln haben) gibt es keine EU-Regelungen, und damit auch kein CE-Kennzeichen. So einfach ist das. Grüße Matthias. |
#40
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Zitat:
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Gruß Wolfgang Geändert von kaceka (31.08.2007 um 16:13 Uhr) |
#41
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Moin,
Zitat:
![]() Wie auch immer: Ich halte die SpBRl bei Neubooten für eine durchaus sinnvolle Einrichtung, die ganz sicher noch deutlich mehr Sinn ergeben würde, wenn die EU-Richtlinie, die USCG-Vorschriften und die nationalen Vorschriften angeglichen würden (Stichwort z.B.: BSH-Laternen...) Bei gebrauchten Booten, und hier insbesondere bei Booten die deutlich älter sind als die SpBRl selbst, ist das ganze Gezerre um die CE-Konformität in meinen Augen ausgemachter Schwachsinn. Das ändert aber nichts an der Tatsache, daß es für diesen Schwachsinn eine gültige Rechtsgrundlage (nämlich in D die zitierte 10.GPSGV) gibt, und Zuwiderhandlungen dagegen früher oder später zu Sanktionen (im einfachsten Fall eben nur das nicht-Zulassen durch WSA/ADAC/DMYV) führen werden. Man kann das sicher noch eine Weile durch Trickserei umgehen/aushebeln/ignorieren, aber ich bin mir einigermaßen sicher daß, wenn Du in 3-5 Jahren ein älteres Boot aus den USA importieren und hier ohne Konformitätserklärung zulassen willst, mit Deiner Argumentation beim zuständigen WSA-Beamten gegen die Wand läufst. mfg Martin |
#42
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legen wir uns die Sache auf Termin und wetten. Eine Kiste Bier? Eine Flasche Schampus? ![]() Bevor Du einschlägst: Du schreibst, daß in fünf Jahren der Gebrauchtbootmarkt für nicht zertifizierte Boote zum Erliegen kommt! Ich freu mich schon auf in fünf Jahren, hoffen wir 'mal, daß es das ![]() Grüße Matthias. |
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