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  #226  
Alt 12.06.2017, 05:48
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Hmm ich hab ja ne Frequenz Zuteilung,(ship station license), "nur" ein falsches Gerät
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Gruß vom Tomber

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  #227  
Alt 12.06.2017, 06:32
AitschPi AitschPi ist offline
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Hmm ich hab ja ne Frequenz Zuteilung,(ship station license), "nur" ein falsches Gerät
Nicht wirklich. Das wäre in etwa die Argumentation mit "ich habe doch nen Führerschein und alles wiegt nur 2 Tonnen" - aber das hilft nix, wenn der LKW theoretisch 10 Tonnen könnte...

Natürlich sind die 500.000 nur die Maximalandrohung, das muss in einem Gesetz so stehen. Egal was Du machen willst, zumindest solltest Du ordnungsgemäß ein der Zulassung entsprechendes Gerät in Betrieb haben. Wenn Du dann das Handgerät illegaler weise nutzt, so muss es nicht auffallen - aber Boote sind ja nicht so verdeckt, so dass das geschulte Auge des Polizisten schon erkennen kann, wie Du funkst. Aber das ist dann auch wieder wie das Telefonieren mit oder ohne Freisprecheinrichtung im Auto...
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  #228  
Alt 12.06.2017, 11:42
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Haffskipper Haffskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
ATIS und UBI Funkschein vorhanden
Grüße vom Tomber
... und kann auch im Gerät gespeichert werden?
__________________
Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
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  #229  
Alt 12.06.2017, 12:04
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Handfunken mit ATIS sind ja nichts besonderen. Auf Binnenschiffen für den Bordfunk durchaus üblich oder im europäischen Ausland teilweise auch für Sportboote zugelassen.
Ich glaube in NL.
Nur halt in Deutschland nicht.
__________________
Gruß
Jörg
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  #230  
Alt 12.06.2017, 12:34
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martin.g martin.g ist offline
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Willst Du ein Handfunkgerät zusätzlich zum Festeinbau oder an Stelle eines Festeinbaus?
Was findest Du am Handfungerät praktischer als am Festeinbau? Abgesehen davon, dass Deine Reichweite signifikant geringer ist, als mit Außenantenne?
An Bord Deines 33 Fuß Boots kein Platz für ein Funkgerät?
Grundsätzlich wäre es möglich auf Sportbooten über 20m ein Handfunkgerät zusätzlich zum Festeinbau für den Bordverkehr zu nutzen, aber nur auf den Kanälen 15 und 17. Und nur, wenn die ATIS der des Festeinbaus entspricht.

Wenn Du funkst, ohne eine ATIS auszusenden, wirst Du relativ schnell Ärger bekommen. Wenn Du mit ATIS funkst aber keinen Festeinbau hast ebenfalls.
Wieso hast Du überhaupt eine ATIS, wenn Du kein Funkgerät hast?
Ich habe den entsprechenden Passus auf die Schnelle nicht gefunden, aber meines Wissens verhält es sich so: Du musst ein Kleinfahrzeug nicht mit Funk ausrüsten. Wenn Du ein Kleinfahrzeug mit Funk ausrüstest (das tust Du schon durch Beantragung der ATIS), dann hast Du eine Funkbenutzungspflicht. Sprich, Du darfst ohne Funk eigentlich gar nicht mehr fahren.
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  #231  
Alt 12.06.2017, 12:44
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Ich selber habe ein Funkgerät an Bord. Hauptsächlich auch, weils auf See rausgeht. Aber meins ist auch ATIS fähig und ich kann nur zu dieser Anschaffung raten. Denn Funk ist sehr praktisch auch im Binnenland: Es ist mir mehr als einmal passiert, dass eine Schleuse noch auf mich gewartet und mich mitgenommen hat, weil ich mich anmelden konnte.
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  #232  
Alt 12.06.2017, 12:48
Saeldric Saeldric ist gerade online
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Der Antrag auf Nummernzuteilung, eine Frequenzzuteilungsurkunde gibt es nicht mehr, alleine verpfichtet zu nichts. Man muss der BNeA auch nicht mehr angeben welches Gerät verwendet werden soll.
Das betriebsbereit eingebaute Funkgerät an Bord verpflichtet zur Nutzung. Nutzen darf ich es nur wenn ich das entsprechende Sprechfunkzeugnis erworben habe.

Und ein- und ausbauen kann ich das Gerät wann, und so oft ich will. Wenn es nicht an Bord ist gibt es auch keine Nutzungspflicht.
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Gruß Mirko
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  #233  
Alt 12.06.2017, 13:12
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Der Antrag auf Nummernzuteilung, eine Frequenzzuteilungsurkunde gibt es nicht mehr, alleine verpfichtet zu nichts. Man muss der BNeA auch nicht mehr angeben welches Gerät verwendet werden soll.
Das betriebsbereit eingebaute Funkgerät an Bord verpflichtet zur Nutzung. Nutzen darf ich es nur wenn ich das entsprechende Sprechfunkzeugnis erworben habe.

Und ein- und ausbauen kann ich das Gerät wann, und so oft ich will. Wenn es nicht an Bord ist gibt es auch keine Nutzungspflicht.
So auch mein Kenntnisstand..und nein, es geht nicht um Platz..sondern einfach darum , das mit meinem Boot auch mal jemand fahren soll, der kein UBI hat.. also muss ich die Funke "ausbauen"..sprich..sie ist nicht an Bord. Mit einem Handgerät ist dieses Problem schnell erledigt.

Und wenn ich dann fahre, nehme ich das Handgerät, denn Funken muss ich ein zweimal im Jahr, wenn ich durch Berlin durch will. Dafür werde ich bestimmt kein Festgerät einbauen und mir Löcher ins Armaturenbrett schneiden.

Die Regelung im Binnenbereich ist einfach völlig weltfremd, anders sähe es aus, wenn Funk Pflicht wäre..ist es aber nicht.

Und mal davon abgesehen das ein Handfunke mit ATIS deutlich preiswerter und flexibler ist als ein Festgerät mit Einbau. Im Berliner Binnenbereich spielt auch die Reichweite 0 Rolle.


Leider bin ich halt immer noch nicht schlauer mit welcher Geldbuße ich zu rechnen hätte, sollte mich die WSP erwischen. Oder ob denen das vielleicht sogar im Ermessungsspielraum egal ist.
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Gruß vom Tomber

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Geändert von Tomber42 (12.06.2017 um 13:24 Uhr)
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  #234  
Alt 12.06.2017, 13:27
ManfredBochum ManfredBochum ist offline
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Mir wurde von jemandem gesagt der mit einer Handfunke erwischt wurde dass er 1000€ zahlen musste.

Gruß Mani
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Allen eine Gute Fahrt
Gruß Mani
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  #235  
Alt 12.06.2017, 14:21
Saeldric Saeldric ist gerade online
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1000 Euro sind auch eine Hausnummer!

Gegen das weiter oben zitierte Telekommunikationsgesetz wirdin diesem Fall aber nicht verstoßen.
Der Verstoß (Nutzung eines HFg) leitet sich aus dem §3 Grundregel der BinSchSprFunkV und dem dortigen Verweis auf die Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk vom 6. April 2000 her. Hier wird geregelt das ein HFg nur für den Verkehrskreis Funk an Bord genutzt werden darf, und das die Nutzung dieses Verkehrskreises auf Kleinfahrzeugen nicht gestattet ist.
Das bedeutet im Umkehrschluss man verstößt bei Benutzung des HFg im Verkehrskreis Schiff-Schiff gegen diese Regelung (nicht die „Benutzung“ des HFg, sondern die Nutzung eines nicht für HFg zugelassenen Kanals ist der eigentliche Verstoß).
Das passt dann wieder zu §15 Ordnungswidrigkeiten der BinSchSprFunkV.
Dort steht: Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Abs. 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 3 Abs. 2 Satz 1 oder 2 einen UKW-Kanal benutzt.
Das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz ist die Grundlage aller Verodnungen die Binnenschifffahrt betreffend.

Für alle interressierten habe ich hier den Link zum "Buß- und Verwarnungsgeldkatalog Binnen- und Seeschifffahrtsstraßen - BVKatBin-See" vom 1. Juli 2015.

http://www.verwaltungsvorschriften-i...F-004-A001.pdf

Da ist dann mal alles aufgeführt.
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Gruß Mirko

Geändert von Saeldric (12.06.2017 um 14:25 Uhr) Grund: Anhang hat gefehlt, in Link geändert
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Alt 12.06.2017, 14:42
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Interessanter Link zum Thema Handfunken im Binnenbereich:
https://maor.de/2015/10/12/handfunkg...r-unzulaessig/

leider sthet auch da nicht, was als Strafe zu erwarten wäre..aber die genannten 1000 € wären ja wirklich ne Hausnummer

In dem verlinkten Bußgeldkatalog wäre vielleicht dieser Tatbestand am passendsten: 22.240510 , 125€ bis 1000€.. ziemlich große Spanne
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Gruß vom Tomber

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Geändert von Tomber42 (12.06.2017 um 14:49 Uhr)
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Alt 12.06.2017, 15:01
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen

leider sthet auch da nicht, was als Strafe zu erwarten wäre..aber die genannten 1000 € wären ja wirklich ne Hausnummer
Ist doch richtig, das es 1000 € kostet. Wenn die Bußgeldhöhe nur bei 50-100 Euro läge, würde sich der ein oder andere über das Verbot hinweg setzen.
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Alt 12.06.2017, 15:11
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ist doch richtig, das es 1000 € kostet. Wenn die Bußgeldhöhe nur bei 50-100 Euro läge, würde sich der ein oder andere über das Verbot hinweg setzen.
Dann erklär doch mal warum dieses "Vergehen" den maximalbetrag von 1000€ wert sein soll? Wen/Was schädige ich? Wen/was gefährde ich?
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  #239  
Alt 12.06.2017, 15:32
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Du setzt Dich mutwillig, absichtlich und wider besseren Wissens über Gesetze hinweg. Diese Regelung mag Dir noch so sinnlos erscheinen, aber es gibt sie eben.
Es ist nicht so, dass ich diese Regelung gut finde, aber ich kann sie nicht ändern. Aus diesem Grund werde ich auf meinen klitzekleinen Daycruiser ein Festgerät einbauen, obwohl ein Handgerät handlicher wäre.

Es kann Dir niemand eine definitive Antwort geben, das werden nichtmal die Behörden tun. Dazu gibt es zu viel Auslegungspielraum und im Zweifelsfall wird es ein Richter klären.
Eine Hausnummer hast Du jetzt dennoch gehört.

Edit: aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass eine Diskussion über die Sinnhaftigkeit einer Regelung nicht als einsichtig und strafmindernd durchgeht

Geändert von martin.g (12.06.2017 um 15:37 Uhr)
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  #240  
Alt 12.06.2017, 15:38
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Dann erklär doch mal warum dieses "Vergehen" den maximalbetrag von 1000€ wert sein soll? Wen/Was schädige ich? Wen/was gefährde ich?
Es ist nicht wichtig, ob du jemanden schädigst, gefährdest oder ob du es nicht richtig findest. Es ist einfach ein Gesetz und fertig.
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  #241  
Alt 12.06.2017, 15:48
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Tomber42 Tomber42 ist offline
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Zitat:
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Es ist nicht wichtig, ob du jemanden schädigst, gefährdest oder ob du es nicht richtig findest. Es ist einfach ein Gesetz und fertig.
Natürlich ist das für die Höhe des Bußgeldes entscheidend..sonst gäbe es ja eine Einheitsstrafe für alles von 1000e ..Ich diskutiere ja nicht über eine Strafe ansich..ich diskutiere über die Höhe.. Falsch parken darf ich lt. Gesetz auch nicht, da zahle ich aber nur 10 €..bei Behinderung auch mehr. Aber warum dort nicht 1000€? Was macht mein Handfunken "teurer" als falsch parken?
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Geändert von Tomber42 (12.06.2017 um 15:56 Uhr)
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  #242  
Alt 12.06.2017, 15:57
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Handfunke wäre mir auch lieber gewesen.
Jetzt ist es eine Blackbox geworden. Im Cockpit ist nur ein Anschluss und eine Halterung für das Handgerät. Ich bin zufrieden mit der Lösung.
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  #243  
Alt 12.06.2017, 15:57
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Das ist der Marine Zuschlag, beim Boot ist alles teurer wenn da Marine beisteht
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Jörg
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  #244  
Alt 12.06.2017, 15:58
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen

Falsch parken darf ich lt. Gesetz auch nicht, da zahle ich aber nur 10 €..bei Behinderung auch mehr. Aber warum dort nicht 1000€?
Wir haben gerade deshalb so viele Falschparker, WEIL die Strafe zu gering ist. Ich würde da eine Größenordnung von 50 Euro aufwärts als zielführend empfinden und die Paketdienste sollten für das halten in der 2. Reihe 100 Euro zahlen.

Ich kann dir nicht erklären, warum die Strafe bei 1000 Euro liegt, aber die Höhe der Strafe lässt ja vermuten, das der Gesetzgeber das benutzen von Handfunkgeräten auf Kleinfahrzeugen rigoros unterbinden will.
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  #245  
Alt 12.06.2017, 16:03
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martin.g martin.g ist offline
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Natürlich ist das für die Höhe des Bußgeldes entscheidend..sonst gäbe es ja eine Einheitsstrafe für alles von 1000e ..Ich diskutiere ja nicht über eine Strafe ansich..ich diskutiere über die Höhe..
Wenn Du jemanden schädigst, sind 1000€ auch nicht die Obergrenze, bei einem Vergehen muss man sich nicht auf einen Tatbestand reduzieren.

Der Punkt ist: Was versprichst Du Dir von der Diskussion? Selbst wenn 99,9% der Nutzer hier Dir zustimmen, dass eine Handfunke viel toller ist, wird das nichts ändern. Weder an der Tatsache, dass es verboten ist, noch an der Höhe der Strafe, wenn man Dich erwischt.
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  #246  
Alt 12.06.2017, 22:50
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Handfunken mit ATIS sind ja nichts besonderen. Auf Binnenschiffen für den Bordfunk durchaus üblich oder im europäischen Ausland teilweise auch für Sportboote zugelassen.
Ich glaube in NL.
Nur halt in Deutschland nicht.
Stimmt, in NL ist Handfunk erlaubt, angenommen:
- Es hat ATIS
- Max power 1W (5W auf #16)
- Normales lizenz (UBI in D)
Seit etwa 10 Jahre um das Funk nutzen zu stimulieren auf kleine, offene Boote

Habe auch eine, als zuzatzgerät, zb währen warten auf den Steg für grosse Schleuse; ist aber kein Ersatz für den Simrad Combi mit antenne im Mast
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Rob

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Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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Alt 13.06.2017, 14:07
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Das im Binnenbereich Handfunken nicht zugelassen sind ist bekannt.. Aber was passiert eigentlich, wenn man es trotzdem macht?
Nutz das Teil nur im Notfall und gut ist es.
Dann rettest du u.U. ein Leben.
Und der Gerettete wird dann gerne für deine Strafe aufkommen und wird dich zusätzlich sicher noch zum Essen einladen
Ihr macht aber auch ein Spiel wegen so einem Funkgerät.
Ich nutze meins hier in NL schon einige Jahre, ich habe weder ATIS noch eine Lizenz, aber ich bin ja auch einer von den bösen
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  #248  
Alt 13.06.2017, 14:10
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billi billi ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Nutz das Teil nur im Notfall und gut ist es.
Dann rettest du u.U. ein Leben.
Und der Gerettete wird dann gerne für deine Strafe aufkommen und wird dich zusätzlich sicher noch zum Essen einladen
Ihr macht aber auch ein Spiel wegen so einem Funkgerät.
Ich nutze meins hier in NL schon einige Jahre, ich habe weder ATIS noch eine Lizenz, aber ich bin ja auch einer von den bösen
in den Niederlanden ist die Benutzung ja auch nicht verboten....

Aber ohne Funkschein bist du wieder Böse...
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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Alt 13.06.2017, 14:13
Nana (m)
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Die Diskussion über sinnhaftigkeit von Gesetzen ist doch Zeitverschwendung....
Einfach daran halten und gut ist...
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  #250  
Alt 13.06.2017, 14:15
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martin.g martin.g ist offline
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Oder nicht dran halten und mit den Konsequenzen leben.
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