#276
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Finnland schließt Grenze zu Schweden und Norwegen
Finnland verschärft seine Grenzregeln gegenüber den beiden Nachbarländern Schweden und Norwegen. Erlaubt ist der Übertritt an diesen Grenzen nur noch für Gütertransporte und den „notwendigen Pendelverkehr“ wie etwa Ärzte und Ärztinnen sowie Gesundheitspersonal. Die Maßnahme soll vorerst bis 13. Mai in Kraft sein.
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LG HighlineCasy |
#277
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Ich gehe auch davon aus , dass grenzüberschreitende Privatreisen erst dann wieder möglich sind, wenn es Impfstoff und Medikamente gibt und die auch in ausreichender Menge verfügbar sind.
Noch in der Pandemie eine normale Urlaubssaison zu starten wäre auch grober Unfug... 1 Jahr daheim werden wir wohl alle “überleben “. Und mein Boot, das in HR im Freien steht, wohl auch irgendwie...
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Gruß Olli |
#278
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Zitat:
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"Der Tourist zerstört, was er sucht, indem er es findet." - Hans Magnus Enzensberger.
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#279
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Zitat:
Aber wie sieht es mit Aida , TUI und den Reisebüros aus.....?
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Gruß Bergi : Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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#280
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Moin,
und wie erst für Länder, in denen ein Großteil des Umsatzes aus der Touri Branche kommt ?!? Frank
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Eine Hand wäscht die andere........ |
#281
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Zitat:
Richtig problematisch dürfte es für Nicht EU Länder wie Albanien oder die Türkei werden oder für "reiche" Länder wie die Niederlande. Wobei ich sehr hoffe dass sich vieles entspannt wenn die Infektionszahlen noch weiter zurück gehen und die vom RKI prognostizierte Corona Welle einfach ausbleibt. Gruß Chris |
#282
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Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#283
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AIDA ist doch ein Unternehmen der Carnival Corporation.
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Seit vergangener Nacht bestehen ja die neuen Quarantäneregeln.
In NRW greifen sie mit Ausnahmen bei einem Auslandsaufenthalt von länger als 72 Stunden. Wie sieht es in den anderen Bundesländern aus? und gelten dann noch die Betretungsverbote für Rückkehrer aus Krisengebieten in den jeweiligen Notverordnungen oder sind diese dadurch hinfällig? Gruß, Rainer |
#285
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Hab mal ein bischen gestöbert....
- In Niedersachsen muss man nach 48 Stunden Auslandsaufenthalt in Quarantäne - in Schleswig Holstein muss man, so wie ich das verstanden habe nach jeder Auslandsreise in Quarantäne - egel ob man nu Minuten oder Monate über die Grenze huschte. Darf gerne jemand anderes weitermachen..... bis denne, Rainer |
#286
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Hallo, trotz das wir im badischen in einer der größten Krisenregionen
Leben hat es hier bei Reisenden in oder nach Frankreich die Beruflich Unterwegs sind noch keinerlei Vorschriften dazu gegeben bisher - bis jetzt ! Ein Bekannter ist Berufskraftfahrer, muß täglich mehrmals über die Grenze zwischen Deutschland und Frankreich wechseln, kommt je nach Tour die er zu fahren hat mal ins Saarland oder Luxemburg rein und die einzige Auflage machte ihm sein Boss, sobald er sich wie Krank fühlt soll er Zuhause bleiben ! So langsam versteht hier kaum einer mehr was es alles dazu auf sich hat ! Die Beschränkungen beim Grenzverkehr hin und her sind ja schön und recht ! Aber was es auf sich hat damit, ob es so nun etwas bringt oder nicht steht auf einem ganz anderen Blatt geschrieben . Eine noch weitere Ausführung dazu passt nicht in dieses Unterforum, die Regelungen zur Grenzüberschreitungen versteht kaum einer hier um uns ! Wir werden es irgendwie schon hinter uns bekommen - Tod oder Lebendig !
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#287
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Grenzen zu Dänemark
Da der Bootfahr-Corona-Fred geschlossen wurde, wüsste ich nicht wo die Info sonst passen würde... also hier:
Die Schließung der Grenze nach Dänemark war vorerst nur bis 13.4., also gestern, vorgesehen. Nach aktueller Lage ist diese Maßnahme nun bis zum 10.5. verlängert. Meine nahegelegene Sliprampe bleibt also vorerst nicht nutzbar... |
#288
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Moin!
Zur Zeit muß man die Lage regelmäßig überprüfen. In einigen (allen?) Bundesländern gilt für Reisende aus dem Ausland eine 14tägige Quarantäne. Wäre ja blöd wenn man nach einer kleinen Bootstour in DK gleich wieder für 14 Tage weggesperrt wird.
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Gruß Ingo |
#289
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In SH reicht es schon einmal um den (nicht vorhandenen) Schlagbaum zu laufen um 14 Tage zu Hause bleiben zu können.
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#290
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Moin,
hat sich an den Einreise- bzw Ausreisebestimmungen zwischen den Niederlanden und Deutschland nach Ostern etwas geändert ? Danke vorab. Frank
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Eine Hand wäscht die andere........ |
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Bin heute unbehelligt über die Grenze nach Roermond gekommen.
Rückweg über Venlo. Beide Grenzen keine sichtbaren Kontrollen
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Die Geschichte mit der 14-tägigen Quarantäne nach mehrtägigen Reisen besteht ja immer noch.
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Gilt die Quarantäne auch für deutsche Zeitarbeiter, die immer für ca. 1-2 Wochen ihren Einsatz in Niederlande haben (Pendler) und danach jeweils wieder zurück nach Deutschland (heimwärts) fahren ?
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#294
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1-2 Wochen fällt das unter Pendler? Ich würde unter einem Pendler jemanden verstehen, der die Grenze täglich zweimal überquert.
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Soweit ich die VO (NRW) verstanden habe ja.
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#296
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Zitat:
Es gibt viele Fernpendler, die nur alle ein bis zwei Wochen nach Hause fahren. Am Freitag und Sonntag sind die Züge voll damit. Habe das selbst einige Jahre gemacht.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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#297
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Ich meine jetzt (deutsche) "Fernpendler", also jemand, der regelmäßig für 2 Wochen in NL (über deutschen Verleiher) auf 'ne Baustelle dort arbeitet und dann 1 Woche nach Hause (D) fährt:
Muss der Mann nach Rückkehr -->Deutschland jetzt (immer wiederholt) in Quarantäne ? Oder fällt er doch unter die entsprechenden Ausnahmeregelungen ? Wo kann man das (z.B. für NRW) nachlesen ? Gruß Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#298
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Einreise ist Einreise - auf Nationalitäten wird da keine Rücksicht genommen.....
Denke mal der Link ist ne reine Info und entspricht nicht dem "C-Verbot"... https://www.land.nrw/sites/default/f...egruendung.pdf Die dort geschilderten Ausnahmen treffen ja nicht zu..... Gruß, Rainer
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#299
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Oha....!!
Tatsächlich sieht's danach so aus, als wenn "normale" regelmäßige Zeitarbeiter (Facharbeiter) in 14-tägigem Arbeitsturnus auf einer Baustelle -wie oben von mir geschildert- also nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen ! Allerdings läuft die oben zitierte C-Verordnung aus NRW vom 09.04.20 demnächst am 19.4. aus. Der Betroffene (Bekannter von mir) müsste also versuchen bis dahin sich eine behördliche Ausnahmegenehmigung zu besorgen. Fraglich nur, ob er die bekommt, da er nach meiner Kenntnis nicht zu den aufgezählten Berufsgruppen (Logistik, Gesundheit, Sicherheit etc.) gehört. Dünnes Eis also... Wenn ein neuer NRW-C-link (betr. Verlängerung ab 20.04.20) bekannt ist, bitte hier posten. Danke Fun_Sailor
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#300
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Zur Info:
Die Landesregierung S-H hat heute eine Öffnung der Sportboothäfen ab dem 4. Mai in Aussicht gestellt... Es wurden explizit der Wassersport und die hiermit verbundenen Häfen erwähnt. |
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