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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 03.04.2012, 10:46
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Interessant ist doch immer nur die gerade "aktive" Antriebsart.
Einen Angelkahn mit 10PS-Motor darf jeder rudern, solange die "Verbrennungsmaschine nicht in Betrieb gesetzt ist".

Gruß Lutz
Dazu ein klares nein.
Ist eine Antriebsmaschiene vorhanden muss der Schiffsführer im Besitz des entsprechenden Befähigungsnachweises sein.

ist wie beim Funk.
Ist ein Funkgerät verbaut muss jemand mit Befähigungsnachweis an Bord sein der dieses Verwenden darf. Ansonste darf selbst jemand der den Führerschein hat das Boot nicht bewegen.
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  #27  
Alt 03.04.2012, 11:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Dazu ein klares nein.
Ist eine Antriebsmaschiene vorhanden muss der Schiffsführer im Besitz des entsprechenden Befähigungsnachweises sein. ...
Das hieße aber, dass ein Boot mit 2,5PS Motor nur von mindestens 16 Jahre alten Personen gerudert werden darf .

Gruß Lutz
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  #28  
Alt 03.04.2012, 16:59
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Interessant ist doch immer nur die gerade "aktive" Antriebsart.
Einen Angelkahn mit 10PS-Motor darf jeder rudern, solange die "Verbrennungsmaschine nicht in Betrieb gesetzt ist".

Gruß Lutz
Hallö Lutz,

hast Du für diese Definition vielleicht mal eine Quellenangabe? Mein Kenntnisstand ist dass die Führerscheinpflicht schon greift wenn der Motor vorhanden. Allerdings bin ich mit den alten Berliner Landesgesetzen nicht mehr vertraut.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...

ist wie beim Funk.
Ist ein Funkgerät verbaut muss jemand mit Befähigungsnachweis an Bord sein der dieses Verwenden darf. Ansonste darf selbst jemand der den Führerschein hat das Boot nicht bewegen.
Hallo Volker,

das stimmt aber nur auf See. Binnen wird das Funkzeugnis nur benötigt wenn die Funke in Betrieb genommen wird.
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Gruss Vestus
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  #29  
Alt 03.04.2012, 17:55
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hallö Lutz,

hast Du für diese Definition vielleicht mal eine Quellenangabe? Mein Kenntnisstand ist dass die Führerscheinpflicht schon greift wenn der Motor vorhanden. Allerdings bin ich mit den alten Berliner Landesgesetzen nicht mehr vertraut.



Hallo Volker,

das stimmt aber nur auf See. Binnen wird das Funkzeugnis nur benötigt wenn die Funke in Betrieb genommen wird.
binnen muss das Funkgerät wenn es eingebaut ist empfangsbereit sein also eingeschaltet also muss jemnad da sein der es bedienen kann
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Gruß Volker
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  #30  
Alt 03.04.2012, 18:38
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Hallö Lutz,

hast Du für diese Definition vielleicht mal eine Quellenangabe? ...
Im §2 (1) der SportbootFüV heißt es: Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart.

Den gleichen Satz hat die WSP Berlin in ihrem Infoblatt Führerscheine:

Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel oder ein Segelsurfbrett auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart.
(mit dem Fettdruck)

Auf meine Anfrage (Tel.: (030) 4664 - 983360) "Darf man ein Segelboot mit dem SBF-Binnen (Motor) führen, wenn die Segel nicht gesetzt sind." erklärte man mir, das mit "die jeweilige Antriebsart" die aktuell genutzte Antriebsart gemeint ist.

Ob Dir das als "Quelle" reicht, weiß ich nicht.

Mir erscheint es logisch.

Gruß Lutz
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  #31  
Alt 03.04.2012, 19:06
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
binnen muss das Funkgerät wenn es eingebaut ist empfangsbereit sein also eingeschaltet also muss jemnad da sein der es bedienen kann
Richtig, und das ist der Widerspruch.
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Gruss Vestus
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  #32  
Alt 03.04.2012, 19:15
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen

Auf meine Anfrage (Tel.: (030) 4664 - 983360) "Darf man ein Segelboot mit dem SBF-Binnen (Motor) führen, wenn die Segel nicht gesetzt sind." erklärte man mir, das mit "die jeweilige Antriebsart" die aktuell genutzte Antriebsart gemeint ist.

Ob Dir das als "Quelle" reicht, weiß ich nicht.

Mir erscheint es logisch.

Gruß Lutz
Das ist schon klar, aber interessanter ist die andere Variante: Darf man ein Segelboot mit dem SBF-Binnen (Segel) führen wenn der an- oder eingebaute Motor >5 PS nicht in Betrieb ist?

Auf See brauchst Du Dir keine Hoffnung machen, auch wenn dort kein Segelschein verlangt wird. Ist ein Motor an Bord = Papiere bitte!
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Gruss Vestus
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  #33  
Alt 03.04.2012, 20:37
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Zitat:
Zitat von TB! Beitrag anzeigen
Dass das Segeln ohne den Befähigungsnachweis lediglich als OWi geahndet wird, überrascht mich auch. Auf dem Asphalt wäre das eine Straftat.
Hm.. ich würde segeln auf dem Asphalt erstmal unter "unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr" und dann eventuell noch unter "grobem Unfug" abspeichern.
Psychologen würden sowas bestimmt unter der Rubrik "Völlige Orientierungslosigkeit" verbuchen.

Gruß Robin

P.s. Gibt es eigentlich einen Befähigungsnachweis für "Segeln auf Asphalt"?
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Geändert von Joshua Slocum (03.04.2012 um 21:00 Uhr) Grund: Post scriptum.
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  #34  
Alt 03.04.2012, 21:16
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das ist schon klar, aber interessanter ist die andere Variante: Darf man ein Segelboot mit dem SBF-Binnen (Segel) führen wenn der an- oder eingebaute Motor >5 PS nicht in Betrieb ist?...
Laut Aussage WSP auch so rum - halt "aktuelle" Antriebsart.

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
...

Auf See brauchst Du Dir keine Hoffnung machen, auch wenn dort kein Segelschein verlangt wird. Ist ein Motor an Bord = Papiere bitte!
Hast Du dafür eine Quelle

Gruß Lutz
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  #35  
Alt 03.04.2012, 21:32
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Zitat:
Zitat von W.Bligh Beitrag anzeigen
Bodensee verlangt ab 11 m² und Berlin, ich glaube, ab 5 m² einen Schein.
Der Rest der Nation ist scheinfrei!
Einfach damit keine falschen Zahlen rumgeistern ... gilt ab 12 m² am Bodensee.
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Richard

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  #36  
Alt 03.04.2012, 21:43
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Richtig, und das ist der Widerspruch.
wo ist da ein Wiederspruch ?

Funkgerät an Bord = Funk muss empfangsbereit also Eingeschaltet sein = jemand mit Funkschein muss an bord sein.

oder meinst du das bezogen auf die Verwendung von vorhandenem Motor und nicht benutzen?
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  #37  
Alt 03.04.2012, 22:34
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Wenn ein Funkgerät an Bord ist muss der Skipper ein Funkzeugnis besitzen, SRC/UBI/LRC oder ein gleichwertiges Zeugnis =>unabhängig ob dies ein- oder ausgeschaltet ist.
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Freddy

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  #38  
Alt 04.04.2012, 05:38
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Zitat:
Zitat von Joshua Slocum Beitrag anzeigen
Hm.. ich würde segeln auf dem Asphalt erstmal unter "unerlaubter Eingriff in den Straßenverkehr" und dann eventuell noch unter "grobem Unfug" abspeichern.
Psychologen würden sowas bestimmt unter der Rubrik "Völlige Orientierungslosigkeit" verbuchen.

Gruß Robin

P.s. Gibt es eigentlich einen Befähigungsnachweis für "Segeln auf Asphalt"?
Die Antwort ist eindeutig JA , denn "Segeln auf Asphalt" ist nichts anderes als "Landsegeln" .

In Deutschland ist, wie in anderen Ländern auch, ein Segelschein (auch Pilotenschein genannt) vorgeschrieben. Dieses ist ein spezieller Führerschein für Land- und Strandsegler. Des Weiteren wird in Deutschland eine spezielle Haftpflichtversicherung benötigt, welche ausdrücklich das Risiko des Strandsegelns deckt.

Wo kann mann auf dem Land Segeln?
Auf leeren Parkplätzen, leeren Sportplätzen, harten Feldern und Feldwegen, verlassenen Flugplätzen; am besten auf harten Stränden (Watt) an der Küste sowie auf Salzseen und in der Wüste - z.B. in der Nähe von Las Vegas - auf festen Pisten und mit entsprechenden Kufen ausgerüstet auch auf Schnee und Eis.

Gruß Lutz
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  #39  
Alt 04.04.2012, 06:12
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Wenn ein Funkgerät an Bord ist muss der Skipper ein Funkzeugnis besitzen, SRC/UBI/LRC oder ein gleichwertiges Zeugnis =>unabhängig ob dies ein- oder ausgeschaltet ist.
Muss es der Skipper sein ?
Meines wissens muss nur eine Person an bord sein die auch dne Schein hat.

was ist wenn meine Frau das Funkzeugniss macht und nur ich den Führerschein habe?
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  #40  
Alt 04.04.2012, 06:24
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Muss es der Skipper sein ?
Meines wissens muss nur eine Person an bord sein die auch dne Schein hat.

was ist wenn meine Frau das Funkzeugniss macht und nur ich den Führerschein habe?
Früher reichte es wenn eine Person an Bord den Schein hatte, heutzutage ist es Pflicht das der Skipper den Schein/die Scheine hat.
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  #41  
Alt 04.04.2012, 06:28
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Das ist m. E. der Unterschied See/ Binnen.

See muss der Skipper auch der Funker sein.

Binnen muss ein Funker an Bord sein, Skipper oder Crew ist egal.

Gruß Lutz
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  #42  
Alt 04.04.2012, 06:41
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Das ist m. E. der Unterschied See/ Binnen.

See muss der Skipper auch der Funker sein.

Binnen muss ein Funker an Bord sein, Skipper oder Crew ist egal.

Gruß Lutz
Moin Moin, wie gesagt, den Unterschied gibt es nicht mehr. Skipper muss den Schein haben.
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  #43  
Alt 04.04.2012, 06:48
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Moin Moin, wie gesagt, den Unterschied gibt es nicht mehr. Skipper muss den Schein haben.
in meinem Beispiel dürfte also keiner das Boot bewegen ?
Der inhaber des Führerscheins nicht weil er keinen Funkschein hat und die inhaberin des Funkscheins nicht weil sie keinen Führerschein hat ?

Bei uns ist ein Rentner Ehepaar die seit jahren unterwegs sind die haben die Konstelation.
Die sollen also jetzt nach 30 Jahren ihr boot nicht mehr nutzen dürfen ?

Das halte ich für Quatsch !!!
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  #44  
Alt 04.04.2012, 07:01
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Hallo Lutz, hallo allerseits,
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Im §2 (1) der SportbootFüV heißt es: Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart.

Den gleichen Satz hat die WSP Berlin in ihrem Infoblatt Führerscheine:

Wer ein Sportboot mit Antriebsmaschine oder unter Segel oder ein Segelsurfbrett auf den Binnenschifffahrtsstraßen führen will, bedarf einer Fahrerlaubnis für die jeweilige Antriebsart.
(mit dem Fettdruck)

Auf meine Anfrage (Tel.: (030) 4664 - 983360) "Darf man ein Segelboot mit dem SBF-Binnen (Motor) führen, wenn die Segel nicht gesetzt sind." erklärte man mir, das mit "die jeweilige Antriebsart" die aktuell genutzte Antriebsart gemeint ist.
Jetzt ist nur noch die Frage:
  • was genau mit der Formulierung "unter Segeln" gemeint ist. Ich würde das als "mit gesetztem/n Segel/n" interpretieren.
  • und warum selbst die m. E. eindeutige Formulierung "mit Antriebsmaschine" offenbar von einigen (maßgeblichen?) Stellen als "mit in Betrieb gesetzter Antriebsmaschine" interpretiert wird.
Grüße von Horst
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  #45  
Alt 04.04.2012, 07:14
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Zitat:
Zitat von lyrbi Beitrag anzeigen
Moin Moin, wie gesagt, den Unterschied gibt es nicht mehr. Skipper muss den Schein haben.
Seit wann und wo geregelt
Dazu würde mich die Quelle interessieren.

Im §4.05 der BinschStrO heißt es (von unnötigem Ballast befreit) "Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs ... muss gemäß den Vorschriften ... der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung ... betrieben werden.

Im §4 (1) der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV steht nur, dass "wer eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will" eine Erlaubnis (UBI) bedarf.

Da steht nicht das der Skipper (Schiffsführer) auch der "Funker" sein muss.

Gruß Lutz
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  #46  
Alt 04.04.2012, 07:16
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die quellen von Lyrbi würden mich auch interresieren.
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  #47  
Alt 04.04.2012, 07:26
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Zitat:
Zitat von hyman Beitrag anzeigen
Hallo Lutz, hallo allerseits,


Jetzt ist nur noch die Frage:
  • was genau mit der Formulierung "unter Segeln" gemeint ist. Ich würde das als "mit gesetztem/n Segel/n" interpretieren.
  • und warum selbst die m. E. eindeutige Formulierung "mit Antriebsmaschine" offenbar von einigen (maßgeblichen?) Stellen als "mit in Betrieb gesetzter Antriebsmaschine" interpretiert wird.
Grüße von Horst
Hallo Horst (und natürlich alle andern ),
Diese Fragen sind ja nicht ganz unberechtigt und ermöglichen Heerscharen von Anwälten ihr Überleben .

Zunächst unterscheiden die diesbezüglichen Gesetze nicht nach Segelboot und Motorboot, sondern sprechen allgemein von Sportbooten.
Insofern kann ich mir vorstellen, dass die Führerscheinpflicht an der tatsächlich zum Führen des Bootes genutzten Antriebsart fesgemacht wird, was sicher nicht unlogisch ist oder wäre.

Ob die Auskunft der WSP nun wirklich "maßgeblich" ist würde ich so beantworten, dass im Fall der Fälle die WSP den/die Führerscheine kontrolliert und nicht der Gesetzgeber. Insofern interessiert mich schon die Meinung der "Rennleitung".

Gruß Lutz
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  #48  
Alt 04.04.2012, 07:46
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
in meinem Beispiel dürfte also keiner das Boot bewegen ?
Der inhaber des Führerscheins nicht weil er keinen Funkschein hat und die inhaberin des Funkscheins nicht weil sie keinen Führerschein hat ?

Bei uns ist ein Rentner Ehepaar die seit jahren unterwegs sind die haben die Konstelation.
Die sollen also jetzt nach 30 Jahren ihr boot nicht mehr nutzen dürfen ?

Das halte ich für Quatsch !!!
Moin Volker,
ich halte das in so einem Fall für "unglücklich". Wobei es nicht so ganz
überraschend dazu gekommen ist. Die Gesetzeslage gibt es schon seit
einigen Jahren, es wurde nur nicht geahndet. Daher sei auch für diesen
Fall der Hinweis auf eine (menschlich nachvollziehbare) Ignoranz der
geltenden Gesetze und Verordnungen erlaubt. Frei nach dem Motto:
Solange es nicht geahndet wird, ist es uninteressant .

Genauso, wie ich an einer gelben Ampel schon bremse, wird einer der
Beiden sich nun bewegen müssen. Wünsche den Beiden alles Gute,
vielleicht finden sie ja auch hinterher, dass ein Schein auch dazu
beitragen kann, neue Erkenntnisse zu gewinnen, nette Leute
kennenzulernen und Spaß zu haben. Noch ist es kalt draussen ... .

Gruß Ralph
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  #49  
Alt 04.04.2012, 07:52
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Seit wann und wo geregelt
Dazu würde mich die Quelle interessieren.

Im §4.05 der BinschStrO heißt es (von unnötigem Ballast befreit) "Jede Sprechfunkanlage an Bord eines Fahrzeugs ... muss gemäß den Vorschriften ... der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung ... betrieben werden.

Im §4 (1) der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung - BinSchSprFunkV steht nur, dass "wer eine Schiffsfunkstelle bedienen oder beaufsichtigen will" eine Erlaubnis (UBI) bedarf.

Da steht nicht das der Skipper (Schiffsführer) auch der "Funker" sein muss.

Gruß Lutz
Zitat:
Zitat von RalphB Beitrag anzeigen
Moin Volker,
ich halte das in so einem Fall für "unglücklich". Wobei es nicht so ganz
überraschend dazu gekommen ist. Die Gesetzeslage gibt es schon seit
einigen Jahren, es wurde nur nicht geahndet. Daher sei auch für diesen
Fall der Hinweis auf eine (menschlich nachvollziehbare) Ignoranz der
geltenden Gesetze und Verordnungen erlaubt. Frei nach dem Motto:
Solange es nicht geahndet wird, ist es uninteressant .

Genauso, wie ich an einer gelben Ampel schon bremse, wird einer der
Beiden sich nun bewegen müssen. Wünsche den Beiden alles Gute,
vielleicht finden sie ja auch hinterher, dass ein Schein auch dazu
beitragen kann, neue Erkenntnisse zu gewinnen, nette Leute
kennenzulernen und Spaß zu haben. Noch ist es kalt draussen ... .

Gruß Ralph

wie lutz ja schön mit Quellen darlegt dürfen sie ja so weiterfahren.
Binne muss nur jemand an Bord sein mit dem entsprechenden Befähigungnsachweis.
Bzw. Das Funkgerät darf nur vom innhaber des Funkscheines Bedient werden. dieser muss aber nicht der Schiffsführer sein.
Der Schiffsführer muss im Besitz des Binnenführerscheines sein.

'Es ist ja auch immer nohc so das jeder der 16 Jahre alt ist und körperlich und geistig dazu in der Lage ist ein Sportboot lenken darf so lange ein Verantwortlicher schiffsführer mit Gültigem Führerschein dabei ist.

D.H. wenn ich mitfahre darf ja auch mein Kumpel der keinen Führerschein hat mein Boot lenken.
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Gruß Volker
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und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
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  #50  
Alt 04.04.2012, 08:03
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Moin Volker,
ok - hatte beim Lesen Deines Beitrags ein befreundetes Ehepaar im Kopf.
Die liegen mit dem Boot an der Ostsee ...

Gruß Ralph
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