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  #26  
Alt 24.02.2014, 20:23
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Genau das ist das hüpfende Komma: inzwischen wird bei jeder An-/Ummeldung die CE bzw. der Nachweis der Einfuhr verlangt, von vereinzelten Ausnahmen mal abgesehen.
Also 2011 wo ich meins umgemeldet habe war dies kein Problem. Mit dem Schein vom Vorbesitzer zum WSA gefahren. Formular abgegeben. Bis ich von der Kasse kam waren meine Paiere fertig. NAch einer CE wurde ich nicht gefragt.
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Gruß Volker
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  #27  
Alt 24.02.2014, 20:28
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also 2011
Ja, eben, 2011. Jetzt haben wir??? Mist, wo ist mein Kalender? Ah, gefunden, 2014.
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Gruss Vestus
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  #28  
Alt 24.02.2014, 20:32
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Meins ist aus 1996 nachweislich hier gekauft (ich hab aber keinen Mehrwersteuernachweis)

also nie im Ausland also auch keine CE-Pflicht.

Dem TO seines ist aus 89. Auch keine CE Pflicht (Außer die Inverkehrbringung war nach 1998).
Das Einfachste wäre zu erfahren wo und wie das Boot vom deutsche Vorbesitzer angemeldet war.

War es bei einem WSA, dann ist es das einfachste bei diesem WSA die Zulassung wieder zu machen.
Wenn diese wegen fehlender CE abgelehnt würde, Würde ich mich erkundigen warum dies dann beim Vorbesitzer ging und auf die "nicht CE-Pflicht" pochen.
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Gruß Volker
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  #29  
Alt 24.02.2014, 20:56
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Wenn das Boot schon einmal in DE registriert war sollte es keine Probleme mit
CE geben.
Mein Tip Online Registrierung beim WSA oder Anmeldung bei der KfZ Zulassungsstelle (ist dann beim WSA Registriert)


Gruß Uwe
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  #30  
Alt 24.02.2014, 21:16
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Zitat:
Zitat von skipper 14109 Beitrag anzeigen
Hallo Wassersport Freunde
Ich habe mir eine Bayliner Bj 89 von Privat hier in Deutschland gekauft .Der Verkäufer hatte dieses Boot selber vorher in Frankreich von Privat gekauft .
Ich habe zu diesem Boot nur eine Kaufquittung bekommen .
Nun wollte ich es zulassen ,aber Pustekuchen .
Ohne eine Konformitäserklärung keine Zulassung .Der Verkäufer hat auch nichts .
Wer kann mir weiter helfen .
Grüße vom Skipper 14109 der auf dem trocknen sitzt.......
wenn es in D gar nicht klappt, würde ich versuchen das Boot in NL anzumelden, das hat bisher immer ohne Probleme geklappt, dann hast du schon mal eine EU Zulassung, hier in D anmelden kannst du dann immer noch
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  #31  
Alt 24.02.2014, 22:03
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Zitat:
Zitat von indra Beitrag anzeigen
Mein Tip Online Registrierung beim WSA oder Anmeldung bei der KfZ Zulassungsstelle (ist dann beim WSA Registriert)
Bei welcher Kfz-Zulassungsstelle soll das denn wohl funktionieren?

mfg
Martin
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  #32  
Alt 24.02.2014, 22:06
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Bei welcher Kfz-Zulassungsstelle soll das denn wohl funktionieren?

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  #33  
Alt 24.02.2014, 22:23
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Wenn es hier registriert, d.h. im Raume der EU zugelassen war, dann ist das "in Verkehr gebracht"...
Das wär' fürwahr praktisch, ist aber irgendwie wohl nur Wunschdenken. Untenstehendes Bild zeigt meine 3055 am Liegeplatz im Oneida-Lake ein paar Dutzend Meilen Luftlinie vom Ontariosee entfernt, ordnungsgemäß mit Adenauer, USA-Gastlandflagge und -Wimpel. Zu diesem Zeitpunkt war sie zwar schon mit Flaggenzertifikat auf mich registriert, hatte die USA aber noch nie verlassen und war (Überraschung!!) natürlich auch nicht CE-zertifiziert. Es wird wohl auch niemand ernsthaft behaupten wollen, daß sie zu diesem Zeitpunkt bereits im EU-Raum "in Verkehr gebracht" worden war.

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  #34  
Alt 24.02.2014, 22:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
bist du sicher ?

Ja. In Mannheim sitzt so eine ganz clevere Spezie

Leider habe ich derzeit keine Zeit für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ich hatte einwandfreie holländische Papiere vom RDW auf denen sogar die Erstinverkehrbringung (1990) in Holland dokumentiert war

An den TE:

Melde es beim DMYV an

http://www.dmyv.de/fileadmin/downloads/IBS.pdf

http://www.dmyv.de/index.php?id=258



Hier mal die Mail vom WSA Mannheim (am Telefon sagte er mir, dass Deutschland keine Papiere mehr der europäischen Nachbern akzeptieren würde , weil ich ihn ja auf die EU-Rechtslage hingewiesen hatte). Anschl. mailte er mir noch Folgendes -> ich sollte mich an den Herrn vom Verkehrsministerium wenden):

Sehr geehrter Herr .....,

als Wasser- und Schifffahrtsamt handeln wir nach den Vorgaben, die uns das zuständige Bundesministerium, hier: das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorgibt. Hierfür werden von der obersten Dienstbehörde Vorgehensweisen in Form von Erlassen erstellt und als Handlungsrichtlinien für die untergeordneten Behörden festgestellt.
Nach dem derzeit geltenden Erlass muss für Sportboote, die in einem anderen Mitgliedsstaat auf dem Markt bereitgestellt worden sind und in Deutschland erstmals ein Kleinfahrzeugkennzeichen erhalten sollen, eine Konformitätserklärung vorgelegt werden. Dieses Vorgehen ist vergleichbar mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Hierfür ist bei gleicher Sachlage die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II erforderlich.
Der geltende Erlass wurde wie oben bereits erwähnt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn ....., welcher an diesem Erlass federführend mitgearbeitet hat, wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Thomas
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  #35  
Alt 24.02.2014, 22:47
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Zitat:
Zitat von skipper 14109 Beitrag anzeigen
War heute beim WSA (Berlin).Keine Chance ohne diese Erklärung für das Boot Papiere zu bekommen.
Bei denen spielt es keine Rolle das das Boot Bj 89 ist und in einem EU Land zugelassen war.
Tja, wie schon mehrfach angeraten: Such Dir ein anderes WSA! Nur weil Du in B wohnst, muß Dein Boot nicht auch da zugelassen sein. (Im Gegensatz zu sonstigen Kfz). Oder, falls Dir langweilig oder Du streitlustig bist, fechte die Sache mit dem Dienststellenleiter aus. Schätze, bei einem Boot Bj. 89, das nachweislich bereits in der EU zugelassen war (ist dem denn überhaupt so?) würde ich die Aussage des WSA-Menschen nicht einfach so widerspruchslos hinnehmen.

Zitat:
Zitat von skipper 14109 Beitrag anzeigen
Die berufen sich darauf das es ein US Boot ist und dieses nicht der Norm entspricht .
Was'n Quark! (falls: siehe oben). Sollte das Ding bislang tatsächlich noch nie in der EU registriert gewesen sein, hast Du allerdings wohl die Arxchkarte gezogen. In diesem Fall würde ich bei einem 25 Jahre alten Boot auch nicht mehr den Versuch unternehmen, es überhaupt noch zertifizieren zu lassen, sondern das Ding dem Vorbesitzer direkt wieder ans Knie nageln, sofern er Dich nicht explizit darauf hingewiesen hat, daß Du den Kahn nicht registriert kriegen wirst.

mfg
Martin
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  #36  
Alt 24.02.2014, 22:54
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Tja, wie schon mehrfach angeraten: Such Dir ein anderes WSA! Nur weil Du in B wohnst, muß Dein Boot nicht auch da zugelassen sein. (Im Gegensatz zu sonstigen Kfz). Oder, falls Dir langweilig oder Du streitlustig bist, fechte die Sache mit dem Dienststellenleiter aus. Schätze, bei einem Boot Bj. 89, das nachweislich bereits in der EU zugelassen war (ist dem denn überhaupt so?) würde ich die Aussage des WSA-Menschen nicht einfach so widerspruchslos hinnehmen.


Was'n Quark! (falls: siehe oben). Sollte das Ding bislang tatsächlich noch nie in der EU registriert gewesen sein, hast Du allerdings wohl die Arxchkarte gezogen. In diesem Fall würde ich bei einem 25 Jahre alten Boot auch nicht mehr den Versuch unternehmen, es überhaupt noch zertifizieren zu lassen, sondern das Ding dem Vorbesitzer direkt wieder ans Knie nageln, sofern er Dich nicht explizit darauf hingewiesen hat, daß Du den Kahn nicht registriert kriegen wirst.

mfg
Martin
Kannste vergessen (s. mein Beitrag 34). Habe ich ja gerade hinter mir. Es gibt einen neuen Erlass vom Bundesverkehrsministerium. Aber der ist noch ncht so ganz bis überall durchgedrungen (es gibt auch ein WSA wo es noch funktioniert)

Habe es dann einfach beim DMYV angemeldet
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Thomas
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  #37  
Alt 24.02.2014, 23:09
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Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Nach dem derzeit geltenden Erlass muss für Sportboote, die in einem anderen Mitgliedsstaat auf dem Markt bereitgestellt worden sind und in Deutschland erstmals ein Kleinfahrzeugkennzeichen erhalten sollen, eine Konformitätserklärung vorgelegt werden. Dieses Vorgehen ist vergleichbar mit der Zulassung von Kraftfahrzeugen. Hierfür ist bei gleicher Sachlage die Vorlage der Zulassungsbescheinigung II erforderlich. Das ist Blödsinn! Erforderlich ist die COC-Bescheinigung; bei EU-Importen gibt's normalerweise vor der Zulassung keine ZB II. Wahrscheinlich war aber die COC gemeint, ansonsten hätte er seine ganze Argumentation damit ja ad absurdum geführt.
Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Der geltende Erlass wurde wie oben bereits erwähnt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erlassen.
Bei Fragen können Sie sich gerne an Herrn ....., welcher an diesem Erlass federführend mitgearbeitet hat, wenden.
Zitat:
Zitat von bootsfreunde.com Beitrag anzeigen
Leider habe ich derzeit keine Zeit für eine Klage vor dem Verwaltungsgericht
Da der Herr mit den vielen Punkten wohl eine Person des öffentlichen Lebens sein dürfte, hätte es dem TE sicher eher geholfen, den Namen nicht unkenntlich zu machen. Vielleicht hat er ja mehr Zeit. Liest sich jedenfalls erstmal so, als würde Deutschland mit diesem Erlass gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Bestimmt findet sich irgendein freundlicher EU-Bediensteter, der damit zum EuGH zieht...

mfg
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  #38  
Alt 24.02.2014, 23:46
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Moin erstmal.
Also ich habe letzte Woche gerade meine Glastron registrieren lassen. Ich brauchte nur einen Kaufvertrag vorlegen und fertig war der Bootschein und das Boot war registriert.
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Thomas
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  #39  
Alt 25.02.2014, 00:50
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen


Dies Bestätigt das z.B. auch das Deutsche amtliche Kennzeichen vom WSA an den Küsten der EU annerkannt werden muss.

Daher ist der IBS schon mal für 90% der Besitzer rausgechmissenes Geld für die Verlängerung
Quatsch, recherchier das noch mal.
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  #40  
Alt 25.02.2014, 06:30
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Quatsch, recherchier das noch mal.
wo innerhalb der EU wird den das Amtliche Kennzeichen nicht annerkannt ?

Ich kenne keinen Ort. Sogar an Frankreichs Küsten hatte eine Crew aus unserem Hafen kein Problem mit dem WSA kennzeichen obwohl beim DMYV steht das dort der IBS vorgeschrieben ist.

Auch die Französischen Beamten können sich nicht über EU-Recht hinwegsetzen.

Wenn du schon wwas schreibst dann begründe bitte auch deinen Einwand.
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  #41  
Alt 25.02.2014, 07:24
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen

Da der Herr mit den vielen Punkten wohl eine Person des öffentlichen Lebens sein dürfte, hätte es dem TE sicher eher geholfen, den Namen nicht unkenntlich zu machen. Vielleicht hat er ja mehr Zeit. Liest sich jedenfalls erstmal so, als würde Deutschland mit diesem Erlass gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Bestimmt findet sich irgendein freundlicher EU-Bediensteter, der damit zum EuGH zieht...

mfg
Martin
Der Name nutzt ihm gar nix. Wenn er das will, dann kann er dies auch aufgrund der Ablehnung des WSA Berlin tun. Da braucht er den Namen nicht dafür

Und per PN gibt es gerne Namen und sogar die Telefonnummer

Aber ich sage in diesem Fall mal. Nicht die schlafenden Hunde wecken und da zulassen wo es derzeit noch ohne Probleme geht (DMYV, z. B. oder das WSA in meiner nächsten Nähe)
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  #42  
Alt 25.02.2014, 19:09
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
wenn es in D gar nicht klappt, würde ich versuchen das Boot in NL anzumelden, das hat bisher immer ohne Probleme geklappt, dann hast du schon mal eine EU Zulassung, hier in D anmelden kannst du dann immer noch
M.E. kein guter Gedanke.

1. dürfte er als Wohnsitzdeutscher hier damit nicht fahren.

2. bekommt er trotzdem keine D-Registrierung.

Das einzige was hilft ist der Nachweis wann das Boot in die EU verbracht wurde, und das sollte nachweislich vor 1998 gewesen sein.
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  #43  
Alt 25.02.2014, 20:56
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
M.E. kein guter Gedanke.

1. dürfte er als Wohnsitzdeutscher hier damit nicht fahren.

2. bekommt er trotzdem keine D-Registrierung.
darüber streiten sich die Experten
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  #44  
Alt 25.02.2014, 21:06
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Wie gut, dass ich nur an der Ostsee fahre und mein Boot nicht zulassen muss...
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  #45  
Alt 25.02.2014, 21:15
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genau das kann natürlich bei älteren Booten mal zu Problem werden, wenn sie verkauft werden und dann eine Binnenanmeldung brauchen
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  #46  
Alt 25.02.2014, 21:17
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Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
genau das kann natürlich bei älteren Booten mal zu Problem werden, wenn sie verkauft werden und dann eine Binnenanmeldung brauchen
nö, es reicht eine Bescheinigung eines deutschen Yachthafens aus
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  #47  
Alt 25.02.2014, 21:31
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Bei welcher Kfz-Zulassungsstelle soll das denn wohl funktionieren?

mfg
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In Brandenburg auf jedenfall da werden auch Boote registriert,habe es vorher
auch nicht gewust.Mein Boot 07.2013 bei der KFZ Stelle registrieren lassen.
Sollte aber auch in jedem anderen Bundesland gehen.
Der Tip kam von der WAPO.
Die Sachbearbeiterin hat nur die alte Registrierung interesiert und keine Frage
nach CE.


Gruß Uwe

Einfach bei der Zulassungsstelle nach Bootsregistrierung fragen,dann wird man an den Bearbeiter verwiesen,wollte es auch nicht so recht glauben,war aber so.
Der Bootsschein sieht genauso aus wie der vom WSA,nur Farbe ist weiß und trägt das Landeswappen.Wichtig war mir das er auch in HR anerkannt wird.
Habe damit die Sachbearbeiterin genervt,Ihre Aussage wird Anerkannt und ist gleichzusetzen wie WSA.

Geändert von indra (25.02.2014 um 21:44 Uhr)
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  #48  
Alt 26.02.2014, 06:12
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siehe hier:
Kraftfahrzeugzulassungsstelle, Bootszulassung

Kreisverwaltung LOS Straßenverkehrsamt Hegelstraße 23a 15517 Fürstenwalde 03361/5993050

(aus: http://www.deutschland-im-internet.d...Wo/Export1.htm)

Ist aber wohl eine Ausnahme, im "Normalfall" sind die WSA dafür zuständig
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Gruß Heinz,


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  #49  
Alt 26.02.2014, 13:55
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Hab heute spaßeshalber mal beim SVA Holzminden gefragt und erwartungsgemäß nur verständnisloses Kopfschütteln geerntet. Aber immerhin wußte er auf Anhieb, daß stattdessen das WSA Hameln zuständig gewesen wäre

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Ich bin dann mal weg:
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  #50  
Alt 26.02.2014, 14:10
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Ja das ist dan eine Anmeldung für die Landeswasserstrasse. keine vom WSA wird aber beim vom WSA annerkannt.
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