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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Was ist denn ein gelbes Kennzeichen?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#27
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Er meint ein Überführungskennzeichen, welches mann aber auch nur noch mit TÜV bekommt.
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#28
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Zitat:
Ich bin jetzt müde hier alles rauszusuchen, weil ich das Problem vermeide: vgl.etwa bei busskatalog.org: Um den Missbrauch von 5-Tages-Kennzeichen zu verhindern, werden seit April 2015 Kurzzeitkennzeichen in der Regel nur noch in Verbindung mit Fahrzeugpapieren und einer gültigen HU ausgegeben. Einzige Ausnahme ist ein Termin beim TÜV oder der Dekra, um eine Betriebserlaubnis bzw. Einzelgenehmigung zu erhalten oder eine Hauptuntersuchung durchzuführen. Dann geht es auch ohne HU, die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens erhält allerdings Auflagen. Fahrten mit dem Fahrzeug sind nur in einem festgelegten Bereich mit festgelegtem Zweck genehmigt. Was ist erlaubt mit und ohne HU?
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#29
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Da haben wohl die Saisonkennzeichenfahrer nur wieder an ihre Kasse gedacht. Es rächt sich eben, dieses geiz ist geil Syndrom.
Mein Tip, erst mal schauen wann son Ding, egal ob Auto, Motorrad oder Anhänger zum Tüv muß. Wenn es in die Zeit fällt wo keine Saison ist sollte man halt früher zum Tüv fahren. Dann schmeißt man eben ein halbes Jahr weg. Immer noch besser als jetzt nicht zu wissen wie man zum Tüv kommt. Auf jeden Fall kostet es nun mehr Geld und Zeit.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#30
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Hi!
Dass er ein Saisonkennzeichen hat, soll hier einen anderen Hintergrund haben und verstehe ich auch nicht. Hat er aber oben geschrieben, dass wir uns dazu nicht äußern sollen. Er will nur wissen, wie er das Ding zum TÜV bekommt.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#31
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Nagut.
Dann noch ein Tip. Autotransporter oder Abschlepper bestellen oder liehen. Anhänger drauf. Zum Tüv, Anhänger wieder runter, abnehmen lassen, und so weiter.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#32
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Hallo Gemeinde,
ich finde es immer wieder sehr amüsant, wie so eine harmlose Frage ausartet. Ich bin bestimmt nicht von einem anderen Stern. Vielleicht habe ich mich für einige auch unklar ausgedrückt. Ich versuche es noch einmal, indem ich die Frage ein wenig umformuliere. Also: Von August bis April äääääääääääääh, wartet mal, ich muss meine Finger zum zählen verwenden, 7 Monate und ein paar tote Tage. Wartet mal, ich muss noch einmal mit meinen Fingern, nee, ich nehme mal lieber einen Taschenrechner!!! Wenn ich mich richtig erinnere, ist der Trailer von Anfang November bis einschließlich März abgemeldet. Habe ich jetzt 3 Monate und ein paar tote, oder 7 Monate und ein paar tote Tage überzogen???????? (darum geht es nur) Den Trailer zum Tüv zu bekommen ist für mich kein Problem, denn dieser ist ein besonerer Trailer und hat Rotorblätter. Ist aber auch Egal, der Tüv-Mann kommt zum Winterlager. Ääätsch. So nun zum Saisonkennzeichen So, Ein Trailer, kann man in Deutschland natürlich als Sportgeräte-Anhänger anmelden und wäre damit Steuerfrei und man bekommt sogar auch ein grünes Kennzeichen. Da ich diesen Trailer in den Niederlanden gekauft habe, gibt das Gutachten der Fa. Pega nur "sonstiger Anhänger" her, und der Tüv, sowie das Straßenverkehrsamt ist der Meinung, ich könnte mit diesem Anhänger auch Schutt transportieren. Es sei denn, ich lasse ein neues Einzelgutachten anfertigen. Saisonkennzeichen ist etwas günstiger in der Steuer So ist das nun mal. Vielleicht ist ja hier noch ein Schlauer vertreten, der eine andere Lösung parat hat. Nichts für ungut. Gruß Norbert |
#33
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Frag den TÜV Mann, der ins Winterlager kommt.
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#34
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Zitat:
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#35
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Naja, sagen wir mal es gbt X- Auslegungen. Ob das nun richtig ist oder nicht, zeigt und gleich das Licht.... o.k. dumm gelaufen ^^
1. Bei der örtlichen Polizei nachfragen was denn nun der richtge Weg ist. 2. Wenn es negativ aussieht nachfragen wann Schichtwechsel ist :-D 3. Termin beim Tüv vereinbaren, buw. beim am kürzesten erreichbaren Prüfer. Bestägigung ausdrucken und mitnehmen. 4 Im Falle eines Falles die zuvor genannten Paragraphen ausdrucken und mitführen, denn auch unsere Helden in grün (blau) wissen nicht alles auswendig bzw. deren Auslegung. Ich hab selber schon meinen Anhänger der über den Winter im Garten stand im Frühjahr zum Tüv gefahren, irgendwann im März, abgelaufen im November, und bin angehalten worden. Wohin des Weges ? Zum Tüv ? (1km weiter). Gute Fahrt ! Und so wird es nächste Woche am Samstag auch mit meinem Trailer ausehen, HU Oktober letztes Jahr abgelaufen.
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Gruß Marc
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#36
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Hallo Mercurius,
Natürlich helfen die meisten Antworten. Da bin ich auch sehr dankbar für. verhöhnt fühlten sich doch nur die jenigen, die sich auch angesprochen fühlen. Du solltest dich eigentlich nicht angesprochen gefühlt haben. Die Idee von Akki ist sehr gut. Oder ich verlade vielleicht doch meinen Trailer samt Boot auf einen Sattelschlepper Gruß Norbert |
#37
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Schitt, ich hatte ganz vergessen zu erwähnen, dass auf dem Trailer noch ein Boot drauf steht
Sorry |
#38
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Danke Bernd für deine Antwort,
damit ist meine Frage mehr als ausreichend beantwortet und möchte diese Thema auch abschließen. Gruß und Danke an alle Norbert |
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Vielleicht hast Du eine Kfz-Werkstatt in der Nähe, die den TÜV oder eine andere Prüforganisation im Haus hat? Dann stell den Trailer dort ab und lass ihn prüfen.
Was ist das denn für ein magischer Trailer? Zeig mal ein Bild bitte. Evtl. hat das Ding ja jemand hier und könnte Dir das Gutachten zur Anmeldung als Sportgerätetransporter Verfügung stellen?
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Korrekte Rechtschreibung tut nicht weh - wirklich! |
#40
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Sooo, jetzt mal konkret zu deiner Frage in #1. Nein.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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Hallo Bremen,
der Trailer ist ein Pega 1800 aus den Niederlanden. Ich habe das Boot samt Trailer in Rotterdamm gekauft und überführen lassen. Ich habe von der Fa. Pega Gutachten und sogar eine Bestätigung, dass dieses Fahrzeug ausschließlich zum Transport für Boote vorgesehen ist. Hat aber alles bisher nichts genützt. Der Fahrzeugbrief ist entscheidend, laut Tüv und Straßenverkehrsamt. Der Tüv hat auch alle Möglichkeiten durchforstet. Ich schau da noch einmal nach. Gruß Norbert |
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Hallo uli07,
verstehe ich, man kann ja auch nicht auf alles eine Antwort haben. Gruß Norbert |
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Ich verstehe deine Antwort nicht ganz
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
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Zitat:
Mit Hartnäckigkeit und Sachkompetenz bekommt man jeden Bootstrailer in D der technisch ok ist, steuerfrei angemeldet. Es kann dabei die unterschiedlichsten Probleme geben. (unkundige Mitarbeiter beim KVA, der techn. Untersuchung, dem Finanzamt....). Letztendlich liegt ein Scheitern der entsprechenden Anmeldung ausschließlich am Halter des Anhängers. Mit der Suchfunktion des BF findest Du da Hilfe in allen erdenklichen Lagen der Thematik. (Bitte erst nach gründlichem Lesen antworten, bin wieder weg)
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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Hallo Jörg,
es kann sein, dass ich nicht hartnäckig genug gewesen bin. Ich glaube, ich war mehrmals hin und her gefahren, vom Tüv zum Straßenverkehrsamt und wieder zum Tüv. Ich werde mich nochmals genauer informieren, wo da der Haken ist. Danke für deine Info Gruß Norbert |
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Hallo Uli07,
Sorry, ich hatte deine Antwort falsch verstanden. Danke für deine Antwort Gruß Norbert |
#47
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Gruß, Tobias
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Korrekte Rechtschreibung tut nicht weh - wirklich!
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Hallo Tobias,
ich habe im Fahrzeugbrief mal geschaut. Da steht folgendes "Marke: PEGA TYP: PG1 Handelsbezeichnung: ZB1800/600 Hersteller-Kurzbezeichnung: Sonst. Anh-Herst. (mit WMI) Code zu(2): 0801 Code zu 2D mit Prüfziffer (00000000 -) Fahrzeug ident. Nr. blablabla Prüfziffer zur Fahrzeufidentifizierungsnr. 5 Fahrzeugklasse O2, Art des Aufbaus: DA21 Bezeichnung der Fahrzeugklasse und Aufbau: Anhänger > 0,75 - 3,5 T DA Bootsträger Merkmal zur Betriebserlaubnis (E) Zusatztext: Diese Zulassungsbescheinigung Teil II wurde für das zugelassene gebrauchte Fahrzeug ausgegeben. Alle Unterlagen lagen vor, blablabla" Dann habe ich vorgelegt: Eine RDW aus den Niederlanden (ich glaube, das Dokument hat min. 50 Seiten A4, Aufbau Bremsen, Verschweißung, Achsen, Reifen usw.) Zusätzlich hatte oder habe ich eine, extra von Pega angefertigte Sondererklärung, dass es sich um einen Bootsanhänger/Trailer handelt und nicht um einen Laster. Ich glaube der Tüv und das Straßenverkerhsamt haben sich an den Text "sonstiger Anhänger, aufgegeilt. Gruß Norbert |
#49
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Obwohl das vom Kraftfahr Bundesamt doch klar ein Bootsträger ist, oder
O1, O2, O3 oder O4 O. DA21 ….. DA Bootsträger KBA-Nr. 001, Juli 2011 O1, O2, O3 oder O4 O. DB21 ….. DB Bootsträger KBA-Nr. 001, Juli 2011 O1, O2, O3 oder O4 O. DC21 ….. DC Bootsträger KBA-Nr. 001, Juli 2011 O1, O2, O3 oder O4 O. DE21 ….. DE Bootsträger KBA-Nr. 001, Juli 2011 |
#50
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Was steht denn im "Fahrzeugschein" ("Zulassungsbescheinigung Teil I") unter Feld 5?
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Korrekte Rechtschreibung tut nicht weh - wirklich! |
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