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  #26  
Alt 27.09.2016, 07:20
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Zitat:
Zitat von bayliner1802 Beitrag anzeigen
...stimmt....jedoch bestimmen Ausnahmen die Regel...
ich fahre auf dem Rhein-auch mal nachts- aber ohne BSH Beleuchtung, sondern mit der Original amerikanischen. Gab deshalb nie Probleme, weil auf dem Rhein die Rheinschiffahrtspolizeiverordnung gilt. Und da benötigt man keine BSH oder DHI Beleuchtung...
Wo hast du den den Quatsch her.

du hattest bisher Glück (wie viele andere Auch) auf dem Rhein braucht man das Steuerradsymbol oder das ältere Ankersymbol und das haben noch nicht mal alle BSH Beleuchtungen
Deine US Leuchten reichen vom Gesetzgeber her definitiv nicht.
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  #27  
Alt 27.09.2016, 07:26
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Zitat:
Zitat von Ecotim Beitrag anzeigen
Moin zusammen!

So, da das Wetter inzwischen auch für Schönwetterfahrer wie mich wieder attraktiv wird, habe ich mal ´ne Frage:

Bis Ende letzten Jahres bin ich mit meinem 15PS-Bötchen auf dem Mittellandkanal rumgetuckert. Das Ding hatte keine elektrische Anlage und auch sonst nix an Ausstattung. Da mir ein netter Yachtclubmensch beim slippen mal sagte "wenigstens Positionsleuchten musste an Bord haben wenn die dich mal kontrollieren" habe ich mir die in batteriebetriebener Ausführung besorgt. Kontrolliert hat mich bisher nie jemand...

Jetzt hat sich das ein wenig geändert, ich habe ein anderes Boot gekauft mit ein bisschen mehr Leistung und nun auch mit elektrischer Anlage. Da das Boot nun nicht gerade im Liebhaberzustand war, habe ich in den letzten Monaten ein bisschen gewerkelt. Was mich nun, bevor wir damit dann nächste Woche mal auf die Weser wollen, interessiert ist: Wie viel Ärger bekomme ich, wenn bei einer eventuellen Kontrolle irgendwas nicht passt? Das Boot verfügt nun über Positionsleuchten und ein (abnehmbares) Topplicht, die Anordnung haut einigermaßen im Sinne von ELWIS hin. Die Leuchten haben aber keine BSH-Zulassung (aber RINA). Nun habe ich hier schon einige Beiträge zu diesen Themen gelesen, was ich aber wissen möchte ist: Wenn derjenige, der mich kontrolliert, ´nen schlechten Tag hat, was kann mir schlimmstenfalls passieren? Verwarnung? Bußgeld? Führerscheinentzug? Scheiterhaufen?

Und die Zusatzfrage (in der Hoffnung auf eine eindeutige Antwort): Was MUSS sonst noch an Ausstattung an Bord sein? Schwimmwesten? Wie viele? Flagge?

Einen sonnigen Gruß und danke im Voraus...!
Also bei der Beleuchtung die du bisher am Boot hattest wärst du besser ohne gefahren da diese auch keine Zulassung hatte.

Wenn du nur auf Seeschifffahrtstrassen unterwegs bist reicht die RINA oder BSH Zulassung vollkommen aus.
Solltest du auch mal Binnen innerhalb Deutschlands unterwegs sein, wäre eine Steuerrad-Zulassung Pflicht. Diese gibt es nur von der BSH daher gibt es nur BSH Lampen die auch die Steuerradzulassung haben.
Daher würde ich empfehlen das Boot gleich mit diesen Lichtern auszurüsten.

Zur Ausrüstung gibt es keine Pflichtausrüstung nur Empfehlungen und ich finde ein gewisses Mass sollte man davon schon dabei haben.

Rettungswesten
Eimer
je nach Bootsgröße Paddel
Ankergeschirr
Reserveanker
Je nach Fahrgebiet Notsignalmittel
Bootshaken
Ausreichend Leinen

die Liste kann man sicher noch erweitern
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  #28  
Alt 27.09.2016, 08:06
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Zitat:
Zitat von Winglet Beitrag anzeigen
In Frankreich für jede Person an Board, in Deutschland für Kinder unter 12 und es wäre nicht schlecht wenn Du auch für alle andere welche hättest.

Zumindest wenn Du Binnen kontrolliert wirst und die Rennleitung Schwimmwesten sehen will. Du kannst dann aber auch mal versuchen mit denen das Diskutieren anzufangen...

Hier was aktuelles: http://www.svz.de/regionales/mecklen...id6512711.html
Auf Charterbooten sind Schwimmwesten Pflicht.
in Frankreich sind Schwimmwesten Pflicht und auch in einigen anderen Ländern (aber hier wurde ja nicht nach Ausländischen Regeln gefragt).

in Deutschland gibt es auf Sportobooten keine Pflicht (auch nicht für Kinder). Aber Empfehlungen und ich finde das Schwimmwesten zu einer Grundausstattung gehören.
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  #29  
Alt 27.09.2016, 08:19
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als ich vor einigier Zeit kontrolliert wurde, haben die nur nach Rettungsmitteln gefragt. da habe ich meinen Rettungsring gezeigt und gut wars ... kein Licht an Bord, nur eine Rundumlaterne bei Bedarf ...
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Alt 27.09.2016, 09:47
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Hier gibt es einen Flyer zum Download von der Wapo Bremen, was von ihnen auf der Seeschiffahrtsstrasse und Binnen kontrolliert wird.

Der "Preis" (Verwarnungsgeld) für nicht zugelassene Beleuchtung liegt dort bei 40€


http://www.polizei.bremen.de/sixcms/...en09.c.3374.de
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Gruß Thomas
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