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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Vielleicht hat der Hersteller auch eine CE-Kopie für einen Kunden, das Boot ist ja noch nicht alt. Ansonsten würde ich es nicht kaufen oder für mindestens -2 k€.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
#27
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Ich verstehe nicht ganz die irgendwie etwas einseitige Betrachtung der CE.
Im Kern versucht das Gesetz, die EU-Bürger vor unsicheren Produkten zu schützen. Ob das unbedingt brilliant umgesetzt ist, mag jeder für sich selbst beurteilen, aber dass Produkte, die uns EU-Bürgern vom Händler angeboten werden, einen gewissen Standard erfüllen müssen, finde ich erstmal begrüßenswert. Und dass die CE durchaus sinnvolle Regeln umfasst wie bspw. die Rundumsicht, hat mir eindrucksvoll der Fall vor Pelzerhaken gezeigt: https://www.rolfdreyer.de/Downloads/..._vs_Surfer.pdf (Kurzversion: 74ft Sunseeker überfährt Surfer und verletzt ihn schwer, bei der Unfalluntersuchung kommt heraus, dass die serienmäßige 74ft Sunseeker eine aus CE-Sicht ungenügende Rundumsicht vom Steuerstand aus hat, obwohl sie zertifiziert ist.) Auch, wenn dieses Beispiel zeigt, dass selbst der Zertifizierungsprozess offenbar Macken hat. Dass die Übergangsphase zwischen vor der Verordnung und nach Inkrafttreten der Verordnung immer Gewinner und Verlierer hat, ist auch irgendwie klar. Dabei will ich gar nicht bewerten, ob die stichtagsbezogene Auslegung der Übergangsphase die bestmögliche Variante war. Wer jetzt also eine unzertifizierte 2006er Bayliner aus den USA importiert hat (mit dem Ziel, sie zu fahren und/oder irgendwann mal zu verkaufen), hat einen wirtschaftlichen Vorteil durch Brechen eines Gesetzes erlangt - das gleiche Boot gab es bestimmt auch mit Zertifizierung in Europa, nur eben teurer. Und wer jetzt dieses Boot in Deutschland zu einem entsprechend günstigeren Preis (im Vergleich zu einem zertifizierten Boot) kaufen möchte, kalkuliert entweder den Mehraufwand für die Nachzertifizierung mit ein, oder möchte wieder zu Lasten geltenden Rechts einen wirtschaftlichen Vorteil erlangen. Das finde ich latent schwierig. Warum ist hier im Forum immer Geschrei, wenn jemand einen Trailer ohne TÜV überführen möchte, aber das ordnungswidrige Fahren eines unzertifizierten zertifizierungspflichtigen Boots wird immer mit "hat bisher immer geklappt" und "hat noch nie jemand kontrolliert" abgetan? Ein Trailer ohne TÜV ist nicht automatisch unsicher, genauso wenig wie (oder sogar weniger als) ein unzertifiziertes Boot. Unser letztes Boot war und auch das aktuelle Boot ist zertifiziert, und ich werde mich auch zukünftig nicht am Handel mit unzertifizierten zertifizierungspflichtigen Booten beteiligen (ohne dass ich es explizit verurteilen möchte). Woran liegt es, dass wir hinsichtlich der CE so wenig Verständnis aufbringen und threadweise Informationen austauschen, wie und wo man sie am besten unterwandern kann? (Das richtet sich explizit nicht gegen den Threadowner, der ja auch schon nach Nachzertifizierung gefragt hat.)
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#28
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kleine Geschichte aus dem Kfz-Leben, schon was länger her, da kam mal ne ältere Tante mit einem etwas älteren Auto in die Werkstatt Zwecks ein paar kleinen Sachen, beim Blick auf den TüV Siegel war fest zu stellen dass der schon 10 Jahre abgelaufen war. Darauf angesprochen war die Tante ganz verwundert und wusste absolut nichts über TüV und den ganzen damit verbundenen Kram , sowas gibt es auch, war bis dahin auch nicht aufgefallen, gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE |
#29
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ich habe die Geschichte nicht gelesen aber ob es nun mit den vorschriftmäßigen Scheiben nicht passiert wäre kann niemand beurteilen, eventuell war der Steuermann abgelenkt, hat irgendwo rumgespielt, zb. Handy oder an der Freizeitgestalterin hantiert die vielleicht daneben saß oder eben noch andere Sachen, er wird es möglicherweise auf keinen Fall zum besten geben wie es vielleicht wirklich gewesen ist/sein könnte, denke ich mal, gruss dieter
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#30
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aber warum wird ein Boot welches ich selbst gebaut habe und 5 Jahre benutzt als erwiesen sicher genug betrachtet, das es veräußert werden kann, im Gegenzug ein Boot welches aus den USA importiert wurde, und Jahrelang in europäischen Gewässern fuhr, aber muss den Nachweis erbringen. Und das, obwohl u.U. zig baugleiche Boote auf europäischen Gewässern herum schippern. Da gibt es noch viel zu tun damit daraus wirklich ein Nutzen entstehen könnte. Ob ich den dann so wahrnehme, oder mich gegängelt fühle, werde ich dann sehen. |
#31
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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#32
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Wenn es wirklich baugleich ist: dann ist die Nachzertifizierung nur eine Formsache (wenn auch gebührenpflichtig). Wenn es sich in Details von der Europaversion unterscheidet: dann sind es vermutlich genau diese Details, die das Boot sicherer machen (oder anderweitig besser für den EU-Markt geeignet). In beiden Fällen hätte das CE-Gesetz seinen Zweck erfüllt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#33
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So Jungs, nochmal kleine neue Info. Grundsätzlich könnte ich das Boot Zertifizieren lassen, ABER.......
Der Motor........der Motor ist nicht CE fähig und somit müsste dieser raus und gegen einen ab Baujahr 2001 mit CE getauscht werden. Dieser ist aus 99 das Boot aus 2000 und für den USA Markt gebaut. Somit ein wirklich teurer Spaß. Außer jemand hat einen günstigen von euch liegen den er mir verkaufen möchte ![]()
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#34
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Gut, dass Du Dich mit dieser Frage vorher beschäftigt hast.
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Beste Grüße John |
#35
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Oder hat sich da im PKW Bereich so viel verändert? Die Zulassung eines Bootes ist damit eben nicht eine Formsache, da der Motor nicht mehr zulassungsfähig ist. |
#36
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2006er BJ ist ja wirklich kein Oldtimer ... wie oben zu lesen
sind Boote vor 1998 davon befreit und damit überhaupt kein Problem. Ansonsten ist es hier bei BOOT (Apfel) und PKW (Birne) fast gleich
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cu Max -----------------------------------------------
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#37
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Zudem ist deine Aussage falsch, denn es betrifft nur Boote, die vor dem Stichtag erstmalig in Verkehr gebracht wurden. Ein Boot Baujahr 1950, welches du heute aus den Staaten importierst wirk keine Zulassung bekommen, da du nachzertifizieren musst. Da bleibt von dem guten Stück nicht viel so wie es war. |
#38
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Aber ja, das ist in der Tat strenger als bei PKW. Ein Boot der 70er kannst Du heute nicht mehr sinnvoll erstmalig in die EU importieren, selbst, wenn es Dir aus historischen Gründen erhaltens- und fahrwert erscheint.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#39
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Hallo Andreas, ja da hast du recht, aber ein Boot welches erst im Jahr 1951 entwickelt wurde, fällt schon wieder raus. Die Jahreszahl 1950 zu wählen war eine Nachlässigkeit.
Aber wenn ich nicht irre geht es dabei ohnehin nicht ums Baujahr, sondern um den Zeitpunkt, zu dem der Entwurf entstanden ist. |
#40
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Ja da hilft nur den Kahn direkt in ein zukünftiges Euland bringen und in Betrieb nehmen, mit Beitritt gehört es dann zur Gruppe der dort schon vorhandenen Boote und ist damit in Verkehr gebracht, also ohne CE auch dann noch möglich, so war die Regelung bis jetzt mit allen beigetretenen Ländern,
gruss dieter
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#41
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Mensch ist das kompliziert
![]() Wie sieht das denn aus wenn ich meine HARDY 20 einem Deutschen verkaufen würde ![]() Das Boot wurde am 31.03.1988 erstmals in der Schweiz zugelassen, aber ob das Alter stimmt, keine Ahnung. Könnte ja früher schon im Ausland registriert sein ![]() Im Ausweis steht übrigens eine "Stammnummer" 990.092.795 Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#42
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![]() Zitat:
Es sei denn, es ist ein Nachbau eines historischen Wasserfahrzeugs, dass vor 1950 entworfen wurde. Viel Erfolg bei der Beweisführung ...
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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![]() Zitat:
Daher meine Frage ![]() Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#44
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Und das ist der Grund, warum mir nicht plausibel ist, wie uns die CE zu mehr Sicherheit verhelfen soll, denn es fahren hunderte Hardys mit vergleichbarer Ausstattung durch die Gegend, ohne besonders Auffällig zu sein.
Es ist wie oft bei solchen Bestimmungen ein Instrument um den Handel zu regulieren und nichts anderes. |
#45
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Dann müssen wir wahrscheinlich über "in Verkehr bringen" zanken.
Wenn das in GB beim Händler stand und ein Schweizer es gekauft hat (Du?), hat der Händler es bereits in Verkehr gebracht. Das könnte die Originalrechnung nachweisen. Keine CE-Pflicht. Hat die Werft es in GB für den Export gebaut und an einen Schweizer Konzessionär geliefert - vielleicht sogar in einer Exportversion oder einer Schweizversion o.ä. -, wäre das im Sinne der CE-Verordnung vermutlich kein "in Verkehr bringen". Also CE-Pflicht bei Verkauf nach D. Aber ich bin kein Jurist (habe nur Spaß an Gesetzestexten - irgendwas stimmt nicht mit mir). Und wirklich lustig wird die Diskussion, wenn GB aus der EU ausscheidet ... ![]()
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#46
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![]() Originalrechnung ist nicht mehr vorhanden und der Vorbesitzer hatte es auch nur 4 Jahre im Besitz. Meine Frage war eh theoretisch gemeint ![]() Abgesehen davon ist ein neuerer Diesel verbaut sogar mit Bodenseezulassung, von daher wäre das Thema Motorwechsel wie beim Tröötersteller ja vom Tisch. Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#47
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Kinder jetzt hab ich mal ne Frage
![]() Auf dem Motor steht Thunderbold v Ignition. Ist das ein Einspritzer? Oder die Zündung? Gruß Hajo.x |
#48
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![]() Zitat:
2. Schiffe die nicht unter die EG Richtlinie 94/25 erweitert durch 2003/44/EC oder Richtlinie 2013/53/EU fallen 2.1 Schiffe aus dem Ausland die vor dem 1. Mai 2001 in Betrieb waren Papiere gemäss Punkt 1.1 wenn vorhanden, sonst Prospektunterlagen mit den technischen Daten, Herstellergarantie über max. Leistung und Personenzahl Bestätigung über Immatrikulation im Ausland mittels Zulassungspapieren oder Versicherungsbestätigung http://www.stva.zh.ch/internet/siche...SMOT201604.pdf
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Gruß Wolfgang
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#49
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jetzt verstehe ich nur Bahnhof ![]() Meine Frage war ja zum Export z.B, nach Deutschland ![]() Sorry erst jetzt genau gelesen was du schreibst ![]() Jürg
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wer faul sein will, muss schlau sein! |
#50
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![]() Zitat:
Das bezieht sich auf die Zündanlage. Kommt doch mal zum Thema zurück. Ich wüsste jetzt nicht, warum Bayliner x Varanten seiner Boote bauen sollte; von daher sehe ich nicht warum ein 2006er Boot keine CE erhalten sollte.
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Grüße aus Randberlin, Rocco "Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh |
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