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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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Was muss man denn über die Landsleute dort unten wissen.
Ich müsste nach Danzig fahren...... Wie siehts denn da so aus oder besser gesagt inwiefern muss man denn da Angst haben ,dass einer ausm Busch springt und die mal so 30k € aus dem Auto klaut.... Hier die Rumpfnummer |
#27
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Ich hau mich weg!
Das Boot ist wie ich geraten habe, von September 97 und WSA trägt dir auch 1997 als Baujahr ein!Ist nur ein 98er modell! Würde ich kaufen wenn der Rest passt. ![]() Mfg Michael
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5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE ![]() Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten! https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947 |
#28
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![]() Zitat:
Das ist ne Großstadt wie jeden andere auch. Bargeld haben wir nicht gebraucht, so etwas macht man heute per Bank. Sind mit dem Makler zusammen zur Bank und haben dort den Trasfer erledigt. Zum allgemeinen über die Polen, mit denen wir dabei zu tun hatten - besser hätte ein Bootskauf nirgends abgewickelt werden können. War allerdings nicht von Privat, sondern einer renomierten Weft, die im Brunswick-Konzern unter Vertrag ist
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Gruß - Georg |
#29
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Dazu bedenken, dass es sprachliche Probleme geben könnte. Vorher klären und ggf. vorsorgen.
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Gruß - Georg |
#30
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![]() Zitat:
mmh das würde ich mir nochmal überlegen Boot 1996 Gebaut. in Deutschland in Verkehr gebracht. 2000 nach SChwieiz verkauft. 2016 zurück aus der Schweiz nach Deutschland = CE-Pflichtig
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#31
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man kann es sich auch selbst schwer machen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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#32
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Ja!
![]() ![]() Rechtlich vielleicht so gedacht! Aber keiner will die sehen bei einem 96er Boot! So ist die Lage! Mfg Michael
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#33
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![]() Zitat:
Ich "glaube" jedoch eher, das es rein steuerlich, bzw. Zollrechtlich teuerer wird und nicht die CE braucht. Aber wie geschrieben..., ich glaube....
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Gruß - Georg |
#34
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Ok,
Geld auf der Bank rüber schieben das klingt gut. Aber wo lest ihr das Jahr 97 ab ??? Ich sehe da 7 98 also Juli 1998 oder wie lest ihr das ? |
#35
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Hab ich doch erklärt!
Die beiden letzten sind das Modelljahr,also 98! davor die Zahl ist das Baujahr vom Rumpf und der Buchstabe davor gibt den Monat an! A ist Januar B ist Februar usw! Also Modell 98,gebaut I also September 97! Mfg Michael
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#36
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Oben war es erklärt , ok, also kann nichts schief gehen egal wo das Ding mal zu gelassen war..... Es ist vor dem Datum und Ende
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#37
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Erzähl dochmal worum es sich genau handelt!!
![]() ![]() Mfg Michael
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#38
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also wäre z.B. E898 gleich Mai 98 und somit CE frei!! Richtig??
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Gruß Olli ![]() |
#39
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CE frei ist Relativ!
Aber auf jeden Fall wird die CE nicht zum anmelden beim WSA gebraucht. Mfg Michael
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#40
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![]() Zitat:
gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht ![]() hier gibts Musik von meinen Friends ![]() http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE Geändert von diri (15.11.2016 um 00:48 Uhr) |
#41
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![]() Zitat:
DA gibt es andere Meinungen. Wenn das Boot länger als 3 Jahre außerhalb des EU-Raums war ist es 1. Mehrwertsteuerpflichtig wie eine neue Einfuhr 2. CE-Pflichtig da eine neue Inverkehrbringung innerhalb der EU. Ist wie 1996 in Amerika gebaut und in verkehr gebracht und erst 2016 nach Deutschland Importiert. Da wird kein Unterschied gemacht.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#42
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Wenn vor dem 01.06.98 in Verkehr gebracht ja.
Wird aber schwierig. Da zwischen Herstellung der Rumpfschale und Auslieferung teilweise Monate vergehen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#43
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Ich geh davon aus es ist eine 29er Scarab. Da kann es eigentlich nur die "Never Satisfied" von milimetr aus offshoreonly sein.
Und bei den "offshorern" ist der CE Import über Polen nicht unbekannt.
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Gruß Wolfgang Geändert von kaceka (15.11.2016 um 07:47 Uhr)
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#44
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erstmalig /= neue Inverkehrbringung - wäre meine Meinung. Wie willst du das auch nachweisen.
Bei Unionsgütern spricht man konkret davon, dass sie den Charakter verlieren, allerdings spricht man dort auch nicht vom erstmaligen Inverkehrbringen. Und ich denke da kommt es tatsächlich drauf an wer da sitzt. Aber man kann sich das Leben auch unrealistisch schwer machen. Grüße Tycho |
#45
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Da kann hier rumgeschwafelt werden wie man will! Bei so alten Kisten ist es egal.Bekannter hat was grade über NL importiertes einfach so zugelassen!
Rumpf war halt vor 98 gebaut. WSa hat Anweisung das so handzuhaben weil es bei so alten Booten einfach oft nicht mehr nachzuvollziehen ist. Mfg Michael
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#46
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Ich hoffe das sich das WSA quer stellt und er wegen der offen Auspuffanlage auch keine Nachzertifizierung bekommen kann - laute Boote gibst es mehr wie genug, brauchen keine illegal importierten aus Polen!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#47
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![]() Zitat:
![]() -------------------------------- Vorhandene Boote Von einigen Mitgliedstaaten, von Industrie und Benutzern kamen Rückfragen zu dem Status vorhandener Boote, insbesondere im Zusammenhang mit Drittländern. Die folgenden Erläuterungen sollen die obigen Ausführungen ergänzen und als Anleitung in der Frage der Anwendbarkeit der Richtlinie dienen. • Ein Boot, das in den derzeit zum EWR gehörigen Staaten vor der vollständigen Anwendung der Richtlinie hergestellt, in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde, muss die Anforderungen der Richtlinie nicht erfüllen, wenn das Boot nach dem 16. Juni 1998 in das Gebiet des EWR zurückgebracht wird. Für die Zwecke dieses Abschnittes sind mit dem „EWR“ nicht nur die Mitgliedstaaten des EWR, sondern auch ihre überseeischen Länder und Hoheitsgebiete gemeint, in denen das Gemeinschaftsrecht gilt (siehe Artikel 299 des Vertrags). Diese Länder und Hoheitsgebiete sind im Vertrag aufgeführt. • Die Anwendbarkeit der Richtlinie hängt nicht davon ab, wo sich das Boot am 16. Juni 1998 befand, sondern davon, wo es zuvor gewesen war. Generell lässt sich feststellen, dass die Richtlinie bei gebrauchten Booten aus Drittländern nur dann Anwendung findet, wenn diese Boote außerhalb des EWR gefertigt wurden und noch niemals zuvor in dem EWR verkauft oder benutzt worden sind. Hieraus folgt, dass die Richtlinie dann nicht anwendbar ist, wenn ein Besitzer „ein vorhandenes Boot in den EWR zurückbringt“. Die Anforderungen der Richtlinie müssen hingegen erfüllt werden, wenn „ein vorhandenes Boot in dem EWR zum ersten Mal in Verkehr gebracht und/oder in Betrieb genommen wird“. Diese Auslegung wurde allen Parteien in den Ausschüssen bei den Arbeiten am Entwurf vorgestellt und befindet sich im Einklang mit anderen nach dem neuen Konzept verfassten Richtlinien und Dokumenten der Kommission.
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#48
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![]() Zitat:
Grüße Tycho |
#49
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![]() Zitat:
Herr Gott, wie kann man nur so unzufrieden sein? ![]() ![]() ![]() ![]()
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#50
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![]() Zitat:
Boote mit offener Auspuffanlage gehören Binnen verboten....Basta
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