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  #26  
Alt 16.05.2017, 20:50
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schimi schimi ist offline
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Zitat:
Zitat von Jons Beitrag anzeigen
Näheres kann Dir in jedem Fall die Schiffahrtskontrolle des jeweiligen Kantons sagen.
Du möchtest das Schiff doch verkaufen, warum holst du dann nicht alle Auskünfte ein? Müsste doch in deinem Interesse sein.
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  #27  
Alt 16.05.2017, 20:59
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Jons Jons ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Du möchtest das Schiff doch verkaufen, warum holst du dann nicht alle Auskünfte ein? Müsste doch in deinem Interesse sein.
Ich bin nicht der Verkäufer. Wie kommst Du darauf?
__________________
Gruss
Jons

Geändert von Jons (16.05.2017 um 21:05 Uhr)
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  #28  
Alt 16.05.2017, 23:38
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Danke Euch allen für die wertvollen Inputs. Diese schätze ich als Laie sehr.

Werde versuchen, mich schlau zu machen und herausfinden, was die genauen Bedingungen sind, wenn dieses Boot in die EU verkauft wird.

Liebe Grüsse
Esperanza
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  #29  
Alt 17.05.2017, 00:40
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Zitat:
Zitat von Jons Beitrag anzeigen
Ich bin nicht der Verkäufer. Wie kommst Du darauf?
Ich hab dich mit dem Threadstarter verwechselt. Sorry.
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  #30  
Alt 17.05.2017, 06:28
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich hab dich mit dem Threadstarter verwechselt. Sorry.
Alles klar, kein Problem.
__________________
Gruss
Jons
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  #31  
Alt 17.05.2017, 07:24
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Ich frage mal doof: Als ich mir im Jahre 2011 ne Maxum aus den USA importiert habe, kam im Hafen von Rotterdam ne Firma aus Bremen, und hat das Boot für relativ geringes Geld CE-Zertifiziert: BooteBremen

Warum sollte das bei einem Import eines Schweizer Bootes in die EU nicht auch gehen??
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Grüße Olli81


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  #32  
Alt 17.05.2017, 07:31
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CE-pflichtig oder nicht? Die Bedingungen

Soweit, so gut. Kompliziert wird das für uns Yachties erst durch die Fristenregelung. CE-pflichtig sind nämlich:
  • alle Sportboote zwischen 2,50m und 24m Länge, die nach dem 15.06.1998 erstmalig im EU-Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden,
  • alle Wassermotorräder, die nach dem 31.12.2005 erstmalig im EU-Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden
Ausgenommen sind Eigenbauten für den Eigengebrauch, die dann allerdings auch für fünf Jahre nicht verkauft werden dürfen (oder andernfalls CE-pflichtig werden), Tauchboote, Tragflächenboote, Luftkissenboote sowie vom Hersteller entsprechend gekennzeichnete Nachbauten von historischen Wasserfahrzeugen, die vor 1950 entworfen wurden.
Der Knackpunkt ist das Datum der Inverkehrbringung, das nur bedingt in einem Zusammenhang mit dem Baujahr steht. So kann ein Boot in 1995 gebaut, aber erst in 2010 aus den USA nach Deutschland importiert worden sein. Letzteres ist dann die Inverkehrbringung im EU-Wirtschaftsraum, damit ist das Boot formal CE-pflichtig. Wäre dasselbe Boot hingegen bereits 1997 importiert worden, unterläge es nicht der CE-Pflicht. So können sich zwei baugleiche Boote nicht nur in der CE-Zertifizierung, sondern sogar in der CE-Pflicht unterscheiden.
Diese Regelung leuchtet (wenn auch erst auf den zweiten Blick) durchaus ein – hätten doch bei einer rein baujahrbezogenen Regelung entweder zahlreiche bereits importierte Boote nachzertifiziert werden müssen, oder aber sich – angesichts der langen Nutzungszeiten – die Durchsetzung sehr lange hingezogen.


Ist nur ein Auszug aus diesem Link
http://www.bootstechnik.de/2013/07/26/ce-plakette/


Und leider gehört die Schweiz,wie auch die USA nicht zum EU-Wirtschaftsraum

Gruß Rudi
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  #33  
Alt 17.05.2017, 07:34
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Eclipse197 Eclipse197 ist offline
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Zitat:
Zitat von olli81 Beitrag anzeigen
Ich frage mal doof: Als ich mir im Jahre 2011 ne Maxum aus den USA importiert habe, kam im Hafen von Rotterdam ne Firma aus Bremen, und hat das Boot für relativ geringes Geld CE-Zertifiziert: BooteBremen

Warum sollte das bei einem Import eines Schweizer Bootes in die EU nicht auch gehen??
Wahrscheinlich war aber deine Maxum auch nicht aus den 70er Jahren.
Es wird schon möglich sein die Chris Craft auf CE-Level zu bringen,nur stellt sich da die Frage nach den Kosten (Motore evtl. usw) wobei im speziellen Fall noch die vorhandene Bodenseezulassung etwas bringe könnte.
Gruß
Rudi
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  #34  
Alt 17.05.2017, 07:36
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Sorry,falcher Beitrag
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  #35  
Alt 17.05.2017, 09:07
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Zitat:
Zitat von olli81 Beitrag anzeigen
Ich frage mal doof: Als ich mir im Jahre 2011 ne Maxum aus den USA importiert habe, kam im Hafen von Rotterdam ne Firma aus Bremen, und hat das Boot für relativ geringes Geld CE-Zertifiziert: BooteBremen

Warum sollte das bei einem Import eines Schweizer Bootes in die EU nicht auch gehen??
Vermutlich ist der Motor nicht CE fähig (Abgasvorschriften, usw) wobei er ein Bodenseezulassung hat... da müsste man die Motordaten mal checken.

Eventuell sollte der TO sich mal dahingehend schlau machen ob eine CE möglich ist und was dies ggf. kostet. Dann kann man diese vielleicht machen und das Boot EU-weit anbieten.
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Gruß Volker
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  #36  
Alt 17.05.2017, 09:27
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Zitat:
Zitat von uncle_cadillac Beitrag anzeigen
Komisch dass sich so ein schönes Boot nicht für so wenig Geld verkaufen lässt Aber Schweiz ist halt nicht EU und der Schweizer Markt scheint klein zu sein.
Zitat:
Zitat von Jons Beitrag anzeigen
Die Schweiz ist in der Tat ein spezieller Markt. Trotz der viel höheren Lebenshaltungskosten im Vergleich zu den umliegenden Ländern sind Gebrauchtboote hier oft erstaunlich günstig. Vielleicht liegt es an den hohen Lohn- und Werftkosteb, dass sich viele lieber ein neues Boot kaufen, als ein altes, das dann entsprechend wartungsintensiv sein könnte. Vielleicht kauft das schöne Schiff ja nun doch jemand aus D.
Nein, die Probleme liegen anders:

1.) es gibt (in CH, D und Aut) unendlich viele Leute die Altersbedingt die Schnauze voll haben und ihre alten "Schätzchen" verkaufen wollen.

2.) Umgekehrt gibt es zuviel Geld. Wenn ich so schaue welche Monster jedes Jahr bei uns "Neu" eingekrant werden. Diejenigen die sich entscheiden ein Boot anzuschaffen wollen ein rundum sorglos Paket. Geld ist da wurscht. Die lassen sogar putzen und polieren etc. Dieser 360° Rundum Service boomt am BS ohne Ende.

Ich bin dieses Jahr zum ersten Mal auch schwach geworden und hab das 35 Jahre alte Boot polieren LASSEN

Aber es fehlte halt auch an der Zeit
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  #37  
Alt 17.05.2017, 09:45
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Was macht Ihr Schweizer denn, wenn jemand mit seinem Schiff auf eine Reise geht, die länger als 3 Jahre dauert? Kommt da der "Kontrolleur" hinterher?

Was macht Ihr mit Schiffen, die gar keinen festen Liegeplatz haben? Was und wo wird denn da umgemeldet?

Irgendwie unverständlich - wenigstens für mich.

Gruss


Gerd
Na in der Zeit wo du nicht am BS fährst brauchst auch keinen "TÜV".

Erst wenn du wieder zurück kommst musst TÜV (Abnahme) machen.

Hatte letztens einen vor mir der hat sein Schiff (nachdem es ihn irgendwohin verschlagen hatte beruflich) nach 30 Jahren (Kinder aus dem Haus etc.) wieder an den BS gebracht (wo alles began). Das ist No Problem, der hatte sogar noch seine alte Nummer.

Bei dem MoBo das ich aus Österreich gekauft habe war auch 5 Jahre die Abnahme überfällig. No problem. Termin beim zuständigen Landratsamt gemacht, Neue Nummer bekommen, Neue Papiere, keine Rückfragen.

Ich kenne keinen der jemals am BS nach CE oder Mwst.-Nachweis gefragt wurde. Früher hat der Zoll ab und an nach Zigaretten oder sowas gefragt, das hat sich ja aber auch "erledigt"..............

Ob der "Bestandsschutz" für das Boot aus der CH auch in D oder Aut gilt müßte erfragt werden (und zwar beim zuständigen neuen Landratsamt --die machen den Job jeden Tag und sind sehr freundlich---, net aus irgendwelchen Drittquellen).
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  #38  
Alt 17.05.2017, 10:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Vermutlich ist der Motor nicht CE fähig (Abgasvorschriften, usw) wobei er ein Bodenseezulassung hat... da müsste man die Motordaten mal checken.

Eventuell sollte der TO sich mal dahingehend schlau machen ob eine CE möglich ist und was dies ggf. kostet. Dann kann man diese vielleicht machen und das Boot EU-weit anbieten.
Da ist natürlich gar nix CE - fähig (Ausser die Lampen vielleicht).

Für´n Boot Bj 71 CE zu verlangen wäre ja ein Schildbürgerstreich (und völlig am ursprünglichen Ziel dieser Konformitätserklärungen ---Kampf gegen BilligSchrott ---vorbei).

1971 gab´s noch gar keine dieser Normen deren Einhaltung du mit einer Konformitätserklärung bestätigen könntest.

Das Boot ist in der Schweiz regelmässig auf alles mögliche geprüft worden, sogar für dieses internationale Gewässer Bodensee. Das ist das höchste Prädikat

Und es hat 46 Jahre allen Elementen und ihren Unbillen getrotzt. Ganz daneben kann das Konzept also auch net sein, geschweige denn das man von ner Fehlkonstruktion sprechen könnte
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Geändert von Fraenkie (17.05.2017 um 10:20 Uhr)
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  #39  
Alt 17.05.2017, 10:22
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Da ist natürlich gar nix CE - fähig (Ausser die Lampen vielleicht).

Für´n Boot Bj 71 CE zu verlangen wäre ja ein Schildbürgerstreich (und völlig am ursprünglichen Ziel dieser Konformitätserklärungen ---Kampf gegen BilligSchrott ---vorbei).

1971 gab´s noch gar keine dieser Normen deren Einhaltung du mit einer Konformitätserklärung bestätigen könntest.

Das Boot ist in der Schweiz regelmässig auf alles mögliche geprüft worden, sogar für dieses internationale Gewässer Bodensee. Das ist das höchste Prädikat
Das ist dem Gesetzgeber sowas von Egal....

die Erste in Verkehrbringung in den Wirtschaftsraum der EU würde dann beim Verkauf Stattfinden und dann besteht für Boote vom Baujahr 195x (ich glaube 1956 ist die Grenze) bis heute eine CE-Pflicht.

Also entweder bleibt das Boot in der Schweiz.
Das Boot wird CE geprüft und kann dann in die EU eingeführt werden
Oder muss außerhalb der EU verkauft werden.

die Letzte und unschönste Möglichkeit wäre der Schrottplatz.
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  #40  
Alt 17.05.2017, 10:43
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Das ist dem Gesetzgeber sowas von Egal....

die Erste in Verkehrbringung in den Wirtschaftsraum der EU würde dann beim Verkauf Stattfinden und dann besteht für Boote vom Baujahr 195x (ich glaube 1956 ist die Grenze) bis heute eine CE-Pflicht.

Also entweder bleibt das Boot in der Schweiz.
Das Boot wird CE geprüft und kann dann in die EU eingeführt werden
Oder muss außerhalb der EU verkauft werden.

die Letzte und unschönste Möglichkeit wäre der Schrottplatz.
Lies mal:

http://www.lrakn.de/pb/,Lde,(anker12...l#anker1258535

III. SEGEL- UND MOTORBOOTE MIT MASCHINENANTRIEB UND/ODER WOHN-, KOCH- ODER SANITÄRER EINRICHTUNG DIE NACH 1998 HERGESTELLT WURDEN (EU-SPORTBOOT-RICHTLINIE)
Boote die nach 1998 in Verkehr gebracht wurden und mit Motor und/oder Wohn-, Koch- oder sanitärer Einrichtung betrieben werden, unterliegen ebenfalls der Zulassungspflicht. Zusätzlich zum förmlichen Antrag (87,2 KiB) und einer Kopie des Abgastypenprüfzertifikates sind einzureichen:

Kopie der Konformitätserklärung nach der beim Bau gültigen EU-Sportboot-Richtlinie (von 1998 bis 2016 94/25/EG i. V. m. 2003/44/EG und ab 2017 2013/53/EU)


...........

VIII. UMSCHREIBUNG EINES BOOTES VON FN/LI/CH/A
Zusätzlich zu den unter Punkt VII. genannten Unterlagen ist für Boote aus der Schweiz noch ein entsprechender Verzollungsnachweis vorzulegen. Der neue Eigner erhält dann ein neues Kennzeichen.
.

https://www.bodenseekreis.de/uploads...stung_2016.pdf

Ich würde ne Wette eingehen, dass man den Sperrholz-Dampfer in D am BS im Rahmen der dort gültigen BSO zugelassen kriegt. Ohne CE und sonstigen Akt.

Zoll: o.k., dass weiss ich nicht, aber eigentlich ist´s ja so, dass du aus der Schweiz rausgehst (also dort erstmal deine USt zurückbekommen müßtest --sofern Belege vorhanden) und in D reingehst (also bezahlen musst).

Aber da wird´s ja auch ne Regel geben. Es werden ja bestimmt nicht 250.000€ zu verzollen sein, sondern irgendein mickriger Wert angesichts des Alters.
__________________
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  #41  
Alt 17.05.2017, 11:29
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Lies mal:

http://www.lrakn.de/pb/,Lde,(anker12...l#anker1258535

III. SEGEL- UND MOTORBOOTE MIT MASCHINENANTRIEB UND/ODER WOHN-, KOCH- ODER SANITÄRER EINRICHTUNG DIE NACH 1998 HERGESTELLT WURDEN (EU-SPORTBOOT-RICHTLINIE)
Boote die nach 1998 in Verkehr gebracht wurden und mit Motor und/oder Wohn-, Koch- oder sanitärer Einrichtung betrieben werden, unterliegen ebenfalls der Zulassungspflicht. Zusätzlich zum förmlichen Antrag (87,2 KiB) und einer Kopie des Abgastypenprüfzertifikates sind einzureichen:

Kopie der Konformitätserklärung nach der beim Bau gültigen EU-Sportboot-Richtlinie (von 1998 bis 2016 94/25/EG i. V. m. 2003/44/EG und ab 2017 2013/53/EU)


...........

VIII. UMSCHREIBUNG EINES BOOTES VON FN/LI/CH/A
Zusätzlich zu den unter Punkt VII. genannten Unterlagen ist für Boote aus der Schweiz noch ein entsprechender Verzollungsnachweis vorzulegen. Der neue Eigner erhält dann ein neues Kennzeichen.
.

https://www.bodenseekreis.de/uploads...stung_2016.pdf

Ich würde ne Wette eingehen, dass man den Sperrholz-Dampfer in D am BS im Rahmen der dort gültigen BSO zugelassen kriegt. Ohne CE und sonstigen Akt.

Zoll: o.k., dass weiss ich nicht, aber eigentlich ist´s ja so, dass du aus der Schweiz rausgehst (also dort erstmal deine USt zurückbekommen müßtest --sofern Belege vorhanden) und in D reingehst (also bezahlen musst).

Aber da wird´s ja auch ne Regel geben. Es werden ja bestimmt nicht 250.000€ zu verzollen sein, sondern irgendein mickriger Wert angesichts des Alters.
Steht ja da Boote die nach 1998 in Verkher gebracht wurden (dies gilt für innerhalb der EU) brauchen eine CE.... dies würde für das Boot des TO gelten. Das Boot würde ja bei Einfuhr in die EU dort das erst mal in Verkehr gebracht werden (also Eingeführt, Verzollt und angemeldet im Wirtschaftsraum der EU). Dies hat nichts mit fahren in der EU zu tun.

Für die Mehrwertsteuer zählt der Zeitwert.
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  #42  
Alt 17.05.2017, 12:07
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Steht ja da Boote die nach 1998 in Verkher gebracht wurden (dies gilt für innerhalb der EU) brauchen eine CE.... dies würde für das Boot des TO gelten. Das Boot würde ja bei Einfuhr in die EU dort das erst mal in Verkehr gebracht werden (also Eingeführt, Verzollt und angemeldet im Wirtschaftsraum der EU). Dies hat nichts mit fahren in der EU zu tun.

Für die Mehrwertsteuer zählt der Zeitwert.
Das ist doch deine Interpretation für den Zeitpunkt des "In Verkehr " bringen usw.....

CH ist zwar eine Insel umgeben von EU.......
Aber nicht, dass es da Abkommen zwischen der CH und EU- Ländern gibt:

https://www.admin.ch/opc/de/classifi...946.526.81.pdf

weshalb im Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verbindlich festgestellt wird, dass in der Schweiz und in der EU durchgeführte Konformitätsbewertungen gegenseitig anerkannt werden. Produkte, welche die als gleichwertig vereinbarten Anforderungen einer Prüfstelle einer Vertragspartei erfüllen, sind dadurch ohne Bewertung einer Prüfstelle der anderen Vertragspartei auf deren Markt zugelassen. Dies führt zu geringeren Kosten und kürzeren Wartezeiten bei der Vermarktung.

Einfache Klarheit schafft ein Anruf bei denen die es wirklich wissen: Landratsamt.

Es gibt zig Boote die am BS die Besitzer Länderübergreifend wechseln jährlich, Schweizer gehen in Deutsche Werften und umgekehrt etc. Das ist gelöst.

Ich bleib dabei: Das Boot ist "im Verkehr", ist alt genug um keine CE zu brauchen, die Schweizer Zulassung wird in D und Aut anerkannt und umgeschrieben.

Mann, ich bin seit ich 5 bin an der Pfütze. Die kochen ihre eigene Suppe. Da ist die EU weit weg,
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Alt 17.05.2017, 12:10
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Das ist doch deine Interpretation für den Zeitpunkt des "In Verkehr " bringen usw.....
oh mann das alle zu faul sind zum googlen

https://www.buzer.de/s1.htm?g=prodsg&a=2

Inverkehrbringung nach : § 2 - Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

15. ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts
gleich,


Soll ich dir jetzt noch den Begriff Einfuhr erklären ? = Kauf im Ausland und Importieren in den Europäischen Wirtschaftsraum
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  #44  
Alt 17.05.2017, 12:13
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
oh mann das alle zu faul sind zum googlen

https://www.buzer.de/s1.htm?g=prodsg&a=2

Inverkehrbringung nach : § 2 - Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

15. ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts
gleich,


Soll ich dir jetzt noch den Begriff Einfuhr erklären ? = Kauf im Ausland und Importieren in den Europäischen Wirtschaftsraum
Sei doch nicht so faul und

Lies erst nochmal meinen Link über billaterale Abkommen, in diesem Fall mit der ach so Europanahen Schweiz.

Ausnahmen bestätigen die Regel.
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  #45  
Alt 17.05.2017, 12:16
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Sei doch nicht so faul und

Lies erst nochmal meinen Link über billaterale Abkommen, in diesem Fall mit der ach so Europanahen Schweiz.

Ausnahmen bestätigen die Regel.
hab ich gelesen Das Boot hat aber keine Konfirmitätserklärung und daher kann auch keine gegenseitige Anerkennung erfolgen.

Ob der Bodensee TÜV dem Entspricht wage ich mal zu bezweifeln.
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  #46  
Alt 17.05.2017, 12:21
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Halbweisheiten aus Google, Wiki und Co. ersetzen niemals ein vernünftiges Gespräch mit denen, die es letzlich zu entscheiden haben.

Alles andere grad bei einem so speziellen Thema ist Glaskugel lesen, gefährliches Halbwissen und Vermutung....
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Alt 17.05.2017, 12:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
hab ich gelesen Das Boot hat aber keine Konfirmitätserklärung und daher kann auch keine gegenseitige Anerkennung erfolgen.
Damals gab´s doch weder hüben wie drüben keine CE Pflicht, aber sehr wohl Normen.

Das Boot ist dort in Verkehr, die Normen von dort (von damals) werden annerkannt.

Wenn das Boot von Kreuzlingen nach Konstanz wechselt ist das nichts was erstmalig in Verkehr gebracht wird. Das kommt doch nicht aus Timuktu, das kommt aus einem Nachbarstaat mit Handelsabkommen und allem PiPaPo.


Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
h
Ob der Bodensee TÜV dem Entspricht wage ich mal zu bezweifeln.
Darfst du.

Mit CE, aber ohne Abnahme (mit allem, inkl. spezieller Motorfreigaben usw....) darfst net fahren.

Brüssel mag da kotzen wie es will.

Aber lass mers. Er will doch nur ne ChrisCraft verkaufen.

Und dafür braucht er als Haupt-Verkaufsargument: Nen Liegeplatz

---> Was ist eigentlich mit dem geworden
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #48  
Alt 17.05.2017, 12:32
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
.....................

Einfache Klarheit schafft ein Anruf bei denen die es wirklich wissen: Landratsamt.

Es gibt zig Boote die am BS die Besitzer Länderübergreifend wechseln jährlich, Schweizer gehen in Deutsche Werften und umgekehrt etc. Das ist gelöst.
......................:
Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
Halbweisheiten aus Google, Wiki und Co. ersetzen niemals ein vernünftiges Gespräch mit denen, die es letzlich zu entscheiden haben.

Alles andere grad bei einem so speziellen Thema ist Glaskugel lesen, gefährliches Halbwissen und Vermutung....
Danke
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  #49  
Alt 17.05.2017, 12:35
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen
Damals gab´s doch weder hüben wie drüben keine CE Pflicht, aber sehr wohl Normen.

Das Boot ist dort in Verkehr, die Normen von dort (von damals) werden annerkannt.

Wenn das Boot von Kreuzlingen nach Konstanz wechselt ist das nichts was erstmalig in Verkehr gebracht wird. Das kommt doch nicht aus Timuktu, das kommt aus einem Nachbarstaat mit Handelsabkommen und allem PiPaPo.




Darfst du.

Mit CE, aber ohne Abnahme (mit allem, inkl. spezieller Motorfreigaben usw....) darfst net fahren.

Brüssel mag da kotzen wie es will.

Aber lass mers. Er will doch nur ne ChrisCraft verkaufen.

Und dafür braucht er als Haupt-Verkaufsargument: Nen Liegeplatz

---> Was ist eigentlich mit dem geworden
du nimmst immer an das das Boot am Bodensee bleibt.... wenn er es an die Mosel, ... verkauft interessiert niemand die Bodenseezulassung. Beim Zoll wird nach der CE gefragt.
Wenn er mit Schweizer Anmeldung über den Bodensee fährt hat dies nichts mit einer Einfuhr und somit nichts mit Inverkehrbringung zu tun.
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  #50  
Alt 17.05.2017, 12:43
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Zitat:
Zitat von Fraenkie Beitrag anzeigen


Und dafür braucht er als Haupt-Verkaufsargument: Nen Liegeplatz

---> Was ist eigentlich mit dem geworden
Wer sagt denn, dass ein potentieller Käufer (ich zum Beispiel) das Boot am Bodensee lassen will?

Wer sagt denn, dass ich deshalb beim Landratsamt in Konstanz oder sonst wo am Bodensee nachfragen muss? Für mich wäre das WSA Duisburg "zuständig". Oder der DAeC bzw. der DMYC für ein IBS.

Da werde ich jetzt auch mal nachfragen. Denn Eins ist sicher: Die hier geführte Diskussion bringt offenbar nichts, weil bisher keiner in der Lage war, die aufgeworfenen Fragen sicher zu beantworten.

Gruss


Gerd
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