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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Du möchtest das Schiff doch verkaufen, warum holst du dann nicht alle Auskünfte ein? Müsste doch in deinem Interesse sein.
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#27
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Ich bin nicht der Verkäufer. Wie kommst Du darauf?
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Gruss Jons Geändert von Jons (16.05.2017 um 21:05 Uhr) |
#28
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Danke Euch allen für die wertvollen Inputs. Diese schätze ich als Laie sehr.
Werde versuchen, mich schlau zu machen und herausfinden, was die genauen Bedingungen sind, wenn dieses Boot in die EU verkauft wird. Liebe Grüsse Esperanza |
#29
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Ich hab dich mit dem Threadstarter verwechselt. Sorry.
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#30
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Alles klar, kein Problem.
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Gruss Jons |
#31
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Ich frage mal doof: Als ich mir im Jahre 2011 ne Maxum aus den USA importiert habe, kam im Hafen von Rotterdam ne Firma aus Bremen, und hat das Boot für relativ geringes Geld CE-Zertifiziert: BooteBremen
Warum sollte das bei einem Import eines Schweizer Bootes in die EU nicht auch gehen??
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Grüße Olli81 www.media-concepts.de IT-Systemhaus, PV-Anlagen, Balkonkraftwerke, easee-Wallboxen, WAYDOO eFoils |
#32
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CE-pflichtig oder nicht? Die Bedingungen
Soweit, so gut. Kompliziert wird das für uns Yachties erst durch die Fristenregelung. CE-pflichtig sind nämlich:
Der Knackpunkt ist das Datum der Inverkehrbringung, das nur bedingt in einem Zusammenhang mit dem Baujahr steht. So kann ein Boot in 1995 gebaut, aber erst in 2010 aus den USA nach Deutschland importiert worden sein. Letzteres ist dann die Inverkehrbringung im EU-Wirtschaftsraum, damit ist das Boot formal CE-pflichtig. Wäre dasselbe Boot hingegen bereits 1997 importiert worden, unterläge es nicht der CE-Pflicht. So können sich zwei baugleiche Boote nicht nur in der CE-Zertifizierung, sondern sogar in der CE-Pflicht unterscheiden. Diese Regelung leuchtet (wenn auch erst auf den zweiten Blick) durchaus ein – hätten doch bei einer rein baujahrbezogenen Regelung entweder zahlreiche bereits importierte Boote nachzertifiziert werden müssen, oder aber sich – angesichts der langen Nutzungszeiten – die Durchsetzung sehr lange hingezogen. Ist nur ein Auszug aus diesem Link http://www.bootstechnik.de/2013/07/26/ce-plakette/ Und leider gehört die Schweiz,wie auch die USA nicht zum EU-Wirtschaftsraum Gruß Rudi |
#33
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Zitat:
Es wird schon möglich sein die Chris Craft auf CE-Level zu bringen,nur stellt sich da die Frage nach den Kosten (Motore evtl. usw) wobei im speziellen Fall noch die vorhandene Bodenseezulassung etwas bringe könnte. Gruß Rudi |
#34
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Sorry,falcher Beitrag
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#35
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Zitat:
Eventuell sollte der TO sich mal dahingehend schlau machen ob eine CE möglich ist und was dies ggf. kostet. Dann kann man diese vielleicht machen und das Boot EU-weit anbieten.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#36
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Zitat:
Zitat:
1.) es gibt (in CH, D und Aut) unendlich viele Leute die Altersbedingt die Schnauze voll haben und ihre alten "Schätzchen" verkaufen wollen. 2.) Umgekehrt gibt es zuviel Geld. Wenn ich so schaue welche Monster jedes Jahr bei uns "Neu" eingekrant werden. Diejenigen die sich entscheiden ein Boot anzuschaffen wollen ein rundum sorglos Paket. Geld ist da wurscht. Die lassen sogar putzen und polieren etc. Dieser 360° Rundum Service boomt am BS ohne Ende. Ich bin dieses Jahr zum ersten Mal auch schwach geworden und hab das 35 Jahre alte Boot polieren LASSEN Aber es fehlte halt auch an der Zeit
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#37
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Zitat:
Erst wenn du wieder zurück kommst musst TÜV (Abnahme) machen. Hatte letztens einen vor mir der hat sein Schiff (nachdem es ihn irgendwohin verschlagen hatte beruflich) nach 30 Jahren (Kinder aus dem Haus etc.) wieder an den BS gebracht (wo alles began). Das ist No Problem, der hatte sogar noch seine alte Nummer. Bei dem MoBo das ich aus Österreich gekauft habe war auch 5 Jahre die Abnahme überfällig. No problem. Termin beim zuständigen Landratsamt gemacht, Neue Nummer bekommen, Neue Papiere, keine Rückfragen. Ich kenne keinen der jemals am BS nach CE oder Mwst.-Nachweis gefragt wurde. Früher hat der Zoll ab und an nach Zigaretten oder sowas gefragt, das hat sich ja aber auch "erledigt".............. Ob der "Bestandsschutz" für das Boot aus der CH auch in D oder Aut gilt müßte erfragt werden (und zwar beim zuständigen neuen Landratsamt --die machen den Job jeden Tag und sind sehr freundlich---, net aus irgendwelchen Drittquellen).
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! |
#38
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Für´n Boot Bj 71 CE zu verlangen wäre ja ein Schildbürgerstreich (und völlig am ursprünglichen Ziel dieser Konformitätserklärungen ---Kampf gegen BilligSchrott ---vorbei). 1971 gab´s noch gar keine dieser Normen deren Einhaltung du mit einer Konformitätserklärung bestätigen könntest. Das Boot ist in der Schweiz regelmässig auf alles mögliche geprüft worden, sogar für dieses internationale Gewässer Bodensee. Das ist das höchste Prädikat Und es hat 46 Jahre allen Elementen und ihren Unbillen getrotzt. Ganz daneben kann das Konzept also auch net sein, geschweige denn das man von ner Fehlkonstruktion sprechen könnte
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (17.05.2017 um 10:20 Uhr) |
#39
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Zitat:
die Erste in Verkehrbringung in den Wirtschaftsraum der EU würde dann beim Verkauf Stattfinden und dann besteht für Boote vom Baujahr 195x (ich glaube 1956 ist die Grenze) bis heute eine CE-Pflicht. Also entweder bleibt das Boot in der Schweiz. Das Boot wird CE geprüft und kann dann in die EU eingeführt werden Oder muss außerhalb der EU verkauft werden. die Letzte und unschönste Möglichkeit wäre der Schrottplatz.
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#40
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Zitat:
http://www.lrakn.de/pb/,Lde,(anker12...l#anker1258535 III. SEGEL- UND MOTORBOOTE MIT MASCHINENANTRIEB UND/ODER WOHN-, KOCH- ODER SANITÄRER EINRICHTUNG DIE NACH 1998 HERGESTELLT WURDEN (EU-SPORTBOOT-RICHTLINIE) Boote die nach 1998 in Verkehr gebracht wurden und mit Motor und/oder Wohn-, Koch- oder sanitärer Einrichtung betrieben werden, unterliegen ebenfalls der Zulassungspflicht. Zusätzlich zum förmlichen Antrag (87,2 KiB) und einer Kopie des Abgastypenprüfzertifikates sind einzureichen: Kopie der Konformitätserklärung nach der beim Bau gültigen EU-Sportboot-Richtlinie (von 1998 bis 2016 94/25/EG i. V. m. 2003/44/EG und ab 2017 2013/53/EU) ........... VIII. UMSCHREIBUNG EINES BOOTES VON FN/LI/CH/A Zusätzlich zu den unter Punkt VII. genannten Unterlagen ist für Boote aus der Schweiz noch ein entsprechender Verzollungsnachweis vorzulegen. Der neue Eigner erhält dann ein neues Kennzeichen.. https://www.bodenseekreis.de/uploads...stung_2016.pdf Ich würde ne Wette eingehen, dass man den Sperrholz-Dampfer in D am BS im Rahmen der dort gültigen BSO zugelassen kriegt. Ohne CE und sonstigen Akt. Zoll: o.k., dass weiss ich nicht, aber eigentlich ist´s ja so, dass du aus der Schweiz rausgehst (also dort erstmal deine USt zurückbekommen müßtest --sofern Belege vorhanden) und in D reingehst (also bezahlen musst). Aber da wird´s ja auch ne Regel geben. Es werden ja bestimmt nicht 250.000€ zu verzollen sein, sondern irgendein mickriger Wert angesichts des Alters.
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Für die Mehrwertsteuer zählt der Zeitwert.
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CH ist zwar eine Insel umgeben von EU....... Aber nicht, dass es da Abkommen zwischen der CH und EU- Ländern gibt: https://www.admin.ch/opc/de/classifi...946.526.81.pdf weshalb im Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen verbindlich festgestellt wird, dass in der Schweiz und in der EU durchgeführte Konformitätsbewertungen gegenseitig anerkannt werden. Produkte, welche die als gleichwertig vereinbarten Anforderungen einer Prüfstelle einer Vertragspartei erfüllen, sind dadurch ohne Bewertung einer Prüfstelle der anderen Vertragspartei auf deren Markt zugelassen. Dies führt zu geringeren Kosten und kürzeren Wartezeiten bei der Vermarktung. Einfache Klarheit schafft ein Anruf bei denen die es wirklich wissen: Landratsamt. Es gibt zig Boote die am BS die Besitzer Länderübergreifend wechseln jährlich, Schweizer gehen in Deutsche Werften und umgekehrt etc. Das ist gelöst. Ich bleib dabei: Das Boot ist "im Verkehr", ist alt genug um keine CE zu brauchen, die Schweizer Zulassung wird in D und Aut anerkannt und umgeschrieben. Mann, ich bin seit ich 5 bin an der Pfütze. Die kochen ihre eigene Suppe. Da ist die EU weit weg,
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https://www.buzer.de/s1.htm?g=prodsg&a=2 Inverkehrbringung nach : § 2 - Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) 15. ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich, Soll ich dir jetzt noch den Begriff Einfuhr erklären ? = Kauf im Ausland und Importieren in den Europäischen Wirtschaftsraum
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#44
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Lies erst nochmal meinen Link über billaterale Abkommen, in diesem Fall mit der ach so Europanahen Schweiz. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Zitat:
Ob der Bodensee TÜV dem Entspricht wage ich mal zu bezweifeln.
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Halbweisheiten aus Google, Wiki und Co. ersetzen niemals ein vernünftiges Gespräch mit denen, die es letzlich zu entscheiden haben.
Alles andere grad bei einem so speziellen Thema ist Glaskugel lesen, gefährliches Halbwissen und Vermutung....
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Gruß - Georg
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#47
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Zitat:
Das Boot ist dort in Verkehr, die Normen von dort (von damals) werden annerkannt. Wenn das Boot von Kreuzlingen nach Konstanz wechselt ist das nichts was erstmalig in Verkehr gebracht wird. Das kommt doch nicht aus Timuktu, das kommt aus einem Nachbarstaat mit Handelsabkommen und allem PiPaPo. Darfst du. Mit CE, aber ohne Abnahme (mit allem, inkl. spezieller Motorfreigaben usw....) darfst net fahren. Brüssel mag da kotzen wie es will. Aber lass mers. Er will doch nur ne ChrisCraft verkaufen. Und dafür braucht er als Haupt-Verkaufsargument: Nen Liegeplatz ---> Was ist eigentlich mit dem geworden
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#48
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#49
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Zitat:
Wenn er mit Schweizer Anmeldung über den Bodensee fährt hat dies nichts mit einer Einfuhr und somit nichts mit Inverkehrbringung zu tun.
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#50
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Zitat:
Wer sagt denn, dass ich deshalb beim Landratsamt in Konstanz oder sonst wo am Bodensee nachfragen muss? Für mich wäre das WSA Duisburg "zuständig". Oder der DAeC bzw. der DMYC für ein IBS. Da werde ich jetzt auch mal nachfragen. Denn Eins ist sicher: Die hier geführte Diskussion bringt offenbar nichts, weil bisher keiner in der Lage war, die aufgeworfenen Fragen sicher zu beantworten. Gruss Gerd |
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