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  #26  
Alt 16.06.2017, 11:11
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
... "seewärts der Grenze der Seefahrt"...
Wo verläuft denn Deiner Meinung nach die Grenze der Seefahrt

Gruß Lutz
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  #27  
Alt 16.06.2017, 11:18
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich gehöre ja noch zu den Menschen, die auch ohne GPS und Handy überlebt haben. Wieso soll das nicht gehen? Du kannst du koppeln. Klar, ist das nicht so genau bis auf die 2 Kommastelle, wie wir es heute gewöhnt sind.
Es geht doch nicht darum, dass man es kann.

Laut SOLAS ist ein GPS vorgeschrieben
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Gruß Daniel

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Mach´s dir selbst ..."
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  #28  
Alt 16.06.2017, 11:20
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Zitat:
Zitat von Haffskipper Beitrag anzeigen
Es geht doch nicht darum, dass man es kann.

Laut SOLAS ist ein GPS vorgeschrieben
Nein

Zitat:
.6 mit einem Empfänger für ein weltweites Satellitennavigationssystem oder ein terrestrisches Funknavigationssystem oder einer anderen Vorrichtung, die während der beabsichtigten Reise jederzeit dazu benutzt werden kann, die Position des Schiffes selbsttätig zu bestimmen und zu aktualisieren;
Koppelnavigation oder Sextant geht auch

Je nach Revier sogar Peilkompass und Echlot
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #29  
Alt 16.06.2017, 11:32
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Sextant ist klar, kann kaum einer mit um (in der Sportschifffahrt).

Koppelnavigation ist eine Vorrichtung?
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Geändert von Haffskipper (16.06.2017 um 11:41 Uhr)
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  #30  
Alt 16.06.2017, 11:39
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo verläuft denn Deiner Meinung nach die Grenze der Seefahrt

Gruß Lutz
Fang' doch mal mit "Seeschiff" und "Flaggenzertifikat" an.
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  #31  
Alt 16.06.2017, 11:40
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Zitat:
Zitat von Haffskipper Beitrag anzeigen
... Koppelnavigation ist eine Vorrichtung?


Koppelnavigation heißt, dass Du aus Fahrzeit, Geschwindigkeit, Wind, Strom und Kompasskurs Deinen (wahrscheinlichen) Standort bestimmst und das in regelmäßigen Abständen widerholst.
Sobald möglich wird dann der Standort an Hand von z.B. Landmarken (Kreuzpeilung) oder Tonnen genauer bestimmt und dann wieder weiter gekoppelt.

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 16.06.2017, 11:49
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Zitat:
Zitat von Hehehe Beitrag anzeigen
Fang' doch mal mit "Seeschiff" und "Flaggenzertifikat" an.
Jedes sonstige zur Sefahrt bestimmte Schiff ist ein Seeschiff - das FlaggRG unterscheidet nicht nach Größe in Schiffe und Boote.

Um die Bundesflagge führen zu dürfen bedarf es keines Flaggenzertifikates, wenn für das Seeschiff keine Pflicht zur Anmeldung im Schiffsregister besteht - §4 (1)

So nun Du. Wo verläuft die "Grenze der Seefahrt"?

Gruß Lutz
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  #33  
Alt 16.06.2017, 12:36
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Zitat:
Zitat von Haffskipper Beitrag anzeigen
Sextant ist klar, kann kaum einer mit um (in der Sportschifffahrt).

Koppelnavigation ist eine Vorrichtung?
Koppelnavigation ist sicher keine Vorrichtung, sondern eine Navigationsmethode, die dafür benutzten "Vorrichtungen" sind Kompass, Seekarte, Leuchtfeuerverzeichnis, Logge, Peilkompass, Fernglas evtl. mit eingebautem Kompass. Damit bin ich immer in der Lage, meinen Standort mit ausreichender Genauigkeit feststellen.
Es mag die jüngeren Skipper vielleicht überraschen, aber wir haben auch vor der Erfindung des GPS lange Schläge über die Ostsee unternommen, ohne uns an der Küste entlangzutasten, dazu gehörte allerdings ein Rudergänger, der den angesagten Kompasskurs annähernd genau steuern konnte und ein Navigator, der einen Kartenkurs unfallfrei in einen zu steuernden Kurs verwandeln konnte,
Siggi
Siggi
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  #34  
Alt 16.06.2017, 12:46
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Leute, Leute....
Ich weiß wohl, was Koppelnavigation ist

In SOLAS wird von Sat,-Funknavigationssystem, oder "einer anderen Vorrichtung" geschrieben.
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Gruß Daniel

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Geändert von Haffskipper (16.06.2017 um 13:14 Uhr)
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  #35  
Alt 16.06.2017, 12:56
Hehehe Hehehe ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Jedes sonstige zur Sefahrt bestimmte Schiff ist ein Seeschiff - das FlaggRG unterscheidet nicht nach Größe in Schiffe und Boote.

Um die Bundesflagge führen zu dürfen bedarf es keines Flaggenzertifikates, wenn für das Seeschiff keine Pflicht zur Anmeldung im Schiffsregister besteht - §4 (1)

So nun Du. Wo verläuft die "Grenze der Seefahrt"?

Gruß Lutz
1. Das ist falsch
2. Es hat keinen Sinn, es dir erklären, weil du uneinsichtig sein willst
2a. es ist einfach zu mühselig, jemandem, der so uneinsichtig wie du sein will, etwas zu erklären.
3. §1 der von dir genannten SchSV sagt eindeutig "Seefahrt für Seeschiffe, die seewärts der Grenze der Seefahrt im Sinne des § 1 der Flaggenrechtsverordnung vom 04. Juli 1990 (BGBl. I Seite 1389) eingesetzt werden" -> 1.
4. Grenzen der Seefahrt
§ 1
Als Grenzen der Seefahrt im Sinne des § 1 des Flaggenrechtsgesetzes werden bestimmt:
1. die Festland- und Inselküstenlinie bei mittlerem Hochwasser,
2. die seewärtige Begrenzung der Binnenwasserstraßen,
3. bei an der Küste gelegenen Häfen die Verbindungslinie der Molenköpfe und
4. bei Mündungen von Flüssen, die keine Binnenwasserstraßen sind, die Verbindungslinie der äußeren
Uferausläufe.
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  #36  
Alt 16.06.2017, 12:58
Hehehe Hehehe ist offline
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Im von dir genannten §13 heißt es übrigens ausdrücklich "(1) Der Eigentümer eines Schiffes, das die Bundesflagge führt". Da ist der Zusammenhang zum Flaggenzertifikat. Kein Flaggenzertifikat, keine Bundesflagge, kein §13 SchSV.
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  #37  
Alt 16.06.2017, 13:01
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Wobei der "normale" MoBo-Fahrer ja den Kartenkurs als Steuerkurs nehmen kann. Zumindest in den meisten Fällen.
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Gruß Mirko
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  #38  
Alt 16.06.2017, 13:07
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Wobei der "normale" MoBo-Fahrer ja den Kartenkurs als Steuerkurs nehmen kann. Zumindest in den meisten Fällen.
Womit wir wieder am Ausgangspunkt wären, denn das wird genau dann funktionieren, wenn man auch eine Karte dabei hat, aus der man den Kartenkurs entnehmen könnte ...

mfg
Martin
__________________


Ich bin dann mal weg:
www.Thelxinoe.de
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  #39  
Alt 16.06.2017, 13:08
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Wobei der "normale" MoBo-Fahrer ja den Kartenkurs als Steuerkurs nehmen kann. Zumindest in den meisten Fällen.
Das kommt aber sehr auf das Seegebiet an. In der Ostsee gibt es Gebiete mit einer Mißweisung zwischen 20 und 30 Grad, da hast du dann aber in großes Problem. Und im Tidenrevier lässt du die Beschickung mit Srom auch einfach so außer acht?
Siggi
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  #40  
Alt 19.06.2017, 14:24
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Deswegen ja die Einschränkung "in den meisten Fällen".
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Gruß Mirko
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  #41  
Alt 19.06.2017, 14:31
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Wo verläuft die "Grenze der Seefahrt"?
Ich würde sagen so ein paar Meter über dem Wasserspiegel, ab da beginnt die Luftfahrt
__________________
Gruß
Jörg
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  #42  
Alt 19.06.2017, 14:39
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Zitat:
Zitat von Mar-Thar Beitrag anzeigen
Womit wir wieder am Ausgangspunkt wären, denn das wird genau dann funktionieren, wenn man auch eine Karte dabei hat, aus der man den Kartenkurs entnehmen könnte ...

mfg
Martin
Richtig, wobei es natürlich auch Situationen gibt in denen selbst eine Karte überflüßig ist.

P.S: Der Segler, der auf See keinen Befähigungsnqchweis benötigt (§4 SpFV), dessen Fahrzeug eine Segelfläche von höchtens 6 qm aufweist, führt übrigens nach §2 SpFV kein Sportboot. Dann wären für ihn die ganzen bisher aufgeführten "Pflichtausrüstungen" nicht bindend. Oder?
__________________
Gruß Mirko
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  #43  
Alt 19.06.2017, 15:05
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Richtig, wobei es natürlich auch Situationen gibt in denen selbst eine Karte überflüßig ist.

P.S: Der Segler, der auf See keinen Befähigungsnqchweis benötigt (§4 SpFV), dessen Fahrzeug eine Segelfläche von höchtens 6 qm aufweist, führt übrigens nach §2 SpFV kein Sportboot. Dann wären für ihn die ganzen bisher aufgeführten "Pflichtausrüstungen" nicht bindend. Oder?
Nein, sind sie nicht, allerdings fällt er, falls er sich damit auf See begibt, unter den Darwin-Award,
Siggi
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  #44  
Alt 20.06.2017, 09:35
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Gruß Lutz
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1. Das ist falsch ...
Gut, dass Du weißt was richtig ist und alle anderen (z.B. DMYV, ADAC Sportschifffahrt] keine Ahnung vom FlaggRG haben.

Gruß Lutz
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