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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Nö ganz entspannt am Pegel...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#27
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Zitat:
Wenn der verantwortliche Schiffsführer nicht vorab festgemacht wurde und dies schriftlich im Logbuch eingetragen wurde, ist der Eigner (sofern dabei und über einen Führerschein verfügend) automatisch der Schiffsführer. Wen also ein anderer als der Eigner ein der Schiffsführer sein soll, muss dies vor der Fahrt festgelegt werden und im Logbuch eingetragen sein.
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#28
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Dann hätte er nicht "Eine Person von uns" sondern "ich" geschrieben ;)
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#29
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Zitat:
Dass beide haften im Falle eines Schadens mag ich zu bezweifeln, da DER Skipper ja ausgewählt werden musste. Also muss sich hinterher wohl einer bereit erklären, die Haftung auf sich zu nehmen oder kriegen dann beide Stress? Ich denke jetzt ists auch genug sowas kommt vermutlich praktisch nie vor und das geht hier auch wieder komplett am Thema vorbei.
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#30
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Zitat:
Aber hier muss es vorher festgelegt werden. Theoretisch schriftlich hinterlegt. Wenn aber 2 Personen mit SBF an Bord sind und einer davon begeht eine Ordnungswidrigkeit, dann bekommt dieser den Knollen....
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#31
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Wo steht denn das?
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Felix I hear the ferryman is half man, half boat |
#32
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#33
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Eigentlich darf nur der Schiffsführer sein, der das Große Patent für den Rhein hat.
Alles andere sind Bootsführer. Gruß Manfred |
#34
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Im Fragenkatalog Binnen heißt er "Führer eines Sportbootes"
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#35
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Also doch Bootsführer.
"Hein, lass mich an Land, ich kann an Bord nicht.............." |
#36
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Zitat:
Aber im Fall des Falles trägt der Inhaber des SBF die Verantwortung, auch wenn er den Kahn nicht selbst gemietet hat. Der Vermieter bzw. Vercharterer will jemanden sehen, der den SBF hat und der ist dann eben auch der Kommandant und hat automatisch den Hut auf. LG Werner Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk
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Das wichtigste Werkzeug an Bord ist immer ein guter Einfall! |
#37
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:mrgr een:
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat |
#38
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Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass diese Regelung für hochmotorisierte und oder schnell fahrende Boote nicht gilt, da dort der Bootsführer, bzw. Führerscheininhaber zu jeder Zeit die tatsächliche Gewalt über das Boot ausüben muss. Und das ist nicht erreichbar, wenn ein anderer am Steuer sitzt...
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. . Akki dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#39
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Zitat:
Man sollte halt nicht unter deck schlafen oder in der Sitzecke sitzen.
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Zitat:
In der Fahrschule für SBF Binnen war nie die Rede von Begrenzung des Motors oder Geschwindigkeit. Gibt nur ne Begrenzung der max Länge.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#41
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Also ich habe in der Fahrschule auch gelernt, dass der Schiffsführer bestimmt werden muss, sofern mehrere dazu berechtigte Personen an Bord sind (also Schein haben bzw. beim 15 PS Boot ist ja jeder gesunde Ü-16-jähriger berechtigt, Schiffsführer zu sein). Ist ja auch Prüfungsfrage.
Das aber der Halter des Bootes automatisch der Schiffsführer zu sein hat (sofern er an Bord ist) wie einige hier schreiben, ist mir neu. Auf (e)inem 15 PS Boot könnte die Sache so aussehen, wenn ich will: Ich habe zwar den SBF binnen, aber den kann ich ja zu Hause lassen. Ich fahre mit einer 16-jährigen. Ich bin zwar der Halter des Bootes, aber weil ich jetzt ein Bier trinken möchte, legen wir fest, das nicht ich, sondern die Mitfahrerin ab jetzt Bootsführerin ist und auch fährt. Fertig aus. Oder wenn es zwei MitfahrerInnen über 16 Jahre sind, kann einer von den beiden auch nur Bootsführer sein und der andere ist Rudergänger, während ich ganz entspannt mit meinem Bier hinten sitze. |
#42
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Zitat:
Ich bitte um genauere Informationen (Fotos sind immer gut!) zu den 16-Jährigen oder leicht über 16 jährigen Mädels um deren Kompetenz beurteilen zu können. Dabei geht es mir jetzt nicht vordergründig um deren Kompetenzen als führerscheinlose Rudergänger oder Bootsführerinnen. Klaus, begeistert von der Diskussion |
#43
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Zitat:
2. Ich habe vor dem Alter von 16 Jahren nur das Wort "über" oder "mindestens" vergessen. Es könnte also genauso gut ein/e 90-jährige/r gemeint sein (dann wäre aber zu klären, ob diese Person denn NOCH genügend geistig und körperlich geeignet ist, um als Rudergänger zu agieren). 3. Es gibt kein 16-jähriges Mädel, dass ich explizit meine. Das war nur ein fiktives Beispiel. Zitat:
Das wäre doch off topic. |
#44
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Zitat:
Auch wenn dein BSF zu Hause ist, bist du trotzdem Inhaber eines BSF und verantwortlich für deinen ohne BSF fahrenden Bootsführer und Du darf kein Bierchen an Bord trinken.
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#45
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Wenn einer der Nicht-SBF-Inhaber der gewählte Bootsführer ist, dann darf ich doch (trotz Besitz des SBF) soviel Bier trinken wie ich will, ich bin nicht Bootsführer und nicht verantwortlich für die Kiste. Im Beispiel von ChrAK78 ging es um ein 15PS-Boot, die sind führerscheinfrei, also ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass der Skipper automatisch derjenige ist, der einen Schein hat.
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#46
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Zitat:
Dann kann er keinen Führerscheinlosen zum Schiffsführer erklären.
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#47
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Zitat:
So ist es auf Wasserwegen. Als Beifahrer im Auto ist das egal. |
#48
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Zitat:
das kann ich so nicht glauben. Dass es einen Schiffsführer geben muss, ist klar. Aber dass es auf einem führerscheinfreien Boot der mit dem SBF sein muss? Z.B. wenn ich, als Führerscheininhaber, bei einem Kollegen ohne Führerschein auf seinem führerscheinfreiem Boot mitfahre, soll ich dann automatisch der Schiffsführer sei? Jörg Gesendet von meinem ROBBY mit Tapatalk
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Langsam werde ich alt: Nach dem letzten Landgang kam ich mit geschnitteten Haaren, Postkarten und Briefmarken pünktlich zum Abendessen wieder an Bord. |
#49
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Weder Bootsführer noch Rudergänger dürfen getrunken haben, aber das hat auch niemand angezweifelt.
Volker, hast Du eine Quelle dafür, dass bei einem führerscheinfreien Boot automatisch der (einzige) SBF-Inhaber der Bootsführer ist, man in diesem Fall also niemanden ohne SBF zum Bootsführer machen kann? Ich will dem gar nicht widersprechen, es macht auch irgendwo Sinn. Aber bei solchen Diskussionen führen Behauptungen ohne Quellenangaben nicht dazu, dass die Diskussion irgendwann ein einvernehmliches Ende findet Nachtrag: Bei erneutem Darüber-Nachdenken habe ich doch so meine Zweifel an der Begründbarkeit dieser Aussage. Jörgs zwischenzeitlich angeführtes Argument ist eine Seite. Aber weiterhin (um beim Alkohol zu bleiben ): Das würde ja bedeuten, dass ein alleiniger SBF-Inhaber niemals etwas getrunken haben darf, wenn er auf einem fremden führerscheinfreien Boot mitfährt. Wenn er zu Beginn automatisch Bootsführer wird, okay. Dann darf er auch nichts trinken. Aber wenn er mit 1 Promille aufs Boot kommt und nur passiver Mitfahrer sein will? Ich denke mit Logik und Nachvollziehbarkeit kommt man hier nicht weiter. Da helfen nur § § § § § § §..... Geändert von martin.g (27.07.2017 um 08:39 Uhr) |
#50
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Hab ich auch gar nicht geschrieben. Ich hab gesagt, wenn ich nicht Bootsführer bin, aber der einzige mit Schein, dann hab ich keine Verantwortung und darf auch trinken.
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