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  #26  
Alt 26.07.2017, 09:45
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ich glaub ihr habt da am Rhein auch ein Regenproblem, wa ?!

Klaus, schon völlig stoned vom Dauerregen
Nö ganz entspannt am Pegel...
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  #27  
Alt 26.07.2017, 09:47
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Und da kommt die Verordnung ins Spiel. Rein rechtlich muss man den Skipper trotzdem bestimmen, oder? Wenn was passiert könnte man ja sonst einfach den Schwarzen Peter weiterschieben und nur, weil es dein Schiff ist, musst du ja nicht automatisch der Skipper sein ;)
Dann solltest du dich mal mit der Rechtsprechung auseinandersetzen.

Wenn der verantwortliche Schiffsführer nicht vorab festgemacht wurde und dies schriftlich im Logbuch eingetragen wurde, ist der Eigner (sofern dabei und über einen Führerschein verfügend) automatisch der Schiffsführer.
Wen also ein anderer als der Eigner ein der Schiffsführer sein soll, muss dies vor der Fahrt festgelegt werden und im Logbuch eingetragen sein.
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  #28  
Alt 26.07.2017, 09:49
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
da steht nicht ob der TO oder sein Freund Inhaber des Führerscheins ist.
Dann hätte er nicht "Eine Person von uns" sondern "ich" geschrieben ;)
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  #29  
Alt 26.07.2017, 09:50
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn der verantwortliche Schiffsführer nicht vorab festgemacht wurde und dies schriftlich im Logbuch eingetragen wurde, ist der Eigner (sofern dabei und über einen Führerschein verfügend) automatisch der Schiffsführer.
Jetzt wirds noch komplizierter: Wenn 2 Personen, beide Inhaber des SBF Binnen das Schiff zu 50% besitzen (wie bei einer Personengesellschaft, in der beide Haften), wer ist dann "automatisch" der Skipper?

Dass beide haften im Falle eines Schadens mag ich zu bezweifeln, da DER Skipper ja ausgewählt werden musste. Also muss sich hinterher wohl einer bereit erklären, die Haftung auf sich zu nehmen oder kriegen dann beide Stress?

Ich denke jetzt ists auch genug sowas kommt vermutlich praktisch nie vor und das geht hier auch wieder komplett am Thema vorbei.
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  #30  
Alt 26.07.2017, 09:52
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Jetzt wirds noch komplizierter: Wenn 2 Personen, beide Inhaber des SBF Binnen das Schiff zu 50% besitzen (wie bei einer Personengesellschaft, in der beide Haften), wer ist dann "automatisch" der Skipper?

Dass beide haften im Falle eines Schadens mag ich zu bezweifeln, da DER Skipper ja ausgewählt werden musste.
Ist hier nicht der Fall.
Aber hier muss es vorher festgelegt werden.
Theoretisch schriftlich hinterlegt.

Wenn aber 2 Personen mit SBF an Bord sind und einer davon begeht eine Ordnungswidrigkeit, dann bekommt dieser den Knollen....
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Alt 26.07.2017, 10:48
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Zitat:
Zitat von Sāmpēra Beitrag anzeigen
Was neben den 16 Jahren und der körperlichen und geistigen Eignung gerne vergessen wird ist die fachliche Eignung.
Wo steht denn das?
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  #32  
Alt 26.07.2017, 10:51
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Zitat:
Zitat von toxy Beitrag anzeigen
Wo steht denn das?
Wenn du im Fragenkatalog Binnen schaust in der Frage 80
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  #33  
Alt 26.07.2017, 10:53
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Eigentlich darf nur der Schiffsführer sein, der das Große Patent für den Rhein hat.
Alles andere sind Bootsführer.

Gruß Manfred
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  #34  
Alt 26.07.2017, 11:12
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Eigentlich darf nur der Schiffsführer sein, der das Große Patent für den Rhein hat.
Alles andere sind Bootsführer.

Gruß Manfred
Im Fragenkatalog Binnen heißt er "Führer eines Sportbootes"
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  #35  
Alt 26.07.2017, 11:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Im Fragenkatalog Binnen heißt er "Führer eines Sportbootes"
Also doch Bootsführer.

"Hein, lass mich an Land, ich kann an Bord nicht.............."
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  #36  
Alt 26.07.2017, 15:34
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Darum ging es mir doch. Da sollte man vielleicht "Du" durch "Dein Freund" ersetzen, denn er kann nicht Schiffsführer sein. Naja, außer das Boot hat nur 5 PS.
Klaro! Hatte mich jetzt nicht auf Dich bezogen sondern auf den, der die Pappe hat. Im Gegensatz zum Auto, wo es gesetzlich verboten ist, jemanden ans Steuer zu lassen, der keinen Führerschein hat, ist es beim Schiff nicht vorgegeben bzw. nur durch die Regelung, ab 16 Jahren. Ist ja auch in der Berufsschiffahrt so, dass durchaus der Schiffsjunge mal am Steuer steht oder die mitfahrende Ehefrau des Schiffsführers.

Aber im Fall des Falles trägt der Inhaber des SBF die Verantwortung, auch wenn er den Kahn nicht selbst gemietet hat. Der Vermieter bzw. Vercharterer will jemanden sehen, der den SBF hat und der ist dann eben auch der Kommandant und hat automatisch den Hut auf.

LG Werner

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  #37  
Alt 26.07.2017, 16:13
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  #38  
Alt 26.07.2017, 17:31
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Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass diese Regelung für hochmotorisierte und oder schnell fahrende Boote nicht gilt, da dort der Bootsführer, bzw. Führerscheininhaber zu jeder Zeit die tatsächliche Gewalt über das Boot ausüben muss. Und das ist nicht erreichbar, wenn ein anderer am Steuer sitzt...
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  #39  
Alt 26.07.2017, 17:35
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass diese Regelung für hochmotorisierte und oder schnell fahrende Boote nicht gilt, da dort der Bootsführer, bzw. Führerscheininhaber zu jeder Zeit die tatsächliche Gewalt über das Boot ausüben muss. Und das ist nicht erreichbar, wenn ein anderer am Steuer sitzt...
Also ich kann jederzeit eingreifen wenn jemand am Steuer sitzt. Kein Problem.
Man sollte halt nicht unter deck schlafen oder in der Sitzecke sitzen.
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  #40  
Alt 26.07.2017, 19:49
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Zitat:
Zitat von Akki Beitrag anzeigen
Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass diese Regelung für hochmotorisierte und oder schnell fahrende Boote nicht gilt, da dort der Bootsführer, bzw. Führerscheininhaber zu jeder Zeit die tatsächliche Gewalt über das Boot ausüben muss. Und das ist nicht erreichbar, wenn ein anderer am Steuer sitzt...
Wie devinierst du "hochmotorisiert und schnell"?
In der Fahrschule für SBF Binnen war nie die Rede von Begrenzung des Motors oder Geschwindigkeit. Gibt nur ne Begrenzung der max Länge.
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Gruß, Klaus

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  #41  
Alt 26.07.2017, 20:36
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Also ich habe in der Fahrschule auch gelernt, dass der Schiffsführer bestimmt werden muss, sofern mehrere dazu berechtigte Personen an Bord sind (also Schein haben bzw. beim 15 PS Boot ist ja jeder gesunde Ü-16-jähriger berechtigt, Schiffsführer zu sein). Ist ja auch Prüfungsfrage.

Das aber der Halter des Bootes automatisch der Schiffsführer zu sein hat (sofern er an Bord ist) wie einige hier schreiben, ist mir neu.

Auf (e)inem 15 PS Boot könnte die Sache so aussehen, wenn ich will:
Ich habe zwar den SBF binnen, aber den kann ich ja zu Hause lassen.
Ich fahre mit einer 16-jährigen.
Ich bin zwar der Halter des Bootes, aber weil ich jetzt ein Bier trinken möchte, legen wir fest, das nicht ich, sondern die Mitfahrerin ab jetzt Bootsführerin ist und auch fährt. Fertig aus.
Oder wenn es zwei MitfahrerInnen über 16 Jahre sind, kann einer von den beiden auch nur Bootsführer sein und der andere ist Rudergänger, während ich ganz entspannt mit meinem Bier hinten sitze.
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  #42  
Alt 26.07.2017, 22:28
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Christian
Ich fahre mit einer 16-jährigen. ...Oder wenn es zwei MitfahrerInnen über 16 Jahre sind
Uhi , vorsicht, jetzt wird es schlüpfrig! Und interessant ...
Ich bitte um genauere Informationen (Fotos sind immer gut!) zu den 16-Jährigen oder leicht über 16 jährigen Mädels um deren Kompetenz beurteilen zu können. Dabei geht es mir jetzt nicht vordergründig um deren Kompetenzen als führerscheinlose Rudergänger oder Bootsführerinnen.

Klaus, begeistert von der Diskussion
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  #43  
Alt 26.07.2017, 23:02
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ChrAK78 ChrAK78 ist offline
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Uhi , vorsicht, jetzt wird es schlüpfrig! Und interessant ...
Ich bitte um genauere Informationen (Fotos sind immer gut!) zu den 16-Jährigen oder leicht über 16 jährigen Mädels um deren Kompetenz beurteilen zu können.
1. Deine schmutzigen Fantasien mal wieder, wie Du Dir bildlich vorstellst, dass ich....
2. Ich habe vor dem Alter von 16 Jahren nur das Wort "über" oder "mindestens" vergessen. Es könnte also genauso gut ein/e 90-jährige/r gemeint sein (dann wäre aber zu klären, ob diese Person denn NOCH genügend geistig und körperlich geeignet ist, um als Rudergänger zu agieren).
3. Es gibt kein 16-jähriges Mädel, dass ich explizit meine. Das war nur ein fiktives Beispiel.

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Dabei geht es mir jetzt nicht vordergründig um deren Kompetenzen als führerscheinlose Rudergänger oder Bootsführerinnen.
Sondern...? Was dann?
Das wäre doch off topic.
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  #44  
Alt 27.07.2017, 07:34
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Zitat:
Zitat von ChrAK78 Beitrag anzeigen
Also ich habe in der Fahrschule auch gelernt, dass der Schiffsführer bestimmt werden muss, sofern mehrere dazu berechtigte Personen an Bord sind (also Schein haben bzw. beim 15 PS Boot ist ja jeder gesunde Ü-16-jähriger berechtigt, Schiffsführer zu sein). Ist ja auch Prüfungsfrage.

Das aber der Halter des Bootes automatisch der Schiffsführer zu sein hat (sofern er an Bord ist) wie einige hier schreiben, ist mir neu.

Auf (e)inem 15 PS Boot könnte die Sache so aussehen, wenn ich will:
Ich habe zwar den SBF binnen, aber den kann ich ja zu Hause lassen.
Ich fahre mit einer 16-jährigen.
Ich bin zwar der Halter des Bootes, aber weil ich jetzt ein Bier trinken möchte, legen wir fest, das nicht ich, sondern die Mitfahrerin ab jetzt Bootsführerin ist und auch fährt. Fertig aus.
Oder wenn es zwei MitfahrerInnen über 16 Jahre sind, kann einer von den beiden auch nur Bootsführer sein und der andere ist Rudergänger, während ich ganz entspannt mit meinem Bier hinten sitze.
Deine Idee kann nur in Berlin sein, aber auch da zählen die Gesetze.
Auch wenn dein BSF zu Hause ist, bist du trotzdem Inhaber eines BSF und verantwortlich für deinen ohne BSF fahrenden Bootsführer und Du darf kein Bierchen an Bord trinken.
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  #45  
Alt 27.07.2017, 07:44
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Zitat:
Zitat von Neck Beitrag anzeigen
Auch wenn dein BSF zu Hause ist, bist du trotzdem Inhaber eines BSF und verantwortlich für deinen ohne BSF fahrenden Bootsführer und Du darf kein Bierchen an Bord trinken.
Wenn einer der Nicht-SBF-Inhaber der gewählte Bootsführer ist, dann darf ich doch (trotz Besitz des SBF) soviel Bier trinken wie ich will, ich bin nicht Bootsführer und nicht verantwortlich für die Kiste. Im Beispiel von ChrAK78 ging es um ein 15PS-Boot, die sind führerscheinfrei, also ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass der Skipper automatisch derjenige ist, der einen Schein hat.
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  #46  
Alt 27.07.2017, 07:47
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Wenn einer der Nicht-SBF-Inhaber der gewählte Bootsführer ist, dann darf ich doch (trotz Besitz des SBF) soviel Bier trinken wie ich will, ich bin nicht Bootsführer und nicht verantwortlich für die Kiste. Im Beispiel von ChrAK78 ging es um ein 15PS-Boot, die sind führerscheinfrei, also ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass der Skipper automatisch derjenige ist, der einen Schein hat.
Wenn ein Inhaber des SBF an Bord ist, ist dieser der verantwortliche Schiffsführer auch auf einem Führerschein freien Boot. Wenn zwei an Bord sind müssen die sich einigen wer der Schiffsführer ist.

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  #47  
Alt 27.07.2017, 08:14
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Zitat:
Zitat von cpro90 Beitrag anzeigen
Wenn einer der Nicht-SBF-Inhaber der gewählte Bootsführer ist, dann darf ich doch (trotz Besitz des SBF) soviel Bier trinken wie ich will, ich bin nicht Bootsführer und nicht verantwortlich für die Kiste. Im Beispiel von ChrAK78 ging es um ein 15PS-Boot, die sind führerscheinfrei, also ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass der Skipper automatisch derjenige ist, der einen Schein hat.
Trotzdem darf der Bootsführer, ob mit oder ohne Schein, keine Promille habe.
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Alt 27.07.2017, 08:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn ein Inhaber des SBF an Bord ist, ist dieser der verantwortliche Schiffsführer auch auf einem Führerschein freien Boot. Wenn zwei an Bord sind müssen die sich einigen wer der Schiffsführer ist.

Dann kann er keinen Führerscheinlosen zum Schiffsführer erklären.
Moin,
das kann ich so nicht glauben.
Dass es einen Schiffsführer geben muss, ist klar.
Aber dass es auf einem führerscheinfreien Boot der mit dem SBF sein muss?
Z.B. wenn ich, als Führerscheininhaber, bei einem Kollegen ohne Führerschein auf seinem führerscheinfreiem Boot mitfahre, soll ich dann automatisch der Schiffsführer sei?

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  #49  
Alt 27.07.2017, 08:32
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Weder Bootsführer noch Rudergänger dürfen getrunken haben, aber das hat auch niemand angezweifelt.

Volker, hast Du eine Quelle dafür, dass bei einem führerscheinfreien Boot automatisch der (einzige) SBF-Inhaber der Bootsführer ist, man in diesem Fall also niemanden ohne SBF zum Bootsführer machen kann?
Ich will dem gar nicht widersprechen, es macht auch irgendwo Sinn. Aber bei solchen Diskussionen
führen Behauptungen ohne Quellenangaben nicht dazu, dass die Diskussion irgendwann ein einvernehmliches Ende findet

Nachtrag: Bei erneutem Darüber-Nachdenken habe ich doch so meine Zweifel an der Begründbarkeit dieser Aussage. Jörgs zwischenzeitlich angeführtes Argument ist eine Seite. Aber weiterhin (um beim Alkohol zu bleiben ): Das würde ja bedeuten, dass ein alleiniger SBF-Inhaber niemals etwas getrunken haben darf, wenn er auf einem fremden führerscheinfreien Boot mitfährt. Wenn er zu Beginn automatisch Bootsführer wird, okay. Dann darf er auch nichts trinken. Aber wenn er mit 1 Promille aufs Boot kommt und nur passiver Mitfahrer sein will?
Ich denke mit Logik und Nachvollziehbarkeit kommt man hier nicht weiter. Da helfen nur § § § § § § §.....

Geändert von martin.g (27.07.2017 um 08:39 Uhr)
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  #50  
Alt 27.07.2017, 08:41
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Trotzdem darf der Bootsführer, ob mit oder ohne Schein, keine Promille habe.
So ist es auf Wasserwegen. Als Beifahrer im Auto ist das egal.
Hab ich auch gar nicht geschrieben. Ich hab gesagt, wenn ich nicht Bootsführer bin, aber der einzige mit Schein, dann hab ich keine Verantwortung und darf auch trinken.
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