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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 04.09.2017, 11:39
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
dann wird wohl der alte Eigner die Räumung seines Liegeplatzes durchsetzen müssen und ggf. die von ihm gezahlten Gebühren wg. Nutzungsausfall eintreiben müssen.
Sinnvollerweise sollte er dies schon im Kaufvertrag für das Boot untermauert haben.

Bis dann

Dominic
So blöd es klingt das ist nicht Sache des Alt Eigners ... Der Verkauf und die Übergabe wurden gemacht.... dann muss sich der Verein darum kümmern das sein Eigentum geräumt wird.

Würde dies der Alt Eigner allerdings so durchziehen würde dies wohl auf ein Missverhältnis mit dem Verein rauslaufen.
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  #27  
Alt 04.09.2017, 11:49
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
so pauschal würde ich das nicht behaupten. Letztendlich hat ja nicht der Verein als juristische Person die Misere verursacht sondern der Verkäufer des Bootes und zum jetzigen Zeitpunkt hat der Verein selbst ja auch keinen Nachteil, er bekommt ja seine Gebühr vom alten Eigner.
Der Verein muss ja nicht den Rechtsanspruch für seinen Vertragspartner gegenüber Dritten durchsetzen.

Ist aber, wie schon geschrieben, nicht so einfach zu beantworten, ohne den Vertrag über den Liegeplatz und geltende AGB (z.B.Vereinssatzung), Kaufvertrag für das Boot mit Nebenabreden etc. zu kennen.

Bis dann

Dominic
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  #28  
Alt 04.09.2017, 15:06
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Hmm,kenne eure Vereinssatzung ja nicht, aber bei den mir bekannten Vereinen steht überall drin das der Eigner für sein Boot verantwortlich ist und nicht der Verein.
Also, da liegt ein Boot seit Monaten am Steg, nen gewissen Pflege-Stau aka Wartungsstau kann man da ja unterstellen.
Nun komm ich eines Morgens als " Stegverantwortlicher" nichts böses ahnent zur Steganlage und drehe meine Runde . Dabei sehe ich besagtes Boot und denke: " Sapperlot liegt das Boot nicht nen paar Zentimeter tiefer im Wasser als gestern?."
Ich geh näher zum Boot und sehe ein zwei kleine bunte Schlieren auf dem Wasser.
Da ich keinen Schlüssel habe kann ich ja nicht ins Boot, also bleibt mir gar nichts anderes übrig wie die Feuerwehr zu rufen, da ich doch die Gefahr sehe, das Betriebsstoffe auslaufen und was man da macht?
.
Ich bin mir ziemlich sicher, das das Boot in kürzester Zeit an Land wäre. Und die Rechnung an den Eigner dürfte deutlich schneller und rigoroser eingefordert werden wie vom Verein überhaupt möglich.
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  #29  
Alt 04.09.2017, 17:33
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Mork Mork ist offline
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Sag mal, werden bei euch nicht auch immer wieder Boote, gerade Holzboote, des Nächtens vom Steg geklaut?
Mir war so, als ob ich da mal was gehört hätte.
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- commeo ergo sum! -

Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #30  
Alt 04.09.2017, 18:17
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Hallo,
ich weiss ja nicht, wie es anderorts ist. Aber bei uns kann die Obrigkeit (Feuerwehr, Polizei, WSA) ein sinkendes Boot von einem Nichtsinkenden unterscheiden.

Bei "mutwilliger Alarmierung" ist der Adressat für den Kostenbescheid auch in den meisten Bundesländern ziemlich klar, da muss man dann noch nicht einmal versuchen, beim Bootseigner die Kosten einzutreiben.

Bis dann

Dominic
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  #31  
Alt 05.09.2017, 05:34
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
... es ist stillschweigend ein Vertrag mit dem neuen Eigner zustande gekommen. ...
Auf welcher rechtlichen Basis soll das in diesem Fall geschehen sein

Gruß Lutz
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  #32  
Alt 05.09.2017, 06:06
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
So blöd es klingt das ist nicht Sache des Alt Eigners ... Der Verkauf und die Übergabe wurden gemacht.... dann muss sich der Verein darum kümmern das sein Eigentum geräumt wird.

Würde dies der Alt Eigner allerdings so durchziehen würde dies wohl auf ein Missverhältnis mit dem Verein rauslaufen.
Wenn Du eine Garage gemietet hast und verkaufst Dein Auto, dann muss der Vermieter der Garage dafür sorgen dass der neue Eigentümer die Garage räumt
Bischen eigenwillige Rechtsauffassung .

In unserem Verein hätte definitiv der Alteigner das Problem, weil er sein Boot verkauft hat und nicht dafür gesorgt hat, dass der ihm zugewiesene Liegeplatz geräumt wird.
Da würde ich mich als Verein(svorstand) aber ganz weit zurücklehnen und abwarten was er da "durchziehen" will.
Selbst eine Kündigung würde erst nach Beräumung des Liegeplatzes wirksam werden.

Gruß Lutz
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  #33  
Alt 05.09.2017, 06:29
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mal ein ganz banaler Vorschlag, der Verein wird ja wohl eine Adresse oder Telefonnummer vom Verkäufer haben, setzt euch doch mit ihm in Verbindung und redet über die angelegenheit... Vielleicht hat der Verkäufer dem Käufer bewilligt den Platz so lange zu benutzen oder weiß wieso der Holzhaufen noch im Hafen verbleibt...

Lg
Roland
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  #34  
Alt 05.09.2017, 07:15
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Auf welcher rechtlichen Basis soll das in diesem Fall geschehen sein
wenn für den Käufer klar erkennbar (selbst bei unterstellter Dummheit) gewesen sein muss, dass durch das weitere Liegen im Yachthafen nach Kaufabschluss Gebühren anfallen, z.B. wenn unübersehbar (auch von Land) entsprechende Beschilderung darauf hinweist.

Dies wird man wohl nicht oft bis gar nicht vorfinden, aber den Ball hast Du selber so ins Spiel gebracht. Du wolltest zwar die höheren Gastgebühren verlangen, aber ohne das ein Rechtsgeschäft zwischen Käufer und Hafenbetreiber zustande gekommen wäre, in dem der Käufer die höheren Gebühren als Bestandteil der Geschäftsbedingungen anerkannt hätte.

Da aber offensichtlich der Liegeplatz noch an den Alteigner vermietet ist, spielt das aber auch keine Rolle mehr.
Der Verein als Hafenbetreiber wäre nur wieder mit im Boot, wenn er im Vertrag mit dem Alt-Eigner zum Liegeplatz Fallstricke eingebaut hätte, oder das Boot eine unmittelbare Gefahr/Störung darstellt.

Bis dann

Dominic
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  #35  
Alt 05.09.2017, 12:15
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Der Liegeplatz - ich gehe mal davon aus, dass das Boot noch am Steg "des Verkäufers" liegt - ist ja erst mal bezahlt.
Daher muss der Käufer m.E. nicht zwangsweise davon ausgehen, dass er dafür was bezahlen muss.

Deshalb würde ich als Verein dem Käufer mitteilen, dass ab sofort Liegegebühren als Gastlieger anfallen und das Boot bis zum ... aus dem Hafen zu entfernen ist.

Nach Fristablauf Können diese Liegegebühren per Mahnbescheid (gerichtsfest, weil schriftlich mitgeteilt) eingefordert werden.
Wird dem Mahnbescheid jedoch wegen nachträglich erhobener Kosten widersprochen, ist es m.E. zumindest ungewiss ob das Gericht dann auch einen stillschweigenden Vertragsabschluss sieht.

Gruß Lutz
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  #36  
Alt 05.09.2017, 12:24
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Der Liegeplatz - ich gehe mal davon aus, dass das Boot noch am Steg "des Verkäufers" liegt - ist ja erst mal bezahlt.
Du gehst davon aus, das der Vertrag mit dem Verien auf den Käufer übergegangen ist.
Woher nimmst du das? Warum sollte bei einem Bootsverkauf der Steiger mitgehen.

Wenn ich mein Boot verkaufe bleibt mein Steg trotzdem mein Eigentum da ich diesen ja nicht mit dem Boot verkaufe.

Der Alteigner will ja wie weiter oben beschrieben sein neues Boot an den Vertraglich vom Verein gemieteten Steg legen.
Dort liegt aber noch sein altes Boot.....
Also meiner Meinung nach müssen Alteigner und Verien gleichermassen Druck auf den Käufer ausüben den Platz zu räumen.
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  #37  
Alt 05.09.2017, 13:07
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Wenn der Liegeplatz noch dem Alteigentümer gehört, dann liegt es ausschließlich an ihm, sein Recht auf den Platz bei dem einzufordern, der ihn gerade mißbraucht.. der neue Eigentümer. Schriftlich Frist setzen, abwarten, hoffen das er räumt.. Ansonsten muss man wohl erstmal auf eigene Kosten das Boot dort wegschaffen, einen Abschleppdienst wie auf der Straße gibt es ja leider nicht. Der Verein hat damit gar nicht viel zu tun, er bekommt ja momentan sein Geld.. Ihm entsteht also kein Schaden

Es grüßt der Tomber
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  #38  
Alt 05.09.2017, 15:57
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Zitat:
Zitat von Tomber42 Beitrag anzeigen
Wenn der Liegeplatz noch dem Alteigentümer gehört, dann liegt es ausschließlich an ihm, sein Recht auf den Platz bei dem einzufordern, der ihn gerade mißbraucht.. der neue Eigentümer
Seh` ich anders.

Das Recht auf den Platz fordert er beim Verein ein, an den entrichtet er ja auch die Liegeplatzgebühr. Leistung gegen Leistung. Habe ich eine Wohnung gemietet und da hocken noch Vormieter drin ist es ja auch Sache des Vermieters, diese loszuwerden, und nicht mein Problem.

Der Verein kann dann den unrechtmäßigen Besetzer belangen, der ohne Vertrag oder Vereinbarung einen Liegeplatz blockiert. Wie der Verein das durchsetzen kann, das wurde weiter oben schon mehrfach besprochen.

Wer sich zurücklehnen kann ist der alte Eigner, am Zug ist erst mal der Verein. Ob ihm aus den internen Vereinsregelungen irgendwelche Mithilfepflichten erwachsen kann man ja von hier nicht beurteilen.
Zugegebenermaßen ist die Situation für alle Beteiligten auch im Hinblick auf das weitere Vereins(zusammen)leben aber angespannt, und man muß auch außerhalb der gesetzlichen Rechte und Pflichten natürlich gut aufpassen, was man wie tut und fordert.
Ich gehe daher davon aus, daß es auf ein "Verein und Alteigner üben gemeinsam auf Neueigner Druck aus"-Szenario rausläuft, wie Billi es eins weiter oben auch schon beschrieben hat.

LG
Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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  #39  
Alt 05.09.2017, 16:20
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Zitat:
Zitat von thomas020370 Beitrag anzeigen
Seh` ich anders.

Das Recht auf den Platz fordert er beim Verein ein, an den entrichtet er ja auch die Liegeplatzgebühr. Leistung gegen Leistung. Habe ich eine Wohnung gemietet und da hocken noch Vormieter drin ist es ja auch Sache des Vermieters, diese loszuwerden, und nicht mein Problem.
Dein Vergleich mit den Vormietern einer Wohnung hinkt Thomas, sollte das Boot auf dem Platz des Verkäufers liegen.

Ohne jeden juristischen Hintergrund sehe ich in diesem Fall den Verkäufer in der Pflicht. Ohne ihn würde das Boot gar nicht dort liegen.
Ich könnte mir sogar vorstellen, daß der Verein vom Verkäufer verlangen kann sich darum zu kümmern, wenn es nicht gewünscht ist, daß vereinsfremde Boote im Hafen liegen.
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  #40  
Alt 05.09.2017, 19:42
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Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
.. Der alte Eigner hat übrigens ein neues Boot und benötigt den Liegeplatz selbst.
Das meinte ich, mit in unserem Verein hätte der Alteigentümer das Problem.
Der von ihm bezahlte Liegeplatz ist durch das von ihm verkaufte Boot blockiert.

Damit hat eher der Alteigentümer als der Verein ein Problem - kommt natürlich auch auf die Vereinssatzung an.

Ich gehe aber davon aus, das Verein und Alteigentümer an einem Strang ziehen und den Neueigentümer mit dem Boot aus dem Hafen haben wollen.

Ohne gütliche Einigung mit dem Neueigentümer wird das (legal) nicht sehr schnell zu bewerkstelligen sein.

Gruß Lutz
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  #41  
Alt 05.09.2017, 23:15
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Die zweite juristisch interessante Frage wäre wenn das Boot jetzt tatsächlich zur Gefahr wird - sinkt und Treibstoff droht ins Wasser zu gelangen - was passiert dann? Und vor allem wer bezahlt das wenn da tatsächlich die Feuerwehr mit Kranwagen und Tieflader anrückt? Darüber sollte man sich ernsthaft Gedanken machen bevor jemand die ersten Schlieren auf dem Wasser entdeckt....

Gruß
Chris
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  #42  
Alt 06.09.2017, 05:28
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Die zweite juristisch interessante Frage wäre wenn das Boot jetzt tatsächlich zur Gefahr wird - sinkt und Treibstoff droht ins Wasser zu gelangen - was passiert dann? Und vor allem wer bezahlt das wenn da tatsächlich die Feuerwehr mit Kranwagen und Tieflader anrückt? Darüber sollte man sich ernsthaft Gedanken machen bevor jemand die ersten Schlieren auf dem Wasser entdeckt....

Gruß
Chris
Haftpflichtig ist immer der Verursacher und das wäre in diesem Fall der Eigentümer des Bootes.

Gruß Lutz
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  #43  
Alt 06.09.2017, 06:16
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Und genau das macht uns Bauchschmerzen, dass hier ein Platz unrechtmäßig belegt ist, ist verkraftbar. Aber wenn das Boot sinken sollte und geborgen, gelagert und gegebenen Falls entsorgt werden muss...

Eine Haftpflicht, die bei uns Pflicht ist wurde für das Boot nicht nachgewiesen. Wie es um die Solvenz des Käufers steht, ist uns nicht bekannt und wenn es blöd läuft sitzen wir auf den Kosten und der Eigentümer hebt die Hand!
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  #44  
Alt 06.09.2017, 07:32
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Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
Und genau das macht uns Bauchschmerzen, dass hier ein Platz unrechtmäßig belegt ist, ist verkraftbar. Aber wenn das Boot sinken sollte und geborgen, gelagert und gegebenen Falls entsorgt werden muss...

Eine Haftpflicht, die bei uns Pflicht ist wurde für das Boot nicht nachgewiesen. Wie es um die Solvenz des Käufers steht, ist uns nicht bekannt und wenn es blöd läuft sitzen wir auf den Kosten und der Eigentümer hebt die Hand!
Dann habt ihr noch den Liegeplatzinhaber .
Der ist dann (dummerweise) dran. Und daher sollte ER die Angelegenheit in seinem Interesse
vorantreiben und zu Ende bringen .
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Geändert von hermann.l (06.09.2017 um 07:37 Uhr)
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  #45  
Alt 06.09.2017, 07:45
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Ihr vermischt hier sehr sehr vieles!

Es ist ein Vereinsliegeplatz, die sind in der Regel nicht Platzgebunden d.h. das Mitglied bekommt für seine Jahresliegegebühr das Anrecht auf eine Unterbringung seines Boots und einen Liegeplatz zugewiesen, kann aber auch jederzeit angewiesen werden zu wechseln. Eine Untervermietung ist nicht möglich/zulässig, somit konnte er den Liegeplatz nicht mitgeben und der Neueigner musste den Hafenmeister/Vorstand fragen ob er dort eine Zeit als Gast liegen kann. Hat er das nicht getan ist er "Wild-Lieger".
Es ist ähnlich zu sehen wie wenn ich ein Auto kaufe, welches an eine Parkuhr steht. Da ist dann auch der Neueigentümer zur Zahlung verpflichtet.
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  #46  
Alt 06.09.2017, 08:02
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Hallo Emotion,

genau so ist es aus meiner Sicht ja auch. Sollte das Boot geborgen werden müssen, müsste der "Neueigner" die Kosten tragen.

Nur ist er nicht solvent, muss der Verein als Betreiber die Kosten zunächst übernehmen und kann sich dann einen Titel erklagen... Und somit hat der Verein die A...Karte!
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  #47  
Alt 06.09.2017, 08:21
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Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
Und genau das macht uns Bauchschmerzen, ...
Dann fangt endlich an zu handeln.

Zitat:
Zitat von Triumph+Mini Beitrag anzeigen
Und genau das macht uns Bauchschmerzen, dass hier ein Platz unrechtmäßig belegt ist, ist verkraftbar. Aber wenn das Boot sinken sollte und geborgen, gelagert und gegebenen Falls entsorgt werden muss...

Eine Haftpflicht, die bei uns Pflicht ist wurde für das Boot nicht nachgewiesen. Wie es um die Solvenz des Käufers steht, ist uns nicht bekannt und wenn es blöd läuft sitzen wir auf den Kosten und der Eigentümer hebt die Hand!
Wie ist denn das Verhältnis Verein-Alteigentümer?
Zunächst müsste klar sein, dass der Eigentumsübergang stattgefunden hat, also das Boot tasächlich verkauft ist.
Dann sollte der Alteigner dem Aussteller des Kennzeichens (WSA, DMYV, ... die Änderung der Eigentumsverhältnisse (§9 (1) 3. der KlFzKV-BinSch)mitteilen.

Da es primär nicht um bisher angefallene Liegekosten geht, ist es auch völlig egal, ob nun (stillschweigend) ein Vertrag mit dem Neueigner zustande gekommen ist oder nicht.

Dem Neueigner per Einschreiben mitteilen, dass die aus Kulanz gestattete Liegedauer mit sofortiger Wirkung endet und ab 07.09.2017 Gastliegegebüren in Höhe von x €/ Tag anfallen und das Boot bis spätestens 15.09.2017 den Hafen verlassen muss.
Weiterhin mitteilen, dass zur Abwendung einer drohenden Gefahr (z.B. Sinken) das Boot betreten wird, entsprechende Gegenmaßnahme ergriffen werden und für dabei trotz größter Sorgfalt evtl. entstehende Schäden keine Haftung übernommen wird.
Die Kosten für diese Dienstleistung werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Damit ist der Neueigner erstmal in Verzug gesetzt und ihr solltet rechtlich abgesichert sein, wenn ihr das Boot am Sinken hindern müsst oder ist das Holz so morsch, dass der Kahn auseinander zu brechen droht

Verstreicht die Frist fruchtlos, Mahnbescheid beantragen und ankreuzen, dass im Falle eines Widerspruchs die Durchführung des strittigen Verfahrens beantragt wird.

Je nach Reaktion des Neueigners ist dann die weitere Vorgehensweise festzulegen.

Gruß Lutz
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  #48  
Alt 06.09.2017, 08:21
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Nein der Verein kann jetzt handeln.

Ist euer Hafen im Binnen oder Seegewässer?
Wenn Binnen, über das WSA offiziell Eigner feststellen lassen (hoffentlich um, bzw. zumindest abgemeldet)
Dann Schreiben aufsetzten mit Doppeltem offiziellen Tagessatz, da er ohne Absprache/Genehmigung die Liegestelle blockiert. Mit Fristsetzung und Konsequenzen, das im Falle der Nichtabholung/Zahlung das Schiff verlegt und bei weiterer Fristüberschreitung kostenpflichtig Entsorgt wird.

Ggf. Angebot vom Schrotti beilegen, was der für den Kahn bezahlt wenn er ihn abholt (inkl. Kranen).

Von diesem Preis Rückwärts mit dem doppelten Tagessatz die Frist errechnen.
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  #49  
Alt 06.09.2017, 08:25
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Der ehemalige Eigner hat damit aber den ihm zugewiesenen Liegeplatz ohne
Genehmigung des Anlagenbetreibers einer fremden Person überlassen und
duldet das Liegen OHNE Haftpflichtversicherungsnachweis. Der ehemalige
Bootseigner ist und bleibt der Verantwortliche für die Nutzung des Liegeplatzes.
Ich unterstelle mal , dass kein Verantwortlicher des Anlagenbetreibers dazu eine
Nutzungsgenehmigung erteilt hat. Wenn aber eine Genehmigung , durch Duldung oder
sonstwie gegeben ist , dann ist der Voreigner raus aus der Nummer und kann sich
"die Hände reiben" .
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  #50  
Alt 06.09.2017, 08:27
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Zitat:
Zitat von hermann.l Beitrag anzeigen
Der ehemalige Eigner hat damit aber den ihm zugewiesenen Liegeplatz ohne
Genehmigung des Anlagenbetreibers einer fremden Person überlassen und
duldet das Liegen OHNE Haftpflichtversicherungsnachweis. Der ehemalige
Bootseigner ist und bleibt der Verantwortliche für die Nutzung des Liegeplatzes.
Ich unterstelle mal , dass kein Verantwortlicher des Anlagenbetreibers dazu eine
Nutzungsgenehmigung erteilt hat. Wenn aber eine Genehmigung , durch Duldung oder
sonstwie gegeben ist , dann ist der Voreigner raus aus der Nummer und kann sich
"die Hände reiben" .
Das kann er Voreigner gar nicht!
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