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  #26  
Alt 02.10.2017, 23:16
Josse Josse ist offline
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Danke für die vielen Antworten

Ich halt euch mal auf dem laufenden.

Aber noch m um das hier kurz klar zustellen :

Es gibt hier keine schwerverletzten oder dergleichen.

Das "Opfer" kann normal laufen und war grad gestern erst wieder aufm Nordderby in Hamburg.

Zum Arzt ist er auch erst nach über einer Woche, und das nur weil ich ihn gedrängt habe.

Mir ginge nur mal generell mal zu hören wie die Erfahrungen da sind, und das hat doch wunderbar geklappt und ich hab ein paar nützliche Tipps bekommen.

Vielen Dank
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  #27  
Alt 02.10.2017, 23:30
Benutzerbild von fliegerdidi
fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Zitat:
Zitat von Tamino Beitrag anzeigen
Das soll doch hoffentlich ironisch sein , oder?
Nein !
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  #28  
Alt 02.10.2017, 23:39
Tamino Tamino ist offline
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Nein !

na dann prost Mahlzeit
__________________
Handbreit Jens
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  #29  
Alt 02.10.2017, 23:48
RING18 RING18 ist offline
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Zitat:
Zitat von fliegerdidi Beitrag anzeigen
Nein !

Du weißt schon was ein Tube ist und wie man ihn benutzt

Das Ziel ist den der drauf sitzt runter zu werfen und ihm dabei viel Spaß zu bereiten. Da kann man dem TE nulkommagarkeinen Vorwurf machen
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  #30  
Alt 02.10.2017, 23:48
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immermutig immermutig ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank033 Beitrag anzeigen
Es ist ja gut gemeint wenn hier einige "helfen" wollen und
Versicherungsexperten spielen.
Leider stimmen hier einige Aussagen fachlich überhaupt nicht.

Am besten rufst du einfach mal bei deiner eigenen
Krankenversicherung an und machst dich da mal
fachlich schlau

Nur so viel: Ihr Versicherter hatte einen Unfall der Kosten verursacht.
Sollte das Verschulden des Unfalles aber bei jemand anderem liegen,
haben diese die Möglichkeit sich Kosten wiederzuholen.
Deswegen müssen die natürlich auch nachfragen wie es zu dem
Unfall kam und gegen wen evt. Ansprüche geltend gemacht werden können. Das heißt aber noch lange nicht dass da was kommt.
Deswegen:
Über deine Entscheidung aufs Wasser zu gehen mit einem
dir fremden Boot/Technik ohne Haftpflichtschutz möchte ich
gar nicht viel schreiben -> https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

Wenn du wegen einer Fahrt pleite sein möchtest .... o.k.

Gruss
Frank
Hallo Frank so lapidar würde ich das nicht abtuen
ein Auszug aus einer Bootshaftpflicht lautet:

Auch Kapitäne haften
Dass Eigentum verpflichtet, gilt auch für Kapitäne. So kann es selbst dem besten Schiffer passieren, dass sich beispielsweise eine
Kollision mit einem anderen Boot nicht vermeiden lässt. Das ist ärgerlich und kann wirklich teuer werden. Deshalb gibt es die
Sportboot-Haftpflichtversicherung. Sie bietet den notwendigen finanziellen Schutz in solchen Fällen – schnell und unkompliziert.
Versicherungsleistungen im Überblick
Prüfung der Haftpflichtfrage Egal, ob im In- oder Ausland, wenn aus dem Halten, Besitz und Gebrauch von WassersportFahrzeugen
Haftpflichtansprüche gegenüber unserem Versicherten entstehen, springt die
Sportboot-Haftpflichtversicherung ein.
Zum Schutz des Versicherten wird immer die Haftung geprüft und werden unberechtigte
bzw. überhöhte Forderungen abgewehrt. Muss die Haftungsfrage gerichtlich entschieden
werden, kümmern wir uns um die Vertretung des Versicherten und übernehmen die
Kosten.
Das kann z. B. sein, wenn
• wegen unvorsichtiger Fahrweise mit einem Motorboot ein anderes Boot beschädigt
wird,
• durch ungeschicktes Manövrieren des Bootsfahrers ein Mitfahrer durch ein Segel
verletzt wird,
• beim Ziehen von Wasserskiläufern oder Schirmdrachenfliegern eine Person verletzt
wird.


Und die schreiben das nicht rein wenn es nicht so wäre
denn eine Haftpflicht zahlt nur wenn Ich haftpflichtig bin
ansonst zahlen die nichts.
Der Auszug ist übrigens aus einer Deutschen Versicherung.
Das soll jetzt keine angst-mache an den Verursacher sein
Aber rein Rechtlich ist da für den Geschädigten was zu holen.
__________________
LG. Hans
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  #31  
Alt 02.10.2017, 23:51
Dominic Dominic ist offline
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Ort: Niederrhein
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1.131 Danke in 416 Beiträgen
Dominic eine Nachricht über ICQ schicken
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Hallo,
also ein "Tube" ist ja kein eigenständiges Fahrzeug, sondern bildet als Schwimmkörper oder Kleinfahrzeug ohne eigenen Antrieb einen Verband mit einem schleppenden Kleinfahrzeug. Der Schiffsführer des schleppenden Fahrzeuges ist schifffahrtspolizeilich gesehen gleichzeitig Führer des Verbandes, also ist i.d.R. auch für Schäden haftbar zu machen, die der Tube verursacht.

Also pauschal sagen der Schiffsführer ist haftungsrechtlich raus, wenn jmd. an Bord seines Verbandes in Fahrt sich verletzt, würde ich jetzt nicht einfach behaupten wollen.
Sollte die Geschichte im Klagefall an ein Schifffahrtsgericht verwiesen werden, sehe ich für selbigen schwarz.

Bis dann

Dominic
__________________
- Schleusenwärter sind auch Menschen -
www.binnenschifferforum.com
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  #32  
Alt 02.10.2017, 23:53
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immermutig immermutig ist offline
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Boot: Bayliner 300; Honwave
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Zitat:
Zitat von RING18 Beitrag anzeigen
Du weißt schon was ein Tube ist und wie man ihn benutzt

Das Ziel ist den der drauf sitzt runter zu werfen und ihm dabei viel Spaß zu bereiten. Da kann man dem TE nulkommagarkeinen Vorwurf machen
Nur solange nichts passiert danach solltest du abgesichert sein.
__________________
LG. Hans
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  #33  
Alt 03.10.2017, 08:13
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Shearline Shearline ist offline
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Zitat:
Zitat von huebi Beitrag anzeigen
Könnte es sein, daß solche Dinge in Deutschland anders geregelt werden als in Österreich?
Bei uns gab's erst kürzlich ein Urteil des obersten Gerichtshofes zu einem ähnlich gelagerten Fall: https://kurier.at/chronik/oesterreic...en/289.579.720

Demnach wurde die Schuld dem "Bananenpassagier" zugesprochen, da dieser das Risiko kennen sollte, auf das er sich einlässt.
__________________
Cheers, Ingo
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  #34  
Alt 03.10.2017, 09:17
G Leiter G Leiter ist offline
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567 Danke in 288 Beiträgen
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Wir bewegen uns beim Betrieb eines Sportbott nicht im Bereich der Gefährdungshaftung, bedeutet das als Voraussetzung für Haftung ein Verschulden vorliegen muss. Du müsstest durch fahrlässiges Verhalten den Vorfall (mit) verschuldet haben. Das habe ich bisher nicht heraus gelesen.

Sofern sich dein Kumpel und Du bei den Aussagen zum Hergang nicht dämlich anstellen dürfte Dir nichts passieren.
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  #35  
Alt 03.10.2017, 09:48
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michael.b michael.b ist offline
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2.913 Danke in 1.526 Beiträgen
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Ich bekomm immer nach Unfällen ein Fragebogen der Krankenversicherung wo der Unfallhergang und Beteiligte abgefragt werden.Dann prüft die Versicherung ob noch wer Anderes haftbar ist!Das ist ein ganz normaler Vorgang!
Mfg Michael
__________________
5 LITER IS A GAS CANISTER, NOT AN ENGINE SIZE


Überschüsiges Bootszubehör findet Ihr im Link unten!
https://www.boote-forum.de/album.php?albumid=5947
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  #36  
Alt 03.10.2017, 09:49
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mfk mfk ist offline
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Allen newbies würde ich generell raten, es die ersten Jahre seeehr vorsichtig angehen zu lassen, bis man ein Gespür für lauernde Gefahren entwickelt hat, anstatt Grenzen auszutesten. Ich lasse mir von jedem, der mein Boot betritt, schriftlich Aufklärung und Haftungsverzicht bestätigen/erklären. Der ein oder andere hat mich schon mit großen Augen angeschaut ... Wasserski auf dem Rhein sieht nur wie Kindergeburtstag aus, ist es aber nicht.
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  #37  
Alt 03.10.2017, 10:42
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Freibeuter Freibeuter ist offline
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Zitat:
Zitat von G Leiter Beitrag anzeigen
Wir bewegen uns beim Betrieb eines Sportbott nicht im Bereich der Gefährdungshaftung, bedeutet das als Voraussetzung für Haftung ein Verschulden vorliegen muss. Du müsstest durch fahrlässiges Verhalten den Vorfall (mit) verschuldet haben. Das habe ich bisher nicht heraus gelesen.

Sofern sich dein Kumpel und Du bei den Aussagen zum Hergang nicht dämlich anstellen dürfte Dir nichts passieren.
Aber generell kann man eine Forderung nicht ausschließen. Ich würde einen Fuffi investieren und den Bogen mit einem Juristen ausfüllen. Das Leben hält soviele Fettnäpfchen parat, dass es einfach manchmal besser ist :"...auf Nummer sicher " zu gehen.
Aus der Geschichte muss man ja nur mitnehmen, dass der Skipper haftbar gemacht werden könnte und es keine pauschale Freistellung gibt.
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #38  
Alt 03.10.2017, 11:04
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
... Natürlich darfst du die lokale Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten haben ...
Zitat:
Zitat von Josse Beitrag anzeigen
... Sachen wie die Höchstgeschwindigkeit, ...
Zitat:
Zitat von Zzindbad Beitrag anzeigen
... Wichtig ist, dass du mal checkst, welche Geschwindigkeit dort maximal gefahren werden darf ...
Was habt Ihr nur mit der Geschwindigkeit

Ein Tube schleppen ist nach § 2 2. der Wasserskiverordnung (WasSkiV) nun mal "Wasserskilaufen", welches nach §1 (1) 1. nur auf ausgewiesenen Wasserflächen ausgeübt werden darf.

Nach § 1.26 1. der BinSchStrO gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht für ein Kleinfahrzeug, welches auf einer Wasserskistrecke einen "Wasserskiläufer" zieht.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #39  
Alt 03.10.2017, 11:17
Josse Josse ist offline
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4 Danke in 3 Beiträgen
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Ja klar waren wir auf einer ausgewiesenen Strecke, aber wenn ich Natürlich mit Vollgas da übers Wasser Bretter würde während der Kerl im tube hintendran hängt , dann bräuchte ich mich auch nicht wundern wenn das grob fahrlässig genannt werden würde.

Ich telefoniere morgen mal etwas rum, mal sehen ob ich da etwas nutzbares mitgeteilt bekomme.
Allen aber vielen Dank für Ihre Beiträge
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  #40  
Alt 03.10.2017, 13:07
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marsvin marsvin ist offline
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Meine Tochter hat sich vor einigen Jahren auf meinem Boot durch eine runterfallende Niedergangskappe einen Finger gebrochen. Nachdem sie sich in Behandlung begeben hatte, kam prompt ein Schreiben ihrer Krankenkasse an mich als Bootseigne, mit der Aufforderung, den Unfallhergang zu beschreiben und der Anfrage, ob und wo ich haftpflichtversichert bin.
Ich habe dann einen kurzen Bericht über den Vorfall geschrieben und meine Haftpflichtversicherung angegeben und beides in Kopie an meine Versicherung weitergeleitet, das war dann das letzte, was ich von dem Fall gehört habe,
Siggi
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  #41  
Alt 03.10.2017, 13:17
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Josse Beitrag anzeigen
Ja klar waren wir auf einer ausgewiesenen Strecke, aber wenn ich Natürlich mit Vollgas da übers Wasser Bretter würde während der Kerl im tube hintendran hängt , dann bräuchte ich mich auch nicht wundern wenn das grob fahrlässig genannt werden würde. ...
Es ging ja aber um Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und eine solche gibt es beim Wasserski nicht .

Welche Geschwindigkeit mit einem Tube sinnvoll ist, ist eine andere Frage .

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #42  
Alt 03.10.2017, 13:18
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
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9.741 Danke in 4.125 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von marsvin Beitrag anzeigen
Meine Tochter hat sich vor einigen Jahren auf meinem Boot durch eine runterfallende Niedergangskappe einen Finger gebrochen. Nachdem sie sich in Behandlung begeben hatte, kam prompt ein Schreiben ihrer Krankenkasse an mich als Bootseigne, mit der Aufforderung, den Unfallhergang zu beschreiben und der Anfrage, ob und wo ich haftpflichtversichert bin.
Da hat sich jemand aus Unachtsamkeit verletzt und der Bootseigner soll sich hinsetzten den Fall beschreiben und mit seinen Versicherungsdaten rüber kommen. Ich find das schon recht heftig. Nur mal so, was würde eigentlich passieren, wenn ich der Aufforderung der Versicherung nicht nach komme?
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  #43  
Alt 03.10.2017, 13:24
uli07 uli07 ist gerade online
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Ist doch ganz einfach. Abwarten und wenn die Versicherung deines Freundes Geld haben will und deine Versicherung, die du ja sowieso nicht hast, zahlt nicht gehst du zum Anwalt und fragst um Rat. Jetzt dahin zu gehen kostet nur unnütz Geld und ändern kannst du ja sowieso nichts.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #44  
Alt 03.10.2017, 17:39
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thaiberianer thaiberianer ist offline
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92 Danke in 39 Beiträgen
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Ich kann dir dazu etwas Mut machen.
Zunächst einmal haftest Du grundsätzlich für den entstandenen Personenschaden, falls man dir irgend ein Verschulden nachweisen kann.
Deine Privathaftpflicht leistet zunächst einmal nicht, da sie Schäden mit Motorfahrzeugen ausschließt, und es ist der Abschluss einer separaten Motorboot-Haftpflicht notwendig.
Jetzt kommt aber das aber:
Innerhalb der Privathaftpflicht gibt es noch die sogenannte Vorsorgeversicherung, die automatisch neu hinzukommende Risiken deckt, die der Versicherung noch nicht bekannt sind. Wichtig ist nur, das Du dieses Risiko nach Entstehen, spätestens mit der darauf folgenden Prämienrechnung, deiner Versicherung mitteilst, und dann auch Prämie zahlst. Aufgrund deiner Schilderung, das du das Boot gerade erst angeschafft hast, kannst Du davon ausgehen, daß die Privathaftpflicht den Schaden übernimmt, bzw. auch vielleicht unbegründete Ansprüche der Krankenkasse abweist.
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  #45  
Alt 03.10.2017, 17:47
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Fronmobil Fronmobil ist offline
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Ohne mir jetzt alle 44 Postings genau durchzulesen:

Zitat:
Der Kollege mit dem beschädigten Knie bekommt ein Schreiben von der Versicherung, auf dem er den boots Eigentümer und dessen Versicherung angeben muss., um mögliche Regress Ansprüche zu prüfen.
Welche Versicherung hat denn diesen Wunsch?
Die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Krankenkasse? Die private Krankenkasse? Die private Unfallversicherung? ...

Danach können wir weiter diskutieren.

Klaus, der den Brief in die Ablage P werfen würde
__________________
"Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann,
was er will, sondern, dass er nicht tun muss, was er nicht will."
(
Jean-Jacques Rousseau)

Geändert von Fronmobil (03.10.2017 um 17:54 Uhr)
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  #46  
Alt 03.10.2017, 18:09
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Elgar_2 Elgar_2 ist offline
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10.785 Danke in 2.967 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ohne mir jetzt alle 44 Postings genau durchzulesen:

Welche Versicherung hat denn diesen Wunsch?
Die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Krankenkasse? Die private Krankenkasse? Die private Unfallversicherung? ...

Danach können wir weiter diskutieren.

Klaus, der den Brief in die Ablage P werfen würde
Es wird die Kasse sein die als erstes einspringt.
Die gesetzliche Krankenversicherung
So denke ich, da er ja auf jeden Fall beim Doc seine Krankenkarte hinlegen muss, bevor die erste Untersuchung statt findet.
__________________
Mit besten Grüßen
Andreas
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  #47  
Alt 03.10.2017, 18:14
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thaiberianer thaiberianer ist offline
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92 Danke in 39 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Ohne mir jetzt alle 44 Postings genau durchzulesen:

Welche Versicherung hat denn diesen Wunsch?
Die gesetzliche Unfallversicherung? Die gesetzliche Krankenkasse? Die private Krankenkasse? Die private Unfallversicherung? ...

Danach können wir weiter diskutieren.

Klaus, der den Brief in die Ablage P werfen würde
Es müssen Regressansprüche der Krankenversicherung sein, da die Unfallversicherung keinen Regress nimmt.
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  #48  
Alt 03.10.2017, 18:17
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Hallo Klaus,

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... Welche Versicherung hat denn diesen Wunsch? ...
Da hast Du Recht, das ist das "hüpfende Komma" oder der "springende Punkt".

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... Die gesetzliche Krankenkasse? ...
Davon war ich ausgegangen und nach Sozialgesetzbuch I (SGB I) hat der Empfänger von Sozialleistungen (und um eine solche handelt es sich, wenn die Krankenkasse die Arztrechnung(en) übernimmt), eine Mitwirkungspflicht (§60).

Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
... Klaus, der den Brief in die Ablage P werfen würde
Ob das eine gute Idee ist

Nach SGB I, § 65 kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen.

Wird den behandelnden Arzt entzücken, wenn seine Rechnung(en) nicht beglichen werden

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #49  
Alt 03.10.2017, 19:40
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Zitat:
Zitat von immermutig Beitrag anzeigen
Private Unfallversicherung sollte bei Sportunfällen greifen
Ja, aber der soll naturlich versuchen den verursacher zahlem zu lassen.
In diesen fall den Skipper ....
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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  #50  
Alt 03.10.2017, 19:41
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RobG_NL RobG_NL ist offline
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Boot: Bruijs Spiegelkotter 10.00 OK
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4.617 Danke in 2.082 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von Josse Beitrag anzeigen
Hallo erst einmal miteinander,

.....
Zusammengefast: Ich denke Sie haben ein Problem ....
__________________
Rob

Der Fliegenden Holländer
Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg
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