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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Hi Axel,
so sehe ich es auch. Die Reifendaten auf der Rechnung mögen ja noch zu den Reifen passen, die Rechnung muss aber nicht die der montierten Reifen sein. Jetzt die Krux. Geh mal zu einem Händler und versuche Reifen mit DOT vom aktuellen Monat zu kaufen. IdR. werden schon beim Kauf mehrere Monate Nutzungszeitraum verschenkt weil es kaum möglich ist, wirklich nagelneue Reifen zu bekommen. Blöde Sache. Robin
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#27
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Die Frage bei einer Polizeikontrolle müsste eigentlich lauten:
Bist du schneller als 80km/h gefahren, obwohl deine Reifen (in deinem Fall eindeutig...) älter als 6 Jahre sind? §3 der 9. Ausnahmeverordnung sagt dazu: Zitat:
§6: Zitat:
Wenn du also nicht schneller als 80km/h gefahren bist, hast du ja nichts falsch gemacht, denn bis 80km/h darfst du auch mit älteren Reifen fahren. es kann ja nicht sein, dass du durch eine Ausnahmeverordnung schlechter da stehst (letztendlich gar nicht mehr fahren darfst), als jemand der ein Gespann fährt, dass nicht für 100km/h-zugelassen ist. Die Ausnahmeverordnung bezieht sich auf die STVO und nicht auf die STVZO von daher ist der Anhänger mit älteren Reifen ebenfalls für den Straßenverkehr zugelassen, nur darfst du (momentan...) die Ausnahme zur STVO mit älteren Reifen nicht in Anspruch nehmen, weil eine Bedingung für diese Ausnahmeregelung nicht erfüllt ist. Geändert von tritonnavi (26.04.2018 um 16:58 Uhr)
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#28
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Das glaube ich so nicht. Wenn eine 100er erteilt worden ist dürfen die Reifen nicht älter als 6 Jahre laut Dot sein. Egal ob er 30Km/h oder 100Km/h gefahren ist. Er hat die offizielle Erlaubnis 100Km/h zu fahren und das gilt.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#29
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Laut §6 hat er die Erlaubnis nur solange, bis eine Veränderung eintritt, die bewirkt, dass die Bedingungen der Ausnahmeverordnung nicht mehr eingehalten werden und dann darf man, gem. der normalen STVO mit einem Anhänger maximal 80km/h fahren.
Steht doch deutlich da. Was gibt es da zu "glauben"? Warum hat man diesen Paragraphen in der Ausnahmeregelung wohl extra aufgeführt? Meinst du etwa, dass wenn jemand mit für 100km/h in D zugelassenem Anhänger, der Reifen hat, die älter als 6 Jahre sind, im Ausland kontrolliert wird, irgend jemand ihn wegen des Reifenalters bestrafen kann? Die Ausnahmeregelung gilt nur in D und nur in D können (wenn überhaupt...) Ordnungskräfte etwas von dieser Regelung wissen und selbstverständlich kann derjenige auch im Ausland mit alten Reifen völlig legal fahren, solange die Reifen der Eintragung in der ZB1 entsprechen (oder eine Reifenzulassungsliste o.ä. besteht). Diese Ausnahmeregelung ist nur eine Veränderung der STVO, wenn bestimmte Bedingungen vorhanden sind. Wenn sie nicht vorhanden sind, muss man sich in D, wie auch überall im Ausland an die jeweilige "normale" STVO halten und gut ist. Der Anhänger verliert doch, wenn eine Bedingung für die Ausnahmeregelung nicht erfüllt ist, nicht die Eigenschaft, am normalen, STVO-gemäßen Verkehr teil zu nehmen. Geändert von tritonnavi (26.04.2018 um 17:25 Uhr)
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#30
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Zitat:
Dass man Probleme bekommen kann, wenn die Reifen bei einem 100er-Kleber älter als 6 Jahre sind, hat mir der TÜV-Mensch gesagt, bei dem ich letztes Jahr einen neuen TÜV gemacht hatte. Er hat mich drauf hingewiesen, dass meine Reifen erneuert werden müssen, sonst hätte ich bei einer Kontrolle ein Problem. Gruß Axel |
#31
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Zitat:
Gruß Axel |
#32
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ne, muss er nicht, denn der 100er-Aufkleber ist auch nur eine der Bedingungen, die erfüllt sein müssen.
Anhand des 100km/h-Aufklebers kann ohnehin kein Polizist von außen eindeutig erkennen, ob ein Gespann auf der AB 100km/h fahren darf oder nicht, denn sonst müsste man den Aufkleber auch dann entfernen, wenn der Anhänger z.B. mit einem zu leichten ZugFz gezogen wird. Die Wirkung ist die gleiche: Genau wie bei zu alten Reifen ist dann eine Bedingung für die Ausnahmeregelung nicht mehr erfüllt und es darf dann, ganz normal, laut STVO gefahren werden. TÜV-Prüfer wissen über diese Dinge manchmal erschreckend wenig, wie ich selbst schon erleben musste. Diese Paragraphen der Ausnahmeverordnung lesen die anscheinend nicht so oft....
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#33
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Zitat:
Gruß Axel |
#34
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Also ehrlich gesagt Leute
Wenn die Reifen 6 Jahre alt sind wären mir gesetzliche Bestimmungen egal, ich würd mir neue kaufen. Der ÖAMTC rät in Österreich zur 4x4 Formel, 4 gleiche Reifen, nicht älter als 4 Jahre laut DOT. Darüber hinaus können sie rissig, spröde etc werden, der Gummi wird härter und verliert mit zunehmenden Alter die Haftung. Mir ist schon klar das nicht alle die Euros so locker sitzen haben wie manche hier, nur ein geplatzter Reifen auf der Autobahn oder ein übergenauer italienischer Carabinieri können einem ganz schön den Urlaub und die Freude aufs Bootfahren versauen und das will ja keiner, oder? Lg Peter |
#35
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Zitat:
Das Schild interessiert eher nicht wirklich in dem Fall. Hab ich mit dem TÜV abgeklärt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#36
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Wenn eine der Bedingungen der 100er Zulassung nicht erfüllt wird (z.B. Reifen zu alt oder Zugfzg. ohne ABS) ist die 100 km/h Tafel/Aufkleber wirksam abzudecken. Dann kann der Hänger normal mit 80 km/h betrieben werden.
Wenn Schild am Hänger müssen auch alle Auflagen erfüllt werden. Habe ich selbst erfragt bei der örtlichen Polizei. Die haben drei Tage für die Antwort gebraucht, muss aber irgendwo stehen.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils
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#37
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Zitat:
Was das Schild angeht, scheinen sich wohl nicht alle einig zu sein. Das ist aber auch mal nebensächlich, es geht ja auch um die Reifen. Gruß Axel |
#38
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Ja hatte wohl den falschen zitiert Sorry hatte mich schon gewundert.....
Ich hab an unserem Pferdeanhänger ne alte 100er Plakette aus Bayern hängen der Anhänger ist bei uns aber nur auf 80 zugelassen das hat bis jetzt keinen interessiert, mich auch nicht wirklich . Der ist regelmäßig alle 2 Jahre beim TÜV und das schon seid vielen Monden.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#39
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Mal kurz weg von 80er u. 100er Regelung...........
...kann man denn den erforderlichen Reifendruck an der Reifenflanke erkennen?? Hab ich da was nicht mitbekommen?
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Gruß Rolf |
#40
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Zitat:
Hallo Rolf, auf der Seitenflanke steht meist sowas wie "max. 60 PSI" oder sowas ähnliches. Das wären dann ca. 4 bar. Habe aber schon Reifen gehabt, da stand das in bar dran. Oft steht dann auch noch die max. Tragfähigkeit dran, auf das sich der Luftdruck bezieht. Gruß Axel
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#41
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Zitat:
In der Ausnahmeverordnung steht das extra separat drin: §9: Bei allen Veränderungen, die dazu führen, dass den Anforderungen dieser Verordnung nicht mehr entsprochen wird, richtet sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit nach der Straßenverkehrs-Ordnung. Nichts weiter. Gruss Axel
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#42
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Vielleicht gibt es noch eine irgendeine Durchführungsverordnung...wer weiß das schon im Paragraphendschungel.
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Mit freundlichen Bootsgrüßen Nils |
#43
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Zitat:
die Frage müsste eigentlich lauten... Wo bekomme ich Reifen her, die laut DOT im aktuellen Monat hergestellt wurden, um die möglichst längste Nutzungsdauer für Tempo 100 zu erreichen? Alles weitere ist mir hinreichend bekannt und bedarf (zumindest für mich) keiner weiteren Klärung. Robin P.s. 100 Schild abmontieren ist Blödsinn. Der Trailer ist für 100 Km/h zugelassen (wenn die Bedingungen aktuell erfüllt sind) und damit Basta. Der Trailer verliert ja auch nicht seine 100 Km/h Zulassung, wenn das Gespann auf Grund seiner Fahrzeugmassen nicht mehr mit 100 Km/h gefahren werden darf. Die Geschwindigkeit auf 80 Km/h zu begrenzen reicht. Zum Schluss: Der Gesetzgeber lässt zu, dass 6 Jahre alte Reifen, die an einem Anhänger wenig gefahren wurden und nach lediglich 10000 Km Laufleistung fast noch volles Profil aufweisen, anschließend an einem PKW, besetzt mit 5 Personen (z.B. 2 Ewachsene u. 3 Kinder (wäre mal eine komplette Familie)) montiert und wieder mit ihrer (nach Index) vollen Geschwindigkeit gefahren werden dürfen.
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Die Navigation ist eine Wissenschaft verschwommener Annahmen und stützt sich auf anfechtbare Werte, die als Ergebnis erfolgloser Experimente mit Instrumenten problematischer Genauigkeit von Personen zweifelhafter Zuverlässigkeit und fragwürdiger Geisteshaltung ermittelt werden.
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#44
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Fazit: Wer mit Anhänger 100 km/h fahren will zahlt auch beim Reifenwechsel drauf. Besser länger als schneller fahren.
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Andreas |
#45
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Zitat:
Das mit der Fahrzeugmasse ist ein anders Thema. das hat nichts mit der techn. Zulassung des Anhängers zu tun, genauso wenig, wie das Auto, dass Du vorne dran hängst. Hat das kein ABS, dann gilt für das Gespann auch nur die 80km/h. Natürlich kann dann der 100er-Aufkleber dran bleiben, denn der Anhänger dürfte, wenn die restlichen Voraussetzungen des Zugfahrzeugs erfüllt sind, 100km/h fahren. Darum bleibe ich dabei: Wenn die Voraussetzungen am Anhänger für die 100km/h erfüllt sind, darf er offiziell den 100er-Kleber tragen, sonst nicht. Gruß Axel
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