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  #26  
Alt 11.11.2017, 15:24
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cularis cularis ist offline
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Dazu hat der ADAC nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht.

Nach §5 der KlFzKB-BinSch ist der ADAC berechtigt ein amtlich anerkanntes Kennzeichen auszustellen.

Dazu muss er nach §7 (2) 2. die den Erwerb des Eigentums begründenden Tatsachen prüfen.
Wozu sonst ist diese Angabe vorgeschrieben

Sind Inhaber des vorgelegten IBS und Verkäufer nicht identisch, so sind Zweifel am Eigentumserwerb durchaus berechtigt.

Im Prinzip hat der Sohn als Erbe des Eigentümers eine Ordnungswidrigkeit nach §11 2. f. und g. begangen.

Gruß Lutz
Wenn ich den Link von §7 richtig lese, steht da nur was von Daten Eigentümer, nicht von Voreigentümer .
Wenn Du ein gebrauchtes Auto auf dich zulässt, brauchst ja auch nur Fahrzeugschein und Brief,
Doppelkarte oder eVB-Nr.,Personalausweis und die alten Kennzeichen.
__________________
Grüßle
Chris ( der Schwabe )

48.77683°N, 9.54987°E

Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #27  
Alt 11.11.2017, 15:46
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Zitat:
Zitat von cularis Beitrag anzeigen
Wenn ich den Link von §7 richtig lese, steht da nur was von Daten Eigentümer, nicht von Voreigentümer .
Wenn Du ein gebrauchtes Auto auf dich zulässt, brauchst ja auch nur Fahrzeugschein und Brief,
Doppelkarte oder eVB-Nr.,Personalausweis und die alten Kennzeichen.
Laut IBS gehörte das Boot nicht dem im Kaufvertrag genannten Verkäufer, also Zweifel am Erwerb des Eigentums durch den Käufer.

Auto und Boot vergleichen ist hier wie Apfel und Birne vergleichen, es gibt keinen Boots-Brief, also sinnlos

Der Sohn hätte das Boot auf sich ummelden oder abmelden müssen, dann wäre alles ohne Probleme über die Bühne gegangen.
Dazu hätte er als die den Erwerb des Eigentums begründenden Tatsachen z.B. den Erbschein vorlegen können.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
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  #28  
Alt 11.11.2017, 16:11
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Pokolyt Pokolyt ist offline
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"Der Sohn hätte das Boot auf sich ummelden oder abmelden müssen, dann wäre alles ohne Probleme über die Bühne gegangen.
Dazu hätte er als die den Erwerb des Eigentums begründenden Tatsachen z.B. den Erbschein vorlegen können."

Also einfach den Bootsschein zum ADAC schicken und fertig. Ob nun Eigentümer oder auch nicht.

__________________
Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!.

Gruß Lothar an der Saale
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