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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo Forum,
da wir unser Frankreich Urlaub jetzt schon langsam planen müssen hätte ich ein paar Frage dazu... Laut dem Informationsblatt vom ADAC wird der internationale Bootsschein IBS vom ADAC von den französischen Behörden akzeptiert. Reicht hier etwa mein grüner Ausweis über die Bootszulassung nicht aus? ![]() ![]() Des Weiteren würde mich das Thema "Originalrechnung mit Mehrwertsteuer" interessieren. Die Suche ergibt natürlich unzählige Diskussionen darüber, ob man es braucht oder nicht. Fakt war, soweit ich es richtig gelesen habe, dass niemand wirklich je die Steuer nachbezahlen musste, wenn er mit einem Angemeldeten Boot kam. Trifft dies auch auf Frankreich zu, oder muss ich hier tatsächlich die Rechnung haben? Ich habe diese leider nicht ![]() Geändert von Eugen_wue (04.10.2016 um 14:22 Uhr) |
#2
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ich hab meine vom WSA und das ist die amltiche deutsche Zulassung. Diese wird EU-weit akzeptieret (auch an Frankreichs Küsten). Die Anmeldung vom ADAC, DMYV oder DSV sind amtlich annerkante Kennzeichen und werden auch akzeptiert.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#3
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![]() War jetzt nur irritiert, weil ADAC was von IBS vom ADAC schreibt. Ok, dann wäre ja dieses Thema quasi erledigt. Kann man was zum ursprünglichen Kaufvertrag mit MwSt was sagen? Muss ich dieses bei der Anmeldung vorlegen, dann wäre ja gleich k.O. Oder wird es höchstens von der Polizei kontrolliert, was dann widerrum denke ich unwahrscheinlich sein sollte, bzw. würde ich riskieren. |
#4
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Ich hab keinen Mehrwersteuernachweeis und mach mich deshalb auch nicht verrückt.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#5
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also irgendwo "amtlich" anmelden gibt es in Südfrankreich eher nicht. So was wie in Kroatien gibt es nicht. Hinfahren und genießen.
Wonach du evtl. beim Anmelden beim Hafenmeister neben dem "papier de bateau" gefragt werden könntest, ist ein Versicherungsnachweis (Haftpflicht).
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#6
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das mit dem IBS schreibt nicht nur der ADAC so, ich hatte einen beantragt und gut, kontrolliert hat das niemand. Ein anderes deutsches Boot mit dem wir zusammen gefahren sind hatte den nicht und ist auch nichts passiert.
Nur die Vingette wurde kontrolliert. Und ein Beleg das die MwSt. bezahlt wurde musste ich auch nicht vorlegen. schönen Gruß Enrico
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#7
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.... Vignette ist aber nur binnen erforderlich, oder?
Wenn der TE schreibt "Südfrankreich" bin ich eigentlich von der Mittelmeerküste ausgegangen.
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#8
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und nicht was hier im Boote Forum behauptet wird ![]()
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#9
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mmh dann solltest ihm vielleicht gleich nen link geben.
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#10
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Korrekt, ich meine natürlich Mittelmeer, keine Binnengewässer.
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#11
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Ich habe mich bereits bei dem Camping Marina erkundigt, die Bieten z.b. Liegeplätze an. Dummerweise ich nur vergessen zu fragen ob man es mieten kann obwohl man anderweitig wohnt. Ansonsten wenn ich das Boot in Port Grimaud oder Port Cogolin liegen habe, dann muss ich ja sowieso zu Capitainerie... Hat vielleicht jemand günstigere Tips wo ich das Boot dort liegen lassen kann. Und kranen ist dort in der Größe 6m nur bei einem Anbieten möglich (andere nicht gefunden) und der verlangt 100 Euro pro Hub. Geändert von Eugen_wue (05.10.2016 um 06:56 Uhr) |
#12
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Ich denke wie in jedem Hafen wird es irgendwo einen Hafenmeister geben bei dem man seine Liegegebühren zahlen muss.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#13
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Ich nehme an, dass wenn ich es am Campingplatz anbinden kann, dann auch nur an diesem Camping anmelden, bzw. nur noch den Platz mieten!? Sorry, soll mein erstes Mal mit dem Boot sein, daher 0 Ahnung! |
#14
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Das musst du mit dem Platzbetreiber verhandeln. Meist steht es auch in den Preislisten. gibt's ja auch in Deutschland so http://www.fortuna-camping.de/de/res...ung/preise.php
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#15
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Man muss das genau genommen noch etwas mehr differenzieren.
Mit Anmeldung beim WSA erhält man in der tat ein amtliches Kennzeichen zugeteilt. Das ist aber ein nationales Kennzeichen. Das ist zwar in aller Regel international akzeptiert, muss es eben aber nicht. Der eigentliche Knackpunkt: es ist kein anerkannter Eigentumsnachweis! Die IBS vom ADAC, DSV und DMYV sind zwei Jahre international gültige Anmeldungen/Kennzeichnungen und gelten auch als Eigentumsnachweis!! ZUSÄTZLICH sind sie im nationalen Bereich unbegrenzt amtlich anerkannt. (Also auch wenn die internationale Gültigkeit abgelaufen ist, bleibt es national unbegrenzt gültig.) In der Theorie ist man mit dem IBS auf der sicheren Seite, insbesondere was den Eigentumsnachweis angeht.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#16
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Wer einen Eigentumsnachweis will, sollte ein Flaggenzertifikat beantragen. Hier muss auch der KV im Original oder per beglaubigter Kopie vorgelegt werden.
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Beste Grüße John
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#17
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https://www.google.de/search?q=Agay+...6634&gfe_rd=cr Der war für Côte d'Azur relativ günstig und liegt direkt am Meer. In der Bucht kann man Bojen mieten, allerdings extra bei einem Hafenbüro. Kranen geht in der Bucht auch. Preise kenne ich nicht. Ich war voriges Jahr Ende August da, ohne Boot, auf dem CP. Da gab es jede Menge freier Bojen (einen Steg gab's auch) und auch Platz auf dem CP. Port Grimauld ist natürlich einige Kategorien höher - vom Angebot und vom Preis! Gruß Volker
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![]() Rotwein hat keinen Alkohol!
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#18
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Das wurde hier im Forum schon oft diskutiert und auch belegt. https://de.wikipedia.org/wiki/Schiffskennzeichen Zitat zusammengefügt Flaggenzertifikat; WSA Kennzeichen; IBS = Registrierungs- und Besitzernachweis (kein Eigentumsnachweis).
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() Geändert von billi (05.10.2016 um 11:11 Uhr)
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#19
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Ja, die Seite kenne ich - aber ich halte es für falsch.
"Besitznachweis" ist in sich eigentlich völliger Käse. Denn "besitzen" tut man alles, über was man verfügen kann. Selbst ein Dieb ist Besitzer!! (https://de.wikipedia.org/wiki/Besitz) Klaue ich dein Boot, dann bin ich Besitzer. Wenn ich mir den "Besitz" dann noch bescheinigen lasse - was soll das denn konkret bedeuten? Eben, eigentlich Humbug. Werde ich auf dem Boot kontrolliert, brauche ich keinen "Besitznachweis". Denn ich stehe ja offensichtlich darauf und verfüge darüber. ![]() Und aus eigener leidlicher Erfahrung weiss ich, dass man für den Erhalt eines IBS sehr wohl den "Eigentumsübergang" nachweisen muss!! Ich selbst z.B. musste bei meiner Sunseeker die Kette vom letzten Registrierer mit drei Kaufverträgen (wg. Zwischenhändlern) lückenlos nachweisen.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#20
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Der Antrag muss enthalten ... die den Erwerb begründenden Tatsachen; In der Regeldürfte dass der Kaufvertrag sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#21
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2. Hier wird die Angabe der Tatsache (ich bin Eigentümer) mit deren Nachweis (Kaufvertrag und Zahlungsbeleg) verwechselt. Der Angabe "Eigentümer" im IBS ist genauso zu vertrauen, wie der eingetragenen Bootsbreite. ![]() @Chili: Du musstest keine Urkunden vorlegen, sondern das Eigentum glaubhaft machen. Und einen Beleg über die vollständig Bezahlung hat sicherlich keiner verlangt. (Erst) beim Flaggenzertifikat wäre das so gewesen.
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Beste Grüße John |
#22
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![]() Zitat:
Das Boot könnte ja wirklich noch Eigentum der Bank sein. Die hätte aber sicher keine Lust, für irgendeine Verfehlung (gelasert, Unfall, was auch immer) gerade zu stehen. Also ist hierfür in der Tat der Besitz spannend. Mwst. Ist zumindest Eu-intern kaum noch ein Thema, solange man nicht den Hauptwohnsitz verlegt. Und wenn wirklich mal ein Eigentumsnachweis verlangt wird, muss der halt anderweitig erbracht werden, das geht auch für Haus, Auto oder teuren Schmuck nicht aus der Hosentasche... (Und die Sache mit dem "glaubhaft machen" scheint halt interpretationsfähig zu sein. Eigene Erfahrungen dazu habe ich nicht, ich hatte den Vertrag im Original mit käuferseitiger Bestätigung der vollständigen Zahlung dabei.
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON |
#23
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![]() Zitat:
Und Besitzer ist eben genau genommen immer jener, der gerade über das Boot verfügt. Ist das Boot an einen Kumpel verliehen und der macht damit eine Verfehlung - was dann? Zweifellos hat er das Boot gerade in Besitz - egal, was in irgendeinem Schein steht. Was also soll bitte ein "Besitznachweis" sein? Was soll der aussagen? Das ist am Ende genauso verzwickt wie die Zulassungsbescheinigung Teil II (der Brief). Der lässt auch nur eine Eigentümer-Vermutung zu, aber er ist kein Eigentumsnachweis (Eigentümer könnte ja auch eine Bank sein, gelle?).
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#24
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https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec...ichkeiten/IBS/
Internationaler Bootsschein (IBS) Der Internationale Bootsschein (IBS) wurde von den europäischen Staaten, die der ECE angehören, zur Vereinheitlichung der bis dahin von Staat zu Staat unterschiedlichen Bootsdokumente erarbeitet und auf Grundlage der revidierten ECE-Resolution Nummer 13 entwickelt. Der IBS wird deutschen Bootseignern sowie ausländischen Bootseignern mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt. Auch juristische Personen können den IBS erhalten. Weil durch den IBS die administrativen Vorgänge in den Häfen, bei Behörden und grenzüberschreitendem Verkehr erleichtert werden und das Eigentum an dem beschriebenen Boot glaubhaft gemacht wird, sollte man das Dokument bei Reisen ins Ausland an Bord mitführen. ... Von der Bundesregierung in Deutschland wurden zur Ausstellung des IBS der ADAC, der DMYV) sowie der DSV ... ermächtigt. Der IBS ist der Kennzeichenausweis für das amtlich anerkannte Kennzeichen. ... Als Reisedokument darf der IBS bei Grenzübertritt nicht älter als zwei Jahre sein. Im Inland ist der IBS als Kennzeichenausweis so lange gültig, wie sich an den eingetragenen Daten nichts ändert. Soll der IBS als Kennzeichenausweis verwendet werden, ist bei Neueintragung konformitätspflichtiger Boote zwingend eine Kopie der CE-Konformitätserklärung vorzulegen. ....
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Liebe Grüße Mattze |
#25
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So, nach diesem ELWIS-Auszug weiß ich endgültig, dass ich als juristischer Weißnix mal schnell meinen Mund halten sollte. Auf dieser Basis irgendwas zu denken oder gar zu unternehmen, käme mir vor wie der berühmte Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln. Ist "Reisedokument" eigentlich allgemeingültig definiert?? Ich glaube eher, da kann Staat A sagen "wir verlangen X" und Staat B "uns ist aber Y lieber". Dies wurde ja nun (vermutlich im Zusammenhang mit Schengen wohl zumindest EU-weit vereinheitlicht). Individuelle Vorlieben eines einzelnen Staates wird man aber wohl immer noch in dessen Grenzübertrittsbestimmungen nachlesen müssen.
Und für mich bleibt: mit Mwst. hat das aus meiner Sicht überhaupt nix zu tun. Aber wie gesagt, das sind Anmutungen und Wahrnehmungen eines unjuristischen Menschen - und ich bin raus!
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Grüße, Andreas _____________________________ KEEP CALM and CARRY ON |
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