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  #1  
Alt 11.11.2017, 07:40
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Pokolyt Pokolyt ist offline
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Standard Antrag Bootsschein ADAC

Hallo, ich möchte hier mal eine kleine Geschichte über die Ausstellung eines Bootsschein erzählen.
Im Oktober diesen Jahres fuhr ich eine Plaue besichtigen. EBay Kleinanzeigen. Der Herr, der mir das Boot zeigte war ein Nachbar vom Besitzer. Der Besitzer wohnt 600 km weit weg.
Ich schreibe hier Besitzer. Der eigendliche Besitzer ist verstorben. Der neue Besitzer ist der Sohn.
Um es verständlicher zu machen, schreibe ich Vater und Sohgn.
Wie gesagt der Nachbar zeigte mir das Boot und hatte auch eine Vollmacht vom Sohn.
Alles Prima. Kaufvertrag unterschrieben. Wurde vom Sohn schon vorbereitet. Boot mitgenommen. Das Boot war beim ADAC angemeldet. Nun dachte ich mir, melde das Boot beim ADAC um dann kann das alte Kennzeichen drauf bleiben.
Ich also alles schön kopiert (Kaufvertrag usw) und mit dem alten orginalen Bootsschein und Antrag zum ADAC geschickt.
Nun wird es bürokratisch.
Die Antwort vom ADAC:
vielen Dank für Ihren Antrag zur Ausstellung des Internationalen Bootsscheins. Zur Ausstellung benötigen wir noch:
    • einen Nachweis, dass Herr Rene Sch..... berechtigt war, dass Boot im Namen von Herr Bernd Sch..... zu verkaufen.
Senden Sie uns bitte die fehlende Unterlage per Brief, Fax oder E-Mail, damit wir Ihren Bootsschein schnellstmöglich ausstellen können.
Sollten wir innerhalb von 3 Monaten keine Rückmeldung auf dieses Schreiben erhalten, werden die unvollständigen Antragsunterlagen datensicher vernichtet. Besten Dank für Ihr Verständnis.


Rene Sch..... ist der Sohn. Bernd Sch..... ist der verstorbene Vater.
Darauf hin habe ich den Fehler begangen, dem ADAC zu erklären, das der Besitzer verstorben ist und der Sohn das Boot verkauft hat.

Die Antwort vom ADAC:


in diesem Fall benötigen wir zur Ummeldung

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie des Erbscheins bzw. Testaments aus dem hervorgeht, dass Herr Rene Schulze der alleinige Erbe ist. Sollte Herr Rene Schulze
nicht alleiniger Erbe sein, wird eine Bestätigung der weiteren Erben benötigt, dass Herr Rene Schulze das Boot veräußern darf.

Bitte senden Sie uns die benötigten Unterlagen zusammen mit diesem Schreiben per Brief, oder E-Mail (PDF) zu, damit wir Ihren Bootsschein schnellstmöglich ausstellen können.

Sollten wir innerhalb von 3 Monaten keine Rückmeldung auf dieses Schreiben erhalten, werden die unvollständigen Antragsunterlagen datensicher vernichtet. Besten Dank für Ihr Verständnis

Auch nach telefonischer Rücksprache war die Dame zu keinem Kompromiss bereit.Den alten ADAC Bootsschein bekomme ich auch nicht zurück. Wird an den Vorbesitzer geschickt. Die Zustellung könnte schwierig werden (tot).

Zur Erinnerung: Es ist ein ordendlicher Kaufvertrag vorhanden.
Nun habe ich einen Bootsschein von WSV. Ausstellung ohne Probleme.

Das nenne ich Bürokratie
__________________
Viele sprechen die gleiche Sprache und verstehen sich doch nicht!.

Gruß Lothar an der Saale
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  #2  
Alt 11.11.2017, 07:47
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Standard

Zitat:
Zitat von Pokolyt Beitrag anzeigen
Hallo, ich möchte hier mal eine kleine Geschichte über die Ausstellung eines Bootsschein erzählen.
Im Oktober diesen Jahres fuhr ich eine Plaue besichtigen. EBay Kleinanzeigen. Der Herr, der mir das Boot zeigte war ein Nachbar vom Besitzer. Der Besitzer wohnt 600 km weit weg.
Ich schreibe hier Besitzer. Der eigendliche Besitzer ist verstorben. Der neue Besitzer ist der Sohn.
Um es verständlicher zu machen, schreibe ich Vater und Sohgn.
Wie gesagt der Nachbar zeigte mir das Boot und hatte auch eine Vollmacht vom Sohn.
Alles Prima. Kaufvertrag unterschrieben. Wurde vom Sohn schon vorbereitet. Boot mitgenommen. Das Boot war beim ADAC angemeldet. Nun dachte ich mir, melde das Boot beim ADAC um dann kann das alte Kennzeichen drauf bleiben.
Ich also alles schön kopiert (Kaufvertrag usw) und mit dem alten orginalen Bootsschein und Antrag zum ADAC geschickt.
Nun wird es bürokratisch.
Die Antwort vom ADAC:
vielen Dank für Ihren Antrag zur Ausstellung des Internationalen Bootsscheins. Zur Ausstellung benötigen wir noch:
    • einen Nachweis, dass Herr Rene Sch..... berechtigt war, dass Boot im Namen von Herr Bernd Sch..... zu verkaufen.
Senden Sie uns bitte die fehlende Unterlage per Brief, Fax oder E-Mail, damit wir Ihren Bootsschein schnellstmöglich ausstellen können.
Sollten wir innerhalb von 3 Monaten keine Rückmeldung auf dieses Schreiben erhalten, werden die unvollständigen Antragsunterlagen datensicher vernichtet. Besten Dank für Ihr Verständnis.


Rene Sch..... ist der Sohn. Bernd Sch..... ist der verstorbene Vater.
Darauf hin habe ich den Fehler begangen, dem ADAC zu erklären, das der Besitzer verstorben ist und der Sohn das Boot verkauft hat.

Die Antwort vom ADAC:


in diesem Fall benötigen wir zur Ummeldung

  • Kopie der Sterbeurkunde
  • Kopie des Erbscheins bzw. Testaments aus dem hervorgeht, dass Herr Rene Schulze der alleinige Erbe ist. Sollte Herr Rene Schulze
nicht alleiniger Erbe sein, wird eine Bestätigung der weiteren Erben benötigt, dass Herr Rene Schulze das Boot veräußern darf.

Bitte senden Sie uns die benötigten Unterlagen zusammen mit diesem Schreiben per Brief, oder E-Mail (PDF) zu, damit wir Ihren Bootsschein schnellstmöglich ausstellen können.

Sollten wir innerhalb von 3 Monaten keine Rückmeldung auf dieses Schreiben erhalten, werden die unvollständigen Antragsunterlagen datensicher vernichtet. Besten Dank für Ihr Verständnis

Auch nach telefonischer Rücksprache war die Dame zu keinem Kompromiss bereit.Den alten ADAC Bootsschein bekomme ich auch nicht zurück. Wird an den Vorbesitzer geschickt. Die Zustellung könnte schwierig werden (tot).

Zur Erinnerung: Es ist ein ordendlicher Kaufvertrag vorhanden.
Nun habe ich einen Bootsschein von WSV. Ausstellung ohne Probleme.

Das nenne ich Bürokratie


......und war/ist via WSV erheblich billiger.
Hast du Glück gehabt , dass der ADAC keinen Wert auf dich legt.
__________________
Es grüßt GINA ,
die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann
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  #3  
Alt 11.11.2017, 07:57
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vom Prinzip her war doch das vorgehen vom ADAC nicht falsch. Die Umschreibung hätte der der Sohn vom Eigentümer eigentlich schon selbst machen müssen. Er darf ja eigentlich nichts verkaufen, was ihm nicht gehört.
Aber du hättest es auch noch einfacher machen können. Den alten Schein einfach an die Ausstellende Stelle zurückschicken.... das geht ohne irgend ein Schreiben oder irgendwelche Diskussionen. Damit ist das Boot ohne Registrierung. Dann gehst Du mit Kaufvertrag zum WSA oder ADAC und meldest einfach ein nicht angemeldetes Boot an.. da gibts auch keine Probleme mit Sterbeurkunde und so weiter
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MfG, Frank.
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  #4  
Alt 11.11.2017, 08:06
booter booter ist offline
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Hallo Lothar!
Statt sich über den ADAC und Bürokratie (wie Du Sie nennst) aufzuregen, solltest Du realisieren, dass Du ein Boot mit ungeklärten Eigentumsverhältnissen gekauft hast.

Der ADAC hat es Dir eigentlich schön erklärt. Du hättest Dir vom Verkäufer (Sohn) Sterbeurkunde und Erbschein als Kopie geben lassen sollen, um vor folgenden Fällen bewahrt zu werden:
1. Der Eigentümer (Vater) ist gar nicht tot...
2. Der Eigentümer (Vater ist zwar gestorben, der Verkäufer (Sohn) ist nicht rechtmässiger Eigentümer, weil nicht Erbe bzw. Alleinerbe...

Im schlimmsten Fall, den ich Dir nicht wünsche, taucht ein rechtmässiger Eigentümer auf (nicht Verkäufer) und fordert das Boot ein.

Folge: Du musst das Boot herausgeben und musst das Geld vom Verkäufer einfordern; im schlimmsten Fall erstreiten.

Ich drücke die Daumen, dass der Verkäufer wirklich der rechtmässige Eigentümer war und Du es nun bist.

Grüsse,
Markus
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Geändert von booter (11.11.2017 um 08:16 Uhr) Grund: Format
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  #5  
Alt 11.11.2017, 08:30
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Im schlimmsten Fall, den ich Dir nicht wünsche, taucht ein rechtmässiger Eigentümer auf (nicht Verkäufer) und fordert das Boot ein.

Als Zombie?

Wenn ich ein Auto anmelde reicht der KFZ Brief und KFZ Schein. Da fragt keiner nach Kaufvertrag. Nur darum geht es. Was geht es dem ADAC an ob der Verkäufer berechtigt war das Boot zu verkaufen oder nicht.
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Gruß Lothar an der Saale
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  #6  
Alt 11.11.2017, 08:39
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Zitat:
Zitat von iXware Beitrag anzeigen
vom Prinzip her war doch das vorgehen vom ADAC nicht falsch. Die Umschreibung hätte der der Sohn vom Eigentümer eigentlich schon selbst machen müssen. Er darf ja eigentlich nichts verkaufen, was ihm nicht gehört.
Aber du hättest es auch noch einfacher machen können. Den alten Schein einfach an die Ausstellende Stelle zurückschicken.... das geht ohne irgend ein Schreiben oder irgendwelche Diskussionen. Damit ist das Boot ohne Registrierung. Dann gehst Du mit Kaufvertrag zum WSA oder ADAC und meldest einfach ein nicht angemeldetes Boot an.. da gibts auch keine Probleme mit Sterbeurkunde und so weiter
Und warum hat mir der ADAC das nicht so gesagt? Die hatten den Schein doch.
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Gruß Lothar an der Saale
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  #7  
Alt 11.11.2017, 09:38
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>Im schlimmsten Fall, den ich Dir nicht wünsche, taucht ein rechtmässiger Eigentümer auf (nicht Verkäufer) und fordert das Boot ein.

Als Zombie?<

Nicht zwingend Zombie, ein weiterer Erbe reicht!

>Wenn ich ein Auto anmelde reicht der KFZ Brief und KFZ Schein.<

Das Boot hat keinen "Brief".
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  #8  
Alt 11.11.2017, 09:53
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Wie auch immer.
Beim ADAC ging die Anmeldung nicht.
Beim WSV ging die Anmeldung.
Einer macht was verkehrt?
Ich bin der Meinung, ob der Kaufvertrag rechtens ist, geht den ADAC nichts an.
Der Kaufvertrag ist vorhanden und damit sollte der ADAC sich zufrieden geben und keine Ahnenforschung betreiben.
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Gruß Lothar an der Saale
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  #9  
Alt 11.11.2017, 10:06
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Zitat:
Zitat von Pokolyt Beitrag anzeigen
Im schlimmsten Fall, den ich Dir nicht wünsche, taucht ein rechtmässiger Eigentümer auf (nicht Verkäufer) und fordert das Boot ein.

Als Zombie?

Wenn ich ein Auto anmelde reicht der KFZ Brief und KFZ Schein. Da fragt keiner nach Kaufvertrag. Nur darum geht es. Was geht es dem ADAC an ob der Verkäufer berechtigt war das Boot zu verkaufen oder nicht.
Hallo Lothar,

.... und beim Boot reicht es eben nicht.
Der WSV hat einen Fehler gemacht; der ADAC hat korrekt gehandelt.
Und Du hast ein Boot, dessen Eigentumsverhältnisse, nach Deiner Darstellung, unklar sind.

Meine Meinung.

Grüße,
Markus
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  #10  
Alt 11.11.2017, 10:16
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Standard

Folgende Möglichkeit solltest Du bei Deiner (zwar verständlichen, aber ungerechtfertigten) Verärgerung bedenken:


Du hast ein Boot, fährst in Urlaub oder bist im Krankenhaus, bist einfach nicht da.
Irgendein Ganove behauptet nun, in Deinem Auftrag das Boot verkaufen zu dürfen, die ADAC-Zulassung lag im Boot (kommt öfters vor, als man glaubt...)
Das gute Stück wird verhökert und der neue Besitzer will beim ADAC ummelden.....


So einfach ist das.



Ganz Ehrlich: Meinst Du immer noch, die hätten was falsch gemacht?


Falsch gemacht hat definitiv hier das WSA, denen sollte man auf die Füße treten.
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Gruß Heinz,


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  #11  
Alt 11.11.2017, 10:48
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Standard ...

... oder irgendein Fritze steht bei Dir auf dem Hof mit einem Erbschein in der Hand und will sein rechtmäßig geerbtes Boot mitnehmen!

... und wenn er einige Fitzel Papier in der Hand hat und einen Erbschein, dann wird er es mitnehmen, da ändert Dein WSV-Schrieb nix dran!
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  #12  
Alt 11.11.2017, 11:14
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Zitat von iXware
vom Prinzip her war doch das vorgehen vom ADAC nicht falsch. Die Umschreibung hätte der der Sohn vom Eigentümer eigentlich schon selbst machen müssen. Er darf ja eigentlich nichts verkaufen, was ihm nicht gehört.
Aber du hättest es auch noch einfacher machen können. Den alten Schein einfach an die Ausstellende Stelle zurückschicken.... das geht ohne irgend ein Schreiben oder irgendwelche Diskussionen. Damit ist das Boot ohne Registrierung. Dann gehst Du mit Kaufvertrag zum WSA oder ADAC und meldest einfach ein nicht angemeldetes Boot an.. da gibts auch keine Probleme mit Sterbeurkunde und so weiter



In der oben geschriebenen Möglichkeit hätte auch der ADAC keine Eigentumsverhältnisse angezweifelt. Und es wäre ein korektes Verfahren gewesen.
Ich bin immer noch der Meinung, bei einem bestehendem Kaufvertrag hat der ADAC nicht das Recht diesen anzuzweifeln. Er ist nicht Polizei oder Staatsanwaltschaft. Ob die Eigentumsverhältnisse rechtens sind ist nicht seine Angelegenheit. Das ist dann mein Problem.
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  #13  
Alt 11.11.2017, 11:18
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Zitat:
Zitat von baffe Beitrag anzeigen
... oder irgendein Fritze steht bei Dir auf dem Hof mit einem Erbschein in der Hand und will sein rechtmäßig geerbtes Boot mitnehmen!

... und wenn er einige Fitzel Papier in der Hand hat und einen Erbschein, dann wird er es mitnehmen, da ändert Dein WSV-Schrieb nix dran!
Da hast du vollkommen recht.
In dem Fall ändert auch ein ADAC-Schrieb nix dran.
Das ist aber ein ganz anderes Thema.
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  #14  
Alt 11.11.2017, 11:38
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Bin schon länger der Ansicht, dass die Bootsregistrierung beim Automobil-Club qualitativ eine der besten in Deutschland ist.
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Gruß
Wolfgang
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  #15  
Alt 11.11.2017, 11:45
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Aber wie in Himmel Namen will man denn beweisen das das Boot sein Eigentum ist, wenn schon ein Kaufvertrag angezweifelt wird????
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Viele Grüße, Marcus

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  #16  
Alt 11.11.2017, 11:46
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Das WSA hat auch richtig gehandelt!
Der Antragsteller konnte sich durch den Kaufvertrag als Eigentümer benennen. Das WSA ist nicht verpflichtet die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages, bzw. das Eigentumsverhältnis zu überprüfen.
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Gruß Mirko
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  #17  
Alt 11.11.2017, 11:54
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Zitat:
Zitat von Hickory Roots Beitrag anzeigen
Aber wie in Himmel Namen will man denn beweisen das das Boot sein Eigentum ist, wenn schon ein Kaufvertrag angezweifelt wird????
Durch den Kaufvertrag!
In dem geschilderten Fall ist der ADAC ja nur über die unterschiedlichen Namen des Verkäufers und des Bootscheininhabers gestolpert. Es wurde ja auch nicht der Kaufvertrag angezweifelt, sondern die Frage gestellt ob der Verkäufer berechtigt war die Sache zu veräußern.
__________________
Gruß Mirko
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  #18  
Alt 11.11.2017, 11:59
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Das WSA hat auch richtig gehandelt!
Der Antragsteller konnte sich durch den Kaufvertrag als Eigentümer benennen. Das WSA ist nicht verpflichtet die Rechtmäßigkeit des Kaufvertrages, bzw. das Eigentumsverhältnis zu überprüfen.
Genau so sieht es aus .
Und für das Geld, wo man beim WSA spart, kann man gut daas alte Kennzeichen entfernen,
diesen Bereich frisch aufpolieren und das neue Kennzeichen anbringen.
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Grüßle
Chris ( der Schwabe )

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Klugheit hat den Vorteil sich dumm stellen zu können, andersrum ist es bedeutend schwieriger. ( Tucholsky )
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  #19  
Alt 11.11.2017, 12:07
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Durch den Kaufvertrag!
In dem geschilderten Fall ist der ADAC ja nur über die unterschiedlichen Namen des Verkäufers und des Bootscheininhabers gestolpert. Es wurde ja auch nicht der Kaufvertrag angezweifelt, sondern die Frage gestellt ob der Verkäufer berechtigt war die Sache zu veräußern.
Der Kaufvertrag wurde mit der Frage, ob der Verkäufer berechtigt war die Sache zu veräußern wohl angezweifelt. Und genau dazu hat der ADAC nicht das Recht. Das ist eine Rechtsfrage, die der ADAC nicht berechtigt ist zu stellen, da er keine staatliche Gewalt hat.
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  #20  
Alt 11.11.2017, 12:12
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Das ist genauso ein Käse wie der Mwst-Nachweis oder das CE-Zertifikat. Behörden Irrsin. Allerdings wäre ein offizielles Dokument wie z.B. ein Fahrzeugbrief wie beim Auto eine feine Sache.
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  #21  
Alt 11.11.2017, 12:42
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Zitat:
Zitat von Pokolyt Beitrag anzeigen
Der Kaufvertrag wurde mit der Frage, ob der Verkäufer berechtigt war die Sache zu veräußern wohl angezweifelt. Und genau dazu hat der ADAC nicht das Recht. Das ist eine Rechtsfrage, die der ADAC nicht berechtigt ist zu stellen, da er keine staatliche Gewalt hat.
Und wenn man genau hinschaut, wechseln sie Dir bei einer Panne mit einem geklauten Auto sogar den Reifen, bloß weil Du ADAC Mitglied bist .
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Chris ( der Schwabe )

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  #22  
Alt 11.11.2017, 13:29
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Zitat:
Zitat von Pokolyt Beitrag anzeigen
Der Kaufvertrag wurde mit der Frage, ob der Verkäufer berechtigt war die Sache zu veräußern wohl angezweifelt. Und genau dazu hat der ADAC nicht das Recht. Das ist eine Rechtsfrage, die der ADAC nicht berechtigt ist zu stellen, da er keine staatliche Gewalt hat.
Etwas anzweifeln kann ja wohl jeder. Dafür Bedarf es keiner staatlichen Gewalt. Der ADAC darf amtlich anerkannte Kennzeichen vergeben. Nach welchen Vorgaben er dies zu tun, oder zu unterlassen hat, ist mir nicht bekannt. Aber sicherlich gibt es da gewisse Vorgaben.
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  #23  
Alt 11.11.2017, 14:00
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Zitat:
Zitat von Pokolyt Beitrag anzeigen
Der Kaufvertrag wurde mit der Frage, ob der Verkäufer berechtigt war die Sache zu veräußern wohl angezweifelt. Und genau dazu hat der ADAC nicht das Recht. Das ist eine Rechtsfrage, die der ADAC nicht berechtigt ist zu stellen, da er keine staatliche Gewalt hat.
Dazu hat der ADAC nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht.

Nach §5 der KlFzKB-BinSch ist der ADAC berechtigt ein amtlich anerkanntes Kennzeichen auszustellen.

Dazu muss er nach §7 (2) 2. die den Erwerb des Eigentums begründenden Tatsachen prüfen.
Wozu sonst ist diese Angabe vorgeschrieben

Sind Inhaber des vorgelegten IBS und Verkäufer nicht identisch, so sind Zweifel am Eigentumserwerb durchaus berechtigt.

Im Prinzip hat der Sohn als Erbe des Eigentümers eine Ordnungswidrigkeit nach §11 2. f. und g. begangen.

Gruß Lutz
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  #24  
Alt 11.11.2017, 14:09
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Zitat:
Zitat von baffe Beitrag anzeigen
>... Nicht zwingend Zombie, ein weiterer Erbe reicht! ...
Theoretisch kann das Boot auch einer fremden Person vererbt sein.

Der Vater könnte z.B. gewusst haben, dass sein Sohn kein Interesse am Bootfahren hat und hat deshalb das Boot per Testament seinem langjährigen Angelkumpel vererbt.

Der Möglichkeiten gibt es viele.

Gruß Lutz
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  #25  
Alt 11.11.2017, 14:57
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Standard Bootsschein

Was wäre gewesen, wenn ich den Bootsschein ohne irgendwelche Angaben zum ADAC geschickt hätte?
Folge: Das Boot wäre abgemeldet worden.

Nun stelle ich einen Antrag auf Bootsschein für ein nicht angemeldes Boot beim ADAC mit Kaufvertrag so wie er vorhanden ist.
Folge: Bootsschein wird ausgestellt.

Wo liegt nun der große Unterschied zu meinem Fall?
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