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Zitat von bootsfreunde.com
Natürlich geht das rechtssicher. Z. B. Schriftl. Kaufvertrag, Übergabe-/Übernahmeprotokoll, Bezahlung, Umschreibung, etc.
Aber damit ist nicht die Versicherungsfrage geklärt ![Wink](https://cdn.boote-forum.de/images/smilies/icon_wink.gif) Denn was steht z. B. im Kaufvertrag bezüglich verbleiben im Winterlager bis zum Datum XY? Wie sieht der Vertrag über das Winterlager aus? Etc.
Kläre erstmal die Verträge (KV, Pacht-/Lagervertrag, etc.) und dann kann man solche Dinge besprechen, aber nicht jetzt, wo noch nix klar ist.
Vor dem Kauf in solch einer Größenordnung tauscht man immer den Vertragsentwurf aus (macht man bei Immobilien ja auch). Dann prüfen beide Seiten diesen bzw. lassen ihn von Rechtsanwälten/Notaren prüfen, bringt ggf. Änderungen ein bis man dann den endgültigen KV hat.
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Ich arbeite derzeit genau daran - in der Reihenfolge ....
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Und natürlich geht das "rechtssicher" ... aber der Teufel steckt auch hier - wie meißt im Leben - im Detail....