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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Wie gesagt, zusammen mit dem Verkäufer zum WSA und gemeinsam ummelden. Da geh ich immer persönlich hin. Zum Thema Ordnungswirdrigkeit: vor ein oder zwei Jahren rief ich an und fragte as ich machen müsse, da ich ein nicht mehr existierendes Boot abmelden wollte und ein anderes von meinem lange verstorbenen Vater auf mich ummelden. Die Antwort war, "werfen sie die Ausweise weg, die NG Kennzeichen gelten seit 20 Jahren nicht mehr". Hat mir nie jemand mitgeteilt und mit dem einen Boot bin ich noch gefahren. |
#27
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Zitat:
Und es macht auch nicht jeder so wie du. Du bist nicht das Maß aller Dinge. |
#28
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War alles kein Problem. Die sind da sehr freundlich.
Hab vor 2 Jahren ein Boot aus Koblenz (mit Ausweis) geholt und 2 Tage später in Brandenburg umgemeldet. Alten Ausweis abgegeben, Neues Kennzeichen. Hab gefragt, ob ich das noch in Koblenz melden muss - Nein, nicht nötig. Danach noch dem Verkäufer über die Ummeldung Kenntnis gesetzt und fertig.
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MfG Günni
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#29
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Ich weiß auch nicht,wenn ich mir irgendwo in der Welt ein Boot kaufe,ob ich da vorher unbedingt die Seiten vom WSA Koblenz anschauen muss.Ich weiß,das ich ein Boot anmelden bzw.ummelden muss,mehr nicht.Also kaufe ich das Ding,nehme alle Papiere vom Vorbesitzer mit und gehe anmelden.Mehr interessiert mich nicht.Mehr kann auch nicht zum Allgemeinwissen eines verantwortungsvollen Bürgers gehören.
Kommt der Beamte mir dann mit Bußgeldandrohung ,würde ich nur sagen,"Versuchs doch mal" ! Aber irgendwo muss es doch eine nationale Grundlage geben,alle WSA unterliegen doch dem Bundesverkehrsministerium. Gruß Ralf
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www.albert-line.de
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#30
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Zitat:
Und in Brandenburg ist es heute noch kein Problem. Das bestreitet ja auch niemand. |
#31
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MfG Günni |
#32
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Jetzt beruhige dich doch mal ist doch nix passiert!
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Viele Grüße aus dem tiefen Westen TomBow |
#33
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Keine Sorge.
Bin völlig entspannt. |
#34
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Hi zusammen
War heute beim WSA Minden um unser "neues" Schiff registrieren zu lassen. Dabei sprachen wir auch so nebenbei über An-, Ab- und Ummeldungen.. Das WSA sieht es definitiv so, daß der Ausweis der Registrierung entscheidet, wer verantwortlich für ein Schiff ist. Was am Schiff steht ist fürs Amt unerheblich. Wenn also der Vorbesitzer dem WSA mitteilt das Schiff verkauft zu haben und den Schein zurück sendet, ist der Vorgang für ihn beendet. Er kann auch dem WSA mitteilen, daß der neue Eigner die Registrierung übernehmen möchte und damit die Kennung reservieren. Trotzdem bleibt die Verantwortung zur Rückgabe des Ausweises beim Verkäufer.
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#35
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Zitat:
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#36
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Zitat:
(1) Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich ... die Eigentumsverhältnisse ... geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen. Wenn jemand ein Boot gekauft hat, dann ist ER der Eigentümer. Also muss der Käufer der ausstellenden Stelle unverzüglich mitteilen, dass sich die Eigentumsverhältnisse geändert haben. Nämlich, dass der Vorbesitzer nicht mehr Eigentümer ist, sondern jetzt ER. Der Vorbesitzer kann mit dem Kaufvertrag jederzeit nachweisen, dass nicht er, sondern der Käufer Eigentümer des Bootes ist. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#37
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Hi Lutz
Der Verkäufer hat dann allerdings auch den Aufwand/das Theater des Nachweises. Einfacher ist es doch den Ausweis einfach ans WSA zurück zu senden und gut ist. Oder sehe ich das verkehrt? |
#38
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Zitat:
wemn du dein boot in Berlin kaufst und nach Freiburg auf dem wasserweg überführst... bist du mehrere tage unterwegs... willst du das ohne Zulassung machen? oder lieber mit der alten Zulassung und dann in Freiburg ummelden.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#39
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Der Verkäufer hat doch den Kaufvertrag.Also alles geregelt.Und kein Wort im Gesetz,dass der Bootsschein nicht übergeben werden darf.Also sollte man mal der Kasperbude in Koblenz entsprechende Konsequenzen anbieten ,wenn sie unverhältnismäßig eigenwillig arbeiten.Egal,ich habe ja ein freundliches Amt im Osten der Republik ausgewählt.
Gruß Ralf
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www.albert-line.de |
#40
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Also ich habe das Boot, angemeldet beim WSA Regensburg verkauft und der Käufer hat gemeinsam mit mir den Kaufvertrag und den Eigentumsübergang zusammen ausgefüllt. Selbstverständlich hatte der Käufer ein Interesse, die Ummeldung schnell vorzunehmen.
Mit dem WSA hatte ich die Vorgehensweise vorher telefonisch abgestimmt, da so sicher gestellt werden kann, das der Ausweis auch vorliegt, wenn der Käufer ummelden möchte. Also aus meiner Sicht ganz einfach, wenn auch nicht dem Aufdruck auf dem Ausweis folgend. |
#41
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Ermüdend, diese regelmäßigen, konstruierten Fallbeispiele. Zumal das
Thema im schon bis zur völligen Selbstaufgabe diskutiert wurde. Bald ist es wieder warm, ich hoffe dann kann man wieder über Begeben- heiten aus dem "reallife" diskutieren...
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gregor
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#42
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??? Ich werde hier verrückt ? Wierum ist es den jetzt richtig?
Ich bin jetzt maximal verwirrt |
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Lass Dich von den Schlaumeiern nicht verwirren.
Es ist zu 100% so richtig wie ich es geschrieben hatte. Hier steht es im Klartext schwarz auf weiß: http://www.wsa-ko.wsv.de/schifffahrt...ung/index.html Zitat: "WICHTIG: Der Ausweis ist auf Ihren Namen ausgestellt, also sind auch Sie dafür verantwortlich jede Änderung dem Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Koblenz unverzüglich mitzuteilen und den Ausweis im Original zur Berichtigung vorzulegen! Dies gilt auch bei Eigentümerwechsel und Abmeldung des Fahrzeuges. Geben Sie Ihren gültigen Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen nicht an den neuen Eigentümer oder Bootshändler weiter. Das Boot kann nur abgemeldet werden, wenn der Original-Ausweis vorliegt. Die Nichteinhaltung dessen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen." |
#44
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Viel "Spaß" hat man bei diesem Thema auch beim WSA Lauenburg, die öffentlich verbreiten:
"
Zum Ändern eines bestehenden Kennzeichenausweises mit dem Kennzeichen RZ-… kommen Sie bitte nach Möglichkeit persönlich zu den untengenannten Sprechzeiten in das WSA Lauenburg. Zum Abmelden eines Kennzeichenausweises mit dem Kennzeichen RZ-… (z.B. bei Verkauf) senden Sie uns bitte den Kennzeichenausweis im Original mit einem Vermerk "bitte abmelden" an untenstehende Adresse." Ich habe ein Boot gekauft, der Verkäufer hat den Bootsausweis zum WSA Lauenburg geschickt. Wenn ich das Boot auf meinen Namen anmelden will, ist das WSA Lauenburg örtlich zuständig. Also habe ich dort angerufen, und die meinen, ich soll persönlich nach Lauenburg kommen.... obwohl hier in der Nähe eine Außenstelle des WSA ist. Also soll ich für eine Anmeldung/Ummeldung über 200 km hin und die geliche Strecke zurück fahren?? |
#45
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Zitat:
Hier im Forum bekommst du 100erte Antworten und die sind 50/50. " Jeder hat ein Recht auf freie meinungsäußerung. Solange er keinem damit schadet." Aber hier ist es immer das selbe. Es werden viele Meinungen verbreitet die weder Hand noch Fuß haben.
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Gruß Jogie,
der KFZ Mechaniker der alles selber am Boot macht
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#46
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Zuständiges WSA?
Wenn ich win Kennzeichen von Berlin will.. beantrage ich es dort... egal ob ich 7b Koblenz oder Heidelberg wohne
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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#47
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Ist wie überall, man muss mit den Leuten reden.
Ich hab damals beim WSA angerufen wegen dem ummelden ( Boot war beim ADAC ) registriert. Ich könnte sogar die Nr behalten, nachdem geprüft wurde ob sie frei ist beim WSA. Einzig der Buchstabe vom ADAC wurde auf das WSA geändert.
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Grüßle Uwe ( aus dem wilden Süden ) |
#48
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Moin,
die Versicherung läuft übrigens auch weiter, sie erlischt nicht durch Verkauf oder Ummeldung des Bootes, so wie beim PKW. Die Kündigungsfrist ist immer nur zum Jahresende möglich, bzw. zum Ende des Versicherungsjahres. In der Regel kündigt die Versicherung dem Käufer oder schreibt den Vertrag um, bis dahin steht der Versicherer im Vertrag. Ich weiß nicht wie es rechtlich aussieht, wenn der Käufer einen Schaden verursacht, der nicht komplett gedeckt ist. Ich gebe daher nichts mehr mit. Willy
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#49
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Na ja, ich bekam von Norman immer den Restbeitrag zum laufenden Jahre zurücküberwiesen, damit dürfte dann auch der versicherte Zeitraum beendet sein. (Nicht wie beim Moped).
Aber die Verischerung kann ja auch auf den Verkäufer übertragen werden.
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gregor
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#50
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Zitat:
Dann hat die Versicherung den Vertrag gekündigt. Wenn sie übertragen würde, hat die Versicherung mit dem Käufer natürlich auch einen neuen Vertrag geschlossen und eine neue Rechnung ab dem Zeitpunkt der Deckungszusage geschrieben. Ist bei Oldtimern ähnlich, (Auto/Motorrad) die eine Oldtimerversicherung haben, bei meiner Versicherung ebenso. Kündigung nur zum Ende des Versicherungsjahres oder bei Verkauf/Verschrottung. Abmelden und in die Garage stellen reicht nicht. Verkaufe ich die Karre und der Käufer fährt damit los, ist er erst einmal auf meiner Versicherung unterwegs, bis er eine eigene abgeschlossen hat. Es soll auch Leute geben, die bekommen keine Deckungszusage von Versicherungen.....wegen Schulden, nicht bezahlter Rechnungen, Betrug, keine Ausweispapiere oder sonstwas.
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