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#26
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Hallo Wolf,
das Baurecht auf ein Kleinfahrzeug anzuwenden ist eine recht willkürliche Auslegung. Wenn dort ein größeres Motorboot liegt, müsste es auch entfernt werden, was soll dann der genehmigte Liegeplatz ??? Grüße Detlef |
#27
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Natürlich will keiner auf Onkel Toms Hütte schauen. Letztendlich gehört das aber vor der Genehmigung einer Anlage geklärt und fest geschrieben. Im Nachhinein hat das für mich immer "a Gschmäckle".
Da es mich als Bootsbewohner ja auch treffen kann, stellt sich schon die Frage nach einer nachvollziehbaren Regelung. @Thomas (Ring 18) Schau mal im Lampertheimer Altrhein wie viele Seelenverkäufer da liegen. Auf der anderen Seite eine schwimmende Villa von Thomas S. Wo also anfangen und wo aufhören?
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#28
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Hallo Detlef,
stimmt, aber von dem Hausboot geht eine Wirkung wie von einem Gebäude aus und wenn es dann zulange an einer Stelle liegt, wird das so beurteilt wie ein Gebäude. Für ein "richtiges Boot" gilt das nicht - darum würde ich auch ein solches dem Hausboot vorziehen. Du ja offensichtlich auch! Es gibt im Baurecht die verrücktesten Dinge, aber Hausboote sind definitiv Gebäude. Schwierig wird es, wenn sie einen Antrieb haben, aber auch da wird normalerweise keine Rücksicht drauf genommen. Da wo sie hinpassen, können sie einer Landschaft oder Stadt einen besonderen Charakter geben. Allein die unterschiedlichen Auffassungen zwischen Hamburg und Berlin. Was in HH geht, geht in B noch lange nicht. Mir wäre das zu einschränkend und zu riskant. Lieber "Boot" wie Schiff Gruß Wolf
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#29
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Hartwig, was willst du mir damit sagen?
Ich finde es eine Sauerei was Amt und Richter da treiben aber wenn ich lese das auf 2 über 30 Jahre alte Stahlschwimmer ein Wohnwagen gestellt und mit Brettern verkleidet wurde dann suggeriert das ein gewisses Bild, keine Ahnung wie es real aussieht. Wenn ich alleine überlege wieviele Anfragen hier im kommen die einfach aus leeren Fässern und Paletten ein Hausboot bauen wollen, da war klar das das dem typischen Deutschen nicht passt und nun sucht der Amtssschimmel einen Weg solche Gebilde los zu werden. Und ich persönlich finde auch das das einfach keine Boote sind, lieber die Seelenverkäufer als schwimmende Wohnwagen, da bin ich radikal und stehe dazu. Das gehört hier aber nicht hin. Das Teil das der TE vielleicht baut steht irgendwo dazwischen, da enthalte ich mich.
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#30
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Es gibt eine einfache Definition:
Kein Antrieb und fester Liegeplatz = Schwimmhaus und damit im gesetzlichen Sinne ein "ortsfest gemachter Lieger" und damit ein schwimmendes Gebäude oder Schwimmhaus. Antrieb und Zulassung als Kleinfahrzeug unter 20 Meter = Sportboot nach §1 Sportbootführerscheinverordnung, und damit ist es kein Lieger mehr. Und wenn es sich mit 120 Betriebsstunden im Jahr regelmäßig bewegt (doppelt so viel wie das durchschnittliche Sportboot) sollte Frank auch vor Gericht Recht bekommen. Das entscheidende ist aber NICHT, ob DIR persönlich solche Baracken gefallen, oder nicht. Du kannst ja auch keine Sprinter in Deinem Wohnviertel verbieten lassen oder Containerschiffe auf dem Rhein, weil Dir ein BMW Kombi oder ein lautes und schnelles Motorboot besser gefällt. Tom
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ЕДЕР ТАГ ИБЕР ДЕР ЕРДЕ ИСТ ЕИН ГУТЕР ТАГ ! Geändert von ST1100 (17.03.2018 um 13:37 Uhr)
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#31
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Zitat:
in welchem Gesetz oder welcher Verordnung ist das definiert? Gruß - Tom
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ЕДЕР ТАГ ИБЕР ДЕР ЕРДЕ ИСТ ЕИН ГУТЕР ТАГ !
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#32
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Zitat:
Ich will überhaupt nichts verbieten und finde die Art und Weise wie es versucht wird zum kotzen. Das mir solche (interessant das du Baracke dazu sagst) schwimmenden Wohnwagen nicht gefallen ist nur meine Meinung, die darf ich haben und die tut auch keinem weh. Was ich versucht habe auszudrücken ist das wir auf dem Wasser das Privileg haben noch eigenverantwortlich handeln zu dürfen und das nutzen ein paar wenige schamlos aus, zum Beispiel indem Sie Sperrmüll zu einem Floß zusammen stecken und mit kleinem Motor als Kleinfahrzeug anmelden. Wenn wir alle aber dann darunter leiden müssen weil es strengere Vorschriften usw gibt weil einige die bestehenden dehnen bis zum zerreißen, dann ist der Punkt erreicht wo was passieren muss. Mein Post hat sich in keinster Weise gegen dich oder dein Vorhaben gerichtet, ich habe mich hier sogar versucht einzubringen.
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#33
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Thomas, es tut mir leid, wenn ich Dich falsch verstanden habe.
Ich bin wie Du auch der Meinung, dass man sowas ohne gesetzliche Grundlage nicht einfach verbieten darf. Bei der Diskussion geht es ja gar nicht mehr um mein Hausboot. Und ich will Dir Deine Meinung nicht verbieten, sondern einfach ein bisserl mehr Toleranz und Dir persönlich überhaupt nicht zu nahe treten. Aber das hab ich getan, und ich hoffe, Du nimmst meine Entschuldigung an. Ich bin vielleicht etwas empfindlich, was vermeintliche Schubladen anbetrifft. "So ein UL ist kein Flugzeug, eine Gold Wing ist doch kein Motorrad und ein Floß mit Motor ist kein Boot." Diese Vorurteile finde ich unangemessen, aber ich gebe Dir Recht, dass einzelne mit ihrer Rücksichtslosigkeit gegen das Interesse aller Kameraden handeln. Da stören mich Klappen-Auspuffanlagen und hochdrehende Fahrer bei Autos und Motorrädern aber mehr als die Ästhetik. Frieden Tom
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#35
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Zitat:
hier mal ein Urteil, das sich recht ausführlich mit dem Thema beschäftigt. In Hamburg hat man es einfacher, weil die davon ausgehen, so etwas auch zu genehmigen. https://openjur.de/u/875075.html http://www.hamburg.de/genehmigungsweg/ In Brandenburg sieht es demnach so aus, dass z.B. "dauerhaftes Wohnen" oder "längeres Sillliegen" ein Problem werden kann. In den meisten Bauordnungen steht nichts von Hausbooten mit oder ohne Antrieb, aber die Gesetze lassen es durchaus zu, ein Hausboot als Bauwerk einzustufen. Es ist deshalb etwas riskant. Es geht mehr darum einen Streit überhaupt nicht aufkommen zu lassen (durch verärgerte Nachbarn z.B.). Die Gerichte können - in fast allen Fällen - das Hausboot als Gebäude einstufen. Es ist also ratsam eine Genehmigung zu haben und das ist nicht ein Bootsschein o.ä. sondern ein "Parkausweis". Es wird so sein, dass die Ähnlichkeit zu einen Gebäude für den Betrachter wichtig ist und das dann auch zu gerichtlichen Problemen führen kann. Mach es so, dass es nicht wie ein Hhaus aussieht; mit Antrieb und aller Ausrüstung, die zu einen Sportboot gehört wird man wahrscheinlich keine Probleme bekommen. Das kann sich aber ändern, wenn in 10 Jahren außer Dir noch tausende andere im Hausboot wohnen wollen - ist ja immer so. Ein Diesel in der Stadt wird keinen stören - es ist die Menge die stört. Gruß Wolf |
#36
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Und genau da geht es los!
Dann soll man das bitte auch definieren. Wann ist es ein genehmigungspflichtiges Boot und wann nicht. Und das trifft mich ja ggf. auch. Ich liege im Winter ja auch mehrere Monate in einem Hafen. Was wenn das dem Villenbesitzer nebenan nicht gefällt? Und nach dem hier diskutierten Urteil kann das ja jeden treffen. Ich bin aber der Meinung, wir sollten die Mods bitten, alles in einem extra Trööt zu verschieben. Hier geht es ja um Toms Neubau und nicht um die Rechtslage.
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#37
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Nun ich vermute mal, dass es hier nicht alleine darum geht ob es ein genehmigungspflichtiges Boot ist sondern viel mehr darum ob es ein ausgewiesener Liegplatz mit Steg ist oder war.
Solage man in genehmigten Häfen oder an genehmigten privaten Steganlagen liegt sollte alles ok sein nach meiner Ansicht.
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VG Peter Skipper mach langsam wir haben es eilig.
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#38
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Ich hab gerade die Administration gebeten, das in einen neuen Thread zu verschieben:
Bitte diese Diskussion im Thread "Wohnhausboot auf Waterbus-Alu-Katamaran" ab Beitrag #371 bis #408 in einen neuen Thread in "Yachten und Festlieger" verschieben! Vielleicht unter dem Titel: "Rechtliche Probleme mit Hausboot". Die Diskussion hat sich zu weit vom eigentlichen Thema entfernt. Und bitte einen kurzen Hinweis im alten Thread einfügen mit einem Link auf den Neuen. Danke, Gruß - Tom
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#39
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Zitat:
wenn Du in einem Hafen liegt, gibt es sicher keine Probleme. Das ist ein Ort, der dafür vorgesehen ist. Frage könnte aber sein, ob z.B. dieser Hafen auch Hausboote zulässt? Gruß Wolf |
#40
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Hallo zusammen
nachdem die Admins wohl keine Zeit haben, diese Beiträge in "Yachten und Festlieger" zu verschieben, würde ich Euch bitten, dort selbst einen neuen Thread zu eröffnen, wenn Ihr das Gerichtsthema weiter diskutieren wollt. Danke - Gruß - Tom
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#41
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Die Behörden möchten das Liegen von Hausbooten/ Sportbooten an Steganlagen Untersagen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Beschluss vom 05.03.2018 vom Verwaltungsgericht Potsdam, ist nun rechtskräftig und besagt: Sportboote sind ab nun bauliche Anlagen und sind somit gleichgestellt mit einer Feldküche so die Argumentation des Gerichtes. Dieses Urteile können Sie in der angehängten PDF nachlesen, ebenso wie das Sportboot-Gutachten des betreffenden Sportbootes und den Widerspruch des Anwaltes vom 29.01.2018. Es ist möglich gegen dieses Urteil innerhalb der nächsten 14 Tage Beschwerde einzureichen, wovon ich Gebrauch machen werde. Daraus folgt eine zu erstellende Begründung, die in den nächsten 4 Wochen eingereicht werden muss. Nach Rücksprache mit den Verbänden und den entsprechenden Stellen in der Politik ist es nun Notwendig hiermit an die Öffentlichkeit zu treten, um den Tourismus und den Wassersport in Brandenburg Berlin, Schleswig Hollstein, Meck Pomm nicht komplett zu gefährden. Sehr geehrter Herr ****, völlig überraschend habe ich heute den Beschluss des VG Potsdam im Eilverfahren erhalten, mit dem unser Antrag abgelehnt wurde, siehe Anlage. Der Richter (trotz geäußerter Bedenken wurde die Angelegenheit per Beschluss einem Einzelrichter übertragen) hat ganz wesentlich auf das Merkmal "ortsfest" abgehoben und Sportboote mit Feldküchen (!) verglichen, die auch, weil überwiegend an einem Standort befindlich, bauliche Anlagen seien. Ich bin ziemlich erschüttert über diesen Beschluß und diese Begründung, weil in der Quintessenz auch Motoryachten bauliche Anlagen wären, wenn sie im Jahresverlauf nicht überwiegend unterwegs wären. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen 5.3.2018), also bis zum 19. März beim VG Potsdam Beschwerde eingelegt werden, beim Oberverwaltungsgericht begründet werden muss, siehe Rechtsmittelbelehrung. Wegen der Tragweite der Entscheidung ist jetzt die Presse hier gefragt. Mit freundlichen Grüßen Ihr RA
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#42
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Wo ist denn nun der besagte pdf-Anhang (Urteil) ?
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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#43
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Wenn ich jetzt meiner Frau sage, dass wir mit einer Feldküche in Urlaub fahren,
kündigt sie mir endgültig die Freundschaft...........
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Gruß Rolf |
#44
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Zitat:
Der Richter muss ein Insider sein! Jetzt ernsthaft: Einen ähnlichen Schwachsinn hatten/haben wir mit dem Bezirksamt Spandau auch durch. Ich empfehle die Lektüre des Threads und eine Abstimmung mit den betroffenen Berliner Vereinen und deren Anwälten: https://www.boote-forum.de/showthrea...6rdenwillk%FCr Viel Erfolg beim Kampf durch die Instanzen! Klaus, der sich über weitere Infos und die pdf freut |
#45
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Erschütternd!
Auch wenn es sich im vorliegenden Fall um ein "Hausboot" handelt, ist das der Einstieg zur Willkür. Wenn es dem Hausbesitzer nebenan nicht gefällt, ist künfitig der Hafen gemäß dieser Begründung leer. https://www.boote-forum.de/showthrea...270807&page=19 Hier wurde das schon diskutiert und ist auch das Urteil zu finden
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#46
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Die Gerichte sind halt nicht ausgelastet und beschaffen sich so Beschäftigung.
Leider bin ich zu alt um auszuwandern....Freunde sind nach Ungarn gezogen, ich beneide sie. |
#47
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Hallo,
saufen die in unseren Behörden nur noch Lack oder Lösungsmittel ? Womit berauschen sich diese Staatsdiener denn noch? Wie kann man ein Sportboot mit einer Feldküche vergleichen. Bin ich demnächst auch als Diesel Pkw Besitzer gleich ein Spediteur und zahle Gewerbesteuer nur weil LKW's auch mit Diesel fahren? Der Fantasie sind ja mittlerweile keine Grenzen gesetzt. In irgendeiner Behörde sitzt immer öfters jemand der einfach gegen alles und jeden ist. Profilierung inbegriffen. Entscheidungen werden nicht mehr "im Namen des Volkes" getroffen, sondern eher nach persönlicher Einstellung. Gute Nacht Deutschland Bis denne Timo |
#48
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Bevor der Volkszorn hochkocht....
.....mal ruuuuuuhig und entspannt bleiben. Klaus hat doch auf seinen Thread hingewiesen. Was ist dabei raus gekommen? Richtig. Nix. Alles gut. |
#49
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Naja.....die Rechtssprechung (hier durch Bewertung der Landesbauordnung) ist i.d.F. aber "Ländersache". In Brandenburg kann da durchaus ganz anders entschieden werden als in Berlin.
Föderalismus halt.
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln
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#50
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Moin Moin
Wie gesagt: Schön ruhig bleiben! Hier die "Berliner-Lösung": https://www.spyc.de/news.html Kurz gesagt: Die Genehmigung wurde erteilt. Allerdings haben die Behörden allgemein Probleme mit Hausbooten. Vielleicht nicht ganz unbegründet. Ob der einfache Vergleich mit einer schwimmenden Feldküche den rechtlichen Status einer Legaldefinition erhält, ist eher zweifelhaft. Schon deswegen ist ein Widerspruch aussichtsreich. Gruß Kapitaenwalli Geändert von kapitaenwalli (31.03.2018 um 01:13 Uhr) Grund: Ergänzung
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