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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Die Behörden möchten das Liegen von Hausbooten/ Sportbooten an Steganlagen Untersagen
Sorry, ich weiß nicht in welchem thread ich das hier zum Thema Hausboot augenblicklich besser platzieren kann als hier. Die Admins mögen ihre Arbeit tun.
Wenn Dein Boot später über einen Steg mit festem Boden verbunden ist, fühlt sich möglicherweise eine Landesbaubehörde für Dein Boot zuständig und erklärt es für illegal. Diesen Post bitte ignorieren, wenn nicht viel Zeit und/oder Muße zum Lesen der angehängeten PDF's da ist (Hausbootgeschichte aktuell vor Gericht). Frank MV Geändert von Frank MV (13.03.2018 um 22:58 Uhr)
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#2
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Es kann der frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Mit dieser "Urteilsbegründung" lassen sich 98% der Sportboote als Bauobjekt begründen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro
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#3
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Ebenso die ganzen Wohnwagen und Wohnmobile.
Aber, es bleibt zu hoffen das der Kollege den Rechtsweg weiter bestreitet und am Ende noch Recht bekommt. Grüße
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Marco, Ich bin so wie ich bin, die einen kennen mich und die anderen können mich... |
#4
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Man mag es nicht kommentieren, aber mir wird schlecht!
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Viel Geld wird ausgegeben, welches man nicht hat, für Dinge, die man nicht braucht, um Leute zu beeindrucken, die man nicht ausstehen kann! |
#5
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Bananenrepublik Deutschland
Das ist echt eine Sauerei. Ich kann mir aber bei der Höhe des Streitwerts und der Beschreibung des Objekts schon vorstellen was dahinter steckt. An Stelle des Bootsbesitzers würde ich an die Presse gehen, das sollte helfen. |
#6
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Da wiehert der Amtsschimmel mal wieder.
Gruß René
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Alles hat ein Ende, nur die..... Der Weg ist das Ziel - NEIN - Die gute Stimmung beim Genuss des Weges ist das Ziel! (geklaut hier im BF) |
#7
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Ich denke nicht, dass das, was der Landrat und der Richter da verfolgen, in höheren Instanzen so einfach durchgeht.
Aber macht euch nichts vor, liebe Bootsfreunde, es wird da zukünftig vermutlich schon einengende Regeln geben. Die bisher sehr wenig regulierte Gewässernutzung durch Wasserfahrzeuge wird allein schon durch die starke Zunahme der Anzahl der Wasserfahrzeuge, verbunden mit einem gewissen "Wildwuchs", nach weiteren Regeln "rufen". Jeder neigt dazu, die eigenen Interessen und Belange auf ein möglichst hohes moralisches Podest zu hieven. Aber es gibt auch die Interessen der anderen. Und die Aufgabe der sehr gern und oft geschmähten Politik (und auch der Rechtsprechung) ist es, hier einen fairen Interessenausgleich zu finden, was nicht besonders einfach ist.
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Gruß, Günter
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#8
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Zitat:
Die Interessen der Anderen gibt es immer; (einer ist bspw. ein Lobbyist, der andere nicht) ob es auch immer den Willen gibt einen fairen Interessenausgleich zu finden- hätte ich ernsthafte Zweifel. |
#9
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Alles Spekulation, bevor nicht das letzte Wort gesprochen ist.
Und nicht jeder Amtsschimmel wiehert. Ich bekam heute einen freundlichen Anruf vom WSA Regensburg, dass ich die Ausweiskopie beim Kennzeichenantrag für meine Ossi-Riva vergessen habe. Ich habe auch den Hobie Cat mit dem Kennzeichen xy bei Euch laufen, sag ich. Dann ist ja da eine Ausweiskopie abgelegt, und das reicht dem Mann, sagt er. Danke und einen schönen Tag noch Tom
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#10
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Ihr habt in Deutschland ja große Wasserflächen und sicher haben da noch einige Hausboote Platz.
Bei uns in Österreich wären die Seen aber bald voll und verschandelt. Es sind deshalb teils Länderverordnungen in Kraft, die das Betreiben von Booten verbieten, die überwiegend zu Wohnzwecken dienen. Ich finde das vollkommen richtig. Aber auch auf Seen in Bayern gibt es ähnliche Vorschriften. Ist als auch etwas in die Überlegungen einzubeziehen, bevor man sein Haus verkauft und alles auf die mobile Karte auf dem Wasser setzt. |
#11
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Zitat:
Über diesen Quatsch mit Baugenehmigung und einer Aussage wie "Baumaterialien" verwendet ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Und genau dieses gilt es zu vermeiden, will man Recht sprechen. Leider lernt man nichts aus der Vergangenheit. Erst wird wie wild gerudert und jede Möglichkeit für Tourismus ausgeschöpft (siehe Landesmittel seinerzeit für gewerbliche Vercharterer) und wenn die Maßnahmen dann greifen, dann wird mit _Willkür_ reagiert. Das darf so nicht sein. Klare Bedingungen sind für alle Beteiligten von Vorteil. Man darf auch nicht vergessen, dass der Betroffene investiert hat und jetzt eventuell vor erheblichem Schaden steht. Gruß Peter
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#12
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Das Problem besteht in meinen Augen primär darin, dass es kein bundeseinheitliches Gesamtkonzept gibt.
Jedes Bundesland hat andere Vorgaben und Vorschriften und Bundesverwaltung und städtische oder Länderbehörden behindern sich gegenseitig. In Hamburg gibt es andere Vorgaben als in Berlin oder in Bayern und die WSA haben auch noch mitzureden. Auf der Müritz darf ich mit dem Charterschein fahren, in Berlin nur mit dem SBF Binnen bis 20 Meter und auf dem Rhein nur bis 15 Meter und auf dem Bodensee brauch ich nen Extraschein. Der Bedarf an echtem Wohnnraum auf dem Wasser ist sehr gering, aber durch viele Zuständigkeiten überreguliert. In Österreich kenn ich sogar permanent bewohnte Hausboote, aber die Seen mit ihrem Hausbootverbot da als positives Beispiel hinzustellen, halte ich für verfehlt. Wenn ich rund um den Attersee fahre, ist fast jeder qm Ufergrundstück privat bebaut und für das, was ein 100 qm Ufergrundstück ohne Hütte im Monat Pacht kostet, bekomme ich hier in Passau ne Wohnung. Und Marinas mit Yachten sähen nur anders aus, aber nicht schlechter, wenn da an einem Steg auch ne Handvoll Hausboote liegen würde. Jedenfalls nicht schlimmer als komplett mit Hütten und Hecken verschandelte Seeufer, an die kein Bürger ohne Pachtvertrag mehr herankommt. In Bayern muss per Gesetz auch ein Uferstreifen um jeden See frei zugänglich sein. Aber das setzt keiner durch und die Zäune der Millionäre am Starnberger See gehen bis ans Wasser. Ich hab das Glück, ein Donau-Ufergrundstück gefunden zu haben, das ich günstig pachten konnte, aber das endet 5 Meter vom Ufer entfernt und Angler haben natürlich freien Zugang. Aber hier einen Liegeplatz für ein permanent bewohntes Hausboot zu finden, ist so gut wie unmöglich. Und die normalen Bootsclubs und Motorbootfahrer wollen das meist auch gar nicht in ihren Clubhäfen. Warum ist das so? Warum mauern die Fischer und warum werden Hafenplätze künstlich knapp gehalten? Es wäre einfach, zu sagen, wir haben bundesweit Bedarf für maximal 1000 Hausboote und Schwimmhäuser und dafür soll Bayern 100 und McPomm 100 und NRW 120 usw. Liegeplätze schaffen. Manche Regionen wollen das eh (Lausitzer Seenplatte, Hamburg) andere (Berlin) könnte man damit dazu zwingen. Und wenn in Regensburg, Straubing, Deggendorf, Vilshofen und Passau je 5 Hausbootliegeplätze an der Donau geschaffen werden, geht davon weder die Welt noch der Fischbestand unter. Tom
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ЕДЕР ТАГ ИБЕР ДЕР ЕРДЕ ИСТ ЕИН ГУТЕР ТАГ ! Geändert von ST1100 (15.03.2018 um 14:11 Uhr) |
#13
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Zitat:
Das allerdings zu realisieren, wäre eine völlig andere Nummer und, wenn es überhaupt rechtlich möglich wäre (Bundesländer haben gewisse verfassungsrechtlich verankerte Rechtsetzungskompetenzen, in die der Bund nicht hineinzureden hat), dann wäre es alles andere als einfach.
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Gruß, Günter
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#14
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Gerade gefunden, vielleicht hilft das bei einigen Fragen weiter:
hausboot-kompass.de Gruß Peter P.S. extra nicht als Link, will ja keine Werbung machen. Ich kenne die Betreiber nicht.
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#15
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Zitat:
Montag Abend hab ich den Antrag in den Briefkasten geworfen, Mittwoch vormittag kam der Anruf wg. der fehlenden Ausweiskopie, heute am Donnerstag mittag war der ausgestellte Bootsschein in meinem Briefkasten zusammen mit einem 60-seitigen Büchlein mit Hinweisen für Wassersportler auf den bayerischen Bundeswasserstrassen und einer Liste mit den aktuellen Telefonnummern aller Schleusen. Ich mag mein WSA Tom
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ЕДЕР ТАГ ИБЕР ДЕР ЕРДЕ ИСТ ЕИН ГУТЕР ТАГ ! Geändert von ST1100 (15.03.2018 um 22:52 Uhr)
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#16
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Zitat:
Und auf Länderebene haben sich Sachsen und Brandenburg ja auch zusammengetan und ein gemeinsames Konzept für die Nutzung der Lausitzer Seenplatte gefunden. Davon profitieren alle in der Region mit Arbeitsplätzen in Dienstleistung und Touristik. Die Beamten sind alle nur Angestellte des Volkes und nicht die Vorgesetzten der Bürger. Und sie sind nicht dafür da, die vorhandenen Privilegien von Einzelnen zu schützen, sondern die Interessen aller gegeneinander abzuwägen. Tom
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#17
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Und den Weihnachtsmann gibst doch, ich habe es ja immer schon gewusst.
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#18
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Vielleicht ist das hier im Süden ja ein bisserl anders als in Berlin, wo man sich 2 Wochen vorher nen Termin auf der KFZ-Zulassung geben lassen muss.
Ich hab mit Behörden keine schlechten Erfahrungen gemacht. Wenn ich in Passau ein Auto zulasse, fahr ich morgens um halb acht spontan hin, warte maximal 15 Minuten und bin 15 Minuten später wieder im Büro. Mittags zwischen 12 und eins kann es auch mal ne halbe Stunde dauern. Einen zulassungs- und versicherungsfreien Motorradanhänger hatten weder TÜV noch Zulassungsstellenleiter je vorher gesehen. Trotzdem liefen Abnahme und Betriebserlaubnis meines Eigenbaus günstig und ohne Komplikationen. Das mit den Bootsscheinen beim WSA hab ich oben schon berichtet. Was ich immer hilfreich fand, vorher mit den Menschen zu reden, sich selbst die gesetzlichen Rahmenbedingungen zusammen zu suchen und dann mit diesen Dingen ausgedruckt am Amt einzulaufen und es den Amtsschimmeln leicht zu machen mit der Genehmigung. Wenn sie sich erst selbst schlau machen müssen, bedeutet das Zeit und Arbeit und beinhaltet immer auch die Möglichkeit, etwas zu übersehen, was einem hinterher dann um die Ohren fliegt. Da ist es einfacher, NEIN zu sagen. Aber es geht sehr viel mehr, als viele glauben, wenn man sich an die Regeln hält und auch die sehr oft vorhandenen Ausnahmeregelungen findet. In Deutschland kann man sogar legal selbst Flugzeuge entwerfen, bauen und betreiben. Mein vom TÜV abgenommener Moto Guzzi V35 Scrambler hat auch fast nix mehr mit dem Original gemein. Und für Eigenbau-Boote gibt es fast gar keine Regeln und das ist auch gut so. Tom
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#19
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Moin Moin,
meiner Erfahrung nach sind Hausboote - je nachdem wo sie festmachen - bauliche Anlagen, die einer Genehmigung bedürfen. Das gilt nicht auf Bundeswasserstraßen, weil dort die Rechtsgrundlagen für bauliche Anlagen nicht gegeben sind. Das bedeutet aber noch lange nicht, dass man ohne Erlaubnis dort liegen darf. Unbeaufsichtigtes Stilligen bedarf einer Sillliegeerlaubnis. Man kann das Urteil sehen wie man will: mich würde auch stören, wenn ein Hausboot der Art wie die Fotos in Beitrag 364 mir den Blick versperrt. Wenn Uferzonen üblicherweise für jedermann zugänglich sein sollen, dann kann so etwas nicht erlaubt werden. Die Richter nutzen die Gesetze, die das ggf. verbieten - auch wenn es teilweise wirklich an den Haaren herbeigezogen ist. Das einzige was da hilft sind "Parkplätze für Hausboote". Können sich Hausboote aus eigener Kraft fortbewegen, dann sind es Schiffe, für die das letztlich aber auch alles gelten muss. Die brauchen auch "Parkplätze" in den Marinas. Da es mehr Häfen für Boote als für Hausboote gibt, würde ich ein Boot zum Wohnen immer als Schiff "tarnen", um damit auch in normalen Häfen einen Liegeplatz zu bekommen. Wenn eine 25 m Yacht (die u.U. sogar ein Katamaran ist) auch viel mehr "Haus" bietet als die meisten Hausboote, so bliebt die Yacht doch ein Schiff. Vielleicht muss man sich dem einfach unterordnen, wenn man auf dem Wasser unterwegs ist. Es gibt ansonsten ja immer noch sehr viele Freiheiten was die Konstruktion von Booten angeht. Wenn man diese Freiheiten nutzen will, muss das "Boot" aber Schiff bleiben. Gruß Wolf
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#20
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Das sehe ich auch so Wolf, die Hausboote vermehren sich wie die Karnickel, das war abzusehen das das so nicht weiter geht.
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#21
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Dieser Hinweis/Link -> ist sehr interessant (leider gibt es davon viel zu wenige).
Zu diesem Hinweis hätte ich jedoch einige Fragen ("Haus"aufgaben ) ->1) besteht ein Flugplatzzwang für einen Gleitschirm, wenn diesem ein Motörchen (in der Stärke eines haushaltsüblichen Mixers, also ca. 0,7 kW) samt "Ventilator" hinzugefügt wird ? 2) wie ist die Situation im Bezug auf "legal Flugzeuge selbst betreiben", im Vergleich zu Deutschland, in Finnland oder Frankreich o. Italien o. Norwegen o. Polen o. Schweden o. Spanien o. Tschechien ? 3) wie viele Flughäfen und Flugplätze wurden in Deutschland seit 1990 geschlossen ? Geändert von swath (16.03.2018 um 14:10 Uhr) |
#22
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Ich denke, das sprengt das Thema und Du kennst die Antworten ja eh.
Fakt ist, es gibt in D viele Regeln, aber auch Ausnahmen und Freiräume. Für Schwimmhäuser gibt es mancherorts Regeln, für Sportboote sind die Freiräume recht groß, aber werden natürlich lokal unterschiedlich ausgelegt. Und wenn lokal ein Quertreiber in einer Behörde sitzt, hast Du ein Problem. Mein erster Versuch einer Voranfrage beim TÜV für meinen Mopedanhänger war auch kein Erfolg, aber der Mann hatte auch keine Ahnung von den rechtlichen Grundlagen. Beim zweiten Versuch war ich besser vorbereitet und bin gleich woanders hingegangen. Und Erfahrungsaustausch mit erfahrenen Vorreitern ist durch nix zu ersetzen. Dann erfährt man auch, was die einfachste Vorgehensweise ist, wo man besser nicht vorspricht und wo kompetente Ansprechpartner sitzen. Tom
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#23
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Nabend,
ich finde das Urteil zum Bootsliegeplatz unterirdisch und nahe an der Willkühr. Dazu noch die Anmerkung, dass es Hausboote im Sinne der Zulassung auf dem Wasser nur sehr selten gibt ... das was meist als Hausboot bezeichnet wird sind einfach nur Kleinfahrzeuge. Ob einem die sog. Hausboote nun gefallen oder nicht ist reine Geschmacksfrage. Ich finde die Äußerungen mancher Teilnehmer hier ziemlich arrogant und befremdlich. Viele Grüße Detlef
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#24
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Wir können diese Diskussion ja auch einfach abschliessen.
Ich wünsche Frank ganz ehrlich viel Erfolg in der nächsten Instanz! Geschmacksfragen kann man eh nicht klären und ich lass mich ja auch nicht über andere Bootsbesitzer aus, weil mir ihr Boot nicht gefällt. Zurück zum Thema, oder? Mein Hausboot wird ein klassisches Kleinfahrzeug und in Bayern auch als Sportboot zugelassen. Wenn es so weit ist, steht ja eh noch kein Haus drauf. Tom
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#25
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Sind wir doch mal ehrlich:
wenn wir vor unserer Haustür ein "Hausboot" im Favela-Stil liegen hätten, würden wir das doch sicher nicht begrüßen; wäre es ein Hausboot so wie Tom sich das vorstellt, ist die Sachlage schon ganz anders. Und so wird es hier einen Kläger geben und da halt nicht. Die Richter darf das Äußere nicht interessieren; haben sie einen Fall auf dem Tisch, müssen sie ihn im Rahmen des Gesetzes bescheiden. Das ist keine Willkür. Eine höhe Instanz wird höchstwahrscheinlich ähnlich urteilen. Das ist Stand der Dinge in Deutschland. Da wird sich über viel profanere Dinge jahrelang gestritten. Z.B. wenn ein Gartenhäuschen (für eine Sauna z.B.) zu nah an der Grundstücksgrenze steht (wie fast alle) und die notwendigen 3m Abstand nicht einhält. Wenn keiner nachgeben will bemüht man das Gericht. So wird es in dem Fall, über den wir reden auch gewesen sein. Da gehören auch immer zwei zu! Gruß Wolf
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