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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Ok , 10 Jahre als reiner Hafentrailer genutzt , lässt drauf schliessen das da auch nicht großartig drin investiert wurde . Ist er zugelassen und hat Tüv ? Falls ja und Du die Möglichkeit hast ihn begutachten / kontrollieren zu lassen kannst ja mal Torsten anrufen und mit ihm was ausmachen . Sind zwar von Dir aus um 100km , aber wenn er es wert ist kannst bei ihm auch direkt die passenden Teile ordern und ggf einbauen lassen . Zumindest schaut er sich ihn an und sagt Dir dann schon unverblümt ob Ja oder Nein .
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Gruß Peter . Geändert von iak (08.05.2020 um 12:31 Uhr) |
#27
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Danke, werde ihn mal anrufen da ich das Boot sowieso in die Richtung zur Werft bringe.
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#28
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Am schnellsten Klarheit kriegt man doch, wenn man ihn zu nem Fahrzeugbauer bringt und sagt: "Lass mal TÜV machen". Dann hat man ne Mängelliste
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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#29
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Zitat:
Der Fahrzeugbauer kontrolliert ohne direkten Auftrag nur die TÜV relevanten Punkte. |
#30
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Sicher kontrolliert der die Bremsen und die Lager. Mein Tüv zumindest. Der wackelt an den Rädern und schaut ob die Räder beim Bremsen blockieren.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#31
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Iss immer noch die Frage, ob der Trailer ne Zulassung hat, die letzten 10 Jahre TÜV bekam. In den meisten Fällen sind "Hafentrailer" nicht auf der Straße verwendbar, da meist ohne TÜV. Wenn seit 10 Jahren abgelaufen, muss eh Komplettabnahme gemacht werden.
Da wäre der TÜV wieder die richtige Anlaufstelle.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#32
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Zitat:
gibts was neues , konntest was regeln oder bist nun schlauer ?
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Gruß Peter . |
#33
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Also: Du gute Frage war, wie kann man den Zustand eingrenzen. Klar, das Fahrzeug zum Fachmann bringen. Irgendwo logisch.
Es gibt aber noch so ein Zwischenwege, wo man sogar noch was lernt: Rad am Trailer abbauen, kann jeder. Dann die Grosse Mutter in der Mitte aufdrehen, Trommel abziehen. Kann fast jeder, der will. Dann mal reingugge: Wie stark verrostet? Alles schön gängig? Sind die Bremszüge von Hand ganz leicht zu schieben, und auch alles was dran hängt? Dann in der Trommel mal mit den Fingern das Lager bewegen. Oder noch besser: Neues einpressen (lassen). Falls dann Überzeugung zum Behalten: Nach 10 Jahren würde ich eh die Bremsbeläge tauschen. Die können verglasen, hart werden etc. Das kann man selber machen oder in der Werkstatt machen lassen. |
#34
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Du hast die Fragestellung offensichtlich nicht verstanden...
Das wackeln an den Rädern gibt max. Aufschluss darüber ob das Lagerspiel stimmt - zum Nachstellen bzw. Prüfen ob in den Lagern schon mehr Wasser als Fett steht und die Lager bereits fast verschlissen sind muss der TE dann trotzdem in die Werkstatt; selbiges gilt für die Bremse! Das liegt im Ermessen der Zulassungsstelle - diese sollte man vorher einfach mal anrufen! Regulär, wenn alle Papiere (Fahrzeugbrief/Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1& 2 sowie COC) vorhanden sind, reicht denen das als Datenbestätigung aus und es wird keine Vollabnahme sondern lediglich eine neue HU benötigt. Das setzt voraus dass man den entsprechenden Platz dafür hat und den hat der TE nach eigenen Angaben nicht... Geändert von MagirusDeutzUlm (30.11.2019 um 14:01 Uhr) |
#35
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Zitat von schleipfi Klar, der TÜV kontrolliert auch die Radlager
Darauf habe ich geantwortet. Und weswegen habe ich die Fragestellung nicht verstanden? Wenn du mich nicht magst dann setz mich auf deine Ignor-Liste, aber lass es sein ständig meine Antworten so saudoof zu kommentieren.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#36
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Zitat:
Du meinst vielleicht ne Vollabnahme die gibts aber schon länger nicht mehr. Wenn die Bremsen und Radlager hinüber sind würde ich auch über eine neue Achse nachdenken da ist alles neu die Bremsseile die Gummifederung der Rest eh.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#37
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Die Aussage vom TE war wohl ironisch gemeint...
...allerdings juckt den TE weniger ob das Fahrzeug im jetzigen IST-Zustand noch TÜV bekommt... ...sondern ob er mit dem Trailer 3000KM in den Urlaub fahren kann - und da nutzt ihn der jetzige Zustand wenig bis garnichts, da wie ich bereits schrieb die Lager/Bremsen schon kurz vor Fritte sein können, was zwar für den TÜV gerade noch so ausreicht, aber 200Km später schon ganz anders aussehen kann. Und den Zustand der Lager/Bremsen kann man halteben nur beurteilen wenn man die Bremstrommeln abnimmt - was nicht im Rahmen einer HU geschieht! Das kann doch nicht so schwer sein zu verstehen... Zitat:
...allerdings wird diese i.d.R. (Zulassungsstellen abhängig - daher vorher dort anrufen!) nur dann für die Anmeldung wenn das Fahrzeug länger als 7 Jahre abgemeldet war fällig, wenn die Fahrzeugpapiere unvollständig sind. Geändert von MagirusDeutzUlm (30.11.2019 um 14:57 Uhr) |
#38
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Also Zulassungsstelle und Tüv6sind zwei völlig getrennte Institutionen, bei der Zulassung/ Wiederzulassung ist eine gültige HU und AU Voraussetzung.
Der TÜV macht eine normale HU auch nach 14 Jahren hab ich vor 3 Jahren machen lassen auch bei einem abgemeldeten Fahrzeug. Vollabnahme gibts natürlich aber hat mit diesem Fall nichts zu tun es sei denn das keine Papiere mehr von dem Trailer greifbar sind.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#39
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Zitat:
Früher vor Einführung der FZV und damit stellenweisen Wegfall der StVZO war das mal anders geregelt! Da war nach xx Monaten Abmeldung eine Vollabnahme verpflichtend - was immernoch bei vielen im Hinterkopf sitzt, obwohl das schon 12...15Jahre her ist! Heute kann die Zulassungsstelle, wenn alle Papiere vorhanden sind, nach 7 Jahren Abmeldung auf die Vollabnahme verzichten - muss sie aber nicht! Es liegt schlichtweg im Ermessen der Zulassungsstelle, ob weiterhin eine Vollabnahme benötigt wird. |
#40
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Also der Tüvmensch sucht sich aus was er für ne Abnahme macht und die Zulassung sucht sich aus was sie haben will? Wenn du Glück hast fährst du zweimal zum Tüv?? So richtig glaube ich das nicht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#41
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Da werd ich mal die Zulassungsstelle fragen da eins meiner Autos seid 2004 abgemeldet ist aber eine neue HU vorliegt.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#42
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Nur wenn Du zu langsam fährst und kein Gegenverkehr kommt ;)
Also, ich würde damit zur Dekra / Tüv fahren und mal checken lassen, kann nicht die Welt kosten. Und dann entscheiden ob / wieviel Du noch reinstecken wirst. Gebrauchte Trailer sind ( finde ich) sehr hochpreisig und verlieeren kaum an Wert was ich so gesehen habe in der Klasse, ich habe mir nen neuen für 3600 gekauft. ( das war billigerals einige 10 Jahre alte gammelige (nicht optimal passende) gebrauchte Dinger ... ) |
#43
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Ich habe vor 3 Jahren nen Auto zugelassen was 25 Jahre gestanden hat. Ich hätte den Tüvprüfer durch nen Wolf gedreht wenn die Zulassung gemeint hätte das der Tüv nicht reicht.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... Geändert von uli07 (01.12.2019 um 10:40 Uhr)
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#44
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Hä?
Die umgspr. Vollabnahme und eine reguläre HU sind zwei paar Schuh! Für die Wiederzulassung ist eine gültige HU unumgänglich, eine Vollabnahme (...) jedoch nur, wenn diese von der Zulassungstelle verlangt wird. Zitat:
Es liegt im Ermessen der Zulassungsstelle, ob diese bei einem Fahrzeug das länger als 7 Jahre abgemeldet (damit die Daten aus dem Fahrzeugregister gelöscht sind) war, bei Vorhandensein der für die Zulassung notwendigen Papiere auf eine Vollabnahme besteht oder nicht! Das wird regional, teilweise sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich gehandhabt. Zitat:
...i.d.R. (aber nicht überall!) wird keine Vollabnahme verlangt, wenn die notwendigen Papiere aus denen die Fahrzeugdaten hervorgehen vorliegen.
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#45
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Zitat:
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#46
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Du kannst Fett machen und Unterstreichen was du willst, davon wird deine überhebliche Argumentation auch nicht besser oder überzeugter.
Der Tüver sollte das wissen was er machen muß und nicht unsereiner sich vorher bei der Zulassung erkundigen was der Tüver machen muß. Das kann sein das so etwas Länder- oder Kreissache ist. Bei uns habe ich von so einem Blödsinn noch nichts gehört und wie ich auch schon geschrieben habe kann ich es nicht so richtig glauben. Ralf, ich meine deinen Vorschreiber, nicht dich.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#47
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Ich habe das jetzt mal nachgelesen.
Ist ein Fahrzeug max. 84 Monate abgemeldet reicht eine normale Tüvabnahme. Alles was über 84 Monate abgemeldet ist muß eine Vollabnahme haben. Das ist nicht Kreis-oder Länderabhängig und vor allem nicht Sachbearbeiterabhängig. In beiden Fällen müssen natürlich alle Unterlagen zum Fahrzeug dabei sein.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#48
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So steht es geschrieben aber es wird offensichtlich manchmal lockerer gehandhabt und die Vollabnahme nicht verlangt.
Aber der TE hat doch nicht geschrieben das der Trailer nicht angemeldet ist oder hab ich was übersehen. Bei grüner Nummer ist es von den Kosten eh egal ob angemeldet oder nicht.
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Grüße aus der Wiege des Ruhrbergbaus
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#49
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Der Te hat im Eingangspost geschrieben das er nen Boot und nen Anhänger gekauft hat und nach Kroatien möchte. Wir sind hier wieder schwer abgedriftet.
Locker gehandhabt kann das normalerweise mit den 84 Monaten nicht werden. Sind ja genau 7 Jahre Klar kann sich der Tüver mal vertun oder der Sachbearbeiter. Das sollten aber absolute Ausnahmen sein.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#50
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Zitat:
Zitat:
Doch, hat mit dem Fall zu tun, weil wir nicht wissen, ob es alle Papiere gibt.
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Gruß, Klaus PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
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