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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich meine auf der Seite der Fahrerlaubnis wird vom zulässigen Gesamtgewicht ausgegangen, also was der Trailer und das Auto können, nicht was sie tatsächlich haben.
Da muss man dann den B96 oder gleich den BE haben um in Summe über 3,5t fahren zu dürfen. Hat man den BE, darf der Trailer mehr können als das Auto, gezogen werden darf er auch, wenn er leer ist. Geländewagen dürfen das 1,5 fache ihres Gesamtgewichts ziehen. Bei PKW ist das 1:1 Das hat nichts mit D oder A zu tun, das ist EU. Sonst dürften wir deutschen immer noch wie früher 7,5t bewegen.
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#27
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Hallo zusammen, ich denke auch in Ö ist das so möglich - es geht um die Gesamtmasse (=Eigengewicht des Hängers + momentane Ladung) - so stehts zumindest hier: http://www.noe.gv.at/noe/KFZueberpru...nhaengern.html
Auch auf der ÖAMTC-Seite ist nur die Rede von Gesamtmasse? Bisher dachte ich eigentlich auch es ginge um das höchstzulässige Gesamtgewicht. LG Roland
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#28
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Zitat:
https://www.mibo.cc/Anhangerbestimmungen.htm Ganz unten steht was zu BE und dort sind auch für Geländefahrzeuge der 1,5fache Wert ausgegeben. Allerdings alles keine offiziellen Seiten, von daher ohne Gewähr. Aber da das WoMo 3,5t hat, habe ich mit der 1:1 Regelung keine Problem :-P In Deutschland ist es ja so, dass man auf die Anhängelast die Stützlast noch hinzuaddieren kann, wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers nicht überschritten wird. Bei mir also: Anhängelast 2.000kg, zul. GG Anhänger: 2.200 kg, Stützlast 80kg. Das heißt ich darf den Anhänger bis 2.080kg beladen. Ist das in Österreich auch so? Falls nicht, dürften die Sigma mit den 3.650 ja auch nur mit 3.500 fahren, oder? |
#29
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Ich habe mal bei einer Fahrschule angefragt wonach es sich richtet welchen Hänger mein Vater ziehen darf.
Die Antwort war damals das höchst zulässige Gesamtgewicht. Mir ging es dabei darum ob er meinen leeren Trailer der auf 1800kg hzGG zugelassen ist, nach Österreich mitnehmen darf um damit zum jährlichen Tüv zu fahren. Sein Skoda Octavia durfte nur 1600kg ziehen. Der Trailer leer hat 450kg. Laut Fahrschule Meidling darf er das nicht. Mich hat das auch sehr verwirrt da ich davon ausgegangen bin dass es sich nach dem Tatsächlichen GG richtet. Er darf laut dieser Auskunft nicht mal mit meinem Auto den Trailer leer ziehen da das hzGG über 3,5t beträgt und er dafür einen Anhänger Führerschein brauchen würde. Auch wenn das tatsächliche Gewicht gerade mal bei rund 2,1t liegt.
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LG HighlineCasy |
#30
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Im Fahrerlaubnisrecht ist nur die zGM also die zulässige Gesamtmasse (früher: zGG) von Relevanz. Schaut doch einfach mal in den 6 FEV. Dort steht es mehr als deutlich.
Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben. Es passt auch von der Gesetzessystematik gar nicht anders, sonst würden schon ein paar Gramm versehentliche Überladung kriminalisieren (Fahren ohne Fahrerlaubnis 21 StVG). Die zGM dagegen kann man in den Zulassungsbescheinigungen nachlesen und wenn man in der Grundschule aufgepasst hat zusammenrechnen. Das hat einen ganz anderen Unwertgehalt. |
#31
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Ging es hier nicht eigentlich um die Frage mit dem abgelassenen Wasser?
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#32
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... und Gewichtsersparnis, um Grenzen beim Trailern nicht zu überschreiten (vgl. # 1)
Das ist ja das Schöne bei Foren. Sie beleuchten Themen sehr facettenreich.
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#33
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Darf in Österreich eigentlich ein Gasthaus ein Schnitzel, "Wiener Schnitzel" nennen, obwohl es nur ein Schnitzel nach "Wiener Art" ist?
Stimmt, so ein Forum kann wirklich sehr "fifty shades of " sein..... |
#34
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Zitat:
zu Deiner Frage: Ja, das funktioniert. Ich habe das auch schon gemacht, Kühlwasser abgelassen (um es im nächsten Jahr wieder zu verwenden) und dann mit leerem Motor zum See. Die Kühlwasserpumpe hat den Motor ruckzuck voll. Ich würde den Motor aber nicht zu lange leer rumstehen lassen, ich vermute, dass es dann leichter zu Rostbildung kommen kann, da der Sauerstoff überwiegt. Ist das System voll Wasser, sollte sich die Rostbildung in Grenzen halten. Zudem 15-20 kg weniger Gewicht könnte bei einer Kontrolle ausschlaggebend sein. Gruß Axel
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#35
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Zitat:
Lange wird der allerdings nicht leer sein, kurz vor Abfahrt leer machen und vor Ort direkt wieder befüllen Das sollte mit dem Rost hoffentlich nicht so schnell gehen. Ich bin normalerweise echt kein Freund von so knapp kalkulierten Kisten und sowohl mein Trailer als auch mein reguläres Zugfahrzeug bieten ausreichende KG-Reserven. Nur mit dem Wohnmobil muss ich halt mit den gegebenen Mitteln arbeiten. Und da beschäftige ich mich dann lieber vorher damit, als dass ich nachher in Österreich irgendwas teuer auf der Raststätte lassen muss um weiterfahren zu dürfen :-( Morgen gehts mit dem Wohnmobil erst einmal auf die Waage um zu schauen, ob das überhaupt alles passt |
#36
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Dann ermittel nicht nur das Gesamtgewicht sondern wiege jede Achse einzeln. So wiegt auch die Polizei mit ihren mobilen Waagen. Ist nur auf einer Achse zu viel Gewicht hast Du schon ein Problem. Das ist oft der Fall bei Womos mit Garage. Wenn dann noch die Stützlast dazu kommt, ist die hintere Achse bei den 3,5 Tonnern wegen der geringen Zulassungsreserven häufig als Erstes überladen.
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#37
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Stimmt, guter Hinweis. Da hätte ich wahrscheinlich nicht dran gedacht
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