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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Einen nachgeschlagenen Verstärker würden die ja noch nicht mal finden wenn die am Ausgang der Funke messen. So ein Booster macht ja eigentlich bei uns keinen Sinn, die 25W sind ja mehr als genug bei der Funkausbreitung bei unseren Antennenhöhen. Haben Landstationen zB von der DGzRS mit extremen Antennenhöhen eigentlich mehr?
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Gruß Jörg
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#27
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![]() Zitat:
Die interessiert zunächst auch mal, -ist die Zulassungsurkunde an Bord? -sind MMSI / ATIS korrekt programmiert? -ist das Handbuch UKW-Funk an Bord? Früher wurde ja gerne auch noch mal überprüft, ob die Funkanlage eine separate und doppelpolig geschaltete Stromversorgung hatte, die Älteren erinnern sich ![]() Die dünnen Stellen sind heute eher ausserhalb des technischen Bereiches.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017) |
#29
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Handbuch Binnenfunk muss in Deutschland Binnen an Bord sein (elektronisch geht auch)
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#30
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Ah ok. Das wusste ich nicht. Es es das "Handbuch binnenschifffahrtsfunk" ?
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Gruss Susi
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#31
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Moin,
wir hatten die Jungs letztes Jahr an Bord zur Kontrolle. Termin wurde gemeinsam telefonisch ausgemacht, war gar kein Problem. Da ich selbst dann doch terminlich verhindert war, ist meine Frau mit den Herren zur Kontrolle an Bord gewesen. Die haben die MMSi/ATIS Kennung überprüft, eine Messung durchgeführt. Angeblich würde meine Funke keine Kennung senden. Haben Sie zumindest meiner Frau erzählt. Nach telefonischer Rücksprache einen Tag später und meiner Nachfrage musste ich nur einen Bestätigung per Mail an die BNA schicken, dass unsere Funke doch die Kennung aussendet. Wir haben das dann natürlich ausprobiert und es gab tatsächlich keinen technischen Defekt. Ergo, alles halb so schlimm. Die kochen auch nur mit Wasser.
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Gruss Marc Dialektbabbler ohne Hochdeutsch-Allüren ------------------------------------------------------------------------------- Here´s no place for emoticons, but behind me there is a lot of place. |
#32
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@junama:
Darf ich fragen, wo Ihr seid und wo Euer Boot liegt? Und wo es gemeldet ist? Ich kann mir vorstellen, dass die Freunde lokal einige Boote zusammen fassen, sodass sich die Aktion auch lohnt. Und auch nur, wenn Zugriff möglich ist. Bei uns hätten sie jedenfalls kein Glück. Gemeldet in Nürnberg steht das Böötle zerrupft in einer Halle in Süd-Ost-Oberbayern... Da wäre ich gespannt, was die an einer Plastikschale im Refit kontrollieren wollen. VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]() |
#33
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in unserem Verein kommen die Eigner aus verschiedenen Regionen Von Stuttgart- Kaiserslautern... in der Frequenzzuteilung steht ja nichts drin zum Standort und das Kennzeichen sagt auch nichts drüber aus (So haben wir Boote mit Mannheimer Kennzeichen, Stuttgarter, Duisburger, ADAC, Flaggenzertifikat, und Binnenschiffsregister) zudem Steht das Boot eines Vereinsmitgliedes aktuell in Holland und das andere seit jahren im an der Oder.... einer war jahrelang mit dem Boot in der Karibik....
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#34
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Irgendwie gehört es zu den Eigenschaften von Booten das sie mobil sind.
Sonst wären sie ja Immobilien. ![]() ![]() Klaus, der sich nicht den Kopp der Bundesnetzagentur macht
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#35
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Um das noch klarer zu formulieren, könnte man bei meinem Text nach dem "fassen" noch ein "wollen" einfügen. Also: 1. Das Kennzeichen allein macht nicht automatisch eine lokale Zuordnung des Bootsstandortes möglich und wird auch im Zuteilungsantrag nicht aufgeführt. 2. Der Wohnort des Eigners ist genau so wenig aussagekräftig, der wäre aber der BNA wenigstens in den eigenen Unterlagen bekannt. Stochastisch gesehen kann man aber doch bestimmt unterstellen, dass eine gewisse Chance von mehreren, in Zugriffsreichweite befindlichen Booten besteht, wenn man bspw. mal 300 Eigner aus einer Region anschreibt. Deshalb die Frage: Wer hat alles Post bekommen und wo seid Ihr betroffenen daheim? ![]() VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]() |
#36
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Bei einem Trailerboot auch nur dann, wenn es im Wasser ist. |
#37
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D.H. sollte ich zu einer solchen Kontrolle aufgefordert werden, müsste in dem Schreiben stehen, dass ich die Unterlagen auch mitbringen muss sonst kann es sein das ich den Prüfer am Boot treffe und die Entsprechenden Dokumente zu hause liegen...
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#38
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Wenn Du an Bord bist und kontrolliert wirst, hast Du die Papiere auf Verlangen vorzulegen. Auch ohne das vorher angekündigt wird, dass Du sie dabei haben musst.
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#39
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Ich denke halt zu oft aus der Perspektive eines vollausgerüsteten und ganzjährig genutzten Verdrängers ![]() ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#40
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wenn ich heut mittag ans Boot fahre oder nächstes Wochende drauf Schlafe festgemacht im Hafen... sind weder Führerschein noch andere Papiere an Bord... da brauch ich auch keine und auch nicht bei einer Kontrolle...
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#41
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Es mag allerdings in der Praxis so gewesen sein, dass da irgendwo eine offizielle holländische kontrollberechtigte Amtsperson anwesend war, diese den deutschen Kollegen aber weitgehend freie Hand gelassen und das Kontrollgeschehen aus der Ferne beobachtet hat und nur eingeschritten wäre, falls mal ein Deutscher sich kontrollunwillig gezeigt hätte. Insofern mag das denn so ausgesehen haben, als würden da deutsche Kontrolleure im Ausland irgendwelche Befugnisse haben, dem ist nicht so. Für den Kontrollierten ist das aber auch egal, hätte sich jemand geweigert, wäre dann eben diese niederländische Amtsperson in Erscheinung getreten und hätte wohl mehr kontrolliert, als die deutschen Bundesnetzkontrolleure. Also hier gab es Amtshilfe, was durchaus sinnvoll und normal ist. Bootfan Dieter |
#42
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Im Original (für das was genau zu dem Fahrzeug gehört ---dann Kopien zu Hause / und auf dem Rechner). Alles andere als Kopien ![]() ![]() Sicherheitshalber liegt überall auch ein kompletter Satz Schlüßel rum ![]() ![]() ![]() ![]() Geändert von Fraenkie (27.02.2020 um 11:07 Uhr) |
#43
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#44
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Gruß Shira ![]() Lowrance HDS-7 LIve 2-1 Geber, Lowrance HDS-5 Gen2, Lowrance HDS-7mTouch Gen3, HDS-7m Gen2, LSS-1, Radar G4, Lowrance Autopilot Hydraulic + Bluetooth, GoFree, Lowrance Link-8 VHF,Lowrance SonarHub Airmar TM150 Chirp, Lowrance TotalScan, Lowrance EP-60R alles im NMEA-2000 Netz ,Minn Kota RT55EM, Minn Kota RT160EM, MotorGuide Xi5 55SW Pinpoint GPS,.... |
#46
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![]() Zitat:
Als nächstes sagt noch einer der sagt das er als Kapitän legale Trauungen vollziehen darf.
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Gruss Susi
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#47
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https://www.bundestag.de/resource/bl...8-pdf-data.pdf
Es gilt zwar deutsches Recht auf deutschen Schiffen, trotzdem unterliegt man auch dem Recht des Landes in dessen Gewässern man sich befindet. Man kann mit seinen Boot ja nicht einfach ein Stück Holland annektieren
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Gruß Jörg |
#48
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Das gilt für Handeslschiffe aber sicher nicht für Sportboote.
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Gruss Susi
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#49
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]() |
#50
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![]() Zitat:
Deutsches Hoheitsgebiet ist nur das, was als von der Staatengemeinschaft anerkannt innerhalb der deutschen Grenzen liegt, hinzu kämen allenfalls noch die offiziellen Botschaftsgelände in anderen Ländern. Das wars schon. Auch ein deutsches Schiff, das sich in internationalen Gewässern befindet, trägt nicht etwa das deutsche Hoheitsgebiet mit sich rum, es bleibt zwar ein deutsches Schiff auf dem deutsches Recht gilt, es gibt dort aber sonst nichts was staatliche Gewalt repräsentieren könnte. Das hat nur Auswirkungen, das mit dem deutschen Recht an Bord eines deutschen Schiffes, wenn es dort etwa einen Todesfall gegeben hätte, wo man am natürlichen Ableben angesichts einer Schusswunde zweifeln könnte, für die Ermittlungen wären dann die deutschen Behörden zuständig, wenn sich der Zwischenfall zweifelsfrei in internationalen Gewässern ereignet hätte, war man beispielsweise in US-amerikanischen Gewässern, sind die amerikanischen Behörden und auch deren Justiz (Todesstrafe!) zuständig. Das gilt ganz unabhängig von der Schiffsgröße. Die Amerikaner halten sich übrigens nicht daran, verübt z. B. ein amerikanischer Soldat hier in D. einen Mord, darf die deutsche Polizei zwar ermitteln, sofern sie Amtshilfe bekommt, was nicht sicher ist, danach verfrachten die Amis den Soldaten allerdings in die Heimat, wo ihm unter Umständen das Todesurteil droht, nach deutschem Recht DARF ein solcher Mensch nicht von D. aus in die USA überstellt werden, die Amis, wie gesagt, geben darauf aber einen feuchten Dreck. Fazit: NEIN, ein deutsches Schiff oder Boot ist KEIN deutsches Territorium im Ausland! Ebenso wenig wie ein Auto mit deutschem Kennzeichen. Bootfan Dieter |
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