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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 29.04.2020, 09:05
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Wenn ich die Wahl hätte, einen 24 Jahre alten Trailer mit einer neuen Achse zu bestücken mit allem, was dazu gehört (Neue Abnahme, Eintragung in die Fahrzeugpapiere, Umbau, Verkauf der alten Achse und und und

oder:

den Trailer gegen einen Niegelnagelneuen mit entsprechend geringem Aufwand (zumindest die Arbeit betreffend) zu tauschen mit zwar einem gewissen Aufpreis, aber dem Bewußtsein, einen intakten Trailer unter meinem teuren Boot zu haben, dann wüßte ich, was ich machen muß.

Letztendlich bleibt der Trailer 24 Jahre alt mit all seinen Komponenten

Habe ich im übrigen genau so 2 x durchgezogen.
__________________

Gruß Heinz,


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  #27  
Alt 29.04.2020, 14:47
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Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Wenn ich die Wahl hätte...

den Trailer gegen einen Niegelnagelneuen mit entsprechend geringem Aufwand (zumindest die Arbeit betreffend) zu tauschen mit zwar einem gewissen Aufpreis, aber dem Bewußtsein, einen intakten Trailer unter meinem teuren Boot zu haben, dann wüßte ich, was ich machen muß.

Letztendlich bleibt der Trailer 24 Jahre alt mit all seinen Komponenten
prinzipiell gesehen, würde ich Dir recht geben!
aber auch das o.g. ist nicht ganz richtig. alle anderen Anbauteile sind neurer und halten weit über 1350kg aus.
der Rahmen ist feuerverzinkt - also quasi fast neu - ist zumindest nix dran.
Elektrik wurde ebenso revidiert und habe ich auch weiterhin gepflegt und gewartet. derzeitige achse ist zwar auch verzinkt, aber das was nicht verzinkt ist (Bremstrommel mit Innereien und Achshebel), sieht eh "altersgerecht" aus und müsste sowieso ggf. auch mal ersetzt werden....

ja, man kann es gutreden nennen oder Umbau mit geringstem Preisaufwand.
und "teuren Boot" - naja es ist ein Bayliner 1702 aus 1996 - also soviel dazu.
werde das mit der neuen Achse nun durchziehen!

und "ja" ich bleibe bei dem Dekra-Menschen, da er die anderen Sachen bereits begutachtet und für gut befunden hat.

Grüße
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. [Albert Einstein]

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  #28  
Alt 29.04.2020, 14:56
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finden den Umbau eigentlich sinnvoll. Keine Sucherei nach neuem Trailer, keinen Aufwand zum Verkaufen des alten. Kein Einestellen des neuen für das Boot...
Klarer Schlachtplan: Achse bestellen, montieren, vorführen... STOLZ SEIN
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  #29  
Alt 29.04.2020, 15:05
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Wenn es nur die Achse ist würde ich das auch so machen.
Was ist für ein Vergang an einem verzinkten Trailer. Nichts.
Elektrik ist neu, Bremsen und Radlager durch die neue Achse auch. Bremsseil dürfte ebenfalls mitgeliefert werden.
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #30  
Alt 17.05.2020, 19:33
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so erledigt. neue Achse dran + Dämpfer (für 100km/h-flitzer) alles abgenommen - nun nur noch umschreiben lassen. Muss (sollte) man eigentlich das Typenschild vom Trailer auch mit ändern lassen oder kann das alte dran bleiben?
Grüße
Jens
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  #31  
Alt 17.05.2020, 20:13
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Kannst das alte dran lassen.
mein Trailer ist auch auf 1800 kg. durch eine neue Achse aufgelastet und auf dem Typschild stehen noch die 1300kg.
War jetzt erst wieder beim TÜV keine Probleme
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Mit wassersportlichen Grüßen

Peter

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  #32  
Alt 17.05.2020, 20:17
kurz kurz ist offline
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Ich würde mir wohl ein neues Typenschild machen. Kann man ja blanko kaufen und selber mit schlagziffern reinhauen. Der Stolz wird gross sein....
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  #33  
Alt 17.05.2020, 21:03
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Hallo Jens,
ich würde das Typenschild ändern oder neu machen. Wenn beim alten Schlagzahlen verwendet worden sind, einfach die 3 mit einer 8 überschlagen. Alternativ ein neues herstellen (gibt es auch als selbstklebende, schreibmaschinenfähige Alufolien (sofern man denn noch Zugriff auf eine manuelle Schreibmaschine hat) > sonst Schlagzahlen)
Warum?
In D bekommst du das bei einer Verkehrskontrolle noch recht einfach erklärt und nachgewiesen. Im Ausland geht der Blick schon mal gerne auf das Typenschild, schon wg der Fahrgestellnummer. Und wenn da Abweichungen sind, hat man mit viel Glück nur viel Erklärerei, im Regelfall aber ein Knöllchen. Insbesonder Richtung Süden (und das fängt bei unseren restdeutschsprechenden-nichtschweizer Alpennachbarn schon an) sagt man, soll dieses Phänomen vermehrt auftreten. Das wäre es mir nicht wert, wenn ich sehe, was so ein Typenschild kostet....
Alternativ würde ich zumindest zusehen, dass im Bereich des zGG auf dem Typenschild ein Kratzer wäre, damit man glaubhaft versichern kann, daß dort ja eine 8 und gar keine 3 steht.
Gruß Wolfgang
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  #34  
Alt 17.05.2020, 22:55
nene nene ist offline
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Dein altes Typenschild ist nicht mehr gültig und muß durch ein weiteres (neues) ergänzt werden.
Üblicherweise erledigt diese Arbeit die Prüfstelle.

Typenschilder müssen den Fahrzeugpapieren entsprechen da es sich nicht um eine Sondereintragung sondern um eine Zulassungstyp Änderung handelt.

Versicherung und Zulassung müssen gegebenenfalls auch darüber informiert werden, da dies unter Umständen gegebenenfalls eine andere Eingruppierung nach sich zieht.

Ist zu 99% mit nem Telefonanruf erledigt ohne das sich kostenmähßig was ändert da eh grünes Kenzeichen für Sportzwecke vorhanden ist.
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Alt 18.05.2020, 20:10
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naja... außerhalb von D werde ich mit dem guten Stück glaub nicht kommen, werde aber dennoch zumindest einen aktuellen Aufkleber dranpappen, nur für alle Fälle....
Kann man das selbst machen oder muss dass TÜV oder sonst wer???
Grüße
Jens
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  #36  
Alt 18.05.2020, 20:36
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Meiner Meinung kann man die leeren Plaketten problemlos online bestellen und mit Schlagzahlen beschriften, dann das Schild anbieten. Da hats kein amtliches Siegel.
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  #37  
Alt 18.05.2020, 20:53
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Die Typenschildrohlinge gibt es im Fahrzeugteilehandel für 1-Achser und 2-Achser in unterschiedlichen Ausführungen zum selber beschriften
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Gruß Heinz,


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  #38  
Alt 18.05.2020, 23:05
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Die Rolinge kannst Du im WWW kaufen.
Gibt selbstklebende oder zum festnieten, für Schlagzahlen oder für "Kugelschreiber"

Am einfachsten sind die klebbaren die mit nem Kugelschreiber beschriftet werden, siehe Bild oben.

Zulässig sind beide Versionen, das alte Typenschild darf nicht entfernt werden, außer es steht ein neuer Hersteller in den Papieren, dann muß das alte runter.
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