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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Hi!
Na, wenn was kommt, dann dürfte gleich der Bußgeldbescheid kommen. Da kommen auf 30 Euro nochmal Kosten in der Größenordnung drauf. Kann aber auch sein, dass nix kommt. Ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird, wird wahrscheinlich nicht mehr von den Herren entschieden, die vor Ort waren, sondern von der Owi-Behörde (andere Abteilung der WSP). Man kann nur abwarten und sich überlegen, ob es einem das Prinzip wert ist, den Richter zu überzeugen, zu dem man dann gehen muss.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#27
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Zitat:
Gruß Tom
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#28
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Zitat:
Ist nichts weiter erwähnt ist ein Kleinfahrzeug ein Fahrzeug. Es ist also genau anders herum. |
#29
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Zitat:
Hatte ich auch gedacht, aber: § 1.01 Begriffsbestimmungen In dieser Verordnung gelten als: 1. „Fahrzeug”: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff; ...
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Alex |
#30
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Zitat:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kleinfahrzeug |
#31
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Heftige Story. Und wirklich kaum zu glauben.
Wenn ich das mal auf die mir bekannten und benutzten Schleusen übertrage..... Verstoß von fast allen mit schleusenden Booten. Ausnahmslos.. Grüße, Christian
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#32
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Bei allem Verständnis zu den Ausführungen von Klaus zum beschriebenen Vorgang sollte der eine oder andere hier nicht alle Beamte der betreffenden Berufsgruppe diffamieren.
Daher habe ich die betreffenden Beiträge entfernt. Bitte bleibt daher sachlich
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Gruß Heinz, |
#33
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Ich finde auch das bist du an einen ganz besonders eifrigen Kollegen gekommen....
vermutlich frisch von der Schule oder frisch von Land aufs Wasser.... da sein Kollege komisch geguckt hat sagt mir, das er nach der Kontrolle seinem vermutlich jüngeren Kollegen erst mal die Binnenschiffahrtstrassenordnung zu lesen gegeben hat und dann dein Eintrag im Büchlein einfach gestrichen wurde... kann ja auch mal vorkommen, dass sich ein Beamter irrt... sind auch nur Menschen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#34
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Kleinfahrzeuge sind wie von Ostfriesen in der Verordnung auch Fahrzeuge... sind Kleinfahrzeuge ausgenommen steht dies explizit drin...
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#35
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Zitat:
Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den 30 Euro, von den Nerven mal abgesehen. Natürlich ist das ärgerlich und man muss sich nicht alles gefallen lassen. Aber bei spitzfindigen Auslegungen der Rechtslage wissen die meist, was sie machen können. Dass der Kollege sich nicht eingemischt hat, liegt in der Natur der Sache. Warum sollte er...?... Ich würde, wenn überhaupt was kommt, stillschweigend mit der Faust in der Tasche zahlen. Aber jeder Jeck ist anders... Auf jeden Fall ist gemerkt, dass ich ein BSR in der Schleuse im Beisein der WaPo sicher nicht benutzen werde. Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#36
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Das sehe ich anders. Selbstverständlich würde und werde ich das BSR und/oder das HSR in einer Schleuse benutzen bevor etwas passiert, sei es auch nur einen Kratzer im Boot zu verhindern. Und ich würde auch Einspruch einlegen und nötigenfalls vor Gericht ziehen damit.
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#37
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Vielleicht hat sich die Waschpo auch selbst erst hinterher richtig informiert....
Zwar ein anderes Thema aber wir wurden vor einigen Jahren mal kontrolliert und konnten nichts an Papieren vorweisen für das Boot, mit dem wir unterwegs waren. Es hatte kein Kennzeichen und keinen Namen.... Laut Waschpo von damals, muss man nachweisen können, dass es Eigentum ist. Das hatten wir noch nie gehört. Wir sollten dann die Tage vorstellig werden in HH. Hatte vorher zur Sicherheit dann lieber nochmal angerufen und siehe da: "Die Kollegen haben Ihnen "Blödsinn" erzählt" Wenn ich nun nicht vorher angerufen hätte, wäre ich für diesen "Schei.." extra nach HH geeiert!
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt!
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#38
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Zitat:
Wenn wir zu zweit auf dem Boot sind, benötige ich während des Schleusenvorgangs (also wenn ich fest bin) auch kein BSR, denn da kann einer die Fender entsprechend ausrichten und der andere kann die Leine fieren. Wenn ich jedoch alleine an Bord bin und die Leine auf der Mittelklampe halten muss, bin ich nicht in der Lage gleichzeitig das Boot am Bug von der Schleusenwand abzuhalten (z.B. bei einer Talschleusung). Da nutze ich so kurz wie möglich das BSR, da dies aus meiner Sicht sicherer ist. Frage: Was soll eigentlich durch die Vorschrift 9e der BinSchStrO verhindert werden? Warum ist der Einsatz eines BSR während des Ein-/Ausfahrens erlaubt, jedoch nicht nach dem Festmachen? Und warum ist das Heckstrahlruder nicht verboten ? Klaus, der auch ohne BSR/HSR fahren kann |
#39
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Zitat:
Heckstrahlruder haben Berufsschiffe in der Regel nicht... Daher steht dort Maschinenantrieb...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#40
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Wahrscheinlich gab es als diese Verordnung verabschiedet wurde praktisch noch keine HSR. Deshalb ist nur da nur das BSR aufgeführt.
Bei dicken Pötten macht das ja auch Sinn, da die beim Einsatz in der Schleuse mit BSR und/oder HSR richtig Schaden anrichten können. Bei unseren Böötchen ist der Einsatz i.d.R. eher als harmlos bis vernachlässigkeitbar einzuschätzen.
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#41
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Ich seh das so:
Ohne Grund darf man in D ja eigentlich keinen einfach so kontrollieren. Das benutzen des Bugstrahlruders hat denen also den "Vorwand" gegeben. Gehofft haben die auf die Big Points um den Tag abzuschliessen ("bekifft der alternde bärtige 68er, besoffen," oder oder). Hätt man dann auch netter abschliessen können, wenn nix rauskommt (was man sich ja eigentlich wünschen sollte als Ordnungshüter). So mit todernster Miene: "Und hiermit verwarne ich Sie...……." (Pause um die Wirkung zu verstärken) "....mündlich. Gute Fahrt". Mir schon so ergangen, ich muss zugeben ich habe ja tatsächlich nicht alles richtig gemacht, nachdem ich aber schon kurz vorm eskalieren war ob des Dramas das die draus machen. Fand ich dann grossartig am Ende Ich glaube nicht, dass der Bussgeldbescheid kommt. Wäre ja echt sogar peinlich.
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Viele Grüße Fränkie Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war! Geändert von Fraenkie (24.06.2020 um 09:48 Uhr)
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#42
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Wer wird schon gern belehrt . Mir auch schon zwei dreimal passiert. Wegen Sog und Wellenschlag. Ich bin bei den Herren mit vernünftigen Ausführungen nicht weiter gekommen und hab dann resignierend die Belehrung über mich ergehen lassen. Bußgeld hätte ich aber auch nicht bezahlt.
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Ciao Barracuda Der, der keine Zeit mehr hat
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#43
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mich haben sie auf der funkpflichtigen Spree mal ohne Funkgerät erwischt.
Wurde nett wieder aus der funkpflichtigen Zone hinaus-eskortiert, und die angekündigten 20,- kamen auch als 20,- bei mir an ohne irgendwelche Aufschläge.
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Mahlzeit, Markus ------------------------------- scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Skipper was verkehrt
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#44
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Stellt sich die Frage, ob das Berühren der Schleusenwand eine Gefahr darstellt. Ich denk mal nicht, insofern wird der Widerspruch wenig Erfolg haben.
In Berlin mahlen die Mühlen ja immer langsamer als im Rest der Republik, das kommt bestimmt noch. Widersprüche und Beschwerden sind die Dienststellen gewohnt, das juckt die nicht mehr. Dafür gibts auf den Dienst-PCs Textbausteine.
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Gruß, Jörg!
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#45
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Laut Bußgeldkatalog wären für den Tatbestand "Unbefugtes Nutzen des Maschienantriebs oder der Bugstrahlruderanlage in der Schleusenkammer" (22.262817), welcher mir vorgehalten wurde, 20 EUR als Verwarnungsgeld und 75 EUR als Geldbuße fällig.
Klaus, der auch nicht nachvollziehen kann, wie 30 EUR zustande kommen sollen |
#46
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Zitat:
Ich hatte vor langem ein ähnliches Problem mit dem Auto (nee, nicht in der Schleuse ). Dem Bescheid hatte ich widersprochen und auch erfahren, dass Berlin alles vor Gericht zerrt. Es gab tatsächlich einen Prozess, der Richter wollte meine Begründung nochmal hören und hat dann das Verfahren eingestellt. Die Bemerkung des Polizisten, die "Ausrede" wäre bekannt, wurde vom Richter gerügt. In diesen Zeiten besonders: Keine Angst vor subalterner Obrigkeit!
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#47
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Zitat:
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#48
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Genau das meinte ich ja mit meiner Aussage.
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#49
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Das wäre mir in dem Fall egal, da würde es mir ums Prinzip gehen. Bevor es zu Schäden kommt, setze ich z. Not auch meine Motoren ein, musste ich sogar schon einmal machen. Ich lasse auch gerne meine Motoren, wie auch die Berufler , zur Sicherheit ,laufen . Zumindest ausserhalb der Saison interessiert sich auch keiner dafür, weder in NL noch hier in D, so meine Erfahrung. Kommt ja auch auf die Situation an,Padler oder kleine Boote hinter mir, Motoren aus. Allein in der Schleuse bleiben die Motoren eben an.Mein Kahn hat 23 Tonnen, da bin ich froh ,zur Not mit Maschine zu korrigieren .Schleuse, wie Klaus, meistens alleine.
VG Christian
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen Geändert von Kanalhummel (24.06.2020 um 11:32 Uhr) Grund: Autokorrektur :-( |
#50
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Ja stimmt natürlich. Bei mir ging's auch um einen Monat Fahrverbot.
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