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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #26  
Alt 29.07.2020, 22:05
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Bjoern Bjoern ist offline
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Hallo,

wenn das Boot von Privat gekauft wurde ist es eigentlich rechtlich fast aussichtlos auf Schadensersatz zu klagen. Das ist nur möglich wenn man dem Verkäufer arglistige Täuschung nachweisen kann , weil er ihm bekannte Mängel vorsätzlich verschwiegen hat.
Das ist in der Praxis ja fast unmöglich, ausser der Verkäufer gibt es zu .
Wenn man Gewährleistung haben möchte geht es nur beim Kauf vom Händler.

Gruß Björn
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  #27  
Alt 30.07.2020, 09:32
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von murphys law Beitrag anzeigen
Lieber Dieter,
ich darf jetzt auch mal mit Deiner Erlaubnis etwas theatralisch sein.
Du hast manchmal wirklich etwas die Manier wie ein Schulmeister.
Kannst alles , weißt alles , gibst zu jedem Thema einen Kommentar ab, welche gar nicht immer so falsch sind, meiner Meinung nach aber die Form und die Art, wie Du es bringst wirken eben etwas "versnobt".
Weniger wäre hier simpel gesagt mehr und ein Billi hier im Forum reicht eigentlich.
Ich weiß nicht, was man hier gegen den "Billi" hat, aber tendenziell gebe ich dir Recht, so kommen manche meiner Beiträge wohl rüber, oberlehrerhaft.

"Versnobt" bin ich aber nicht.

Gegen sachliche Kritik habe ich nichts, denn oftmals liege ich ja auch tatsächlich falsch, dann bin ich erfreut, wenn man mich korrigiert.

Leider kommen dann oft nur solche dummen Kommentare wie: "Blödsinn", oder "ich habe noch nie so einen Unsinn gelesen" oder etwas ähnliches, ohne auch nur im Entferntesten eine zielgerichtete Kritik anzubringen, was denn nun Blödsinn war.


@"Jontom":
Was soll dein jähzorniger Beitrag? Du bist gegen meine Meinung, dass es aussichtslos wäre, hier rechtlich irgendetwas zu bewirken, seitens des Käufers, wenn der Verkäufer nicht in einem Gespräch willens ist, hier dem Käufer entgegen zu kommen, du hast stattdessen nun exakt welche Meinung?

Nachdem du mein Statement, dass ich davon ausgehe, dass du das anders siehst, also der Käufer doch jede Aussicht auf Erfolg hätte, weil du ja die Gegenmeinung vertrittst, streitest du das jetzt ab ........ ja, was denn nun?

Du hast also keine Meinung zu diesem Sachverhalt? Warum postest du dann deinen geballten Unsinn hier?

Bootfan Dieter
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  #28  
Alt 30.07.2020, 09:43
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Ist doch relativ einfach. Mit gekauft wie gesehen hat man ne kleine Chance weil das eine uralte Klausel ist die eben nur sichtbare Mängel einschließt.

Aber in 99 % aller Verträge die man sich so im Internet runter laden kann steht ein gültiger Gewährleistungsausschluss drin.

Sowas zum Beispiel beim ADAC:

Das Wassersportfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten

Aber es kommt immer auf den Einzelfall an. Auch das Verkaufsgespräch kann da extrem wichtig sein sofern man Zeugen hat.

Ansonsten mal 150-200 € für eine Erstberatung beim Rechtsanwalt investieren.

Gruß
Chris
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  #29  
Alt 30.07.2020, 09:59
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ist doch relativ einfach. Mit gekauft wie gesehen hat man ne kleine Chance weil das eine uralte Klausel ist die eben nur sichtbare Mängel einschließt.


Gruß
Chris
Eben.

Sichtbare Mängel.

Und genau um diesen sichtbaren Mangel handelt es sich hier.

Also ausgeschlossen.

Thema durch, nächste Frage.

Warum machst du auch noch, wie so viele andere hier, dem Fragesteller Hoffnung, wo in seinem Fall keine ist?

Es geht hier doch nicht um die Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema Rechte des Käufers beim Kauf von Booten, sondern der Fragesteller hat hier SEINEN Fall geschildert und er möchte explizit für SEINEN Fall eine Hilfestellung haben, wie er sich verhalten soll.


Bootfan Dieter
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  #30  
Alt 01.08.2020, 09:55
Bergteichkapitän Bergteichkapitän ist offline
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Zitat:
Zitat von Jontom Beitrag anzeigen
Dafür das Du kein Jurist bist,hast Du eine Menge Ahnung.
Aber wohl mehr Ahnung als Wissen.
Zum Thema Wissen und Ahnung:

Das Volk versteht das meiste falsch; aber es fühlt das meiste richtig.
(Kurt Tucholsky)

... könnte auch auf einzelne Menschen zutreffen - mal als Vorschlag zur Güte

LG Martin
__________________
Aha, ein Schweizer - seine Fahne ist quadratisch und auf seiner Tastatur gibt es kein "ß"
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  #31  
Alt 01.08.2020, 22:49
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Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
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Hallo Leute
Ich bin erschrocken was hier zu dem Thema alles verbreitet wird !
Der Themen Ersteller sollte erstmal beantworten ob er das Boot Privat oder vom Händler gekauft hat ,war für mich nicht ersichtlich (oder habe ich was übersehen ?)!
Wenn beim Händler gekauft, wäre meine nächste frage ob der Käufer eine Rechtschutzversicherung mit Vertragsrecht hat, so das er nicht gefahr läuft,wie anscheinend so manchen hier, auf hohe Kosten sitzen zu bleiben !
Beim Zusatz: Gekauft wie gesehen lest mal hier, da geht es zwar um ein Auto,aber da machen die Gerichte keinen unterschied zu einem Boot !

https://kanzlei-franz.com/ratgeber-k...t-wie-gesehen/
Auch bei Privatkauf ist man nicht völlig Chancen los, nur sollte man da z.b Zeugen haben um die Beweislage zuverbessern !!!

Bin gerade selber vor Gericht mit einem Händler und es kostet mich nix,egal ob ich Gewinne oder Verliere, dank Rechtschutz ! ES ist für mich das erstemal in meinem Leben,das ich jemmanden verklagen mußte . Die Menschen werden heute immer Gieriger und Brutaler in ihren Handeln und tuen, aber man muß sich nicht alles gefallen lassen .
Gruß Rainer
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  #32  
Alt 01.08.2020, 23:03
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Eben.

Sichtbare Mängel.

Und genau um diesen sichtbaren Mangel handelt es sich hier.

Also ausgeschlossen.

Thema durch, nächste Frage.

Warum machst du auch noch, wie so viele andere hier, dem Fragesteller Hoffnung, wo in seinem Fall keine ist?

Es geht hier doch nicht um die Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema Rechte des Käufers beim Kauf von Booten, sondern der Fragesteller hat hier SEINEN Fall geschildert und er möchte explizit für SEINEN Fall eine Hilfestellung haben, wie er sich verhalten soll.


Bootfan Dieter
Wenn der Schaden aber von aussen einwirkte und der Käufer den Verdacht hat,das der Schaden größer war und nicht richtig Repariert wurde ? Sichtbar ist ja wohl offensichtlich nur die Folge des Schadens, nicht der Schaden selbst ! Also nix mit Thema durch! Ausserdem äuserte er den Verdacht das die Betriebsstunden manipuliert seien ...
Fotos von der Beule im innenraum würden vieleicht hier was helfen um die Sachlage etwas einzugenzen !
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  #33  
Alt 02.08.2020, 08:06
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Also der Bootfan Dieter... der ist der Brüller
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Gruß

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  #34  
Alt 02.08.2020, 08:11
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Zitat:
Zitat von getimo Beitrag anzeigen
Also der Bootfan Dieter... der ist der Brüller
Ich bin ganz deiner Meinung, aber hier hat er Recht......

Ps. das sich eine Anwaltskanzlei hinstellt und sagt man hat Chancen in so einem Fall , lass ich mal besser unkommentiert......
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #35  
Alt 02.08.2020, 09:03
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Womit und warum sollte Bootfan Dieter recht haben,das erschließt sich mir nicht ?!
Gruß Rainer
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  #36  
Alt 02.08.2020, 09:12
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Eben.

Sichtbare Mängel.

Und genau um diesen sichtbaren Mangel handelt es sich hier.

Also ausgeschlossen.

Thema durch, nächste Frage.

Warum machst du auch noch, wie so viele andere hier, dem Fragesteller Hoffnung, wo in seinem Fall keine ist?

Es geht hier doch nicht um die Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema Rechte des Käufers beim Kauf von Booten, sondern der Fragesteller hat hier SEINEN Fall geschildert und er möchte explizit für SEINEN Fall eine Hilfestellung haben, wie er sich verhalten soll.


Bootfan Dieter
Hiermit....
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #37  
Alt 02.08.2020, 09:54
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Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
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Leider nimmt ja Didi64 seit ein paar Tagen keine Stellung mehr zu seinem Thema.
So kann man halt wenig dazu sagen ,sondern nur raten !
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  #38  
Alt 02.08.2020, 10:06
baffe baffe ist offline
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Hallo!

was die Juristerei betrifft bin ich ahnunslos und halte mich raus.

" In der Kabine ist eine Ecke xycm eingedrückt."

Das war ja wohl beim Kauf erkennbar.

Es muß kein Unfallschaden sein. Wenn in der Werft eine Bahn nicht sauber in/auf der Form lag beim Laminieren kann das auch passieren. Stellt es denn einen Mangel dar?

Und wenn das so wie oben entstanden ist, dann ist ein Optimist wer denkt die Werft würde die Schale deshalb entsorgen. Da muß es schon schlimm sein.

Von Außen scheint das auch nicht so offesichtlich und sichtbar gewesen zu sein. Ich denke das sollte sich mal einer angucken der etwas davon versteht. Das muß kein Gutachter sein, ein "Laminator" würde mir genügen.

Schließlich ist es für mich immer eine Gefahr wenn ich mich über den Tisch gezogen fühle. Dann kann ich Gefühl und Fakt schlecht trennen. Der Juristerei ist Gefühl fremd, außer als Generator für Arbeit/Einkommen.

Gruß, der Stefan
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  #39  
Alt 02.08.2020, 14:10
zx6rr zx6rr ist offline
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In der Schule würde man sagen am Thema vorbei.

Hier gilt die gesetzliche Sachmangelhaftung.

Ist diese im Kaufvertrag nicht richtig ausgeschlossen oder verkürzt, muss der Verkäufer 2 Jahre Sachmangelhaftung gewähren. Egal ob Privat oder Gewerbe.

Wichtig ist aber den Mangel anzuzeigen. Nachbesserung dem Verkäufer einzuräumen bevor man versucht zu reparieren. Nach abgelaufener Frist kann man dann reparieren und die Kosten einklagen. Kostet Geld, Zeit, Nerven.
__________________
Gruß Oliver
___________________________________________
Vorstellung
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  #40  
Alt 02.08.2020, 14:40
uli07 uli07 ist offline
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Wenn es ein sichtbarer Mangel ist hat der Käufer geschlafen als er das Boot besichtigt hat. Ist halt wie beim Auto. Wenn de die Beule vorm Kauf nicht siehst kannste die 3 Tage später auch nicht reklamieren.
__________________
Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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  #41  
Alt 02.08.2020, 15:26
Benutzerbild von Cedrique
Cedrique Cedrique ist offline
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Verschwiegene Mängel hat man bei einem Gebrauchtkauf fast immer würde ich behaupten ,jeder muss für sich entscheiden ob der Mangel es wert ist einen Rechtsstreit zu führen wenn Chancen auf Erfolg bestehen oder ob es einfacher ist die Mängel zu beheben und es abzuhaken.Wenn der Mangel rechtzeitig bemerkt wird wäre das einfachste vom Kauf zurückzutreten und Rückabzuwickeln anstatt Schadensersatz zu verlangen.
Am besten ist eine sehr genaue Prüfung vor dem Kauf ,aber hundert Prozentige Sicherheit gibt es nicht.Das ist dann Lehrgeld ,beim nächsten mal schaut man noch genauer hin.
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  #42  
Alt 02.08.2020, 16:37
amorepersempre amorepersempre ist offline
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Zitat:
Zitat von ChrisHH Beitrag anzeigen
Gekauft wie besehen ( nicht wie gesehen ) ist eigentlich einen alte, kaufmännische Klausel, basierend auf dem noch älteren "Tel Quel" ( "wie es kommt" ).

Arglistige Täuschung, Transportschäden und Mängel an der Sache sind dadurch nicht abgedeckt. Das gilt aber nur unter Kaufleuten, da gilt auch tatsächlich noch das gesprochene Wort.

Auch beim Kauf von Privat an Privat haftet der Verkäufer, wenn nicht ausdrücklich ausgeschlossen, für allerlei. Ob die Ausschlussklausel rechtlich gültig im Vertrag ausgeschlossen wurde kann Dir nur ein Anwalt sagen der im Vertragsrecht tätig ist.

Aus meiner langjährigen Erfahrung im beschissen werden kann ich Dir aber sagen, es lohnt sich nicht Anwälte, Gutachter etc zu bemühen. Spar Dir das Geld, reparier den Schaden, trink zwei bis sechs Aalborger und lerne draus.

...wow, beeindruckend, was hier alles an Halbwahrheiten geäußert wird... - Also, in erster Linie kommt es darauf an, wie das Boot beworben wurde. Ein Ausschluss gekauft wie besehen greift z.B. dann nicht, wenn das Boot als mangelfrei bezeichnet worden ist oder als "generalrestauriert", "Refit" oder Ähnliches. Aus meiner Sicht sollte der Verkäufer darauf angesprochen werden und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.
"Unmoralisch" handelt man damit nicht (und im Übrigen wäre es der Verkäufer, der wenig Moralisch gehandelt hätte..). Viel Erfolg!!
PS. Ärzte und Anwälte leiden durchaus darunter, dass sich Patienten/Mandanten erst mal im Internet ein Bild zurechtgooglen...
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  #43  
Alt 02.08.2020, 16:45
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Eben.

Sichtbare Mängel.

Und genau um diesen sichtbaren Mangel handelt es sich hier.

Also ausgeschlossen.

Thema durch, nächste Frage.

Warum machst du auch noch, wie so viele andere hier, dem Fragesteller Hoffnung, wo in seinem Fall keine ist?

Es geht hier doch nicht um die Beantwortung allgemeiner Fragen zum Thema Rechte des Käufers beim Kauf von Booten, sondern der Fragesteller hat hier SEINEN Fall geschildert und er möchte explizit für SEINEN Fall eine Hilfestellung haben, wie er sich verhalten soll.


Bootfan Dieter
Ich glaube du hast irgendwas im Kopf was du schreiben willst und haust das dann raus egal ob irgendwie passend oder nicht.

Hier ist doch 90 % Spekulation, die Klauseln sind unklar, die Sachmängelhaftung ist unklar. Und darauf gab es dann eben auch allgemeine, unklare Antworten.

Wo genau hat den der Fragsteller seinen Fall geschildert? Also die Klausel im Kaufvertrag genannt, sich dazu geäußert ob von privat oder vom Händler?

Und wo mache ich ihm Hoffnung???

Wenn er nen fünfstelligen Betrag ins Boot investiert hat, dann sollte es nicht zuviel verlangt sein, dass man mal 200 € in eine Erstberatung investiert um ein wenig mehr Klarheit zu bekommen. Sogar bei nem vierstelligen Betrag würde ich dazu raten.

Es gibt manchmal mehr Möglichkeiten als man denkt. Manch Privatverkauf hat sich auch schon als gewerblicher Kauf heraus gestellt. Und ist dann der private Gewährleistungsausschluss komplett unwirksam.

Gruß
Chris
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  #44  
Alt 02.08.2020, 18:27
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waterfront waterfront ist offline
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Zwischen "Recht haben" (Hier ausgiebig diskutiert), "Recht bekommen" (nach 2 Jahren, 2 Instanzen, 4 Gutachten usw.) wird man beim "Recht durchsetzen" (Gerichtsvollzieher) feststellen, das der Verkäufer entweder nicht mehr auffindbar ist oder kein pfändbares Vermögen besitzt.

Das ist das Problem beim Zivilprozess!
__________________
Gruß Holger
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  #45  
Alt 02.08.2020, 20:37
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Zwischen "Recht haben" (Hier ausgiebig diskutiert), "Recht bekommen" (nach 2 Jahren, 2 Instanzen, 4 Gutachten usw.) wird man beim "Recht durchsetzen" (Gerichtsvollzieher) feststellen, das der Verkäufer entweder nicht mehr auffindbar ist oder kein pfändbares Vermögen besitzt.

Das ist das Problem beim Zivilprozess!

...alles richtig, wobei es hier ja noch gar nicht um die Frage geht, ob's vor Gericht geht oder nicht. Sondern nur, ob man den Verkäufer mal höflich fragt, was denn damals gewesen ist. Vorprozessual wird eine ganze Menge erledigt/verglichen, denn auch die andere Partei in einem Rechtsstreit (hier: der Verkäufer) weiß doch, wie sich ein Gerichtsverfahren hinziehen und was es an Zeit/Geld/Aufwand kosten kann. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich vergleicht.

Die von Dir aufgeworfene Insolvenzthematik sollte man natürlich vorher prüfen (aber einen Bootsverkäufer schätze ich jetzt erst mal grob als solventer ein als z.B. jemand, der mir über eBay ein Handy verkauft..).
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  #46  
Alt 02.08.2020, 20:50
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Was ist eigentlich mit dem Themenstarter? Verstorben?
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  #47  
Alt 02.08.2020, 23:06
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Zitat:
Zitat von amorepersempre Beitrag anzeigen

Die von Dir aufgeworfene Insolvenzthematik sollte man natürlich vorher prüfen (aber einen Bootsverkäufer schätze ich jetzt erst mal grob als solventer ein als z.B. jemand, der mir über eBay ein Handy verkauft..).
Ja richtig. Natürlich ist eine vorgerichtliche Einigung das Beste.
Aber es geht hier um das Prozeßrisiko ( also die Kosten ).
Jeder Anwalt wird 2 Schreiben verfassen, egal wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Der Mandant zahlt. Wenn keine Reaktion der Gegenseite erfolgt, wird/muss/sollte die Klage eingereicht werden. Ansonsten ist man unglaubwürdig.
Unterm Strich sollte der TE die Kosten eines Rechtsstreites in Relation zum angestrebten Ergebnis setzen.
__________________
Gruß Holger
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  #48  
Alt 02.08.2020, 23:09
bootshund bootshund ist offline
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Zitat:
Zitat von 090463 Beitrag anzeigen
Was ist eigentlich mit dem Themenstarter? Verstorben?
Mitlesen macht er wahrscheinlich.
Gestern noch im BF angemeldet.

6-8 cm Delle in der Kajüte, von aussen nicht sichtbar .
Auch von innen wider zuspachteln, Teppich drauf gut ist.
Betriebsstunden, ist es ein MPI? Vergaser?
Wenn du das nicht auslesen kannst,auch egal
Was hast du bezahlt?
Solange der Motor läuft ist doch gut
Wenn nicht , neuer Motor.
Warum wohl hat der Verkäufer den Kahn verkauft, weil alles super funktioniert?

Ich denke min. 50 % hier im Forum haben
Lehrgeld bezahlt beim Bootskauf.
Ist ein Sport, der Bootssport.
Sieh es sportlich.

Beantworte auch die Fragen aller Helfer so gut es geht.
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  #49  
Alt 03.08.2020, 17:56
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von amorepersempre Beitrag anzeigen
...alles richtig, wobei es hier ja noch gar nicht um die Frage geht, ob's vor Gericht geht oder nicht. Sondern nur, ob man den Verkäufer mal höflich fragt, was denn damals gewesen ist. Vorprozessual wird eine ganze Menge erledigt/verglichen, denn auch die andere Partei in einem Rechtsstreit (hier: der Verkäufer) weiß doch, wie sich ein Gerichtsverfahren hinziehen und was es an Zeit/Geld/Aufwand kosten kann. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass man sich vergleicht.
Mein Gott nochmal, nichts anderes habe ich hier schon Seiten vorher genauso empfohlen.

Erst mal mit dem Verkäufer reden und ihn dazu befragen, eventuell kann man da noch was rausholen.

Jetzt kommst du damit um die Ecke als neueste Erkenntnis?


Bootfan Dieter
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  #50  
Alt 04.08.2020, 09:18
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Ja richtig. Natürlich ist eine vorgerichtliche Einigung das Beste.
Aber es geht hier um das Prozeßrisiko ( also die Kosten ).
Jeder Anwalt wird 2 Schreiben verfassen, egal wie hoch die Erfolgsaussichten sind. Der Mandant zahlt. Wenn keine Reaktion der Gegenseite erfolgt, wird/muss/sollte die Klage eingereicht werden. Ansonsten ist man unglaubwürdig.
Unterm Strich sollte der TE die Kosten eines Rechtsstreites in Relation zum angestrebten Ergebnis setzen.
Eine Rechtschutzversicherung könnte da sehr hilfreich sein ! Dann braucht man nur noch Zeit
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