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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#26
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Meines Erachtens zählt sie zum Zugfahrzeug.
Bin mir aber nicht sicher, ob die tatsächliche Stützlast oder die maximal zulässige gerechnet wird.
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eat, sleep, go fishing and boating Gruß Peter
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#27
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Die zulässige Gesamtmasse des Trailers darf im abgekuppelten Zustand nicht überschritten werden.
Die Stützlast darf nur dann dem Zugfahrzeug zugerechnet werden, wenn es darum geht, ob die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs ausreicht.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#28
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Da muss man beachten, dass sie dann bei der zul. Masse des Zugfahrzeugs abgezogen wird. Einen Tod stirbt man dabei - entweder die Beladungskapazität beim Fahrzeug, oder eben beim Trailer.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland
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#29
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Genau, bzw. sie zählt als Ladung fürs Zugfahrzeug.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß
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#30
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Wenn es vom Gesamtbild passt wird man eigentlich nicht angehalten, zumindest nicht um gewogen zu werden.
Also wenn Du das Gespann nicht unbedingt mit einem Auto der Größe Fiat 500 bewegst, solltest Du Dir da keine Gedanken machen.
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#31
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Dann kann ich die 55 Kg noch zum Fahrzeug dazu zählen und habe wieder etwas beim Zuggewicht gewonnen ...
Im großen passt es und wenn ich 50-100 kg drüber bin dann zahle ich 30€ wenn überhaupt ... Das ges, Bild passt |
#32
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Ok dann kann ich die Stützlast vom Anhänger abziehen und beim Auto drauf packen aber ok großen und ganzen passt es ja und wegen 50-80 kg und her dreht sich keiner um ....
Vom ges. Bild passt alles und keiner kommt auf die Idee dass was übertrieben oder überladen aussieht |
#33
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Zitat:
Würde mich echt wundern wenn sich nicht das eine oder andere Teil zusätzlich aufs Boot einschleicht und somit Dein Gewicht steigt.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#34
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Bis 10% Überladung ist doch alles unkritisch... Also 150kg Reserve vorhanden, da kommt man so schnell nicht hin wenn schon etwas Gepäck auf dem Boot mitfahren soll.
Bezüglich der Rollen kann ich nur Stoltz empfehlen und die auch direkt mit Edelstahl Bolzen montieren. Die oben gezeigte heißt RPSC-12. |
#35
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Zitat:
Bei mir kommt immer wieder etwas dazu, und sei es nur temporär weil ich im Urlaub irgendwas gekauft habe und somit das ein oder andere Teil vom Auto ins Boot wandern muss oder ich etwas von zu Hause zum Campingplatz mitnehme um es dann dort zu lassen. Ich hab meine fast 300Kg Reserven schon mehrfach voll ausgeschöpft.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#36
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Da mache ich mir nicht so viele Gedanken...
Da wo ich fahre kann immer getankt werden und dann wird eben kein Gepäck ins Boot geladen . Mein erster Bootsurlaub steht ja erst noch bevor ... |
#37
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@yups
Das mit der 10% Überladung ist ein Irrglaube. Der erste Strafzettel ist bereits bei 5% fällig . Zwar nicht viel aber es ist so. In Österreich gibts gar keine Toleranz. Da bist 1 kg drüber und bei Kontrolle fällig. Aus der Sicht der Versicherung sieht es wieder ganz anders aus. Ich möchte nicht wissen wie die Versicherung bei Unfall und 10% Überladung reagiert und wie groß da die ihre Zahltoleranz liegt.
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eat, sleep, go fishing and boating Gruß Peter |
#38
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In Deutschland gilt folgendes:
https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/ Bei Anhängern über 2t zGg ist es etwas teurer, das stimmt. Bei unter 2t kostet es bis 10% 30€, bis 5% gar nichts. Das ist nun wirklich lächerlich wenig. Bei größeren Anhängern und LKW ist es teurer, ich denke das haben wir den Gewerblichen zu verdanken die ständig am Limit unterwegs sind |
#39
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Zitat:
Aber wir , zumindest ich fahr ja nach Kroatien. Holland soll auch sehr teuer sein. Was kostet Überladung in Österreich? In Österreich bespielweise reichen die Strafen bei Überladung bis 5.000 Euro, wobei Organmandate bis zu 210 Euro noch an Ort und Stelle eingehoben werden können. Hier herrscht keine Toleranz! Bei einer Überladung über 2% kann man von der Exekutive an der Weiterfahrt gehindert werden. Ich kenne Fälle, da waren die Exekutive sehr tolerant und lies den Bootsbesitzer noch umladen in PKW, damit er weiter fahren durfte. Andere lassen dich stehen. Und dann noch die Frage wie sieht es die Versicherung, bist du sicher , dass deine Versicherung bei Unfall die gleiche Aussage trifft, 10% Überladung ist gar nichts? I
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eat, sleep, go fishing and boating Gruß Peter |
#40
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Zitat:
Wow, Österreich ist teuer! Mir sind bisher keine Fälle von Versicherungsproblemen bekannt, das heißt aber ja nichts. Nach meinem Stand kann die Versicherung auch nicht die Zahlung verweigern, nur Regress fordern und dich ab sofort aus der Police werfen. Ich schrieb von "bis zu 10%", nicht vom hoffnungslos überladen Gespannen die eine krasse Verkehrssicherheitsgefahr darstellen. |
#41
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In Deutschland ist es harmlos aber wenn ich an den Lago Maggiore fahre muss ich durch die Schweiz ...
Da bin ich froh wenn man die Stützlast vom Boot noch dem Auto zurechnen kann und etwas vom Gespann abziehen kann ... Ob das auch im Ausland so zählt ? |
#42
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Bist du denn bei der Anhängelast des Zugfahrzeugs eingeschränkt? Denn wie oben geschrieben, das ist der einzige Punkt, an dem du die Spielereien mit der Stützlast machen kannst. Ich würde generell darauf verzichten damit zu rechnen.
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Gruß, Henning Schrödingers Boot: zu klein und gleichzeitig zu groß |
#43
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Wenn ich überlege ich bin eigentlich über 20 Jahre mit meinem
Trailer 2,0Tonnen immer überladen gefahren. Laut Waage leerer Tank 1950kg. Dann aber Tank voll, 315Liter. Manchmal nach Dänemark mit Angelausrüstung pro Person 20kg , Getränke ,Essen usw. Zurück aus Dänemark dann mit ca. 150kg Fischfilet. Seit letzten Jahr dann neuer Motor , der schon 100kg schwerer ist. Im Sommer dann auf einen 2,5 Tonnen Trailer umgestiegen.
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eat, sleep, go fishing and boating Gruß Peter |
#44
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Ja , der Jeep darf nur seine 1400 kg ziehen auch wenn man es nicht glaubt .
Ich bin gerade dabei was in Richtung Auflastung zu tun. Wenn man an den Lago durch die Schweiz fährt , fährt man da über Stock und Stein oder bleibt man da auf der Autobahn ? |
#45
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Die Auflastung geht meines Wissens nach aber auch zu Lasten der Zuladung.
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Liebe Grüße von der Lahn, Roland
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#46
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Ich versuche es es mit 8%
Habe ein Angebot einer Firma wo ich auf 2.3to auflasten kann mit einer verstärkten Anhängerkupplung und Erhöhung des . Ges. Zul. Gesamtgewicht Das wäre eine Möglichkeit und garnicht mal so teuer ... Ich wiege nochmal alles Im Frühling mit leerem Tank ..... Und bei 50 kg drüber werden die mich in der Schweiz nicht gleich einsperren und da mache ich das Boot soweit leer wie möglich . In DE ist das alles ok . |
#47
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Heute sind die Laufstege gekommen aber nicht alle Halterungen.
Es passt alles wunderbar und die Laufstege machen einen hochwertigen Eindruck . Vorne ist montiert und die beiden hinteren Laufstege kommen dran sobald der Rest geliefert wird. Kostenpunkt für alles : um die 200€
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#48
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Moin, sind die Laufstege aus verzinktem Blech oder Alublech?
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#49
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Ich weis es ehrlich gesagt nicht .
Aber sie sind sehr leicht und deswegen schätze ich mal Aluminium.... |
#50
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das Steht doch bestimmt auf der Rechnung oder im Katalog,
von der Optik würde ich Alu vermuten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
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