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  #26  
Alt 14.03.2021, 07:16
Timebrother Timebrother ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich dachte paypal "an freunde Schicken" ist endgültig.... und kann nicht zurückgefordert werden....

so steht es auch in den Kommunities...

also wenn er das Geld über "an FReunde schickt" , greift kein Käuferschutz...

dazu reicht die emailadresse.... mehr bekommt der Käufer nicht...

alle anderen Daten bleiben bei mir...

die obige Masche riecht natürlich schwer nach Betrug da er schon Daten will die er nicht braucht...
Genau dies ist der Weg, wenn es schon PayPal sein muss.... Nur so kann sich der Verkäufer schützen und der Käufer hat keinen Einfluss mehr auf die Zahlung!
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  #27  
Alt 14.03.2021, 07:19
Timebrother Timebrother ist offline
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Zitat:
Zitat von Rinker_270 Beitrag anzeigen
PayPal ist bei solchen Beträgen nicht zu empfehlen. Überweisung in speziellen Fällen auch nicht. Die Dreiecksmethode ist immer noch nicht tot zu bekommen. Da bist du ganz schnell Boot und Geld los.

Wenn du darüber mehr erfahren willst, dann melde dich per PN.

Gruß,
Udo
Was kann den bei einer Überweisung schief gehen?
Blitzüberweisung - bei der Bank anrufen und Geldeingang checken.
Mehr kann man doch nicht tun?
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  #28  
Alt 14.03.2021, 07:22
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Löschen und nicht drüber nachdenken.
Wenn du etwas über Kleinanzeigen verkaufst, kommen diese Art von Mails schon Sekunden nach der Veröffentlichung.
Ist mir vor kurzem auch des Öfteren passiert!
Ich glaube die haben inzwischen eine Automatik dahinter.
__________________
Mit besten Grüßen
Olaf
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  #29  
Alt 14.03.2021, 10:56
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
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Standard ein blöd-gelaufen-Szenario

Zitat:
Zitat von Timebrother Beitrag anzeigen
Was kann den bei einer Überweisung schief gehen?
Blitzüberweisung - bei der Bank anrufen und Geldeingang checken.
...
schief gehen kann, dass ein Betrüger nicht vom eigenen Konto überweist, sondern von einem gehackten bzw. gepfishten Konto

und wenn es um größere Beträge geht wird sich die Bank sehr bemühen, den Schaden beim Empfänger der Überweisung und nicht in den eigenen Büchern einzubuchen:

Beim Onlinebanking über das Internet sind Überweisungen innerhalb eines Bankinstituts nicht sofort unumkehrbar gültig. Die Bank hat das Recht, Transaktionen nachträglich rückgängig zu machen, geht aus einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichtes hervor (Az.:7 U 152/03). Das gelte auch, wenn der Betrag bereits auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben war, befanden die Richter laut dem in der "Zeitschrift für Wirtschaftsrecht" veröffentlichten Grundsatzurteil.

... Auf das Konto des Klägers hatte eine Firma, die bei derselben Bank ihr Girokonto unterhielt, per Onlinebanking knapp 16 000 € überwiesen. Obwohl der Betrag sofort auf dem Konto gutgeschrieben wurde, stornierte die Bank später die Überweisung. Der Kläger verlangte die Auszahlung, scheiterte damit aber vor dem OLG.
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  #30  
Alt 14.03.2021, 11:18
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NIDO NIDO ist gerade online
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Es geht noch viel einfacher als ein Konto zu hacken oder phishen.
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  #31  
Alt 14.03.2021, 12:12
Timebrother Timebrother ist offline
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
schief gehen kann, dass ein Betrüger nicht vom eigenen Konto überweist, sondern von einem gehackten bzw. gepfishten Konto

und wenn es um größere Beträge geht wird sich die Bank sehr bemühen, den Schaden beim Empfänger der Überweisung und nicht in den eigenen Büchern einzubuchen:

Beim Onlinebanking über das Internet sind Überweisungen innerhalb eines Bankinstituts nicht sofort unumkehrbar gültig. Die Bank hat das Recht, Transaktionen nachträglich rückgängig zu machen, geht aus einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichtes hervor (Az.:7 U 152/03). Das gelte auch, wenn der Betrag bereits auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben war, befanden die Richter laut dem in der "Zeitschrift für Wirtschaftsrecht" veröffentlichten Grundsatzurteil.

... Auf das Konto des Klägers hatte eine Firma, die bei derselben Bank ihr Girokonto unterhielt, per Onlinebanking knapp 16 000 € überwiesen. Obwohl der Betrag sofort auf dem Konto gutgeschrieben wurde, stornierte die Bank später die Überweisung. Der Kläger verlangte die Auszahlung, scheiterte damit aber vor dem OLG.
Na ja, da braucht man dann keinem mehr zu trauen - größere Summen in bar sind halt auch so ne Sache!!

Denke aber, dass diese Expressüberweisungen nochmal speziell sind und eventuell auch anders abgesichert.
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  #32  
Alt 14.03.2021, 12:39
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waterfront waterfront ist offline
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Wenn es sicher sein soll:
1. Der bestätigte Bankscheck oder Bundesbankscheck ( beim Gericht gefordert bei Immo Zwangsversteigerungen ) oder
2. Die Überweisung mit Bankavis ( früher telegraphische Überweisung )
__________________
Gruß Holger
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  #33  
Alt 14.03.2021, 13:22
wannabe_wassernomade wannabe_wassernomade ist offline
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Zitat:
Zitat von Timebrother Beitrag anzeigen
Na ja, da braucht man dann keinem mehr zu trauen - ...
kommt halt auf den Ablauf insgesamt an:

wenn der Käufer zur Besichtigung kommt - sich beim Unterscheiben des Kaufvertrags ausweist - dann überweist - und ein paar Tage später das Boot (oder den Porsche oder was auch immer) abholt ...

... dann sollte man auf der sicheren Seite sein.

bei einem unüblichen Ablauf (NUR virtueller Kontakt, vorab-Überweisung ohne Besichtigung & dann Abholung in einer Nacht-und-Nebel-Aktion) wird einem die Bank, die ihr Geld zurück will, erst mal Beihilfe zum Überweisungsbetrug bzw. zur Geldwäsche unterstellen ...
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  #34  
Alt 14.03.2021, 16:13
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Breezer Breezer ist offline
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen

wenn der Käufer zur Besichtigung kommt - sich beim Unterscheiben des Kaufvertrags ausweist - dann überweist - und ein paar Tage später das Boot (oder den Porsche oder was auch immer) abholt ...
Würdest du als Käufer wirklich vorab Geld überweisen

Ich im Leben nicht.

Achim
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  #35  
Alt 14.03.2021, 20:27
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Rhinkieker Rhinkieker ist offline
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Zitat:
Zitat von waterfront Beitrag anzeigen
Wenn es sicher sein soll:
1. Der bestätigte Bankscheck oder Bundesbankscheck
Der bestätigte Bundesbankscheck (früher „bestätigter LZB-Scheck“, umgangssprachlich auch einfach „Bundesbankscheck“) ist ein besonders gesichertes Zahlungsmittel der Deutschen Bundesbank mit einer befristeten Einlösegarantie

ist für beide Seiten bei größeren Summen ein sicheres Zahlungmittel wenn von oder an "Privat"

Gruß

Wolfgang
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  #36  
Alt 14.03.2021, 21:44
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Kann denn der Laie die Echtheit eines Bundesbankschecks prüfen?


Gruß Andreas
__________________
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  #37  
Alt 14.03.2021, 22:14
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Kann denn der Laie die Echtheit eines Bundesbankschecks prüfen?


Gruß Andreas
Natürlich! Als Scheckempfänger kannst du bei der bezogenen Bank (also die Bank auf dessen Konto der Scheck ausgestellt wurde) eine telefonische Scheckanfrage ( Angaben zu Aussteller, Kontonummer, Schecknummer und Betrag erforderlich ) machen. Nicht nur Banken können das und erhalten Auskunft.
__________________
Gruß Holger

Geändert von waterfront (14.03.2021 um 22:26 Uhr)
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  #38  
Alt 15.03.2021, 06:17
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Havelflitzer Havelflitzer ist offline
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Wenn ich ein Paypal Email bekomme und das als Fake halte, kann ich das doch selbst per Login auf Paypal prüfen, ob da Geld angekommen ist - also generell.

Danke Volker für die Freunde/Käuferschutz Ausnahme, wusste ich nicht.
__________________
Sorry, ich muss los, die Plicht ruft!
Für mich ist das übrigens kein Ruhestand, das sind die ewigen Yachtgründe!
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  #39  
Alt 15.03.2021, 08:20
Spitfire Typ 2 Spitfire Typ 2 ist offline
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Ihr könnt bei Papal soviel nachschauen wie ihr wollt und auch auf eurem Giro das Geld sehen.
Problem ist das man am Ende verliert weil es ein Dreiecksgeschäft ist, der Spediteur wird abholen und der "Käufer" verlangt nach einer Woche sein Geld zurück weil er die Ware nicht hat. Den Spediteur kennt er gar nicht wie kommst du da drauf? Kenn ich nicht war nicht hier hat nichts geliefert, gib mein Geld zurück....
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  #40  
Alt 15.03.2021, 08:35
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Spitfire Typ 2 Beitrag anzeigen
Ihr könnt bei Papal soviel nachschauen wie ihr wollt und auch auf eurem Giro das Geld sehen.
Problem ist das man am Ende verliert weil es ein Dreiecksgeschäft ist, der Spediteur wird abholen und der "Käufer" verlangt nach einer Woche sein Geld zurück weil er die Ware nicht hat. Den Spediteur kennt er gar nicht wie kommst du da drauf? Kenn ich nicht war nicht hier hat nichts geliefert, gib mein Geld zurück....
Selbst bei so einem dteiecksgeschäft kann man sich absichern... Spediteur bekommt nur die Ware wenn er was schriftliches, das der verkäufer dem Käufer vorab geschickt habe und er handschriftlich ausgefüllt hat, vom Käufer dabei hat... somit ist gewährleistet das er den Auftrag von diesem hat... dies Schriftstück bleibt mit Bestätigung des Empfangs beim Verkäufer...
Die Spedition ist ausschließlich vom Käufer zu bezahlen ... diesen Deal der Käufer überweist mehr geht man schon gar nicht ein...
__________________
Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #41  
Alt 15.03.2021, 08:42
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Tabaluga501 Tabaluga501 ist offline
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Na der Käufer muß ja den Spediteur nennen können ! Wenn der dann kommt und sich ausweisen kann, Schriftlich bestätigen lassen das er das Boot am Tag x abgeholt hat ( eventuell hat er auch einen schriftlichen Abholauftrag !) Und raus bist du aus der Geschichte ! Gerichtsbarkeit dürfte in diesem Fall auch Deutschland sein ?!
Gruß Rainer
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  #42  
Alt 15.03.2021, 15:48
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Naja, also meine Wellcraft ist über Ebay weggegangen an einen Mann aus Polen.

Der hat mich angemailt (also über Ebay Käufersystem) und gefragt, ob er das Geld über PayPal an mich überweisen kann.
Das hat er getan, Paypal schickt eine Email mit dem Beleg, er hat eine Woche später einen LKW-Spediteur geschickt, wir haben aufgeladen und das wars.


kann also auch "normal" ablaufen.


Im Nachhinein hatte ich mich schon ein wenig gewundert, dass ER so vertrauensselig in mich als Verkäufer war.
Ich hätte ja auch eine falsche Addresse angeben können und wäre um das Geld UND das Boot reicher gewesen....


Chrischan
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