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  #26  
Alt 12.10.2021, 12:53
Brierley Hill Brierley Hill ist offline
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ich würde aber zumindest dafür sorgen, ein eindeutiges Dokument dabei zu haben, aus dem der Wohnort im Ausland hervorgeht (z.B. Reisepass, wenn der korrekte Wohnsitz dort eingetragen ist), um sich im Falle von Kontrollen auf die Ausnahmeregelung in $5 SpFV berufen zu können.

lg, justme
habe ich - im Reisepass ist - wie in D auch - kein Wohnsitz eingetragen. Unser Fuehrerschein gilt aber - wie in D der Perso - auch als Ausweisdokument mit entsprechender Adresse
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  #27  
Alt 12.10.2021, 13:23
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Zitat:
Zitat von Nautico Beitrag anzeigen
Ich würde an Deiner Stelle eine E- Mail ans Bundesverkehrsministerium schreiben. Die sollten dies genau beantworten können.
Dann hast Du zumindest für D eine verbindliche Aussage
ROFL

Ob er da irgendwas bekommen würde, was
- inhaltlich richtig ist.
- verständlich ist.
- was die Frage beantwortet.
- ...
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Liebe Grüße
Mattze

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  #28  
Alt 12.10.2021, 13:29
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Es wäre zumindest einen Versuch wert, kostet nichts und macht bis auf den 3- Zeiler keine Arbeit.
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Gruß
Jörg

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  #29  
Alt 12.10.2021, 15:35
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Brierley Hill Beitrag anzeigen
habe ich - im Reisepass ist - wie in D auch - kein Wohnsitz eingetragen. Unser Fuehrerschein gilt aber - wie in D der Perso - auch als Ausweisdokument mit entsprechender Adresse
im Reisepass sollte (wenn wohnhaft in .de) eigentlich der Wohnort, ohne Adresse eingetragen sein (nicht auf der Datenseite, sondern auf der Folgeseite 1). Wenn es keinen Wohnort in Deutschland mehr gibt sollte das entsprechend zuständige Konsulat eigentlich den Wohnort auch entsprechend eintragen, das müsste als Nachweis in jedem Fall reichen. Ob deutsche Behörden auch ein von einem anderen Staat ausgestelltes Dokument für einen deutschen Staatsbürger akzeptieren, das entzieht sich völlig meiner Kenntnis... käme vermutlich auf einen Versuch an

lg, justme

Geändert von justme (12.10.2021 um 15:43 Uhr)
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  #30  
Alt 12.10.2021, 16:57
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Gerade auf dem Serviceportal Baden-Württemberg gefunden :

„Hinweis: Wenn Sie als Auslandsdeutscher Ihre alleinige Wohnung im Ausland haben, wird dieser Wohnsitz im Reisepass eingetragen. Bei einem Umzug im Ausland müssen Sie eine Wohnortänderung in Ihrem Reisepass vornehmen lassen.“


Gruß Andreas
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  #31  
Alt 12.10.2021, 17:04
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Ich geh davon aus das er mit Reisepass den aus den USA meinte und keinen deutschen Reisepass besitzt... Braucht er ja auch nicht
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  #32  
Alt 12.10.2021, 20:47
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich geh davon aus das er mit Reisepass den aus den USA meinte und keinen deutschen Reisepass besitzt... Braucht er ja auch nicht

Nicht ganz unbedingt zwingend, aber für die Einreise nach Deutschland eigentlich schon…

Gruß
Andreas
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  #33  
Alt 13.10.2021, 07:13
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er schreibt ja selbst

Zitat:
Zitat von Brierley Hill Beitrag anzeigen
habe ich - im Reisepass ist - wie in D auch - kein Wohnsitz eingetragen.
das impliziert das er nicht den deutschen Reisepass meint ... und da er die amerikanische Staatsbürgerschaft hat, gehe ich mal davon aus das er diesen meint in dem "kein Wohnsitz" eingetragen ist...
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  #34  
Alt 13.10.2021, 09:44
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Das wird so sein, ich bezog mich auf Deine Aussage, dass er keinen Deutschen braucht. Das ist nicht ganz richtig, wenn er nach Deutschland einreisen möchte.

Zitat:

„Bei Doppelstaatern, die neben der amerikanischen zusätzlich die deutsche Nationalität besitzen, ist Folgendes zu beachten: Nach Aussage des Auswärtigen Amtes kann die Ausreise aus Deutschland und die Wiedereinreise nach Deutschland nur mit dem deutschen Reisepass erfolgen. Dies betrifft sowohl Erwachsene als auch Kinder. Doppelstaatsbürger*innen sollten daher neben ihrem US-Reisepass auch ihren deutschen Reisepass mit sich führen, um diesen sowohl bei der Ausreise als auch Wiedereinreise nach Deutschland vorlegen zu können.“

Quelle: https://www.usvisaservice.de/news/ar...er-amerikaner/

Beim Auswärtigen Amt ist allerdings nur von „sollte“ die Rede.


Gruß Andreas
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  #35  
Alt 13.10.2021, 09:52
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Hat der TE denn jetzt mal eine Behörde angerufen zwecks Klärung und kann die Nachwelt informieren? Oder wartet man erst noch auf 20 andere Versionen und Meinungen aus dem Forum?


Gruß

Totti
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  #36  
Alt 13.10.2021, 10:22
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
er schreibt ja selbst



das impliziert das er nicht den deutschen Reisepass meint ... und da er die amerikanische Staatsbürgerschaft hat, gehe ich mal davon aus das er diesen meint in dem "kein Wohnsitz" eingetragen ist...
bitte mal vor solchen Aussagen die rechtlichen Voraussetzungen nachlesen - Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft (.de + irgendeine andere) brauchen den deutschen Reisepass, um in Deutschland einreisen zu können, siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/r...sweise/1908354. Ich vermute mal, dem OP war die Eintragung des Wohnorts nicht aufgefallen, weil die halt im Gegensatz zum Personalausweis nicht auf der in Plastik eingeschweißten Datenseite steht, sondern auf der 1. Papierseite.
Falls da also beim OP noch nicht der Wohnsitz im Ausland eingetragen ist wäre das jetzt evtl. der Grund, mal dem zuständigen Konsulat einen Besuch abzustatten und die Eintragung korrigieren zu lassen.

lg, justme
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  #37  
Alt 13.10.2021, 12:59
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Hat der TE denn jetzt mal eine Behörde angerufen zwecks Klärung und kann die Nachwelt informieren? Oder wartet man erst noch auf 20 andere Versionen und Meinungen aus dem Forum?


Gruß

Totti
Nein - hat er nicht, denn er hat ja - dank dieses Forums - die Ausnahmegenehmigung gem. §4 SpFV gefunden und wird sich davon einen Ausdruck machen fuer den evtl. kontrollierenden "Dorfpolizisten"
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  #38  
Alt 13.10.2021, 13:01
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Zitat:
Zitat von Brierley Hill Beitrag anzeigen
Nein - hat er nicht, denn er hat ja - dank dieses Forums - die Ausnahmegenehmigung gem. §4 SpFV gefunden und wird sich davon einen Ausdruck machen fuer den evtl. kontrollierenden "Dorfpolizisten"
aber Belgien Niederlande und Frankreich kannst du ja anschreiben ..den dort gilt die SpFV nicht...
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  #39  
Alt 13.10.2021, 13:04
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



bitte mal vor solchen Aussagen die rechtlichen Voraussetzungen nachlesen - Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft (.de + irgendeine andere) brauchen den deutschen Reisepass, um in Deutschland einreisen zu können, siehe https://www.auswaertiges-amt.de/de/r...sweise/1908354. Ich vermute mal, dem OP war die Eintragung des Wohnorts nicht aufgefallen, weil die halt im Gegensatz zum Personalausweis nicht auf der in Plastik eingeschweißten Datenseite steht, sondern auf der 1. Papierseite.
Falls da also beim OP noch nicht der Wohnsitz im Ausland eingetragen ist wäre das jetzt evtl. der Grund, mal dem zuständigen Konsulat einen Besuch abzustatten und die Eintragung korrigieren zu lassen.

lg, justme
Das ist mir tatsaechlich nicht aufgefallen aber sehr wohl korrekt. Im deutschen Reisepass steht bei mir als Wohnort Lexington, VA. Im US Reisepass - und darauf bezog sich meine Aussage, dass kein Wohnort eingetragen ist, ist in der Tat kein Wohnort hinterlegt. Vielleicht aber doch im Chip ?
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  #40  
Alt 13.10.2021, 13:12
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
aber Belgien Niederlande und Frankreich kannst du ja anschreiben ..den dort gilt die SpFV nicht...
Ich versuche das gerade irgendwie hier zu raus zu bekommen, denn ich habe nicht die leiseste Vorstellung wen ich denn in NL, B und F anschreiben koennte. Dazu kommt, dass ich es mir vermutlich sparen kann, eine Behoerde in F oder B auf englisch anzuschreiben . Waere ja nichts anderes, als wenn die Fuehrersteinstelle in Wanne Eickel ne Mail auf franzoesisch bekommt

Danke soweit an Alle, die helfen wollten/konnten - tolles Forum !!
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  #41  
Alt 13.10.2021, 13:22
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Zitat:
Zitat von Brierley Hill Beitrag anzeigen
Das ist mir tatsaechlich nicht aufgefallen aber sehr wohl korrekt. Im deutschen Reisepass steht bei mir als Wohnort Lexington, VA. Im US Reisepass - und darauf bezog sich meine Aussage, dass kein Wohnort eingetragen ist, ist in der Tat kein Wohnort hinterlegt. Vielleicht aber doch im Chip ?
damit hast Du tatsächlich auch einen Nachweis, daß die Ausnahmeregelung aus §5 SpFV für Dich vollumfänglich zutreffend ist - also würde ich den Pass einfach immer an Bord mitführen und das Problem sollte keins mehr sein innerhalb .de.

lg, justme
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  #42  
Alt 13.10.2021, 13:24
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Zitat:
Zitat von Brierley Hill Beitrag anzeigen
Ich versuche das gerade irgendwie hier zu raus zu bekommen, denn ich habe nicht die leiseste Vorstellung wen ich denn in NL, B und F anschreiben koennte. Dazu kommt, dass ich es mir vermutlich sparen kann, eine Behoerde in F oder B auf englisch anzuschreiben . Waere ja nichts anderes, als wenn die Fuehrersteinstelle in Wanne Eickel ne Mail auf franzoesisch bekommt

Danke soweit an Alle, die helfen wollten/konnten - tolles Forum !!
hier mal eine Adresse für Frankreich die kannst du in deutsch anschreiben

info.de@atout-france.fr



ATOUT FRANCE - Französische Zentrale für Tourismus

Postfach 100 128 - D-60001 Frankfurt/Main

http://de.france.fr l www.atout-france.fr

für Belgien habe ich leider keine.. da würde ich das Belgische Konsulat in den USA mal anschreiben.. die können es ja weiterleiten und sprechen sicher Englisch....
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  #43  
Alt 13.10.2021, 13:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

......für Belgien habe ich leider keine.. da würde ich das Belgische Konsulat in den USA mal anschreiben.. die können es ja weiterleiten und sprechen sicher Englisch....
Ich sag' doch, Ihr seid klasse Manchmal kommt man nicht auf die einfachsten Ideen

Geändert von Brierley Hill (13.10.2021 um 14:15 Uhr)
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  #44  
Alt 13.10.2021, 13:33
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Zitat:
Zitat von Brierley Hill Beitrag anzeigen
Ich sag' doch, Ihr seid klasse Manchmal kommt nicht auf die einfachsten Ideen
Hab ich ja in #11 schon vorgeschlagen
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  #45  
Alt 13.10.2021, 13:44
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für die Niederlande wäre der Ansprechpartner vermutlich Rijkswaterstaat https://www.rijkswaterstaat.nl/, das niederländische Äquivalent zur deutschen Binnenschiffahrtsstrassenordnung (Binnenvaartpolitiereglement aka BPR) kann man sich auch online anschauen. In Kurzform: Langsame Boote (<20 km/h) sind idR führerscheinfrei, egal welche Staatsangehörigkeit man hat.
In Belgien hat das Verkehrsministerium seine Website auch auf Englisch: https://mobilit.belgium.be/en, da würde ich erstmal vermuten, daß man mit einer englischsprachigen Email auch jemanden erreichen können sollte, der einem weiterhelfen kann. Neben der Führerscheinpflicht sind in Belgien aber noch mehr Eigenheiten zu beachten (z.B. Funkausrüstungspflicht auch für Sportboote).
Für Frankreich wirst Du ohne Französisch-Kenntnisse vermutlich nicht wirklich weiterkommen - die entsprechende Webseite https://www.service-public.fr/partic...vosdroits/N550 existiert tatsächlich nur auf Französisch. Das Einzige, was mir da einfallen würde wäre in den USA mal das nächste Konsulat resp. die französische Botschaft anzuschreiben, denen die Situation zu schildern und zu fragen ob sie einem da weiterhelfen können.

lg, justme

Geändert von justme (13.10.2021 um 13:53 Uhr)
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  #46  
Alt 13.10.2021, 13:53
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Hab ich ja in #11 schon vorgeschlagen
uups - irgendwie überlesen
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  #47  
Alt 13.10.2021, 13:56
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Für Frankreich wirst Du ohne Französisch-Kenntnisse vermutlich nicht wirklich weiterkommen - die entsprechende Webseite https://www.service-public.fr/partic...vosdroits/N550 existiert tatsächlich nur auf Französisch. Das Einzige, was mir da einfallen würde wäre in den USA mal das nächste Konsulat resp. die französische Botschaft anzuschreiben, denen die Situation zu schildern und zu fragen ob sie einem da weiterhelfen können.

lg, justme
für Frankreich hat er ja von mir einen link zu einer deutschen Seite... die mir auch schon verbindliche Auskunft gegeben hat...
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  #48  
Alt 14.10.2021, 14:21
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Dank meines Namensvetter Volker ( billi ) habe ich binnen kürzester Zeit eine Antwort zum "Frankreich-Problem" erhalten. Dürfte vielleicht für den Einen oder Anderen auch interessant sein - deshalb stelle ich es hier mal ein:

Quelle ADAC

Führerschein
In Frankreich ist ein Bootsführerschein notwendig für Motorboote über 4,5 kw (6PS), sowohl für die Binnenschifffahrt wie auch für Fahrten auf dem Meer, sowohl für Einheimische wie auch Touristen.
Auch für Segelboote mit Motor über 4,5 kw ist ein Führerschein notwendig.

Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger- müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Deutsche Sportbootführerscheine und Befähigungsnachweise werden anerkannt.

Auf dem Rhein muss der Bootsfahrer eines Fahrzeuges > 15 m das Rheinschifferpatent bzw. Sportbootpatent besitzen.


Damit ist also klar, dass in meinem Fall die Permit aus Virginia mit entsprechendem Wohnsitznachweis für zumindest D, NL und F ausreichend ist. Ich warte noch auf eine Antwort was B betzrifft, bin aber optimistisch, dass das ebenso sein wird

Nochmals danke an Alle und insbesondere billi
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  #49  
Alt 15.10.2021, 09:34
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Meiner Meinung nach richtet sich der Führerschein, nach dem Ort, wo das Boot zugelassen ist. Folglich muss das Boot auch in den USA zugelassen sein, um deren Scheine zu verwenden. Wenn ich z.B in italien mit einer Deutschen Zulassung fahren möcht brauche ich den deutschen Schein. Ist das Boot in Italien zugelassen und unter 40ps brauche ich keinen. Oder?
In Spanien sind Boote unter 4m Führeschein frei ,wenn sie dort zugelassen sind.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

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  #50  
Alt 15.10.2021, 09:53
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach richtet sich der Führerschein, nach dem Ort, wo das Boot zugelassen ist. Folglich muss das Boot auch in den USA zugelassen sein, um deren Scheine zu verwenden. Wenn ich z.B in italien mit einer Deutschen Zulassung fahren möcht brauche ich den deutschen Schein. Ist das Boot in Italien zugelassen und unter 40ps brauche ich keinen. Oder?
In Spanien sind Boote unter 4m Führeschein frei ,wenn sie dort zugelassen sind.
da das Führerscheinrecht für Sportboote in keinster Weise vereinheitlicht ist stimmt diese Aussage in keinem Fall universell. In Deutschland und in den Niederlanden ist die Regelung, wie bereits beschrieben auf jeden Fall anders: in Deutschland interessiert nur, ob der Schiffsführer seinen Wohnort im Geltungsbereich des Grundgesetzes hat (dann braucht er einen) oder nicht (dann kann er bis zu einem Jahr nach den Vorschriften seines Wohnsitzlandes auch in Deutschland ein Boot führen). In den Niederlanden reicht u.U. nicht einmal der Besitz eines Führerscheins aus (den deutschen SBF darf man z.B. mit 16 machen, ein schnelles Boot (>20km/h) in den Niederlanden zu führen bedingt aber neben dem Besitz des Führerscheins auch ein Mindesalter des Schiffsführers von 18 Jahren), dafür darf man langsame Boote auch generell und immer ohne Führerschein führen.

lg, justme
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