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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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#27
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Ob er da irgendwas bekommen würde, was - inhaltlich richtig ist. - verständlich ist. - was die Frage beantwortet. - ...
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Liebe Grüße Mattze |
#28
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Es wäre zumindest einen Versuch wert, kostet nichts und macht bis auf den 3- Zeiler keine Arbeit.
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt!
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#29
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme Geändert von justme (12.10.2021 um 15:43 Uhr) |
#30
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Gerade auf dem Serviceportal Baden-Württemberg gefunden :
„Hinweis: Wenn Sie als Auslandsdeutscher Ihre alleinige Wohnung im Ausland haben, wird dieser Wohnsitz im Reisepass eingetragen. Bei einem Umzug im Ausland müssen Sie eine Wohnortänderung in Ihrem Reisepass vornehmen lassen.“ Gruß Andreas
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#31
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Ich geh davon aus das er mit Reisepass den aus den USA meinte und keinen deutschen Reisepass besitzt... Braucht er ja auch nicht
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#32
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Zitat:
Nicht ganz unbedingt zwingend, aber für die Einreise nach Deutschland eigentlich schon… Gruß Andreas
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#33
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er schreibt ja selbst
das impliziert das er nicht den deutschen Reisepass meint ... und da er die amerikanische Staatsbürgerschaft hat, gehe ich mal davon aus das er diesen meint in dem "kein Wohnsitz" eingetragen ist...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#34
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Das wird so sein, ich bezog mich auf Deine Aussage, dass er keinen Deutschen braucht. Das ist nicht ganz richtig, wenn er nach Deutschland einreisen möchte.
Zitat: „Bei Doppelstaatern, die neben der amerikanischen zusätzlich die deutsche Nationalität besitzen, ist Folgendes zu beachten: Nach Aussage des Auswärtigen Amtes kann die Ausreise aus Deutschland und die Wiedereinreise nach Deutschland nur mit dem deutschen Reisepass erfolgen. Dies betrifft sowohl Erwachsene als auch Kinder. Doppelstaatsbürger*innen sollten daher neben ihrem US-Reisepass auch ihren deutschen Reisepass mit sich führen, um diesen sowohl bei der Ausreise als auch Wiedereinreise nach Deutschland vorlegen zu können.“ Quelle: https://www.usvisaservice.de/news/ar...er-amerikaner/ Beim Auswärtigen Amt ist allerdings nur von „sollte“ die Rede. Gruß Andreas
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#35
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Hat der TE denn jetzt mal eine Behörde angerufen zwecks Klärung und kann die Nachwelt informieren? Oder wartet man erst noch auf 20 andere Versionen und Meinungen aus dem Forum?
Gruß Totti
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#36
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Moin moin,
Zitat:
Falls da also beim OP noch nicht der Wohnsitz im Ausland eingetragen ist wäre das jetzt evtl. der Grund, mal dem zuständigen Konsulat einen Besuch abzustatten und die Eintragung korrigieren zu lassen. lg, justme |
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Danke soweit an Alle, die helfen wollten/konnten - tolles Forum !! |
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Moin moin,
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lg, justme
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#42
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info.de@atout-france.fr ATOUT FRANCE - Französische Zentrale für Tourismus Postfach 100 128 - D-60001 Frankfurt/Main http://de.france.fr l www.atout-france.fr für Belgien habe ich leider keine.. da würde ich das Belgische Konsulat in den USA mal anschreiben.. die können es ja weiterleiten und sprechen sicher Englisch....
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#43
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Ich sag' doch, Ihr seid klasse Manchmal kommt man nicht auf die einfachsten Ideen
Geändert von Brierley Hill (13.10.2021 um 14:15 Uhr) |
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Hab ich ja in #11 schon vorgeschlagen
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#45
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Moin moin,
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In Belgien hat das Verkehrsministerium seine Website auch auf Englisch: https://mobilit.belgium.be/en, da würde ich erstmal vermuten, daß man mit einer englischsprachigen Email auch jemanden erreichen können sollte, der einem weiterhelfen kann. Neben der Führerscheinpflicht sind in Belgien aber noch mehr Eigenheiten zu beachten (z.B. Funkausrüstungspflicht auch für Sportboote). Für Frankreich wirst Du ohne Französisch-Kenntnisse vermutlich nicht wirklich weiterkommen - die entsprechende Webseite https://www.service-public.fr/partic...vosdroits/N550 existiert tatsächlich nur auf Französisch. Das Einzige, was mir da einfallen würde wäre in den USA mal das nächste Konsulat resp. die französische Botschaft anzuschreiben, denen die Situation zu schildern und zu fragen ob sie einem da weiterhelfen können. lg, justme Geändert von justme (13.10.2021 um 13:53 Uhr)
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#48
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Dank meines Namensvetter Volker ( billi ) habe ich binnen kürzester Zeit eine Antwort zum "Frankreich-Problem" erhalten. Dürfte vielleicht für den Einen oder Anderen auch interessant sein - deshalb stelle ich es hier mal ein:
Quelle ADAC Führerschein In Frankreich ist ein Bootsführerschein notwendig für Motorboote über 4,5 kw (6PS), sowohl für die Binnenschifffahrt wie auch für Fahrten auf dem Meer, sowohl für Einheimische wie auch Touristen. Auch für Segelboote mit Motor über 4,5 kw ist ein Führerschein notwendig. Ausländische Bootsfahrer – auch EU-Bürger- müssen das nautische Befähigungszeugnis besitzen, das in ihrem Heimatland zum Befahren vergleichbarer Gewässer vorgeschrieben ist. Deutsche Sportbootführerscheine und Befähigungsnachweise werden anerkannt. Auf dem Rhein muss der Bootsfahrer eines Fahrzeuges > 15 m das Rheinschifferpatent bzw. Sportbootpatent besitzen. Damit ist also klar, dass in meinem Fall die Permit aus Virginia mit entsprechendem Wohnsitznachweis für zumindest D, NL und F ausreichend ist. Ich warte noch auf eine Antwort was B betzrifft, bin aber optimistisch, dass das ebenso sein wird Nochmals danke an Alle und insbesondere billi
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#49
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Meiner Meinung nach richtet sich der Führerschein, nach dem Ort, wo das Boot zugelassen ist. Folglich muss das Boot auch in den USA zugelassen sein, um deren Scheine zu verwenden. Wenn ich z.B in italien mit einer Deutschen Zulassung fahren möcht brauche ich den deutschen Schein. Ist das Boot in Italien zugelassen und unter 40ps brauche ich keinen. Oder?
In Spanien sind Boote unter 4m Führeschein frei ,wenn sie dort zugelassen sind.
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Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung Ciao Markus |
#50
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
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