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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Führerschein für "Ausländer" in D, NL, B und F
Ich besitze neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die Amerikanische. Dauerhaft wohnhaft bin ich ausschliesslich in USA
Welchen Führerschein ( wenn überhaupt einen ) benötige ich, wenn ich in D, NL, B und F mein Boot ( kein Charter, unter 15m und langsamer als 20km/h ! ) fahren möchte. Wenn ich richtig informiert, gelten die Führerscheinbedingungen des Heimatlandes ( hier USA ). Wir benötigen in Virginia z.B. lediglich den Nachweis, einen Boating Safety Course absolviert zu haben ( dieser Nachweis liegt vor ). Aber das weiss ich eben nur vom "Hören/Sagen" - kann ich das irgendwo nachlesen, ob dem so ist oder weiss jemand Genaueres ? Danke und Gruss über den Teich Geändert von Brierley Hill (11.10.2021 um 19:08 Uhr) |
#2
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Die Antwort ist ja mal einfach : du brauchst den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen => einfach zu erwerben.
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#3
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Zitat:
@TO. Würde einfach Mal beim DMYV anrufen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#4
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....wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft ablegt, DANN werde ich auch unsicher (hat mein Schwager gemacht).
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#5
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Meines Wissens nach muss auch ein Ausländer bei uns einen gültigen Führerschein haben, also irgendwas, was international anerkannt wird.
Ich betone: m.b.W.n.
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* * * * * * * * *MfG* * * *Mario * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * inoffizielle Boote-Forum-Karte |
#6
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Für Deutschland wird das hier im § 5 geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...101610017.html
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Gruß Mirko
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#7
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Ich sag mal, in NL bis 20km/h nein, darüber könnte es Diskussion geben
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon |
#8
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Zitat:
Lt. §5, Abs. 4 Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen .... ..... Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist Weiter heisst es: Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 S. 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden. Das heisst nach meinem Verständnis, ich brauche lediglich meinen US Nachweis ( Boating Safety Course ), welchen ich habe Jetzt wäre noch interesant was NL, B und F betrifft - hat da jemand einen Link ? |
#9
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Guten Morgen,
für die Niederlande (<20m) und Belgien (<15m) brauchst du bis 20km/h keinen Sportbootführerschein. In Belgien ist für Boote ab 7,5m auch der Binnenfunk Pflicht. Für Frankreich ist ab 6PS ein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben, auch für Touristen. Letztlich ist es eine Frage der Seemannschaft, ob ich über einen vernünftigen Nachweis verfügen möchte. Eine Befähigung zum Fahren gibt mir kein Führerschein der Welt, aber ein wenig sollte ich schon Regeln, Beschilderung und Leuchtsignale kennen. Der Binnenschein kostet nun wirklich nicht die Welt und ist relativ schnell gemacht. Das ist ähnlich wie mit der Kennzeichnung. Dieses Jahr im Urlaub hat das allererste Mal auch die Wallonie eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere und Führer- bzw. Funkscheine durchgeführt. Ich war froh, einen Internationalen Bootsschein zu haben, in dem alle Angaben zum Boot, zum Beiboot und zur Funkanlage mehrsprachig ausgeführt sind und der gleichzeitig als Eigentumsnachweis gilt. Auch wenn amtliche Zulassungen natürlich offiziell genauso gehen, verhindert das manchmal eben doch längere "Diskussionen". Gruß Thomas.
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Ein Leben ohne Boot ist möglich, aber völlig sinnlos.....
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#10
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#11
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Zitat:
die geben gerne Auskunft... Da du in den USA wohnst einfach mal ne Mail an die entsprechende Botschaft des Landes.... die werden es sicher weiterleiten oder dir entsprechende Stellen nenne an die du dich wenden kannst... würde jedes Land schriftlich anfragen, dann bist du auf der sicheren Seite wenn dich ein "Dorfpolizist" anhält und du was schriftliches Vorweisen kannst...
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#12
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https://www.die-bootsfahrschule.de/s...cht/index.html
Wenn ich da mal nach gehen kann, dann darf bereits seit 2017 auch im Ausland geprüft werden. Wie schon erwähnt wurde, kommt der TO wohl um eine Anfrage bei den zuständigen Behörden nicht herum. Was sollen wir da noch lange reden? Jeder bringt noch einen anderen Einwurf und am Ende ist keiner schlauer als vorher. Nur eine definitive, schriftliche Aussage und Bestätigung einer zuständigen Behörde bringt doch hier endgültige Klarheit und Rechtssicherheit. Gruß Thomas.
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#13
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Zitat:
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#14
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[Navigator: Für Frankreich ist ab 6PS ein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben, auch für Touristen.[/B][/B]
Das kann nicht sein. Dann würden ja keine Boote verchartert. VG Paul |
#15
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Am bestens du googelst das nochmal, dann findest du das auch ganz schnell.
Für Charterboote gelten überall ganz andere Bestimmungen. Gruß Thomas.
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#16
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Zitat:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist, Drei Bedingungen müssen erfüllt sein: 1. Wohnsitz außerhalb D - erfüllt ! 2. Aufenthalt nicht länger als ein Jahr - erfüllt ??? 3. USA kein SBF erforderlich - erfüllt ! Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#17
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Zitat:
Nach §6 SpFV ist das keine Anforderung für die Erteilung der Fahrerlaubnis. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. Geändert von B4-Skipper (12.10.2021 um 09:31 Uhr) |
#18
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Zitat:
das ist nicht ganz richtig: Auch im Ausland wohnhafte Personen dürfen die Prüfung zum SBF-Binnen oder SBF-See ablegen. In den meisten Ländern werden die Scheine allerdings nicht anerkannt, weil die Länder vorschreiben, dass man den "einheimischen" Führerschein im Wohnsitzland machen muss. Ein Beispiel:
Nautische Grüße ⚓ Rafael
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#19
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Zitat:
Grüße, Reinhard |
#20
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warum Staatsbürgerschaft ?... es geht um den Wohnsitz.... auch als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Holland brauchst du nicht den deutschen Führerschein Binnen...
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#21
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Zitat:
Oder war das mal?
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Liebe Grüße Mattze |
#22
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Ich würde an Deiner Stelle eine E- Mail ans Bundesverkehrsministerium schreiben. Die sollten dies genau beantworten können.
Dann hast Du zumindest für D eine verbindliche Aussage
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Gruß Jörg Das Leben wird deutlich leichter, wenn man nicht alles erzählt was man weiß, nicht alles glaubt was einem erzählt wird und über den Rest einfach still lächelt! |
#23
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für Deutschland ist doch alles klar..
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#24
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Moin moin,
ich würde aber zumindest dafür sorgen, ein eindeutiges Dokument dabei zu haben, aus dem der Wohnort im Ausland hervorgeht (z.B. Reisepass, wenn der korrekte Wohnsitz dort eingetragen ist), um sich im Falle von Kontrollen auf die Ausnahmeregelung in $5 SpFV berufen zu können. lg, justme |
#25
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