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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 11.10.2021, 19:03
Brierley Hill Brierley Hill ist offline
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Standard Führerschein für "Ausländer" in D, NL, B und F

Ich besitze neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch die Amerikanische. Dauerhaft wohnhaft bin ich ausschliesslich in USA

Welchen Führerschein ( wenn überhaupt einen ) benötige ich, wenn ich in D, NL, B und F mein Boot ( kein Charter, unter 15m und langsamer als 20km/h ! ) fahren möchte. Wenn ich richtig informiert, gelten die Führerscheinbedingungen des Heimatlandes ( hier USA ). Wir benötigen in Virginia z.B. lediglich den Nachweis, einen Boating Safety Course absolviert zu haben ( dieser Nachweis liegt vor ).

Aber das weiss ich eben nur vom "Hören/Sagen" - kann ich das irgendwo nachlesen, ob dem so ist oder weiss jemand Genaueres ?

Danke und Gruss über den Teich

Geändert von Brierley Hill (11.10.2021 um 19:08 Uhr)
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  #2  
Alt 11.10.2021, 20:41
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Federball Federball ist offline
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Die Antwort ist ja mal einfach : du brauchst den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen => einfach zu erwerben.
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  #3  
Alt 11.10.2021, 20:45
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Die Antwort ist ja mal einfach : du brauchst den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen => einfach zu erwerben.
Da bin ich nicht sicher....

@TO. Würde einfach Mal beim DMYV anrufen...
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  #4  
Alt 11.10.2021, 20:49
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Federball Federball ist offline
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....wenn er die deutsche Staatsbürgerschaft ablegt, DANN werde ich auch unsicher (hat mein Schwager gemacht).
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  #5  
Alt 11.10.2021, 20:49
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Lippi Lippi ist offline
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Meines Wissens nach muss auch ein Ausländer bei uns einen gültigen Führerschein haben, also irgendwas, was international anerkannt wird.

Ich betone: m.b.W.n.
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  #6  
Alt 11.10.2021, 20:50
Saeldric Saeldric ist offline
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Für Deutschland wird das hier im § 5 geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...101610017.html
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Gruß Mirko
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  #7  
Alt 11.10.2021, 20:51
Benutzerbild von volker1165
volker1165 volker1165 ist offline
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Ich sag mal, in NL bis 20km/h nein, darüber könnte es Diskussion geben
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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  #8  
Alt 11.10.2021, 22:53
Brierley Hill Brierley Hill ist offline
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Zitat:
Zitat von Saeldric Beitrag anzeigen
Für Deutschland wird das hier im § 5 geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/s...101610017.html
SUPER - danke

Lt. §5, Abs. 4

Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen ....
..... Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist

Weiter heisst es:
Ist im Fall des Satzes 1 Nummer 4 in dem Staat des Wohnsitzes für das Führen eines Sportbootes auf den jeweiligen Gewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147/Rev.3, VkBl. 2013 S. 987) an, benötigt die Person den Befähigungsnachweis oder ein internationales Zertifikat nach der Resolution Nr. 40 ECE für das jeweilige Gewässer im Geltungsbereich dieser Verordnung. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden.

Das heisst nach meinem Verständnis, ich brauche lediglich meinen US Nachweis ( Boating Safety Course ), welchen ich habe

Jetzt wäre noch interesant was NL, B und F betrifft - hat da jemand einen Link ?
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  #9  
Alt 12.10.2021, 06:14
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Guten Morgen,

für die Niederlande (<20m) und Belgien (<15m) brauchst du bis 20km/h keinen Sportbootführerschein. In Belgien ist für Boote ab 7,5m auch der Binnenfunk Pflicht.
Für Frankreich ist ab 6PS ein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben, auch für Touristen.
Letztlich ist es eine Frage der Seemannschaft, ob ich über einen vernünftigen Nachweis verfügen möchte. Eine Befähigung zum Fahren gibt mir kein Führerschein der Welt, aber ein wenig sollte ich schon Regeln, Beschilderung und Leuchtsignale kennen.
Der Binnenschein kostet nun wirklich nicht die Welt und ist relativ schnell gemacht.
Das ist ähnlich wie mit der Kennzeichnung. Dieses Jahr im Urlaub hat das allererste Mal auch die Wallonie eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere und Führer- bzw. Funkscheine durchgeführt. Ich war froh, einen Internationalen Bootsschein zu haben, in dem alle Angaben zum Boot, zum Beiboot und zur Funkanlage mehrsprachig ausgeführt sind und der gleichzeitig als Eigentumsnachweis gilt. Auch wenn amtliche Zulassungen natürlich offiziell genauso gehen, verhindert das manchmal eben doch längere "Diskussionen".

Gruß Thomas.
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  #10  
Alt 12.10.2021, 07:08
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Guten Morgen,

für die Niederlande (<20m) und Belgien (<15m) brauchst du bis 20km/h keinen Sportbootführerschein. In Belgien ist für Boote ab 7,5m auch der Binnenfunk Pflicht.
Für Frankreich ist ab 6PS ein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben, auch für Touristen.
Letztlich ist es eine Frage der Seemannschaft, ob ich über einen vernünftigen Nachweis verfügen möchte. Eine Befähigung zum Fahren gibt mir kein Führerschein der Welt, aber ein wenig sollte ich schon Regeln, Beschilderung und Leuchtsignale kennen.
Der Binnenschein kostet nun wirklich nicht die Welt und ist relativ schnell gemacht.
Das ist ähnlich wie mit der Kennzeichnung. Dieses Jahr im Urlaub hat das allererste Mal auch die Wallonie eine Kontrolle der Fahrzeugpapiere und Führer- bzw. Funkscheine durchgeführt. Ich war froh, einen Internationalen Bootsschein zu haben, in dem alle Angaben zum Boot, zum Beiboot und zur Funkanlage mehrsprachig ausgeführt sind und der gleichzeitig als Eigentumsnachweis gilt. Auch wenn amtliche Zulassungen natürlich offiziell genauso gehen, verhindert das manchmal eben doch längere "Diskussionen".

Gruß Thomas.
den deutschen Binnenschein kann man aber nur machen wenn man einen Wohnsitz in Deutschland hat....
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  #11  
Alt 12.10.2021, 07:11
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Zitat:
Zitat von Brierley Hill Beitrag anzeigen

Jetzt wäre noch interesant was NL, B und F betrifft - hat da jemand einen Link ?
einfach im jeweiligen Land die entsprechenden Behörden per Mail kontaktieren...

die geben gerne Auskunft...

Da du in den USA wohnst einfach mal ne Mail an die entsprechende Botschaft des Landes.... die werden es sicher weiterleiten oder dir entsprechende Stellen nenne an die du dich wenden kannst...

würde jedes Land schriftlich anfragen, dann bist du auf der sicheren Seite wenn dich ein "Dorfpolizist" anhält und du was schriftliches Vorweisen kannst...
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Alt 12.10.2021, 07:17
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https://www.die-bootsfahrschule.de/s...cht/index.html

Wenn ich da mal nach gehen kann, dann darf bereits seit 2017 auch im Ausland geprüft werden.
Wie schon erwähnt wurde, kommt der TO wohl um eine Anfrage bei den zuständigen Behörden nicht herum.

Was sollen wir da noch lange reden?
Jeder bringt noch einen anderen Einwurf und am Ende ist keiner schlauer als vorher. Nur eine definitive, schriftliche Aussage und Bestätigung einer zuständigen Behörde bringt doch hier endgültige Klarheit und Rechtssicherheit.

Gruß Thomas.
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  #13  
Alt 12.10.2021, 07:20
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
https://www.die-bootsfahrschule.de/s...cht/index.html

Wenn ich da mal nach gehen kann, dann darf bereits seit 2017 auch im Ausland geprüft werden.
Wie schon erwähnt wurde, kommt der TO wohl um eine Anfrage bei den zuständigen Behörden nicht herum.

Was sollen wir da noch lange reden?
Jeder bringt noch einen anderen Einwurf und am Ende ist keiner schlauer als vorher. Nur eine definitive, schriftliche Aussage und Bestätigung einer zuständigen Behörde bringt doch hier endgültige Klarheit und Rechtssicherheit.

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es darf im Ausland geprüft werden... aber Antragsteller auf Zulassung zum deutschen Sportbootführerscheins muss auch in Deutschland wohnhaft sein...
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  #14  
Alt 12.10.2021, 07:52
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[Navigator: Für Frankreich ist ab 6PS ein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben, auch für Touristen.[/B][/B]

Das kann nicht sein. Dann würden ja keine Boote verchartert.
VG
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  #15  
Alt 12.10.2021, 07:56
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Am bestens du googelst das nochmal, dann findest du das auch ganz schnell.
Für Charterboote gelten überall ganz andere Bestimmungen.

Gruß Thomas.
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  #16  
Alt 12.10.2021, 08:38
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Die Antwort ist ja mal einfach : du brauchst den Amtlichen Sportbootführerschein Binnen => einfach zu erwerben.
Da sagt der §5 (1) 4. der SpFV aber etwas anderes:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,


Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Wohnsitz außerhalb D - erfüllt !
2. Aufenthalt nicht länger als ein Jahr - erfüllt ???
3. USA kein SBF erforderlich - erfüllt !

Gruß Lutz
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  #17  
Alt 12.10.2021, 09:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
es darf im Ausland geprüft werden... aber Antragsteller auf Zulassung zum deutschen Sportbootführerscheins muss auch in Deutschland wohnhaft sein...
Wo ist das festgelegt

Nach §6 SpFV ist das keine Anforderung für die Erteilung der Fahrerlaubnis.

Gruß Lutz
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Geändert von B4-Skipper (12.10.2021 um 09:31 Uhr)
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  #18  
Alt 12.10.2021, 09:37
RafaelBreu RafaelBreu ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
es darf im Ausland geprüft werden... aber Antragsteller auf Zulassung zum deutschen Sportbootführerscheins muss auch in Deutschland wohnhaft sein...
Hi billi,

das ist nicht ganz richtig: Auch im Ausland wohnhafte Personen dürfen die Prüfung zum SBF-Binnen oder SBF-See ablegen. In den meisten Ländern werden die Scheine allerdings nicht anerkannt, weil die Länder vorschreiben, dass man den "einheimischen" Führerschein im Wohnsitzland machen muss.

Ein Beispiel:
  • Eine in der Schweiz wohnhafte Person darf den SBF-Binnen in Deutschland machen. Sie darf damit aber in der Schweiz kein Boot führen, weil die Schweiz vorschreibt, dass in der Schweiz wohnhafte Personen den Schweizer Binnenschein benötigen, um in der Schweiz ein Boot zu führen.
  • Eine in Deutschland wohnhafte Person, die den SBF-Binnen hat, darf in der Schweiz ein Boot führen, weil der SBF-Binnen das Internationale Zertifikat enthält. Der SBF-Binnen ist deshalb von der Schweiz für nicht in der Schweiz wohnhafte Personen anerkannt.
  • Zieht man von Deutschland in die Schweiz um, muss man den SBF-Binnen in den Schweizer Binnenschein umtauschen, um weiterhin fahrberechtigt zu sein auf Schweizer Gewässern.

Nautische Grüße ⚓
Rafael
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  #19  
Alt 12.10.2021, 10:42
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Da sagt der §5 (1) 4. der SpFV aber etwas anderes:
(1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen
4. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, sofern im Wohnsitzstaat keine Fahrerlaubnis für das zu führende Sportboot erforderlich ist,


Drei Bedingungen müssen erfüllt sein:
1. Wohnsitz außerhalb D - erfüllt !
2. Aufenthalt nicht länger als ein Jahr - erfüllt ???
3. USA kein SBF erforderlich - erfüllt !

Gruß Lutz
Ok, hätte nicht gedacht, dass man sich so einfach von der deutschen Staatsbürgerschaft "loskaufen" kann.
Grüße, Reinhard
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  #20  
Alt 12.10.2021, 10:44
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Ok, hätte nicht gedacht, dass man sich so einfach von der deutschen Staatsbürgerschaft "loskaufen" kann.
Grüße, Reinhard
warum Staatsbürgerschaft ?... es geht um den Wohnsitz.... auch als deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Holland brauchst du nicht den deutschen Führerschein Binnen...
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  #21  
Alt 12.10.2021, 11:20
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
...für die Niederlande (<20m) und Belgien (<15m) brauchst du bis 20km/h keinen Sportbootführerschein.
Sind das für die NL nicht auch <15m ???
Oder war das mal?
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Liebe Grüße
Mattze

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  #22  
Alt 12.10.2021, 11:39
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Nautico Nautico ist offline
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Ich würde an Deiner Stelle eine E- Mail ans Bundesverkehrsministerium schreiben. Die sollten dies genau beantworten können.
Dann hast Du zumindest für D eine verbindliche Aussage
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Gruß
Jörg

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  #23  
Alt 12.10.2021, 11:45
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Zitat:
Zitat von Nautico Beitrag anzeigen
Ich würde an Deiner Stelle eine E- Mail ans Bundesverkehrsministerium schreiben. Die sollten dies genau beantworten können.
Dann hast Du zumindest für D eine verbindliche Aussage
für Deutschland ist doch alles klar..
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  #24  
Alt 12.10.2021, 12:45
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
für Deutschland ist doch alles klar..
ich würde aber zumindest dafür sorgen, ein eindeutiges Dokument dabei zu haben, aus dem der Wohnort im Ausland hervorgeht (z.B. Reisepass, wenn der korrekte Wohnsitz dort eingetragen ist), um sich im Falle von Kontrollen auf die Ausnahmeregelung in $5 SpFV berufen zu können.

lg, justme
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  #25  
Alt 12.10.2021, 12:48
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



ich würde aber zumindest dafür sorgen, ein eindeutiges Dokument dabei zu haben, aus dem der Wohnort im Ausland hervorgeht (z.B. Reisepass, wenn der korrekte Wohnsitz dort eingetragen ist), um sich im Falle von Kontrollen auf die Ausnahmeregelung in $5 SpFV berufen zu können.

lg, justme
das sit sowieso logisch....
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