boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 79Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 79
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 19.10.2021, 07:40
Benutzerbild von blondini
blondini blondini ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.11.2009
Ort: an der Oder
Beiträge: 3.517
Boot: Bolger Micro und andere
4.277 Danke in 1.890 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Bully Beitrag anzeigen
In Seenot bin ich nie geraten. Habe sie dann aber manchmal an Sylvester abgefeuert.
Das mit Sylvester ist verboten

Und noch eines: Aufwand und Nutzen stehen bei einer Signalpistole in keinem vernünftigen Verhältnis. Ich habe mich zwar aus Interesse dazu hinreißen lassen, eine Signalpistole mit WBK und Feuerwaffenpass zu erwerben. Allerdings bin ich trotzdem der Auffassung, das Aufwand und Nutzen (insbesondere rechtliche Risiken in anderen Ländern) die Sache nicht sehr interessant machen.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 19.10.2021, 10:29
Benutzerbild von Segelmatt
Segelmatt Segelmatt ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 30.01.2004
Ort: linker Niederrhein
Beiträge: 2.792
3.134 Danke in 1.362 Beiträgen
Standard

Ein gesetzeskonformer Kurzwaffentresor ist mittlerweile recht teuer, auf jeden Fall deutlich teurer als die SiPi selber. Alte Schränke haben zwar Bestandschutz, aber mal eben einen gebrauchten Schrank kaufen, der nicht der aktuellen Norm entspricht, geht nicht.
Die Hamburger Kiste (danke dafür) ist nur auf dem Boot selber erlaubt und muss dort fest mit dem Rumpf verbunden sein - was für ein Aufwand.
Ergo benutze ich, obwohl legaler Schusswaffenbesitzer, keine SiPi. Das Ding ist einfach totreguliert.

Grüße

Matthias.
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 19.10.2021, 10:46
ZodiBo ZodiBo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.10.2021
Ort: NRW
Beiträge: 130
Boot: Joker Coaster 550 mit Yamaha 90A Zweitakter
41 Danke in 30 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von edjm Beitrag anzeigen
...
Der Transport ist nicht so ganz einfach. Man muß Signalpistole und Munition getrennt voneinander transportieren. Man kann dazu die Munition durch den Partner transportieren lassen. ...
Hallo,

ich vermute 2 Fehler in deiner Aussage:

1) Ein getrennter Transport ist meines Wissens nicht vorgeschrieben. Lediglich, dass die Waffe beim Transport nicht geladen sein darf.
Demnach wäre der gemeinsame Transport in einer verschlossenen Tasche erlaubt.

2) Dass der Partner, der wohl keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, transportiert, dürfte verboten sein, da dann eine unberechtigte Person die Verfügungsgewalt über die Munition hat. (abgesehen davon: Wie sollte dies funktionieren - man fährt von Bayern nach Hamburg zu Schiff, aber mit 2 Autos damit es getrennt ist....?)

Viele Grüße

ZodiBo
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #29  
Alt 19.10.2021, 21:01
Benutzerbild von schimi
schimi schimi ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.04.2012
Ort: Rhein-Km 777
Beiträge: 6.024
9.774 Danke in 4.137 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen

2) Dass der Partner, der wohl keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, transportiert, dürfte verboten sein, da dann eine unberechtigte Person die Verfügungsgewalt über die Munition hat. (abgesehen davon: Wie sollte dies funktionieren - man fährt von Bayern nach Hamburg zu Schiff, aber mit 2 Autos damit es getrennt ist....?)
Ich kenne das von Jagdwaffen so, das die Munition z.B. im Kofferraum und die Gewehre auf dem Rücksitz transportiert werden und nicht in 2 Autos, wie soll ich das als Jäger machen?
Mit Zitat antworten top
  #30  
Alt 19.10.2021, 21:48
ZodiBo ZodiBo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.10.2021
Ort: NRW
Beiträge: 130
Boot: Joker Coaster 550 mit Yamaha 90A Zweitakter
41 Danke in 30 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ich kenne das von Jagdwaffen so, das die Munition z.B. im Kofferraum und die Gewehre auf dem Rücksitz transportiert werden und nicht in 2 Autos, wie soll ich das als Jäger machen?
Dies ist leider auch falsch.

Es gibt keine Verpflichtung zur getrennten Aufbewahrung im Kofferraum.
Mit Zitat antworten top
  #31  
Alt 19.10.2021, 21:50
Benutzerbild von Lippi
Lippi Lippi ist gerade online
Admiral
 
Registriert seit: 29.06.2020
Ort: Friedersdorf
Beiträge: 2.969
Boot: Hille Roda 16 * Polaris Beta
10.065 Danke in 2.744 Beiträgen
Standard

Ich kenne das so, dass eine Waffe nicht geladen sein darf. Lasse mich aber gern belehren...
__________________
*
* * * * * * * *
MfG* * * *Mario
* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *
inoffizielle Boote-Forum-Karte
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 19.10.2021, 23:02
Benutzerbild von fliegerdidi
fliegerdidi fliegerdidi ist gerade online
Fleet Captain
 
Registriert seit: 03.11.2009
Ort: Im wilden Süden
Beiträge: 885
2.593 Danke in 993 Beiträgen
Standard

Hört ja auf hier...das ist ja teilweise sowas von katastrophal, dass so mancher Ratschlag direkt im Knast enden würde.

Hier im Fragekatalog zur Sachkundeprüfung steht alles , was man dazu wissen muss.

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/D...cationFile&v=6
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 21.10.2021, 17:07
Benutzerbild von Navigator - Troll
Navigator - Troll Navigator - Troll ist offline
Commander
 
Registriert seit: 03.04.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 272
Boot: Huitema Zeeschouw
Rufzeichen oder MMSI: Slavijnchen DD2156
231 Danke in 126 Beiträgen
Standard

Ich hatte mal eine Kal. 4 zu Ausbildungszwecken, aber die Munitionserwerbsbereschtigung würde mir nicht zugestanden, da mein Boot nicht die geforderten 7m Länge hatte, was eine Voraussetzung für das Bedürfnis war.

Es gab aber wohl mal jemanden, der gegen die 7m Regel geklagt hatte, da man die SigP als einziges vernünftig auf kleinen Booten bedienen kann. Die Handraketen brauchen immer beide Hände und mir ist so'n Ding schon aus den klammen, kalten Fingern beim abfeuern nach unten gerutscht.
__________________
Ich bin nicht käuflich, jedoch ist meine Meinung mietbar.

Dirk
Mit Zitat antworten top
  #34  
Alt 22.10.2021, 08:28
Benutzerbild von ralfschmidt
ralfschmidt ralfschmidt ist offline
BF-Trockendocktor
 
Registriert seit: 31.01.2002
Ort: Lünen / Sea Ray 180 CB Sea Ray SRV 195
Beiträge: 32.429
19.804 Danke in 14.367 Beiträgen
Standard

im Gesetz steht eine Waffe darf nur ungeladen und nicht Zugriffs bereit transportiert werden Munition und Waffe müssen von einander getrennt transportiert werden,
das bedeutet im Klartext Waffe kommt in eine abschließbare Transportbox, die Munition kommt in eine extra Box die nicht verschlossen sein muß, die Munition darf dabei mit in den Waffentransport Box, früher hat zur Aufbewahrung ein B-Schrank gereicht, das wurde geändert, alte Waffenschränke haben Bestandschutz ein neuer Kurzwaffenschrank kostet durch diese Änderung über 500 Euro da sollte man sich also gut überlegen ob man die Signalpistole wirklich braucht, die Pistole muß auf dem Boot ja auch richtig untergebracht werden, wenn man sie gerade nicht benötigt, mal eben zum Bäcker gehen mit der Waffe im Holster geht auch nicht, denn das wäre eine Waffe führen, dafür benötigt man einen großen Waffenschein den man als Privat Person nicht bekommen würden, ist die Waffe in der Transportbox verschlossen kann man das machen
das Jäger ihre Waffe schon mal auf dem Rücksitz liegen haben wird nur in Ihrem Jagt Revier geduldet, im öffentlichem Raum ist das verboten, ist Munition in der Waffe sollte dem Vogel gleich die Waffe abgenommen werden
__________________
Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 22.10.2021, 09:14
ZodiBo ZodiBo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.10.2021
Ort: NRW
Beiträge: 130
Boot: Joker Coaster 550 mit Yamaha 90A Zweitakter
41 Danke in 30 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
im Gesetz steht eine Waffe darf nur ungeladen und nicht Zugriffs bereit transportiert werden Munition und Waffe müssen von einander getrennt transportiert werden,
das bedeutet im Klartext Waffe kommt in eine abschließbare Transportbox, die Munition kommt in eine extra Box die nicht verschlossen sein muß, die Munition darf dabei mit in den Waffentransport Box....
https://german-rifle-association.de/...ransportieren/

Zitat:
Zitat von ralfschmidt Beitrag anzeigen
.... das Jäger ihre Waffe schon mal auf dem Rücksitz liegen haben wird nur in Ihrem Jagt Revier geduldet, im öffentlichem Raum ist das verboten,....
https://jagd1.de/magazin/der-transpo...ren-der-waffe/

Bitte informiere dich dringend über das gültige Waffenrecht.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 22.10.2021, 09:41
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.543
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.322 Danke in 1.706 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
...und insbesondere auch über die Ausnahmen betreffend das Führen von Waffen durch Jäger (§13 Abs. 6 WaffG), verantwortliche Bootsführer auf dem Wasserfahrzeug (§12 Abs. 3 Nr. 4 WaffG) und den Transport von Waffen - u.A. in diesen Fällen ist das Führen einer Waffe völlig ohne Waffenschein gestattet. Sorry, aber das Waffenrecht ist derartig komplex, mit Fallstricken versehen und mit Mythen belegt daß man da sehr genau auf korrekte Verwendung von Begriffen achten muß.

lg, justme
Mit Zitat antworten top
  #37  
Alt 22.10.2021, 10:38
Visara Visara ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 1.097
1.780 Danke in 965 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,
...und insbesondere auch über die Ausnahmen betreffend das Führen von Waffen durch Jäger (§13 Abs. 6 WaffG), verantwortliche Bootsführer auf dem Wasserfahrzeug (§12 Abs. 3 Nr. 4 WaffG) und den Transport von Waffen - u.A. in diesen Fällen ist das Führen einer Waffe völlig ohne Waffenschein gestattet.
...
Ich denke, Du meinst das Richtige; in diesem Kontext klingt das aber nicht ganz korrekt. Ich nehme an, Du meinst hier den "Kleinen Waffenschein". Mit "Erlaubnis zum Führen" ist im Waffenrecht regelmäßig das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit gemeint. Der Kleine Waffenschein berechtigt dazu, nicht eintragungspflichtige Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Da Signalwaffen (Kaliber 4) eintragungspflichtige Waffen sind, ist der Kleine Waffenschein hier sowieso aus dem Spiel. Einen (großen) Waffenschein wird niemand zum Führen einer Signalpistole erhalten, da es hierfür kein nachweisbares Bedürfnis gibt. Ergo: es gibt, ggf. abgesehen von Ausnahmen, keine Erlaubnis, eine Signalpistole zu Führen.
Mit Zitat antworten top
  #38  
Alt 22.10.2021, 10:47
ZodiBo ZodiBo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.10.2021
Ort: NRW
Beiträge: 130
Boot: Joker Coaster 550 mit Yamaha 90A Zweitakter
41 Danke in 30 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ich denke, Du meinst das Richtige; in diesem Kontext klingt das aber nicht ganz korrekt. Ich nehme an, Du meinst hier den "Kleinen Waffenschein". Mit "Erlaubnis zum Führen" ist im Waffenrecht regelmäßig das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit gemeint. Der Kleine Waffenschein berechtigt dazu, nicht eintragungspflichtige Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Da Signalwaffen (Kaliber 4) eintragungspflichtige Waffen sind, ist der Kleine Waffenschein hier sowieso aus dem Spiel. Einen (großen) Waffenschein wird niemand zum Führen einer Signalpistole erhalten, da es hierfür kein nachweisbares Bedürfnis gibt. Ergo: es gibt, ggf. abgesehen von Ausnahmen, keine Erlaubnis, eine Signalpistole zu Führen.
Justme zeigt Situationen auf, in denen eben KEIN Waffenschein für das angesprochene Führen benötigt wird.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #39  
Alt 22.10.2021, 10:52
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.543
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.322 Danke in 1.706 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ich denke, Du meinst das Richtige; in diesem Kontext klingt das aber nicht ganz korrekt. Ich nehme an, Du meinst hier den "Kleinen Waffenschein". Mit "Erlaubnis zum Führen" ist im Waffenrecht regelmäßig das Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit gemeint. Der Kleine Waffenschein berechtigt dazu, nicht eintragungspflichtige Schreckschusswaffen in der Öffentlichkeit zu führen. Da Signalwaffen (Kaliber 4) eintragungspflichtige Waffen sind, ist der Kleine Waffenschein hier sowieso aus dem Spiel. Einen (großen) Waffenschein wird niemand zum Führen einer Signalpistole erhalten, da es hierfür kein nachweisbares Bedürfnis gibt. Ergo: es gibt, ggf. abgesehen von Ausnahmen, keine Erlaubnis, eine Signalpistole zu Führen.
nein, ich meine NICHT den 'Kleinen Waffenschein', der dreht sich NICHT um eine Kal 4 SigPi, sondern um erlaubnisfreie Waffen.
Ist es SO schwer, einfach mal das WaffG an der entsprechenden Stelle zu lesen?
Führen einer Waffe nach WaffG (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr 4):
Zitat:
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,
Ein Boot fällt da also nicht darunter, d.h. eigentlich bräuchte man für das Führen einer SigPi auf einem Boot eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Da kommt aber §12 Abs.3 Nr 4 ins Spiel:
Zitat:
Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
[...]
eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
Heißt also im Klartext: Wer die WBK mit eingetragener Munitionserwerbserlaubnis für eine SigPi Kal 4 besitzt darf diese auf seinem Wasserfahrzeug führen - ganz ohne Waffenschein, ebenso wie ein Jäger bei der Jagdausübung ebenfalls keinen Waffenschein benötigt.
Für die Aufbewahrung sowohl zu Hause als auch an Bord und den Transport zwischen Wohnung und Boot sind selbstverständlich alle entsprechenden Vorschriften zu beachten, die SigPi ist waffenrechtlich halt eine ganz normale Kurzwaffe (daher halt die erschwerten Bedingungen für Lagerung zu Hause, der Stahlschrank reicht hier nicht mehr aus!).

lg, justme
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #40  
Alt 22.10.2021, 11:23
Benutzerbild von Darkmo
Darkmo Darkmo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Fulda
Beiträge: 917
Boot: Sea Ray 190 Sport
806 Danke in 422 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



nein, ich meine NICHT den 'Kleinen Waffenschein', der dreht sich NICHT um eine Kal 4 SigPi, sondern um erlaubnisfreie Waffen.
Ist es SO schwer, einfach mal das WaffG an der entsprechenden Stelle zu lesen?
Führen einer Waffe nach WaffG (Anlage 1 Abschnitt 2 Nr 4):


Ein Boot fällt da also nicht darunter, d.h. eigentlich bräuchte man für das Führen einer SigPi auf einem Boot eine waffenrechtliche Erlaubnis.

Da kommt aber §12 Abs.3 Nr 4 ins Spiel:


Heißt also im Klartext: Wer die WBK mit eingetragener Munitionserwerbserlaubnis für eine SigPi Kal 4 besitzt darf diese auf seinem Wasserfahrzeug führen - ganz ohne Waffenschein, ebenso wie ein Jäger bei der Jagdausübung ebenfalls keinen Waffenschein benötigt.
Für die Aufbewahrung sowohl zu Hause als auch an Bord und den Transport zwischen Wohnung und Boot sind selbstverständlich alle entsprechenden Vorschriften zu beachten, die SigPi ist waffenrechtlich halt eine ganz normale Kurzwaffe (daher halt die erschwerten Bedingungen für Lagerung zu Hause, der Stahlschrank reicht hier nicht mehr aus!).

lg, justme
Zum Glück gibt es hier ein paar Leute, die sich mit dem Waffengesetz auskennen. In Fulda z. B. bekommt man die Signalpistole auch nur genehmigt, wenn das Boot nachweislich auch Hochsetauglich ist.

Selbst wenn man schon Waffenrechtliche Erlaubnisse hat, ist es in meine Augen viel zu Umständlich und aufwendig sich eine Kaliber 4 Signalwaffe zuzulegen.

Gerade, als Besitzer, diverser Sportgeräte, sollte man kein Risiko eingehen die, Zuverlässigkeit durch einen Fehler beim Handling einer Signalpistole zu verlieren.

An Bord habe ich einen Nico Signal Geber. Das muss genügen.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #41  
Alt 22.10.2021, 11:32
Benutzerbild von Darkmo
Darkmo Darkmo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Fulda
Beiträge: 917
Boot: Sea Ray 190 Sport
806 Danke in 422 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Hallo,

ich vermute 2 Fehler in deiner Aussage:

1) Ein getrennter Transport ist meines Wissens nicht vorgeschrieben. Lediglich, dass die Waffe beim Transport nicht geladen sein darf.
Demnach wäre der gemeinsame Transport in einer verschlossenen Tasche erlaubt.

2) Dass der Partner, der wohl keine waffenrechtliche Erlaubnis hat, transportiert, dürfte verboten sein, da dann eine unberechtigte Person die Verfügungsgewalt über die Munition hat. (abgesehen davon: Wie sollte dies funktionieren - man fährt von Bayern nach Hamburg zu Schiff, aber mit 2 Autos damit es getrennt ist....?)

Viele Grüße

ZodiBo
Auch bei anderen Waffen wird immer getrennt transportiert.
Wenn man ein Range Bag hat, sind die Fächer einzeln verschließbar. Das bedeutet die Leere Waffe wird mit einem Schloss versehen und die Mun in einem extra Fach auch verschlossen. Das ist Gesetzeskonform. Oder man sichert die Waffe mit einem Abzugsschloss und kann sie dann mit der Mun in einem abgeschlossenen Koffer transportieren.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 22.10.2021, 11:45
ZodiBo ZodiBo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.10.2021
Ort: NRW
Beiträge: 130
Boot: Joker Coaster 550 mit Yamaha 90A Zweitakter
41 Danke in 30 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Auch bei anderen Waffen wird immer getrennt transportiert.
Wenn man ein Range Bag hat, sind die Fächer einzeln verschließbar. Das bedeutet die Leere Waffe wird mit einem Schloss versehen und die Mun in einem extra Fach auch verschlossen. Das ist Gesetzeskonform. Oder man sichert die Waffe mit einem Abzugsschloss und kann sie dann mit der Mun in einem abgeschlossenen Koffer transportieren.
Deine Aussage ist leider in mehrfacher Hinsicht falsch.

Auch ein Abzugsschloss ist gesetzlich nicht erwähnt.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #43  
Alt 22.10.2021, 11:57
Visara Visara ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 1.097
1.780 Danke in 965 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Justme zeigt Situationen auf, in denen eben KEIN Waffenschein für das angesprochene Führen benötigt wird.
Ja, das ist ja auch gut und schön. Ich sage doch nur, dass es eben für diese Situationen auch überhaupt keinen Waffenschein gibt.

@justme
Ich habe täglich beruflich mit dem Waffengesetz bzw. mehr noch mit dem Waffenregistergesetz zu tun. Das Vorhalten einer Signalpistole auf einem Boot hat nichts mit "Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit zu tun". Deshalb wird auch keine Erlaubnis zum Führen benötigt. Und deshalb ist ein Hinweis darauf, dass kein Waffenschein benötigt wird aus meiner Sicht unnötig.
Wir meinen alle das Gleiche; nur bei dem Begriff "Führen" liegen wir etwas auseinander.
Mit Zitat antworten top
  #44  
Alt 22.10.2021, 12:03
Benutzerbild von Totti-Amun
Totti-Amun Totti-Amun ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.07.2017
Ort: Ossenberg, Rhein-KM 805
Beiträge: 5.673
Boot: Flevo Mouldings Holiday 12.60 & Fan 23
Rufzeichen oder MMSI: DG8628 - 218025780
10.156 Danke in 3.510 Beiträgen
Standard

Mit Führen ist doch gemeinhin das Tragen im Holster am Gürtel oder am Oberkörper bei sich selbst gemeint.
Nicht mehr und nicht weniger, das in der Öffentlichkeit. Kann natürlich versteckt unter einer Jacke sein.

Gruß

Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out:
Surf-Forum.com
Windcraft-Sports.com
Autoscooter-Forum.com
Mit Zitat antworten top
  #45  
Alt 22.10.2021, 12:33
Benutzerbild von justme
justme justme ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 11.05.2017
Ort: Hannover
Beiträge: 2.543
Boot: Tresfjord 26 Lux
Rufzeichen oder MMSI: DF6347/211271830
3.322 Danke in 1.706 Beiträgen
Standard

Moin moin,

Zitat:
Zitat von Visara Beitrag anzeigen
Ja, das ist ja auch gut und schön. Ich sage doch nur, dass es eben für diese Situationen auch überhaupt keinen Waffenschein gibt.

@justme
Ich habe täglich beruflich mit dem Waffengesetz bzw. mehr noch mit dem Waffenregistergesetz zu tun. Das Vorhalten einer Signalpistole auf einem Boot hat nichts mit "Führen einer Waffe in der Öffentlichkeit zu tun". Deshalb wird auch keine Erlaubnis zum Führen benötigt. Und deshalb ist ein Hinweis darauf, dass kein Waffenschein benötigt wird aus meiner Sicht unnötig.
Wir meinen alle das Gleiche; nur bei dem Begriff "Führen" liegen wir etwas auseinander.
dann solltest Du Dir das vielleicht tatsächlich nochmal Wort für Wort durchlesen, ibs. auch in der aktuellen Fassung (in der z.B. der früher verwendete Begriff des 'Transportierens einer Waffe' komplett entfallen ist9.

Nochmal: außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe IMMER 'führen' (Definition in Anlage 1 WaffG), es kommt nur noch darauf an, ob dafür eine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt wird oder nicht.
Und wann man eben KEINE waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Waffe benötigt, das steht kurz und knapp komplett in §12 WaffG zusammengefasst, für die SigPi als Bootsfahrer sind das genau zwei zutreffende Punkte:
Zitat:
3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer
2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;
(das ist das, was früher im Waffenrecht unter 'Transport' verstanden wurde)
Zitat:
4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;
Auf dem Wasserfahrzeug darf man die Waffe damit auch zugriffsbereit am Körper haben, rein rechtlich sogar geladen und schußbereit (daß das praktisch eine ziemlich dumme Idee ist steht auf einem völlig anderen Blatt). Außerhalb des Wasserfahrzeugs dann nur noch 'nicht schußbereit' und 'nicht zugriffsbereit', was dann praktisch den Transport a) ungeladen und b) im verschlossenen Behältnis bedeutet.
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #46  
Alt 22.10.2021, 13:07
Visara Visara ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 1.097
1.780 Danke in 965 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
...
Nochmal: außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums ist die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe IMMER 'führen' (Definition in Anlage 1 WaffG), es kommt nur noch darauf an, ob dafür eine waffenrechtliche Erlaubnis benötigt wird oder nicht.
In Anlage 1 steht eine Definition für 'Führen'? Wo?
Edit: Du meinst die Definition in Abschnitt 2, Ziffer 4.
Zitat:
Und wann man eben KEINE waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen einer Waffe benötigt, das steht kurz und knapp komplett in §12 WaffG zusammengefasst, für die SigPi als Bootsfahrer sind das genau zwei zutreffende Punkte:
(das ist das, was früher im Waffenrecht unter 'Transport' verstanden wurde)
Auf dem Wasserfahrzeug darf man die Waffe damit auch zugriffsbereit am Körper haben, rein rechtlich sogar geladen und schußbereit (daß das praktisch eine ziemlich dumme Idee ist steht auf einem völlig anderen Blatt). Außerhalb des Wasserfahrzeugs dann nur noch 'nicht schußbereit' und 'nicht zugriffsbereit', was dann praktisch den Transport a) ungeladen und b) im verschlossenen Behältnis bedeutet.
Du wiederholst Dich. Ich widerspreche Dir nicht. Auch, wenn Du es nochmal schreibst.

Geändert von Visara (22.10.2021 um 13:26 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #47  
Alt 22.10.2021, 13:56
Benutzerbild von Darkmo
Darkmo Darkmo ist offline
Fleet Captain
 
Registriert seit: 27.11.2007
Ort: Fulda
Beiträge: 917
Boot: Sea Ray 190 Sport
806 Danke in 422 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von ZodiBo Beitrag anzeigen
Deine Aussage ist leider in mehrfacher Hinsicht falsch.

Auch ein Abzugsschloss ist gesetzlich nicht erwähnt.

Bitte begründe das.
__________________
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Belustigung


Ciao Markus

Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 22.10.2021, 14:12
Visara Visara ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 1.097
1.780 Danke in 965 Beiträgen
Standard

Sofern die Waffenbesitzkarte extra für die Signalpistole beantragt wird, und man keine weiteren waffenrechtilchen Erlaubnisse besitzt (im Nationalen Waffenregister werden Erlaubisse übrigens "waffenrechtlicher Verwaltungsakt" genannt ), sollte man auch die regelmäßig anfallenden Gebühren für die Zuverlässigkeitsüberprüfungen (mendestens alle drei Jahre) ins Kalkül ziehen. Soweit mir bekannt ist, gibt es auch Waffenbehörden, die die Regelüberprüfungen jährlich vornehmen. Mindestens 25 Euro werden hier fällig. Unabhängig von der Tatsache, dass der Aufwand für die Waffenbehörden minimal ist, ist das meiner Meinung nach schon etwas ärgerlich.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #49  
Alt 22.10.2021, 14:27
User 99851
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Auf dem Wasserfahrzeug darf man die Waffe damit auch zugriffsbereit am Körper haben, rein rechtlich sogar geladen und schußbereit (daß das praktisch eine ziemlich dumme Idee ist steht auf einem völlig anderen Blatt).
Nein, keine dumme Idee!!! Ob gerade am Körper (muss vielleicht nicht gerade sein). Aber selbstverständlich ist die Signalpistole an Bord unterwegs zugriffsbereit zu halten, denn die Signalpistole ist ja kein Dekorationsstück, sondern soll jederzeit und auch von allen Bordmitgliedern im Notfall eingesetzt werden. Betonung auf zugriffsbereit (also geladen und zugänglich) und von jedem (dh auch, dass niemand hieru eine waffenrechtliche Erlaubnis oder auch nur einen Sachkundenachweis braucht). An Bord unterwegs gibt es keine waffenrechtlichen Bedingungen.

Geändert von User 99851 (22.10.2021 um 15:02 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #50  
Alt 22.10.2021, 15:17
ZodiBo ZodiBo ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 01.10.2021
Ort: NRW
Beiträge: 130
Boot: Joker Coaster 550 mit Yamaha 90A Zweitakter
41 Danke in 30 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Bitte begründe das.
https://german-rifle-association.de/...ransportieren/

Bitte zeige mir die Stelle im Waffenrecht, die sich auf ein Abzugsschloss bezieht.
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 79Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 75 von 79



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sachkundeprüfung für Signalmittel (Signalpistole) Gerd1000 Werbeforum 9 25.04.2006 09:23
Als Ö mit Signalpistole in SLO/HR MichaelH Mittelmeer und seine Reviere 24 03.09.2005 10:25
Wieviel Munition an Bord für die Signalpistole ? gerrit Allgemeines zum Boot 68 11.01.2004 13:45
Signalpistole KWO Allgemeines zum Boot 40 17.10.2003 21:59
Signalpistole definiert?? INOX Allgemeines zum Boot 5 27.03.2002 08:16


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:08 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.