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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Signalpistole an Bord?
Hallo liebe Sportboot-Gemeinde,
ich überlege gerade, ob ich eine Signalpistole erwerben soll. Sachkundenachweis für den Erwerb einer Waffenbesitzkarte und eines Munitionserwerbscheins läge auch vor. Mich interessiert, ob jemand hier noch eine Signalpistole an Bord hat. Interessant wären insbesondere die Erfahrungen wegen der Auflagen für Transport und Verwahrung. Grüße von der Ostsee |
#2
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Hallo,
wenn du den sogenannten Pyroschein gemacht hast, kannst du soweit alle nötigen pyrotechnischen Seenotsignale der Unterklasse T2 kaufen, diese transportieren und auch benutzen. Für die Signalpistole (Kaliber 4) ist eine WBK erforderlich, zur Erlangung derer ein Sachkundenachweis. Für die Schreckschusspistole und deren Aufsatz für die Seenotsignale brauchst du den sogenannten kleinen Waffenschein. Für den Pyro an sich brauchst ohnehin du dazu den SBF, da in den Pyro der SBF eingetragen wird. Die ganzen Auflagen für den Kauf, Transport und die Lagerung an Bord sowie die Nutzung werden theoretisch und praktisch beim DSV oder DMYV geprüft. Es lohnt, unbedingt einen Kurs zu absolvieren, da praktische Handhabung geprüft wird und die Prüfer da sehr genau drauf achten. Die theoretische Prüfung ist nicht Multiple Choice, sondern man muss den größten Teil selbst formulieren. Gruß Totti P.S. Es gibt ein Fachbuch: Pyrotechnische Seenotsignale - Theorie und Praxis von Andreas Schenkel.
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#3
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Beretta 9mm
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#4
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@Totti-Amun
Die Anforderungen zum Erwerb einer Signalpistole sind mir bekannt. Aber trotzdem vielen Dank für die Hinweise. Habe den Fachkundenachweis (FKN) zum Erwerb von Pyrotechnik, aber zusätzlich auch noch den Sachkundenachweis (SKN) nach Waffenrecht. Für die Waffenbesitzkarte und den Munitionserwerbsschein sind die Ordnungsbehörden des Wohnorts zuständig. Dies ist mir alles hinreichend natürlich bekannt. Mich würde halt aber interessieren, ob jemand eine Signalpistole in Anbetracht der Restriktionen noch an Bord hat oder allein noch auf die gängige Pyrotechnik vertraut. |
#5
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Ok, irgendwie dann falsch verstanden.
Ich glaube, die reine Signalpistole würde ich nur kaufen, wenn ich wirklich täglich und viel fahre. Ansonsten macht das kaum Sinn, auch wenn man die Pistole erwerben und halten darf. auch finanziell macht es eher weniger Sinn. Gruß Totti
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#6
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Ich habe eine an Bord, aufbewahrt im Safe, getrennt von den Signalmitteln, aber wenn ich an Bord bin jederzeit einsatzbereit!
Bei mir ist sie auch verpflichtend mitzuführen lt. Bescheid der Landesregierung! Nur wird es langsam schwierig noch Signalmittel dafür zu bekommen! Ich glaube die sterben langsam aus, ich werde dann halt auf "normale" Signalgeber umsteigen müssen!
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Schöne Grüße aus Tirol: Martin Heute ist die gute alte Zeit von Morgen! |
#7
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Ich habe meine Signalpistole von meinem Vater geerbt. Kaliber 4. Ich fahre sie seit ca. 20 Jahren spazieren.
An Bord gibt es einen Tresor, in den ich die Signalpistole gemäß den gesetzlichen Anforderungen einschließe. Wenn ich auf Binnengewässern unterwegs bin, dann bleibt sie auch darin liegen. Auf See, also dort, wo man sie eventuell benötigen könnte, liegt sie während der Fahrt bereit. Die Munition ist nur begrenzt haltbar. Man muß sie gelegentlich erneuern und dazu kann man bei einem geeigneten Händler einen Austausch alt gegen neu vereinbaren. Der Transport ist nicht so ganz einfach. Man muß Signalpistole und Munition getrennt voneinander transportieren. Man kann dazu die Munition durch den Partner transportieren lassen. Bei einer Flugreise kann man die Signalpistole anmelden und der Flugzeug-Crew zur Aufbewahrung während des Fluges übergeben. Das gibt zwar etwas skurile Reaktionen, hat aber gut funktioniert. Außerhalb der Saison darf man die Signalpistole auf dem Schiff trotz Tresors nicht aufbewahren, weil nicht dauerhaft bewohnt. Zuhause benötigt man dann jedoch auch einen Tresor zur Aufbewahrung des Geräts. Ich habe noch nie einen Schuß mit dieser Signalpistole abgegeben. Ich habe mich aber in Küstengewässern damit sicherer gefühlt. Pyrotechnische Signalmittel sind ein heikles Thema. Ich verhalte mich da sehr gesetzestreu. Gruß: edjm.
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#8
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Zitat:
Nur nochmal vorsichtshabler. Der Sachkundenachweis zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte für eine Schusswaffe und der Sachkundenachweis zur Erlangung einer Waffenbesitzkarte für eine Signalpistole sind unterschiedliche Sachkundenachweise. Für den Sachkundenachweis Signalpistole gibt es wesentlich weniger Prüfungsausschüsse als für die allgemeine Sachkundeprüfung Waffenbesitzkarte allgemeine Schusswaffen. Ansonsten kann man die Aufbewahrungsvorschriften nachlesen und ich rate dazu, sich einen Europäischen Feuerwaffenpass zu holen.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#9
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Zitat:
Im §12 (3) des Waffengesetzes heißte es: (3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer 2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt; 4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt; In der Anlage 1 ist dann definiert, was eine Signalwaffe ist: 2.8 Signalwaffen; dies sind Schusswaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager oder tragbare Gegenstände nach Nummer 1.2.1, die zum Verschießen pyrotechnischer Munition bestimmt sind. Sowohl der Transport zum Boot als auch das Führen auf dem Boot ist erlaubnisfrei, also auch ohne kleinen Waffenschein legal. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#10
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Zitat:
Denen, die von ihrer Signalpistole berichtet haben, vielen Dank für den Erfahrungsbericht. Schon im Sachkundekurs wurde darauf aufmerksam gemacht, dass der Umgang mit einer entsprechenden Pistole zahlreichen Reglementierungen unterliegt. Viele Bootsbesitzer scheuen deshalb die Anschaffung. Aus diesem Grund habe ich diese Frage hier gestellt, denn ich überlege die Anschaffung, bin nämlich schon häufiger auf der Ostsee unterwegs. Der kleine Waffenschein betrifft nicht die Signalpistole (Kal 4), da dieser nur Waffen mit PTB-Zeichen (Schreckschuss-, Signal-, Reizstoffwaffen) umfasst. Für die Signalpistole (Kal 4) braucht man eine Waffenbesitzkarte und Munitionserwerbsschein. Für die Erteilung wird die Sachkunde (großer Pyroschein) verlangt. Daneben wird auch das Bedürfnis geprüft (Eigner eines seegängigen Sportbootes). Beides in meinem Fall gegeben. Geändert von User 99851 (18.10.2021 um 17:48 Uhr)
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#11
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Ich würde lieber einige Signalraketen mit Fallschirm mehr an Bord nehmen als mir den Stress mit Tresor an Bord und Zuhause sowie den Transport anzutun. Heute gibt es sehr gute und sichtbare Alternativen, die SigPi ist noch ein Relikt aus vergangenen Tagen. Vor 27 Jahren hab ich den Schein gemacht und in der Ausbildung haben wir sowohl mit SigPi als auch Handraketen abgeschlossen, damals war da ein Unterschied wie Tag und Nacht, aber die heutigen Signale sind so gut geworden das es sich nicht mehr lohnt. Das Argument das die Sigpi mit einer Hand bedient werden kann .... naja beim Abschuss vielleicht, zum laden brauche ich auch 2 Hände und wenn die über Bord fällt in Hektik war es das. Dann lieber noch ein Epirb mit an Bord, der kostet auch nicht mehr als die Pistole
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#12
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Hi zusammen, ich habe seit 8 Jahren eine Signalpistole und habe sie noch nie an Bord gehabt, mir fehlt der Tresor.
Wenn also jemand ne Signalpistole Kal. 4 sucht gebe ich die gerne gesetzeskonform ab.
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Mit sportlichen Grüßen und immer eine Handbreit Wasser unter'm Kiel Heinz- Jürgen |
#13
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Bei uns heißt das Waffenpass der dich legitimiert die Waffe geladen am Körper zu tragen, ich habe so einen Waffenpass und eine Dienstwaffe die ich auch immer bei mir habe.
Ob dieser Waffenpass auch für Signalpistolen gilt weiß ich jetzt nicht genau, werde mich aber auf meiner Dinststelle erkundigen
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Servus aus Wien Christoph und Kevin 🇦🇹 „nimm dir Zeit und nicht das Leben“
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#14
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Hi!
Der Europäische Feuerwaffenpass ist vereinfacht gesagt eine Art Reisepass für die Kanone, sonst nix. Ach und zum Thema Ostsee: Ich meine mal irgendwo aufgeschnappt zu haben, dass Schweden die Einfuhr einer Signalpistole selbst mit Europäischen Feuerwaffenpass nicht gestattet. Müsste man vor einer Einreise nach Schweden mal recherchieren.
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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#15
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Zitat:
Ich möchte kein Moralapostel sein, aber Seenotrettungsmittel sollte man als solche bezeichnen. Sonst befeuert man nur die Reaktionen von Menschen, die alles kaputt reden. Dieser (miesepetrige) Kommentar erfolgt aufgrund schlechter Erfahrungen. Gruß: edjm.
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#16
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Den „großen Pyroschein“ habe ich auch mal gemacht.
Mehr aus Spaß an der Freud denn aufgrund eines Bedarfes. In Anbetracht der Tatsache, dass ich auf dem RIB niemals im Leben einen vorgeschriebenen Tresor montieren kann, habe ich mich dann nicht weiter damit beschäftigt. Aber ich fand das Training gut und hätte jetzt weniger Skrupel, so was auch mal zu benutzen im Fall der Fälle, wenn so was im Zugriff läge. Realer Einsatz, das war schon bei der Ausbildung schnell klar, ist für uns nicht durchführbar. Gruß Rüdiger |
#17
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Zitat:
So leid es mir tut. Die Signalpistole ist eine Kurzwaffe im Sinne des Waffengesetzes und unterliegt daher zu Hause sogar den sehr strengen Aufbewahrungsvorschriften für Kurzwaffen. Es ist im Sinne des Waffengesetzes also eine "Kanone".
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viele Grüße Blondini (Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.) |
#18
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In Österreich ist eine Signalpistole keine Waffe sondern ein Signalmittel. Über 18 Jahren darf sie jeder kaufen, besitzen und auch verwenden. Z. B beim Wassersport oder Bergsport. Im Holster im Gasthaus würde ich sie aber nicht tragen
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Liebe Grüße Willi |
#19
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Ich habe auch eine Signalpistole 4 mm, aber ausser für Startschüsse bei den Clubregatten nie gebraucht. Einmal bin ich zu Hause kontrolliert worden. Die wollten die sichere Aufbewahrung überprüfen. Ich werde meine jetzt abschaffen weil der Aufwand zu hoch, zu teuer, zu aufwendig was Reinigung und Pflege angeht und letztendlich ist so eine Pistole im Tresor ja auch nicht 100ert Prozent sicher.
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#20
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Zitat:
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Gruss, Dirk |
#21
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Ja, richtig unterstellt
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#22
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Nachdem die Fallschirmraketen genausoviel kosten wie die entsprechenden Patronen für die Sigpi, würde ich immer zu den Raketen tendieren. Aus praktischen Gründen und auch als Österreicher wo Signalpistolen frei sind. Denn irgendwann will man ja vielleicht über die Grenze und dann wird alles kompliziert.
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LG Michael |
#23
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Ich hatten den grossen Pyro für mein Schiff im Mittelmeer gemacht. Eine günstige russische Sigalpidtole wurde mir auch angeboten. Doch das Verbringen von Deutschland nach meinem Haus in Frankreich war schon kompliziert genug. In Frankreich wäre es ja kein so grosses Problem geworden 1997 gab es da keine behindernde Bürokratie wie in Deutschland.
Aber das war mir doch zuviel und alle zwei Jahre tauschte ich meine nicht gebrauchten Signal Mittel gegen Neue. Das war einfach und preisgünstig obendrein. In Seenot bin ich nie geraten. Habe sie dann aber manchmal an Sylvester abgefeuert.
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Gruß Bully |
#24
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Zitat:
Die Aufbewahrungsgeschichte zu Hause macht keinen zusätzlichen Aufwand, da sowieso schon die entsprechenden Behältnisse vorhanden sind und da ich im Grunde jede Woche mit Waffen irgendwohin unterwegs bin ist der Umgang mit der SigPi beim Bootshobby für mich was normales. Da die " Fachleute " die in Deutschland regelmäßig am Waffengesetz rumbasteln natürlich für das Seenotsignalmittel SigPi cal.4 keine Ausnahmeregelungen vorgesehen haben ( wo kämen wir denn da hin ? ) gelten natürlich die Vorgaben für den Transport auch...: ich hab für die SigPi und die Munition ein passendes Peli Case angeschafft, das kann man dann eben auch gesetzeskonform während des Transportes verschließen. An Bord ist dann zur Aufbewahrung der furchtbaren Massenvernichtungswaffe noch mal ein extra Behältnis gefordert, der sogenannte " Hamburger Kasten ". https://de.wikipedia.org/wiki/Hamburger_Kasten Das Problem ist nämlich...: eigentlich dürfte ich die " Waffe " nicht an Bord zurücklassen, sprich nicht mal zum Hafemmeister, duschen oder in die Kneipe. Das Problem, daß der Besitzer der SigPi aber doch vielleicht mal für kurze Zeit von Bord gehen muß ohne das Ding mitzunehmen haben dann wohl tatsächlich auch die ministerialen Bedenkenträger begriffen, daher also die Möglichkeit, ein Stahlblechbehältnis mit bestimmten Eigenschaften fest eingebaut an Bord als Aufbewahrungsort zuzulassen, allerdings eben nicht dauerhaft. Von der Hamburger WaschPo die sich das ausgedacht hat gibts dazu ein entsprechendes Infoblatt, den Link findet man unter dem Wiki-Artikel zum Hamburger Kasten. Gruß, Norbert
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#25
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@Liebertee
Danke für den Hinweis auf den Flyer der Hamburger Polizei (PDF) im Wikipedia-Artikel zum Hamburger Kasten. Sehr informativ! |
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