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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Der Tag hat 24 Stunden,
mit 2 Mann, jeder eine Schicht für 6 Stunden, rund um die Uhr, wo st das Problem. |
#27
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… den Haren-Rütenbrock-Kanal halte ich bei der Bootsgröße für keine so gute Idee. Da hat’s den einen oder anderen kniffligen 90-Grad-Knick drin … am Besten die Stande-Maast-Route oder ganz außenrum über Dollart und Ems ….
Gruß, Franz |
#28
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vor allen Dingen würde ich mir einen Tag Zeit nehmen das Boot kennen zu lernen. U.a. Drehen (Wendekreis), anlegen, aufstoppen, Windempfindlichkeit bei Seitenwind etc.
bis denne, Rainer |
#29
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Das Problem ist das die Schleusen zu dieser Jahreszeit nur begrenzte Öffnungszeiten haben.
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#30
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Ja das habe ich eingeplant schon alleine weil der Besitzer seit 2 Jahren tot ist also ne richtige Einweisung kann ich wohl nicht erwarten.
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#31
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Schlage mich nebenbei noch nicht dem schiffsregister herum weil die nicht wissen ob ich das Boot gleich von Holland nach Deutschland melden kann.
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#32
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Zitat:
Der Dolgensee ist super beliebt zum ankern und übernachten (vor allem bei Hausbooten).
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"But you said five degrees starboard." "Yeah, it’s the other starboard, Captain Shit-tastic!" |
#33
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Zitat:
Du musst das Schiff frei von Eintragungen in NL kaufen, darum muss sich der Verkäufer (Makler) kümmern. Mit den Unterlagen musst Du dann hier beim Schiffsregister Deiner Wahl vorsprechen zur Eintragung. Ggf. brauchst Du dazu noch einen Messbrief, aber das genaue Prozedere kann man im Vorfeld schon telefonisch mit denen abklären. So lief es vor einigen Jahren auch mit meinem Kauf in NL und der Anmeldung hier im Seeschiffsregister. Mir hatte man vom Binnenregister abgeraten, weil dort das Thema Messbrief recht eng gesehen wird.
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Gruß - Georg
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#34
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Weiß einer von euch ob das Boot im Register in Holland erst umgeschrieben und dann gelöscht werden darf, das ist die Aussage des Makler der möchte es quasi nicht sofort löschen ?
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#35
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Nein. Du musst nicht als deutscher Käufer erst ins niederländische Schiffsregister eingetragen werden.
Der Voreigner beantragt über den Makler die Löschung. Die Bestätigung der Löschung muss dir spätestens bei Übergabe ausgehändigt werden. Und wegen der Anmeldung in Deutschland: Da gehst du mit deinem Personalausweis und dem Kaufvertrag zum WSA deiner Wahl und meldest den Kahn dort ganz normal an. Das Bootskennzeichen klebst du dann zum Start deiner Überführungsfahrt ans Boot und hängst ans Heck den Adenauer. Klaus, der so ne Überführung 2019 gemacht hat |
#36
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Zitat:
fragt und grüßt der Rainer |
#37
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Zitat:
Andere Aspekte treffen ja ohnehin nicht zu, da kein Tanker usw. Gruß Totti
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#38
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Zitat:
bis denne, Rainer |
#39
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Zitat:
Eine Pflicht zur Eintragung in ein Seeschiffregister besteht für Schiffe ab einer Rumpflänge von 15 Metern. Für Binnenschiffe besteht die Eintragungspflicht ab einer Tragfähigkeit von mehr als zwanzig Tonnen oder einer Wasserverdrängung von mehr als zehn Kubikmetern. Gruß Totti
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#40
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Zitat:
Das Thema wurde jedoch an anderer Stelle hier im Forum schon ausgiebig diskutiert. Wenn ich als Eigner erkläre, das es ein Binnenschiff ist, kann ich es ins Binnenregister eintragen, muss es jedoch nicht. Diese Regel gilt - aus dem Kopf beantwortet - bis 15 m. Klaus, der gerade keine Zeit zum Gurgeln hat |
#41
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Zitat:
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#42
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Zitat:
Es ist ja bei Ein- und Umtragungen im Register in Deutschland eh ein Notartermin nötig, da wird dann alles auf dem Tisch liegen (müssen). Gruß Totti
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#43
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Zitat:
Ich würde dafür NICHTS bezahlen. Das muss der jetzige Eigentümer bezahlen. Und ja, es MUSS einen Eigentümer geben, denn sonst darf der Makler das Boot gar nicht verkaufen. Natürlich kann es auch einen Bevollmächtigten geben (Erbe, Nachlassverwalter, Insolvenzverwalter, ehem. finanzierende Bank, etc.). Das steht sinngemäß auch in jeder WSA-Zulassung auf der Rückseite. Die Zulassung muss beim Verkauf einbehalten und an das WSA zurückgegeben werden. Ich würde das Boot erstmal beim WSA zulassen und in kein Schiffsregister eintragen. Gemäß §1 der BinSchrStrO Punkt 14 gilt es als Kleinfahrzeug, da es weniger als 20 m lang ist. D. h. deine 19,98 m passen doch Da ist keine Begrenzung mit Verdrängung. Nur eine Begrenzung, wenn mehr als 12 Personen zugelassen sind: "ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist". Aber da kannst du ja weniger angeben, wenn die Frage kommt und es kein Herstellerdokument oder Gutachten gibt https://www.elwis.de/DE/Schifffahrts...1-01-node.html
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Viele Grüße Thomas
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#44
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Die Abmeldung und Löschung in Holland hat einen Witzbetrag gekostet, obliegt aber grundsätzlich natürlich dem Verkäufer, nur der kann das ja veranlassen. In meinem Falle war das ich selbst.
Was der darauf folgende Eintrag im kroatischen Schiffsregister gekostet hat, weiß ich ebenfalls nicht mehr, daraus schließe ich, dass das auch kein nennenswerter Betrag war.
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Wo immer du hinfährst, dort bist du dann. |
#45
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Zitat:
sind das nicht aber egal umsonst ist nur der Tot. |
#46
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Zitat:
#https://www.dutchyachtregistration.c...tion-form.html beauftragen, kostet dann 149,00 €.
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Viele Grüsse, Wolfgang
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#47
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Wenn Du Dir unsicher bist ob Dein Makler mit der vorrübergehenden Registrierung recht hat hohl Dir doch ne Fachauskunft. Die kann doch nicht so teuer sein.
Hab gerade das gefunden....... https://ra-tanis.de/eintragung-im-schiffsregister/ gibt bestimmt noch andere Gruß, Rainer |
#48
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So mal ein Update von mir auch in Holland malen die Mühlen nicht schneller als bei uns ,aber voraussichtlich geht's nächstes Wochenende los wenn nicht mehr dazwischen kommt.
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#49
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Die Probleme hören nicht auf jetzt hab ich alles beisammen könnte quasi loslegen aber nein ,mein Matrose welcher mich begleiten wollte muss arbeiten und am Wochenende brauch ich nicht fahren weil die Schleusen am Wochenende zu bleiben . Zum wahnsinnig werden hat vielleicht einer hier on euch Lust und Zeit .
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#50
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Moin nur so als Update sind seit Montag Mittag unterwegs mittlerweile in Delfzijl angekommen sehr entspannter Weg bis auf ein stück Ijsselmeer mit ordentlich Wind und Welle von Backbord .
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