![]() |
|
Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
![]() |
|
Themen-Optionen |
#26
|
||||
|
||||
![]()
Geht mir ähnlich, wenn die ganze Bande demnächst wieder ein riesiges Floß mietet und ich der einzige Nappel mit einem Führerschein bin. Ich will nicht automatisch als einziger 12h lang für 12 Leute die Verantwortung tragen (müssen) - Entspannung ist anders
|
#27
|
||||
|
||||
![]()
Aber nicht vergessen... Besoffen Boot fahren kann auch den Autoführerschein kosten... wenn die Beamten meinen eine Meldung an die Führerscheinstelle zu machen kann dort die Eignung zum Führen eines Fahrzeugs überprüft werden und eine MPU angeordnet werden...
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#28
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]()
__________________
Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#29
|
||||
|
||||
![]()
Wenn der Scheininhaber weder der Boots-/ Schiffsführer noch Mitglied der diensttuenden Mindestbesatzung (BinSchStrO § 1.03) ist, dann ist er m.E. auch nicht haftbar - weder nüchtern noch trudeldun - weil er Null-Komma-Nix mit der Schiffsführung zu tun hat.
Und gerade trudeldun muss er nicht mal bemerkt haben, dass der Schiffsführer auch nicht (mehr) nüchtern ist. Wie das in der Praxis beweisbar ist steht auf einem anderen Blatt und in der Beweispflicht wäre die Staatsanwaltschaft. Gruß Lutz P.S. Ist ein Pkw-Führerscheininhaber, der hinten auf einem Tandem sitzt bei einem Unfall schuldig, wenn der "Lenker" keinen Führerschein hat ![]()
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#30
|
||||
|
||||
![]()
komisch das solche Fragen nach Alkohol und Bootfahren immer kurz vor Vatertag kommen...
kann nicht einer Nüchtern bleiben...? muss man überhaupt am Vatertag saufen ?
__________________
Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#31
|
||||
|
||||
![]()
Hi Gordon,
und nu Butter bei die Fische. Hast du es ausprobiert oder willst es ausprobieren ? Und jetzt Probleme weil der ÖlTanker gesunken ist ? Solch eine Frage so loszukicken macht man ja nicht ohne Situationsbezug. Stell dir mal vor, das du als Führerscheininhaber zwar betrunken warst aber nicht so betrunken das du trotzdem wegen unterlassener Hilfeleistung der anderen Besuffskies belangt werden könntest. §13 STGB. Und würden Dritte geschädigt werden dann bist du auf jeden Fall mit in der Haftung, das ist leider - oder zum Glück ? - so. Egal wieviele PS Hack aus dem Schwimmer machen, oder man mit 20 oder 80 km/h wovor kracht. Hartes Beispiel: Lex Gardasee Niemals trinken und fahren, wo auch immer. LG Rolf
|
#32
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
__________________
Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#33
|
|||
|
|||
![]()
Wie ist das denn wenn ein besoffener Autoführerscheininhaber zu einem Fahrer ins Auto steigt der ebenfalls besoffen ist?
__________________
Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ... |
#34
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Frage 2: Ja!
__________________
Grüße vom schönen Niederrhein Conni (Volker) |
#35
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Im Bekanntenkreis hat jemand letztes Jahr bei einer solchen Nummer (da war Alkohol im Spiel...) zwei Mal fast sein Bein verloren. Beim ersten Mal durch die Schraube und das zweite Mal durch die Infektion danach. |
#36
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Gehört dem Fahrer das Auto haftet er.
__________________
Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#37
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
![]() Es geht doch darum ob der "Scheininhaber" haftet, wenn der der nüchtern bleiben sollte dann doch nicht nüchtern bleibt. Also nicht zwangsläufig der Scheininhaber auf einem führerscheinfreiem Boot auch nüchtern bleiben muss. Zur letzten Frage: Kein Alkohol ist auch keine Lösung ![]() Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#38
|
|||
|
|||
![]()
1. Überlegen, ob man überhaupt mitfahren möchte wenn die berechtigte Gefahr besteht, dass sich der verantwortliche Schiffsführer betrinkt.
2. Entscheidet man sich unter der gegebenen Gefahr für die Mitfahrt, eigene Befähigungsscheine nicht mitführen. 3. Kommt es zum Vorfall, Aussage verweigern und Anwalt aufsuchen. 4. Gem. § 13 SpFV kann die Behörde die Fahrerlaubnis bei erwiesener Unzuverlässigkeit entziehen. Ob die Behörde es schafft, hier eine Unzuverlässigkeit rechtswirksam zu begründen, wird man im Zweifelsfall dann sehen - ich würde meine Hand nicht dafür ins Feuer legen, dass die Behörde das NICHT schafft ... |
#39
|
||||
|
||||
![]()
Alter was für ein bescheuertes Thema. Dann noch öffentlich diskutieren und beratschlagen wie man sich aus der Verantwortung stehlen kann wenn man jemandem Schaden zugefügt hat.
Ich kann nur mit dem Kopf schütteln. @Gordon geh mal in dich, und dann zu einer Rechtsberatung hier hat m.M.n so ein Schwachsinn nichts verloren. @Billi Das BMVI kennt alle zugelassenen Stellen für SBF Binnen. Die Abfrage deiner Personalien nach einem erteilten SBF dauert für die WSP wahrscheinlich ca. 60 Sekunden. Bleibt besoffen fest am Steg oder an Land und fertig! Dann braucht man so Fragen garnicht zu stellen. Gruß, Udo
|
#40
|
||||
|
||||
![]()
Bin ich auch in der Verantwortung wenn ich in den Bus steige ( hab Klasse D) und der Busfahrer baut Mist weil Betrunken . Ich steige hinten ein und bemerke das nicht , ist nicht auffällig der Fahrstil aber in einer Kontrolle kommt es raus .... glaube ich eher nicht.
Aber Fahrzeuge und Alkohol passen einfach nicht zusammen. Ich würde keine Betrunkenen auf dem Boot mitnehmen, im Auto nur hinten.
__________________
Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#41
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
Bei schäden ist der fall ein anderer und selbst mir klar. es geht nicht um den mutwilligen fall sondern wenn ich eingeladen werde ich und der Bootsführer es übertreibt. Kann ihm ja schlecht das Bier aus der Hand schlagen wenns das 3te ist...
__________________
Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#42
|
|||
|
|||
![]() Zitat:
Warum sollte z.B. sein Sportbootfuehrerschein gefaehrdet sein? |
#43
|
||||
|
||||
![]()
Manche scheinen ja recht erstaunliche Rechtsanschten zu haben. Ich kann mich nur wundern, wer denn da für allerlei Vergehen seiner erwachsenen Mitbürger verantwortlich gemacht werden darf. :-D
Trotzdem sehr unterhaltsam. ![]()
__________________
Wo immer du hinfährst, dort bist du dann. |
#44
|
||||
|
||||
![]() Zitat:
In Kurzform : das sind 0,637 Liter 43%iger Whisky pro Nase pro Woche - fast 1 Flasche. Für mich, meine Frau + meine Kinder trinken irgendwer + Co mit. Grüße, Reinhard ....allerletzens im TV waren es nur 10,5 Liter, also nur 3 Flaschen im Monat pro Nase |
#45
|
|||||
![]() Zitat:
Das heisst klar, dass du zwar nicht der Schiffsführer bist, aber durch deine Kenntnisse hättest verhindern müssen, dass dennoch abgelegt wird. Für mich bedeutet das definitiv, dass der Schiffsführer und der SBF Inhaber verantwortlich sind und auch gemacht werden. Gruß Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]()
|
#46
|
|||||
|
|||||
![]() Zitat:
Die Verteidigung könnte dann so aussehen, dass derjenige seinen Schein vor langer Zeit gemacht und kaum Praxis hat, so dass er nicht mehr als der Durchschnittsbürger erkennen konnte, dass sich da eine gefährliche Situation anbahnt. Es gibt ja durchaus mal Situationen, wo das Verhalten von Leuten je nach Vorbildung strafrechtlich unterschiedlich bewertet wird. Für Normalbürger ist zum Beispiel der Notwehrexzess straffrei. Also wenn eine Frau merkt, dass jemand sie vergewaltigen will, darf sie sich mit allem wehren, was sie gerade so zur Hand hat. Leute mit Vorbildung (z.B. Selbstverteidigung-Trainer) jedoch müssen ihre Gegenwehr so dosieren, dass sie es nicht übertreiben, weil sie sonst ebenfalls im strafrechtlich relevanten Bereich landen. Matthias
|
#47
|
|
![]() Zitat:
Grüße Totti
__________________
Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]() |
#48
|
||||
|
||||
![]()
Das wäre ja auch nur eine Strategie. Ob jemand damit durchkommt, weiß man natürlich nicht.
Matthias |
#49
|
||||
|
||||
![]()
Der Gesetzgeber gestattet auch ohne Führerschein die EIGENverantwortliche Führung von Booten bis 15 PS.
Warum soll nun im Fall der Fälle ein Führerscheininhaber, nur weil er Führerscheininhaber ist, MITverantwortlich sein ![]() Ist der Führerscheininhaber NICHT der Bootsführer, so ist es doch absolut legitim, dass er mehr als 0,5 Promile hat. Deshalb ist er ja dann - nach allgemeiner Auffassung - überhaupt NICHT mehr in der Lage Belange der Bootsführung richtig beurteilen zu können. Insbesondere, wenn der Bootsführer z.B. 0,6 Promille hat und bis zum "Ereignis" keine Ausfallerscheinungen hatte. Letztendlich würde eine Mitschuld nur wegen dem Besitz eines SBF die Festlegung im Punkt 1. des §1.02 der BinSChStrO: Sind mehrere Personen an Bord eines Fahrzeugs, die die Anforderungen des Satzes 2, auch in Verindung mit Satz 3, erfüllen, ist der Schiffsführer rechtzeitig zu bestimmen. ad absurdum führen. Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos. |
#50
|
||||
|
||||
![]()
Final würde das wohl tatsächlich nur der Einzelfall vor dem Richter klären. Dass jemand, der im Bereich XY eine nachgewiesene Befähigung besitzt, hier Beispiel Kampfsporttrainer etc., im Ernstfall dafür geradestehen muss, wenn er übertreibt, kenne ich so auch.
Interessant wäre ja nach wie vor die Frage, wie der Sachverhalt ist, wenn wir das Thema Alkohol mal gänzlich weglassen. Also der bestimmte Schiffsführer ohne SBF auf einem führerscheinfreien Boot rammelt den Kahn in ein anderes Boot...während ich (mit SBF) gerade oben auf dem Sonnendeck liege und meine Augen zu habe. Wenn ich automatisch als SBF-Inhaber immer mitverantwortlich wäre, obwohl ich gerade nur als Gast dort bin, wäre das mEn äußerst unschön.
|
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Haftung in eingetragenem Verein | Ebro Skipper | Kein Boot | 12 | 07.10.2004 09:38 |
Pegelangaben und Kartentiefen, Haftung? | ventum | Allgemeines zum Boot | 12 | 03.10.2003 15:06 |
Haftung(garantie ) beim Bootsverkauf | Andrée | Allgemeines zum Boot | 7 | 15.07.2002 12:12 |
Kranen-Haftung | skegjay | Allgemeines zum Boot | 7 | 11.03.2002 12:06 |