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  #26  
Alt 31.05.2022, 10:56
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Bugatti Bugatti ist offline
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Gute Infos und shop = www.supermagnete.de

Du solltest mit rund 200N (20kg) Haltekraft rechnen:

Scheibenmagnet Ø 20 mm, Höhe 3 mm, hält ca. 4,3 kg, Neodym, N45, vernickelt

da musst schon kräftig ziehen...

Wenn mit mehr Abstand arbeitest, zB 1 bis 1,5 mm Kunststoff dazwischen + auch der Dachstoff sieht es anders aus... Ich hab 3 Magnete 15x5 vorgesehen, die ähnlich stark sind. Hab 1mm Kunststoff derzeit geplant und kann beliebig Zwischenlagen beifügen bis Kraft stimmt. Wichtig ist die Konstruktion so auszulegen, dass man den Hebelarm beim abziehen (kippen) ausnützen kann, dann wirken nicht alle Magnete beim entnehmen zusammen. Möglichkeit ist auch die inneren Magnete einzelt vorzusehen, dann wirken zum Halten alle, zum Abnehmen immer nur einer..


Holger
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Geändert von Bugatti (31.05.2022 um 11:07 Uhr)
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  #27  
Alt 31.05.2022, 15:03
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Denkt vor allem dran, dass man bei so einem Magnet an Bord seinen Kompass gleich über Bord werfen kann...

Gruß
Chris
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  #28  
Alt 31.05.2022, 18:40
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Dann bitte auch alle Netzteile, Trafos, sonstige Spannungswandler und Handys entsorgen.
Die Lima am besten auch gleich mit.
Mal ernsthaft, die Halterung befindet sich mehr als weit genug von Kompass entfernt.
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Mit freundlichen Grüßen,
Jochen
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  #29  
Alt 31.05.2022, 18:41
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Thomas_H Thomas_H ist offline
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Wie ist das eigentlich:

Wenn ich mein Schlauchboot hinten drauf mache verdeckt das mein Hecklicht (Dampferlicht nach vorne hab ich) - kann ich jetzt mein 360 Grad Toplicht zusätzlich an machen damit ich von hinten wieder ein Licht hab?

Ich würde dann ja zwei weiße Lichter nach vorne zeigen und sooo lang ist das Boot ja nun nicht...
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  #30  
Alt 31.05.2022, 18:54
Pepper Pepper ist offline
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Kannst du machen - ist aber nicht erlaubt ...

Ich denke nicht, dass dich jemand dann für ein >110-Meter-Schiff hält und vor Schreck in die Böschnung fährt, aber manchmal kommt es dümmer als man denkt ...
Falls dann ein Gebühreneinzugsberechtigter auftauch, könnte es ein Verwarnungsgeld i.H.v. 25 € nach sich ziehen.

Geändert von Pepper (31.05.2022 um 19:01 Uhr)
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  #31  
Alt 31.05.2022, 19:01
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Kannst du machen - ist aber nicht erlaubt ...

Ich denke nicht, dass dich jemand dann für ein >110-Meter-Schiff hält und vor Schreck in die Böschnung fährt, aber manchmal kommt es dümmer als man denkt ...
Ohne Zitat bin ich mir nicht sicher, ob Du mich meinst...

Falls ja - bist Du Dir sicher, bzw. aufgrund welcher Regel? Mit Toplicht und rot/grün darf ich ja fahren. Wer verbietet ein weiteres weißes Licht nach vorne? Ab 50 m Länge ist es Pflicht. Ich finde aber nichts, dass es verboten wäre
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  #32  
Alt 31.05.2022, 19:13
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Zitat:
Zitat von Thomas_H Beitrag anzeigen
Ohne Zitat bin ich mir nicht sicher, ob Du mich meinst...

Falls ja - bist Du Dir sicher, bzw. aufgrund welcher Regel? Mit Toplicht und rot/grün darf ich ja fahren. Wer verbietet ein weiteres weißes Licht nach vorne? Ab 50 m Länge ist es Pflicht. Ich finde aber nichts, dass es verboten wäre
es geht um die 2 Weißen, die nach vorne sichtbar übereinander stehen.
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Ciao Markus

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  #33  
Alt 31.05.2022, 19:17
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Zitat:
Zitat von Thomas_H Beitrag anzeigen
Ohne Zitat bin ich mir nicht sicher, ob Du mich meinst...

Falls ja - bist Du Dir sicher, bzw. aufgrund welcher Regel? Mit Toplicht und rot/grün darf ich ja fahren. Wer verbietet ein weiteres weißes Licht nach vorne? Ab 50 m Länge ist es Pflicht. Ich finde aber nichts, dass es verboten wäre

Ach, da gibt der BVKatBin-See mehrere Möglichkeiten her.
Die gängige Variante wäre die Verwarnung nach Tatbestandsnummer 22.230110, und zwar detailliert der Verstoß gegen § 3.05 Nummer 1 BinSchStrO:

§ 3.05 Verbotene oder ausnahmsweise zugelassene Lichter und Sichtzeichen

1. Es ist verboten, andere als die in dieser Verordnung vorgesehenen Lichter und Sichtzeichen zu gebrauchen oder Lichter oder Sichtzeichen unter Umständen zu gebrauchen, für die sie nicht vorgeschrieben oder zugelassen sind.

Alternativ geht auch ein Verstoß gegen § 3.07 Nummer 1 BinSchStrO:

§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen

1. Es ist verboten, ein Licht, einen Scheinwerfer, ein Sichtzeichen oder einen anderen Gegenstand in einer Weise zu gebrauchen, dass es oder er mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Bezeichnungen verwechselt werden kann, deren Sichtbarkeit beeinträchtigt oder deren Erkennbarkeit erschweren kann.

Aus einem Verwarnungsgeld i.H.v. 25 € kann übrigens auch ein Bußgeld i.H.v. 100 € werden - falls jemand meint, das Verwarnungsgeld wäre nicht okay ...

Geändert von Pepper (31.05.2022 um 19:43 Uhr)
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  #34  
Alt 31.05.2022, 19:17
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
es geht um die 2 Weißen, die nach vorne sichtbar übereinander stehen.
Ja, die sind ab 50 Meter Länge Pflicht. Ich hab nur nichts gefunden, dass das auf kürzeren Booten verboten ist...
Vom Gefühl her stimme ich Dir zu - ich konnte nur bisher nichts finden, dass das wirklich so ist.
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  #35  
Alt 31.05.2022, 19:25
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Für Binnen hatte ich beim letzten Boot ein Hecklicht Bug und 2 Seiten Lampen nach aktueller Vorschrift.

Auf See muss das Toplicht aber höher sitzen.


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  #36  
Alt 31.05.2022, 19:31
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas_H Beitrag anzeigen
... Ich hab nur nichts gefunden, dass das auf kürzeren Booten verboten ist....
§ 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

1. ...
2.Ein einzeln fahrendes Fahrzeug mit Maschinenantrieb mit mehr als 110,00 m Länge muss bei Nacht außerdem ein zweites Topplicht führen und zwar auf dem Achterschiff und in größerer Höhe als das vordere Licht.
3.Die Nummern 1 und 2 gelten nicht für ein Kleinfahrzeug

Es ist explizit nicht erlaubt.

Geändert von Pepper (31.05.2022 um 19:37 Uhr)
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  #37  
Alt 31.05.2022, 19:50
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von Darkmo Beitrag anzeigen
Für Binnen hatte ich beim letzten Boot ein Hecklicht Bug und 2 Seiten Lampen nach aktueller Vorschrift.

Auf See muss das Toplicht aber höher sitzen....
Das ist die schon oben angesprochene Problematik, wo man fährt und welche Befestigungsmöglichkeiten gibt es.

Bei dem abgebildeten Boot hätte ich mir vermutlich das Top- und Hecklicht abschaltbar gemacht (also das die Seitenlichter dann noch leuchten) und für den Seebereich am Heck eine Rundumleuchte am steckbaren Stab montiert - die dann auch als Ankerleuchte verwendet werden kann.
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  #38  
Alt 31.05.2022, 20:59
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Zitat:
Zitat von Thomas_H Beitrag anzeigen
.......Mit Toplicht und rot/grün darf ich ja fahren. Wer verbietet ein weiteres weißes Licht nach vorne? Ab 50 m Länge ist es Pflicht. Ich finde aber nichts, dass es verboten wäre
Mit Toplicht + Rot / Grün darfst du mit Sicherheit nicht fahren. Auch ein 2. "Licht nach vorne" macht dich von achtern nicht sichtbar.

Allerdings vermute ich, dass du mit Toplicht 1 Ankerlaterne 360° weiss meinst?
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  #39  
Alt 31.05.2022, 21:14
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
Mit Toplicht + Rot / Grün darfst du mit Sicherheit nicht fahren. Auch ein 2. "Licht nach vorne" macht dich von achtern nicht sichtbar.



Allerdings vermute ich, dass du mit Toplicht 1 Ankerlaterne 360° weiss meinst?
Ja, genau - das liegt wohl daran, dass der Schalter von der Ankerlaterne bei mir mit Toplicht beschriftet ist [emoji849]

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  #40  
Alt 01.06.2022, 08:31
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Zitat:
Zitat von Pepper Beitrag anzeigen
Das ist die schon oben angesprochene Problematik, wo man fährt und welche Befestigungsmöglichkeiten gibt es.

Bei dem abgebildeten Boot hätte ich mir vermutlich das Top- und Hecklicht abschaltbar gemacht (also das die Seitenlichter dann noch leuchten) und für den Seebereich am Heck eine Rundumleuchte am steckbaren Stab montiert - die dann auch als Ankerleuchte verwendet werden kann.
Genau so war es .
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  #41  
Alt 08.06.2022, 20:09
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
denk dran auch ein Ankerlicht unterliegt der Verordnung und muss eine Zulassung haben...
Zu mir hat mal ein Wasserpolizist gesagt, ein Ankerlicht kann ein gewöhnliches Licht sein, rundherum sichtbar. Also auch eine Campingleuchte
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  #42  
Alt 08.06.2022, 20:40
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Zitat:
Zitat von Jensdererste Beitrag anzeigen
Zu mir hat mal ein Wasserpolizist gesagt, ein Ankerlicht kann ein gewöhnliches Licht sein, rundherum sichtbar. Also auch eine Campingleuchte
In der Verordnung steht " gewöhnliches Licht" dort steht aber auch welche Grundlage diese Verordnung beruht und in dieser steht welche Tragweite dieses gewöhnliche Licht haben muss und auch die anderen Begriffe sind dort erklart..
Wenn ich richtig weiss ist die Einteilung "helles Licht" "starkes Licht" und "gewöhnliches Licht"
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  #43  
Alt 08.06.2022, 20:42
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Morgen kann ich dir eine alte Verordnung hierzu einstellen
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Alt 08.06.2022, 23:39
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
In der Verordnung steht " gewöhnliches Licht" dort steht aber auch welche Grundlage diese Verordnung beruht und in dieser steht welche Tragweite dieses gewöhnliche Licht haben muss und auch die anderen Begriffe sind dort erklart..
Wenn ich richtig weiss ist die Einteilung "helles Licht" "starkes Licht" und "gewöhnliches Licht"
So isses, aber in der Praxis ist doch der Entenschutz über jedes halbwegs helle Ankerlicht froh.
Grüße, Reinhard
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  #45  
Alt 09.06.2022, 07:30
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Zitat:
Zitat von Federball Beitrag anzeigen
So isses, aber in der Praxis ist doch der Entenschutz über jedes halbwegs helle Ankerlicht froh.
Grüße, Reinhard
zwischen Praxis und Verordnung ist oft ein Unterschied....

ich habe vor ein Paar Jahren einen WAPO Beamten gefragt warum Handfunkgeräte Binnen auf Sportbooten nicht erlaubt sind.. der Sicherheitsaspekt ist doch enorm... Seine Antwort: Was die sind nicht erlaubt ?
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Alt 09.06.2022, 07:33
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Morgen kann ich dir eine alte Verordnung hierzu einstellen
hier mal eine Tabelle aus der Verordnung da sieht man die Einteilungen und die Tragweiten
wie gesagt eine ältere Version
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Alt 09.06.2022, 07:47
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die Begriffe " gewöhnliches licht" "starkes Licht" und "helles Licht" in den Verordnungen sind meiner Meinung nach sehr unglücklich gewählt und führen immer wieder zu Verwirrungen und Unstimmigkeiten...

eine Camingleuchte kann man als gewöhnliches Licht bezeichnen aber ist halt kein "gewöhnliches Licht" im Sinne der Verordnung... klingt komisch ist aber so...

jedes Navigationslicht muss eine Zulassung haben und dazu zählt auch das Ankerlicht...

das eigene Navigationslicht dient nicht der eigenen Navigation... das Navigationslicht des gegenüber dient mir zur Navigation... dies sollte klar sein

nicht nur die Farbigen Leuchten helfen mir Festzustellen wie sich das Schiff vor mit bewegt, auch das Ankerlicht des Festliegers dient mir als Navigationshilfe...
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  #48  
Alt 13.03.2023, 10:46
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Moin,

ich greife hier den Thread nochmal auf.
Mir ist mein Ankerlicht (60cm Stablicht an Steuerbord/Heck) kaputtgegangen.
Ich habe bei meimem Bootshersteller (Rajo) nach Ersatz gefragt und der meinte:

"Lichterführung ist für private Motorboote unter 7m eine Kann-Bestimmung".
Echt? Ich kann mich nicht erinnern, das so beim Führerschein gelernt zu haben.

Aber seis drum: Ich fahre definitiv nur tagsüber und nur beim "Schönwetter".
Muss ich eigentlich bei einer eventuellen Kontrolle die Lichter tagsüber generell am Boot haben, quasi "bereithalten"? Oder muss ich die bei Tag gar nicht "dabeihaben"?

Hintergrund:
Meine rot/grünen Lichter sind seitlich fest im Boot verbaut, das Toplicht/Ankerlicht ist hingegen eine etwas nervige Konstruktion, die ich jedes Mal beim "Verpacken" des Boots abschrauben und verstauen muss.
Bisher nutze ich den Lichtstab auch als Flaggenstab, aber wenn ich das Licht nicht anbauen muss, würde ich das glaube ich auch nicht tun.
Dieser olle Plastik-Lampenkopf ist nämlich nicht sonderlich haltbar....

Gruß

H.P.
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  #49  
Alt 13.03.2023, 10:54
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Montiert sein muss sie definitiv nicht.

Ich würde mir die defekte in die Backskiste packen...
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  #50  
Alt 13.03.2023, 10:57
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das dokument wurde schon einige male hier verlinkt

https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/...cationFile&v=8

wenn beleuchtung muss sie den Bestimmungen entsprechen

also Binnen EU-Zulassung (Steuerrad) und See eine Europäische (BSH, RINA, ...)

aber pflicht ist Beleuchtung nur nachts...

alerdings wenn Beleuchtung dann alles oder nichts... wenn du also STB und BB lampen dran hat ist auch Top und Hecklicht (alternativ 360°) pflicht
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