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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Grüße Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]()
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#27
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Die Niederländer haben das clever gelöst. Die Hiswa Regeln (die grundsätzlich Bestandteil aller Verträge im Wassersportbreich sind) haben da einen eindeutigen Passus:
ARTIKEL 9-RETENTIERECHT ENRECHT VANVERKOOPBIJ NIET BETALEN Versteht man auch ohne Übersetzung ![]() Groetjes Matthias.
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#28
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Ich stehe bei der Verwaltung unserer Vereinsmitglieder oft vor dem Problem, daß die Mitgliederadressen, Telefonnummern, teilweise sogar Namen sich nach dem Vereinsbeitritt geändert haben und mich darüber keiner informiert hat. Wenn die Kontaktdaten nicht sogar von Anfang an 'fiktiv' waren, ist auch schon vorgekommen. Daten von den Banken zu bekommen ist (fast) aussichtslos, die geben die nur unter sehr aufwändigen Voraussetzuingen raus. Wo kämen wir denn da auch hin ... Die einzige Möglichkeit, die ich als Vereinsvorstand habe um an meine Daten zu kommen, ist die persönliche Bekanntschaft untereinander, die erzeugt dabei sogar noch einen gewissen 'solzialen Druck' ![]() Ansonsten führe ich regelmäßig Vereinsausschlussverfahren durch zu Lasten von Mitgliedern, die ihre Vereins- / Vertragsobliegenheiten nicht erfüllen. Dabei bleibe ich regelmäßig auf ausstehenden Beträgen sitzen und schreibe sie ab. Alles andere ist zu aufwändig. Ich habe hierbei den großen Vorteil, daß wir nicht auch noch mit Eigentum anderer Leute belämmert werden, weil unser Verein "nur" ein Interessenverein ohne Vereinsgelände ist. Für die Wassersportvereine sehe ich kaum Alternativen zu den oben bereits beschriebenen, unzufriedenstellenden, Wegen. LG Thomas
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Die Methode, mit einem Holzboot ein kleines Vermögen zu machen, setzt voraus, daß man vorher ein Großes hatte ...
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#29
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Ich war in meinem ersten Bootsjahr im Yachthafen Ilmenau bei Winsen.
Der Eigentümer ist selber Bastler und baut(e) Hausboote auf dem Gelände. Er hatte auch selbst Restaurationsboote liegen, darunter eines von 1913. Was da teilweise an Booten an Land und im Wasser lag war schon krass. Ich würde sagen, das 1/3 der Boote dort Fahruntüchtig waren. Viele standen das ganze Jahr an Land, an manchen wurde emsig gearbeitet, an manchen aber sichtbar nie. An einigen Booten im Wasser konnte man deutlich sehen, das der Eigentümer sich "übernommen" hatte. Da lagen über Monate teilzerlegte alte Motoren im Boot, ein Holzboot gammelte sichtbar vor sich hin. Bootrestauration ist eben doch nicht sooo einfach.... An Land gab es ganz hinten am Deich eine Ecke, wo wohl die "unrettbaren Schätzchen" gelagert wurden. Teilweise komplett durchgerostet/durchgegammelt... ![]() Mich hat das jetzt nicht gestört und eigentlich finde ich es ja auch gut, das es eine Heimat für "Bastelboote" gibt, aber sowas sieht schon immer "rümpelig" aus... Gruß H.P. |
#30
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Ein Stahl oder Aluboot wird vielleicht noch kostenlos abgeholt, aber so ein GFK Boot kostet in der Entsorgung schon ein paar Euro |
#31
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Ja - manche Marinas in den Niederlanden achten extrem auf den Zustand der Boote. Das geht sogar soweit, dass die teilweise gar keine Stahlboote nehmen. Auf ihr Verkaufsrecht verlassen die sich jedenfalls nicht.
Ansonsten wäre die Eingangsfrage aber ob das tatsächlich solch ein Problem ist wie im Video suggeriert oder ob man sich halt 1 x in 10 Jahren als Verein mit so einem Problem rumärgern muss. Unjuristisch gesehen ist sicher die Vorgehensweise von Chilli ein gangbarer Weg. Aber das kann natürlich einen ganzen Rattenschwanz an Problemen nach sich ziehen. Das Problem dürfte oft schon sein, dass man als Verein gar nicht weiß ob man ein herrenloses Boot da stehen hat oder ob es noch in Eigentum eines Eigners oder seiner Erben steht. Ein herrenloses Boot wird man relativ schnell entsorgen können. Aber wenn es noch jemand gehört, wird es juristisch schwierig. Alleine es an einen Schrotthändler verkaufen ist schon unmöglich wenn man nicht Eigentümer ist. Gruß Chris |
#32
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... und der Steuerzahler bezahlt es dann ? Das ist in meinen Augen fast kriminell !
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Handbreit Jens |
#33
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Es gibt den juristischen Begriff "Den Besitzstand offensichtlich aufgeben" (oder so ähnlich). Wenn der in so einem Fall greift, wäre der Vertrag auch nicht sittenwidrig. In einer WEG hatte ich mal den Fall, dass der Eigentümer "verschwunden" war und natürlich auch kein Hausgeld mehr zahlte. Der wurde dann auch "enteignet", sprich die Wohnung zwangsversteigert und vom Erlös die Schulden bezahlt. Läuft natürlich über die zuständigen Behörden.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#34
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Und leider hat man keine Handhabe, wenn der Bootsbesitzer in die Privatinsolvenz geht, von einer Schadenminderungspflicht nichts wissen will und sogar einer angesetzten Gerichtsverhandlung unentschuldigt fernbleibt (und somit noch mehr Kosten produziert).
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Gruß Ewald |
#35
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Hallo, unter dem Deckmantel "Umweltschutz" oder auch "Gefahrenabwehr"
gehen andere Länder das Thema Schrott Boote und Schiffe ganz anders an! Gerade Mittwoch 1.2. war wieder solch eine Aktion am Start, Monate lang hatten Eigner Zeit sich zu kümmern, dann noch die letzten 3 Monate 2022 wurden sie nochmal Aufgefordert und kam nichts wurden die Ruinen nun aus dem Wasser oder vom Ufer gekrant zur Entsorgung verfahren dann! Wir sind seid Jahren dabei, mein Kerl ähnich seid den 80ern und wie immer konnten wir auch dieses Jahr davon Profitieren, nahmen uns 3 Boote zum herrichten an denen wir ein neues Leben schenken werden, ein 6,5, ein 9 und ein 12,5 Meter Sportboot sind auf dem Weg zu uns die keiner wollte! Wir freuen uns an solchen Aktionen, auch wenn es meist viel Arbeit bedeutet! ![]()
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#36
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Natürlich ist das nicht richtig und ich bin für jede mögliche Maßnahme, hier einzugreifen. Enteignung hielte ich für das beste, aber das ist wohl leider nicht erlaubt.
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Handbreit Jens |
#37
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Pfändung kann funktionieren, aber dann hast du meist immer noch die Kosten.
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Gruß Ewald |
#38
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Die Kosten hast du immer. Und je länger man wartet, desto teurer wird es.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#39
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Stimmt.
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Gruß Ewald |
#40
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Noch einfacher und kostengünstiger kann er sein "Problem" doch gar nicht loswerden.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#41
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Wir hatten da so einen... Dank gutem Riecher und günstiger Umstände konnte ich den vom Clubwinterlager loswerden. War nur Gast und hatte von einem anderen Gast einen Hänger für eine definierte Zeit geliehen. Der Typ kam, wie vorauszusehen war, nicht in die Puschen. Stand dann bei einem benachbarten Industriebetrieb, kümmerte sich auch nicht um die termingerechte Rückgabe des Hängers und zahlte nichts für den Stellplatz. Also übliches Verfahren bis zum Gerichtsvollzieher, der wollte dann das Boot, um den Hänger freizubekommen, bei uns im Hafen kranen lassen. Das mußte ich ihm dann ausreden, weil er 1. nicht über unser Clubgelände verfügen kann und 2. das Boot nicht mehr schwimmfähig war. Nach gesamt 5-6 Jahren wurde das Boot dann dem Geländebesitzer übereignet, der es verschrotten lies. Und der Hängerbesitzer konnte endlich wieder seinen Hänger nutzen. Er hätte, im Nachhinein gesehen, auf den Hänger verzichten und einen anderen kaufen sollen - wäre billiger gewesen, von ganzen Ärger mal abgesehen. ![]()
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Gruß Ewald |
#42
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Die Stadt München (und wahrscheinlich viele andere auch) entfernt jedes Jahr hunderte "vergessene" Schrottfahrräder aus den Fahrradständern an den U-Bahnen etc.
Und da haben die Nutzer keinen Vertrag unterschrieben und wahrscheinlich noch nicht einmal rechtswirksam in irgendwelche AGB oder Nutzungsbedingungen eingewilligt. Es geht auch keine Gefahr für die Umwelt oder ähnliches von den Fahrrädern aus.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#43
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Tja, bei Fahrrädern ist ja auch tonnenweise GFK verbaut, und es lagern jede Menge dubioser Betriebsstoffe tief unten im Tretlager
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#44
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Das was der Staat kann, kannst du als Privatperson noch lange nicht.
Kenne das vom Unternehmerpfandrecht. Da gibt jemand seine Karre in der Werkstatt ab und sagt macht mal. Die Werkstatt macht und am Ende will der Auftraggeber die Rechnung nicht zahlen. Da hat der Unternehmer in der Theorie ein Pfandrecht aber frei verkaufen kann er das Fahrzeug nicht. Erstens kauft es keiner ohne Papiere und zweitens ging das nur über einen Gerichtsvollzieher. Das entsprechende Verfahren kostet aber meist mehr als die Karre wert ist. Sowas kauft in der Regel auch keiner. Man hat maximal 1 Schlüssel und darf sich dann noch um komplett neue Papiere kümmern. Und bis das Verfahren abgeschlossen ist, hat der Unternehmer die Karre noch auf dem Hof herum stehen. Sehr unschön. Gruß Chris
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#45
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Die Fahrräder haben wenigstens einen Schrottwert, was man von GFK-Booten nicht behaupten kann.
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Gruss Heinz "Denn sie wissen, was sie tun." |
#46
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Schrottboote im Verein: Ich sehe da nur eine Möglichkeit durch eine Satzungsänderung, welche mit juristischem Beistand erfolgt, Klarheit für jedes Vereinsmitglied zu schaffen.
Themen die darin vrokommen sollten: Ersitzung des Boots (per Gesetz geregelt)nicht erst nach 10 Jahren sondern auf ggf. 3 Jahren herabsetzen (= Übergang des Besitzes an den Verein) um eine Verwertung des Bootes frühzeitig zu ermöglichen. Erhöhung der Liegeplatzgebühr für alle, um dann ggf eine Vericherung für "Schrottboote" abzuschliessen (falls es sowas gibt) oder eine Art "Fond für Schrottboote" zu gründen oder sogar eine Lebensversicherung mit Begünstigung des Vereins. Sollte eine unmittelbare Gefahr für die Umwelt bestehen (Öl, Diesel, Batterie) sollten kurze Fristen für die Beseitigung solcher geregelt sein. Pflicht der Bootseigner bzgl. Kontaktmöglichkeiten, sollte es Änderungen geben. Bei Nichteinhaltung werden die Kosten zur Nachforschung dem Bootseigner auferlegt (Dies bedarf natürlich einen Administrationsaufwand und daher in der Satzung ggf. extra hierfür einen neuen Posten schaffen und mit entsprechenden Rechten ausstatten. Die Idee mit dem TÜV kann ich überhaupt nicht nachvollziehe, auch allein deshalb weil dann 100% aller Bootsfahrer davon betroffen wären wo es bei Schrottbooten vielleicht um 0,1% aller Boote geht.
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AK Voraus Markus
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#47
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AK Voraus Markus
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#48
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https://www.mvg.de/impressum.html Falls also hier tatsächlich "der Staat" für die Durchführung verantwortlich ist, müsste er also in irgendeiner weise von den MVG in Gang gesetzt werden.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#49
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![]() Zitat:
Richtig, es geht keine Gefahr von den Fahrrädern aus. Trotzdem besteht offensichtlich rechtssicher die Möglichkeit der Entsorgung.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
#50
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Die Fahrräder um die es hier geht, haben keinen Schrottwert mehr. Da kannst du nicht mal mehr Teile abbauen. Es bleibt maximal der Kilopreis minus Kosten fürs Auseinanderbauen.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]() |
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