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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
Umfrageergebnis anzeigen: Kann ich bedenkenlos mit einem Riss im Block fahren | |||
Auf keinen Fall | 8 | 42,11% | |
Bedenkenlos | 9 | 47,37% | |
Nur mit gemäßigter Drehzahl ohne viel Last | 2 | 10,53% | |
Teilnehmer: 19. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen |
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Themen-Optionen |
#26
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Guten Morgen Keulenkalle,
wie die Kollegen schon geschrieben haben, gemäß dem Kaufvertrag ist sogar der Händler mit im Spiel. Anschreiben in Einschreiben / Rückschein an Händler & Verkäufer, Frist setzen und schauen was passiert. Selbst wenn du nur ein paar hunderter rausbekommst ...
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Gruß Jörg ——————— Umweltfreundlich dank Bassantrieb. |
#27
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Wenn es ein Frostschaden ist, dann befindet sich hinter dem Riss Wasser, kein Öl. Wenn zwischen Kühlkanälen und öldurchspültem Bereich auch ein Leck wäre, würdest es am Öl sehen. Für ein Platzen des ganzen Motors und damit auslaufen des Motoröls sehe ich nach den vorliegenden Informationen erstmal keine Gefahr. Was natürlich passieren kann, ist das deine Verklebung nicht hält undicht wird oder der Riss irgendwo weiter reißt. Da du aber die Enden angebohrt hast, ist letzteres unwahrscheinlich. Sicherer wäre natürlich gewesen, vorher mittels rot-weiß-Prüfung den kompletten Riss zu lokalisieren.
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#28
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Guten Morgen,
ja vielen Dank - ich werde heute mich mal mit meiner Rechtsschutz unterhalten - ihr habt ja recht. Manchmal braucht man anscheinend einen Anschubser von Menschen die es gut meinen.
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Viele Grüße aus Rodgau von Kalle
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#29
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Hy Sealord37 - du gibst mir echt viel Hoffnung dass es kein Supergau wird. Klar kann mir keiner eine Garantie geben, aber es tut echt gut ich einmal mitteilen zu können und ein brainstorming zu führen. So langsam bekomme ich wieder Lust auf das Boot. Die Kinder / Enkelkinder werden sich freuen....
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Viele Grüße aus Rodgau von Kalle |
#30
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Wie ist das denn geregelt wenn der Käufer schon angefangen hat zu reparieren und dann auch noch nen Loch am Ende des Risses in den Block gebohrt hat?
Ich würde mir da nicht so große Hoffnungen machen das der Händler sich der Sache annimmt oder annehmen muß.
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#31
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Zitat:
Er hat nun selbst „die Reparatur“ durchgeführt. Mein bescheidenes Halbwissen sagt mir auch, dass bei einem Privatverkauf unter Ausschluss der Gewährleistung der Käufer dem Verkäufer nachweisen muss, dass der Mangel bewusst verschwiegen wurde (also mit anderen Worten: der Verkäufer oder Vermittler wusste, dass der Motorblock nen Schaden hat und sie haben das Boot unter Kenntnis des Schadens verkauft ohne ihn anzugeben - nur die Tatsche, dass nicht eingewintert wurde reicht nicht aus…das wurde soweit ich verstanden habe ja auch angegeben). Aber der Weg zum Anwalt ist der richtige. Hätte meiner Meinung nach aber vor der „Reparatur“ erfolgen müssen…aber auch das wird der Anwalt wissen, wie und ob man jetzt noch etwas machen kann
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel Geändert von supernasenbaer (10.04.2024 um 09:22 Uhr) |
#32
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Hi
Sehe ich auch so wie Uli 07 Zumal ein evtl. Streitwert ungünstig im Verhältnis zu den Verfahrenskosten steht. Der Motor aus 1978 hat doch praktisch keinen Wert mehr. Persönlich würde ich damit fahren. Und wenn es nicht i.O. ist, muss das Ding ausgewechselt werden. btw.: Habe vor vieln Jahren das Getriebegehäuse unseres damaligen DT 85 mit sog. "Kaltmetall", einer Mischung aus Epoxy-Harz und Alumehl, repariert. War ein richtiges Loch drin. Hat einwandfrei funktioniert. Sind natürlich etwas andere Betriebsbedingungen im Uwt.
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#33
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Nach diesen vielen positiven Anregungen werde ich das uch tun. Ich halte euch mal auf dem laufenden. Ihr seid alle echt klasse hier
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Viele Grüße aus Rodgau von Kalle |
#34
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Ist nur schade, dass der Motor ja wirklich nichts mehr wert ist, aber ich habe auch schon gegoogelt wenn man einen sucht dann findet man nur Austausch / neu für richtiges geld plus Einbau... Ich suche aber mal weiter....
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Viele Grüße aus Rodgau von Kalle |
#35
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Moin
Auf Grund der Tatsache, dass der Motor so einen Frostschaden bekommen hat, vermute ich mal eine Einkreiskühlung. Da kommt ja weniger Druck und Wärme, im vergleich zur Zweikreiskühlung, auf den Motorblock. So oder so, ich würde das Boot jetzt gut am Liegeplatz fest machen, besonderes Augenmerk auf doppelte Spring auf mehreren wirklich festen Klampen und die Kiste dann im Rahmen einer sogen. Standprobe richtig warm fahren so dass auch mal 80-90% der Leistung aufgebracht wird. Da wird sich schon zeigen ob die Reparatur hält. Ist ja im Prinzip richtig gemacht worden, mal abgesehen von der von mir und anderen erwähnten Rissprüfung, mit der man am Ende des Tages auch mal daneben liegen kann wenn das Rissende nicht annähernd senkrecht durch die Wandung läuft sondern leicht schräg nach innen. Von der Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen halte ich in diesem Fall auch so gut wie gar nix. Gruß Hein
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#36
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Das stimmt, kommt ein Gutachter ins Spiel, wird das Risiko der Verfahrenskosten unangenehm groß. Allerdings für beide Seiten, daher besteht eine gewisse Chance, mit dem Verkäufer eine Einigung auf Minderung zu finden. Ich würde ihm, in der Hoffnung, dass er hier nicht den ganzen Tröt mitgelesen hat, Bilder vor der Reparatur schicken und mit den hier schon genannten Argumenten bzgl. fehlender Einwinterung eine in Bezug auf den Gesamtpreis realistische Minderung fordern. Letztlich hat er ja den Schaden gem §1 Abs 2 zu verantworten. Wenn er ein teures Verfahren mit ungewissem Ausgang und eine Rückabwicklung des Kaufes vermeiden will, dann besteht ne Chance.
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#37
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Zitat:
Es bleib zu hoffen, dass der Verkäufer anhand der Fotos einlenkt. Ich würde von der "Reparatur" vorerst nichts erwähnen. Erst bei einem Gespräch die Möglichkeit der Klebung anbieten. Dafür aber eine Abgeltungssumme verlangen... Es ist und bleibt ein Versuch. Damit zum Anwalt zu gehen, lohnt meiner Meinung unter diesen Umständen nicht.
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Gruß Jörg ——————— Umweltfreundlich dank Bassantrieb.
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#38
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Zitat:
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#39
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Super Tipps Leute - 1000 Dank dafür.
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Viele Grüße aus Rodgau von Kalle Geändert von Keulenkalle (11.04.2024 um 07:34 Uhr) |
#40
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Zitat:
Sehe ich wenig positiv für den Betroffenen. Denke, da können sich der Verkäufer und der Händler entspannt zurück lehnen. Ein evtl. Kläger muß erst mal vorstrecken. Möchte man das, bei der geringen Schadensssumme? Aber wir sind schon wieder weit weg vom Ursprungsthema. Und spekulieren da was "hoch". Lassen wir das besser. Grüße aus OWL |
#41
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Ich oute mich mal . Ich habe letzten Sommer auch einen 3.0L Mercruiser nach einem Wasserschaden geklebt (älteres Boot vom Schwager, da Erbstück von seinem Vater, wollte er es unbedingt behalten). Bevor ich das Projekt startete, hab ich sehr genau überprüft, ob Wasser und ÖL noch getrennt waren. Da außer dem Riss (von außen betrachtet) alles in Ordnung war, habe ich gestartet. Lack entfernt, V-Keil geschliffen in die hoffentlich gefundenen Rissenden ein Loch gebohrt und alle 3-5 cm eine Gewindeschraube in den Riss gesetzt (vorher Lochbohren, Gewinde schneiden, Schraube einsetzten, plangeschliffen). Mit JB-Weld Marine den ausgeschliffenen Keil gefüllt, darüber großflächig aufgetragen mit Glasfaser verstärkt und noch einmal drüber gespachtelt. Zu guter Letzt kam noch ein Lack drauf.
Motor lief beim ersten Test prima, allerdings auch das Wasser durch einen Balg ins Boot . Seither steht es in einem Schuppen und wartet, bis ich auch noch die Bälge tausche. Ich bin der Meinung, dass das Kleben der einzig wirtschaftlich sinnvolle Aufwand bei einem Wasserschaden eines fast 40 Jahre alten Bootes ist. Vorausgesetzt der Rest passt. Und wenn es nicht passt, kann man ja immer noch über einen Motortausch nachdenken. Wichtig ist aber auch, den Motor in den ersten Stunden und Tagen genau zu beobachten (Wasser in der Bilge, Wasser im Öl, Motortemperatur, Öldruck, ...) Ich wünsche dem Themenstarter alles Gute! Gruß, Gunter Geändert von fliegergott (10.04.2024 um 19:29 Uhr) |
#42
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Natürlich nicht, aber Versuch macht kluch. Auf eine Klage würde ich es auch nicht ankommen lassen, wobei vorstrecken nicht üblich ist und das Risiko für den Verkäufer ja auch besteht. Denn dass er ein mangelhaftes Produkt verkauft hat, bei dem er den Schaden mindestens grob fahrlässig verursacht hat, ist ja unstrittig. Deswegen würde ich die monetäre Bewertung auch nicht übertreiben, vielleicht ist der Verkäufer auch froh, das Ganze für ein paar Hunderter oder so von der Backe zu kriegen.
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#43
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Hy Leute,
ich habe mir dank euren super beiträgen viel gedanken gemacht wegen dem Boot. Ich werde in den sauren Apfel beissen und es auf sich beruhen lassen. Ich möcht enicht gutes Geld schlechtem hinterher werfen. Ich hoffe mal dass der Motor hält und freue mich darüber so viele ehrliche und gute Meinungen erhalten zu haben. Ich bin froh um die ganzen Tips und danke allen dafür. Vielleicht finde ich ja einen bezahlbaren 4 Zylinder 140 PS dieses oder nächstes Jahr.
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Viele Grüße aus Rodgau von Kalle
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#45
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Das würde ich auch nicht. Aber eine freundliche Mail mit der Rüge des Mangels und Fotos führt eventuell zu unerwartetem Geldsegen und kostes nix.
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#46
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Natürlich bekommt ihr eine Info wie es gelaufen ist. Mein Sohn und ich wollen am Samstag eine Testfahrt machen und schauen wie es läuft.
Eine Mail hatte ich auch schon vor Wochen an den Bootshändler geschickt - nicht einmal eine Rückantwort. Ich belasse es jetzt auch dabei, denn es kostet nur nerven und Endtäuschung. Ganz anders als hier - das ist echt der Hammer......
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Viele Grüße aus Rodgau von Kalle
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#47
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Servus,
mir ging es ähnlich, zum Glück aber nicht mit dem Motor, der war in Ordnung. Bei mir war der Kiel aufgesessen und teilweise ausgebrochen. Das Ganze war nicht laminiert, sondern nur mit Polyesterspachtel verschmiert, bituminöser Anstrich drüber und da drauf irgend eine Farbe. Kurzum: ich habe den Pfusch nach ca. halben Jahr mit Fotos reklamiert und den Vorschlag gemacht, mit 500€ wäre die Sache für mich o.k. So war wenigstens das Material bezahlt. Es gibt auch noch Leute mit Gewissen, ein Versuch isses Wert. Dein Ansprechpartner ist der Voreigentümer, nicht der Händler. Schick ihm Bilder und bitte ihn die Angelegenheit auch aus Deiner Sicht zu betrachten und mache ihm ein Angebot, womit die Sache aus der Welt wäre. Es ist/ war ein großer, versteckter Mangel, das ist fakt, und wäre bestimmt auch ein Grund für eine Rücknahme (ja, durch die Bastelei nicht mehr). Freundlich bedrückt schreiben, kostet minimal Nerven und mit etwas Glück etwas Geld in die Reparaturkasse. Ciao Lutz
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das muß das Boot abkönnen...sacht daKaleu
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#48
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Hy Lutz,
recht hast du ud ich hatte michja mit dem Vorbesitzer auseinander gesetzt. Er war der Meinung das Boot war zur Einwinterung beim Händler - ohne Rechnung - usw. Ich mache da ein Schattenboxen. Der Vorbesitzer ist über 80 Jahre und hatte selber schon den Händler angeschrieben und mich in Kopie gesetzt. Wie du siehst kostet das alles richtig Nerven und ich hätte nicht mit der Reparatur anfangen dürfen. Ist ein lieb gemeinter Rat, aber ich habe das für mich schon abgeschrieben und der Vorbesitzer ist ein ganz lieber Kerl, der sich selber in den Hintern beissen könnte, dass er es diesem Händler überlassen hatte. Ich habe ja schon geschrieben ich werde euch mal auf dem laufenden halten wenn ich am Samstag (wenn das Wetter mitspielt) wieder mal gefahren bin - und das ausgiebig.
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Viele Grüße aus Rodgau von Kalle |
#49
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.....wünsch dir schon mal viel Erfolg
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M.f.G. Bo |
#50
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Danke mein lieber - kann ich gebrauchen
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Viele Grüße aus Rodgau von Kalle |
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