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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Keine Ahnung, was das mit Bargeld zu tun hat, aber wir sind hier nicht aufm Basar. Bei Fahrzeugen gibt es immer 'nen Kaufvertrag einfach weil der bei einer Anmeldung oder Kontrolle wichtig wird. Wie sollte der Käufer denn Nachweisen das er den Kübel nicht geklaut hat?
Du könntest ja auch einfach behaupten "nö gab kein Vertrag". Ohne Zeugen sind mündliche Verträge zwischen 2 Parteien schlicht wertlos. Wie dem auch sei: Du könntest die Abmeldebestätigung des WSA auch an die Versicherung schicken. "Trust me Bro" funktioniert halt nicht als nachweis.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
#27
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Was ist am Basar so schlimm ?
Und nochmals: Möchte der Käufer irgendwelche Unterlagen, bekommt er sie, ER kann mich ja kontaktieren Das ist aber in meiner Fragestellung ( ob die Versicherung alle Daten und einen Papiervertrag FORDERN DARF ) vollkommen irrelevant ! Und auch ob es Zeugen oder ein Handschlag-Vertrag ist VOLLKOMMEN IRRELEVANT ! Was soll dieses Rumreiten auf diesen Nebenfragen die nicht zur Diskussion gehören !?
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mfg Sebbi
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#28
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Warum stellst Du dein "Problem" hier eigentlich zur Diskussion, wenn Du aus Sicht der Foristen auftauchende "Nebenfragen" nicht zulässt?
Bestimmst Du das Spektrum der Antworten und die Bandbreite der Diskussion? Es wird auch nicht besser, wenn Du dich hinter gesperrtem Text verschanzt. Fakt ist, Du hast es verbockt, weil Du auf einen schriftlichen Kaufvertrag verzichtet hast und die Folgen aus deinem Handeln anderen anlasten willst.
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Gruss, Dirk
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#29
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Du willst das die Versicherung einen laufenden Vertrag mit Vertragslaufzeit außerhalb der Regelzeit beendet und begründest es mit "trustmebro"...
Sollte dir nicht klar sein, das die dann einen Nachweis wollen? Und erneut: "ich sag die wahrheit glaubt mir ruhig" funktioniert nicht. tat es noch nie. Könntest ja ne "Versicherung des Eides statt" anbieten das würde sicher auch gehen und wäre das schriftliche "trustmebro"
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#30
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Zitat:
Was ist denn das für ein Quatsch? OK, ich kannte den Käufer vom Tuckerboot namentlich und weiß, auch, wo er wohnt. Trotzdem war's ein Kauf auf Handschlag. Abgemacht, dann Boot gegen Geld. Nix Vertrag. Was heißt einfältig? Wenn sich Käufer und Verkäufer verabreden und Geld gegen Boot tauschen? Why not?
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Viele Grüße Michael
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#31
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Man könnte auch bösartig meinen, dass der Käufer auch nicht genannt werden darf.
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#32
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Jetzt wird es endgültig absurd.
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Viele Grüße Michael
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#33
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Keiner hat was dagegen, dass einer das Boot ohne Vertrag verkauft.
Ob das sinnvoll ist oder nicht, steht auf einem anderen Blatt. Und es FORDERT niemand einen Vertrag von Dir. Nur, wenn Du vorzeitig aus dem Vertrag mit der Versicherung raus möchtest. Aber selbst das akzeptierst Du in Deinem ersten Post nicht. Du möchtest sofort aus dem Vertrag, ohne einen Nachweis erbringen zu wollen. Da bekommst Du den Stinkefinger gezeigt. Die Kommunikation der Versicherung war mit Sicherheit nicht optimal. Bei mir hätte es bei WuW problemlos geklappt, einfach die Versicherung zum Ende der Jahreslaufzeit zu kündigen. Ohne irgendeinen Nachweis. Nur als ich meine anteilige Jahresgebühr zurück wollte, da brauchte ich den Nachweis des Verkaufs. Und mit der DSGVO hat das alles nichts zu tun. Daten dürfen nicht ohne Anlass und nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung weitergegeben werden. Es ist überhaupt nicht gegen die DSGVO, einen Kaufvertrag an die Versicherung zu übermitteln. Die darf mit den Daten allerdings keinen Unfug treiben. DAS wäre verboten, nicht aber die Information an die Versicherung über den Käufer. Keine Ahnung, was Du Dir da ausdenkst. Gruß Rüdiger |
#34
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Nein, eben nicht !
Ich habe keine Bestätigung meiner Kündigung ( zu keinem Datum ) erhalten, ich sollte vorher alle Daten zum Käufer nennen und den Vertrag mailen ! WAS IST NICHT DRAN ZU VERSTEHEN ! Hier geht es nicht um vorzeitige Kündigung... Und mit welchem Recht WILL die Versicherung die Daten ! Das ist SCHWACHSINN ! Die MUSS ich nicht weitergeben ! MEINE GÜTE .... ich lass es ...viel Spass noch zusammen ! ICH BIN RAUS ! Macht eure Big Brother Spielchen schön weite rund lasst euch bevormunden !
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mfg Sebbi
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#35
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Unter Ehrenmännern bedarf es keiner Verträge in Papierform
Was ich denk und was ich tu, das trau ich jedem anderen zu. Das nur mal eben so.... Ich kann den TS nicht verstehen. 1. Eigner und Versicherer schließen einen Vertrag, der sich von Jahr zu Jahr verlängert und nur zum Ende eines jeweiligen Versicherungsjahres durch ordentliche fristgemäße Kündigung möglich ist. 2. Die Versicherung bietet dem Eigner eine Öffnungsklausel, nämlich die vorzeitige Beendigung bei Bootsverkauf, aber eben nur unter bestimmten Bedingungen. Das hätte dem Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss klar sein müssen, wenn er sich ausreichend informiert hätte, was aber offensichtlich nicht der Fall war. Also gilt: pacta sunt servenda, Vertragsbedingungen werden bei Abschluß bindend. 2. Dem Datenschutz ist Genüge zu tun und das ist im vorliegenden Fall auch geschehen. Der Verkäufer hätte dem Käufer anbieten können, mit dem Eigentumsübergang auch die Versicherung zu übernehmen. Ob dann die anteilige Restprämie vom Käufer zu erstatten gewesen wäre, wäre dann auszuhandeln gewesen. Dabei wäre dem Käufer auch klar zu machen gewesen, dass der Verkäufer die Käuferdaten an die Versicherung weiter geben muss. Sofern der Käufer dem nicht zugestimmt hätte => s.o. - bliebe nur die ordentliche Kündigung. Fazit: Auch für Versicherungsverträge gilt: Read the fxcking manual.
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Gruß vom Bob Tief und süß der Skipper pennt, ist er von seiner Frau getrennt.
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#36
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Versicherungsaufsicht einschalten: https://www.bafin.de/ref/19660380
Formlos schreiben und in Ruhe abwarten.
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Andreas
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#37
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Zitat:
Wenn du "ich kündige zum nächstmöglichen Termin" schreibst, werden sie dir das Bestätigen, ohne nachzufragen. Wenn du schreibst "ich kündige zum nächstmöglichen Termin, weil ich das Boot verkauft habe" werden sie den Kaufvertrag fordern, weil der nächstmögliche Termin dann nicht zum Vertragsende sondern zum Monatsende wäre. Wie man sich wegen so einer Kleinigkeit so aufregen kann...
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe?
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#38
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Hi
Zu #30: Mit "einfältig" meinte ich unter anderem, das der Verkäufer jetzt noch in der Sachmängelhaftung steht. Ist etwas o.t., gehört n.m.M. zum Thema "Bootsverkauf". Gerade bei Booten wird viel gelogen und betrogen. Sowohl von Verkäufer- als auch von Käuferseite. Außerdem bin ich der Meinung, das ein Thema mal wieder viel zu hoch aufgehängt wird. Grüße von der Contessa
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#39
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Moin moin,
Zitat:
in Kurzform: bei einer bestehenden Kaskoversicherung hast DU gegen die gesetzliche Pflicht aus §96 VVG verstoßen, dem Versicherer die Veräußerung der versicherten Sache inkl. der Daten des Erwerbers zu melden - der Versicherungsvertrag endet in keinem Fall automatisch noch hast DU ein Sonderkündigungsrecht bei Veräußerung. Dieses Sonderkündigungsrecht haben ausschließlich der Erwerber und der Versicherungsanbieter, und nimmt keiner der beiden dieses Sonderkündigungsrecht wahr tritt der Erwerber in den bestehenden Vertrag des Veräußerers als neuer Versicherungsnehmer ein - im Klartext heißt das, bei einer Sachversicherung ist diese primär an die versicherte Sache gebunden, nicht an den Versicherungsnehmer. Deine Versicherung hat also einen Rechtsanspruch, die Daten des Käufers zu bekommen - und solange Du die nicht liefern kannst kann sie sich an Dir schadlos halten §95 Abs 2 VVG) - daß W&W Dich jetzt einfach so aus dem Vertrag entläßt ist nichts anderes als Kulanz. Und genau das hätte Dir vermutlich auch Deine Rechtsschutzversicherung erzählt... lg, justme, sich manchmal ein wenig wundernd ob des Rechtsverständnisses mancher Leute... Geändert von justme (06.07.2024 um 10:32 Uhr) |
#40
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Da ist gar nichts dran absurd. Hast du mal international Autos oder andere bewegliche Güter gehandelt? Hast du noch nicht erlebt, dass potenzielle Käufer Cash bezahlen wollen und keinen Kaufvertrag wollen? Selbst Häuser werden offiziell mit kleineren Beträgen gehandelt. Da spart man Steuern, Notargebühren und man wird das viele Cash los.
Das, was die Versicherung macht, ist vollkommen normal und nicht zu beanstanden. |
#41
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Es gibt ja verschiedene Vertragsarten in Deutschland.
Ein Zwang, eine Versicherung weiterzuführen besteht nicht. Bei Booten und bei Immobilien geht die Versicherung zwar auf den neuen Besitzer über, der hat aber nach Bekanntwerden die Möglichkeit, die Weiterversicherung abzulehnen. Es ist also nicht so, dass der Vertrag dann bis Vertragsende mit dem neuen Kunden weiterläuft. Wenn ich einen Vertrag beenden möchte, kann ich das durch die Meldung an die Versicherung. Entweder sofort, da ja ein Wagniswegfall entsteht, oder fristgerecht. Für die sofortige Beendigung des Vertrages, kann die Versicherung glaubhafte Nachweise verlangen. Kaufvertrag und Abmeldung aus dem Bootsregister eignen sich dafür gut. Ein kleiner Kaufvertrag ohne viele Angaben sollte im Jahr 2024 möglich sein. Für den zweiten Fall, der fristgerechten Kündigung, gibt es nur in ganz wenigen Fällen eine Pflicht irgendetwas zu tun. (Beispiel wäre hier die gesetzliche Krankenversicherung. Wenn man weiterhin abhängig beschäftigt ist, muss man einen Ersatz nachweisen, um die alte Versicherung zu kündigen.) Ansonsten handelt es sich um ein sogenanntes einseitiges Rechtsgeschäft. Ich schreibe der Versicherung eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit (idealerweise per Einschreiben) und dann war es das. Ich fordere ein Bestätigung an und weise darauf hin, dass Kosten von Fehlabbuchungen nicht zu meinen Lasten gehen. Dafür benötige ich keine RSV. Die hebe ich mir für ernstere Fälle auf. Denn es weis hoffentlich jeder, was mit einer RSV passiert, wenn ich sie zu oft in Anspruch nehme.
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#42
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Ich verstehe nicht, warum man Käufe/Verkäufe von Gütern, die Registrierung/Versicherung/Zulassung erfordern, ohne Vertrag regelt.
Wie oben schon erwähnt, der Käufer kann sich gegenüber dem Verkäufer auf Sachmängelhaftung berufen, wenn die nicht in einem Vertrag ausgeschlossen wurde. Ausserdem hat man ohne Kaufvertrag keinen Nachweis über den rechtsmässigen Erwerb. Der Verkäufer könnte das Boot einfach gestohlen melden und sich zurückholen, wenn der Verkauf ohne Zeugen stattfand. Es ist also sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer wichtig, einen Kaufvertrag zu haben. Zu Immobiliengeschäften ohne Notar: wer macht denn dann die Grundbucheinträge? bis denn, Uwe
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A boat is a depression in the water lined with fiberglass into which money is poured
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#43
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Zitat:
Du hast doch zwei Möglichkeiten. 1. Du kündigst den Vertrag zum Ablauf und brauchst den Käufer nicht benennen und verzichtest auf die Rückzahlung der anteiligen Versicherungsbeiträge. 2. Du reichst eine Kopie des Kaufvertrags ein und bekommst eine Rückerstattung.
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#44
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Wenn man einen Vertrag nicht erfüllt weil man ihn nicht gelesen oder verstanden hat ist das eben so wie es dem TE ergangen ist. Das das jetzt so hingehauen hat ist reine Kulanz von der Versicherung.
Stammtischlaberei ist ja nen Schiss hiergegen oder ist das alles hier schon KI?
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Gruß Uli07 Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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#45
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Zitat:
In Deutschland sind Immobilienkäufe nur mit Notar möglich. Es ging lediglich um die Versicherung.
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#46
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Moin moin,
Zitat:
Und das ist auch keine Besonderheit von Bootsversicherungen - eine Sachversicherung geht immer beim Verkauf der Sache auf den Erwerber über, der dann ein Sonderkündigungsrecht hat. Ist eine ziemlich verbraucherfreundliche Regelung, verhindert schließlich daß man bei einer möglicherweise teuren Sache kurzzeitig ohne entsprechende Versicherung dasteht (und getreu nach Murphy kommt einem eine teure Sache immer genau dann abhanden, wenn der Versicherungsstatus unklar ist). lg, justme |
#47
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Zitat:
Beim Autoverkauf ist (oder war) das aber nicht so. Meine Frau hatte mal ganz zu unseren Anfängen einen VW Käfer für 50 Mark (kurz vorm Euro) verkauft. Natürlich angemeldet. Mit Kaufvertrag. Der Käufer (Belgier) hat aber einfach nicht umgemeldet und schön weiter Knollen verursacht. Sie musste immer weiterzahlen, Versicherung, Steuer und Knollen. Über 1 Jahr lang. Bin dann selber nach Brüssel gefahren und habe das auf dem kleinen Dienstweg geregelt. |
#48
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Moin moin,
Zitat:
Sachversicherung ist das, was im Fahrzeugbereich als Kasko bekannt ist - der Versicherungsschutz gegen den Untergang der versicherten Sache z.B. durch Diebstahl, Feuer, etc.pp. - und nur für diese gilt der automatische Übergang der Versicherung auf einen Erwerber der Sache. Haftpflichtversicherungen sind ein ganz anderer Schnack, insbesondere für KFZ... lg, justme
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#49
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Guter Hinweis. Sicher war es auf jeden Fall die Haftpflicht. Ob es die Kasko auch betraf, weiss ich mich mehr. So gut kannte ich sie ja da noch nicht. Ich glaube aber kaum, ein Auto für 50 Euro und dann noch Kasko?
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#50
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Zitat:
Auto verkauft -angemeldet. kann man machen. Ist aber ein Risiko. Dann vermutlich nicht mehr gekümmert und einfach laufen lassen. Nach einen Jahr und allen Problemen gehandelt. Das ist für das Forum ein Beispiel, wie ich es auf keinen Fall machen sollte. Nach den Verkauf sollte eine Meldung an die Versicherung und an die KFZ Zulassungsstelle über den Verkauf erfolgen. Handelt der Käufer nicht, wozu er verpflichtet ist, erfolgt der Entzug der Zulassung.
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